Auskunft Wasserwerfer

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Wasserwerfer 10000

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_sministerium Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 11014 Berlin                 MinDirig Dr. Stefan Burbaum Unterabteilungsleiter Z I Gegen Zustellungsurkunde HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 Herrn 10557 Berlin Arne Semsrott POSTANSCHRIFT Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. 11014 Berlin c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. TEL +49 30 18 681-11500 Singerstr. 109                                                                 FAX +49 30 18 681-511500 10179 Berlin Zii@bmi.bund.de Betreff:            Informationsfreiheitsgesetz                                www.bmi.bund.de Bezug:               Ihr Antrag vom 17. Dezember 2019 Mein Bescheid vom 22. Januar 2020 Ihr Widerspruch vom 3. Februar 2020 Aktenzeichen: ZII4-13002/4#2222 Berlin, 3. März 2020 Seite 1 von 3 Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren mit Schreiben vom 3. Februar 2020 eingelegten Widerspruch ergeht folgen- der Widerspruchsbescheid: 1.     Dem Widerspruch gegen den Bescheid des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 22. Januar 2020 wird stattgegeben. 2. Als Widerspruchsführer werden Ihnen die zur zweckentsprechenden Rechts- verfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen erstattet. ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Ingeborg-Drewitz-Allee 4, 10557 Berlin VERKEHRSANBINDUNG S + U-Bahnhof Hauptbahnhof
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Berlin, 28.02.2020 Seite 2 von 3 Gründe I. Mit Schreiben vom 17. Dezember 2019 beantragten Sie auf Grundlage des Informati- onsfreiheitsgesetzes (IFG) folgende Informationen: 1. Eine Übersicht, welche Polizeien des Bundes und der Länder mit dem "Was- serwerfer 10000" (kurz "WaWe 10'? der Firma Rosenbauer International AG aus Österreich ausgestattet wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 1811378, Frage 34 des MdB Jan Karte; bitte die Anzahl der" Wa We 10" für jedes Bun- desland bzw. die Bundespolizei darstellen). 2. Eine Aufstellung, wie die Kosten zwischen dem Bundesministerium des lnnern bzw. dem Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder sowie den Bun- desländern aufgeteilt werden Mit Bescheid vom 22. Januar 2020wurde dem Antrag zu Frage 2 stattgegeben und der Antrag zu Frage 1 abgelehnt. Gegen den ablehnenden Bescheid legten Sie mit Schreiben vom 3. Februar 2020 Widerspruch ein. II. 1. Der Widerspruch ist zulässig und begründet. 2. Nach§ 1 Abs. 1 Satz 1 IFG ist der Anspruch auf Informationszugang zur Übersicht über die Verteilung der beschafften Wasserwerfer 10000 gegeben. Ablehnungs- gründe nach§§ 3 ff. IFG liegen nicht vor. Aus der Übersicht zur Verteilung der beschafften WaWe10 ergibt sich, dass die Poli- zeiendes Bundes und der Länder mit insgesamt 65 Wasserwerfern10000 (WaWe10) ausgestattet wurden.
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Berlin, 28.02.2020 Seite 3 von 3 Bundesland                                         Wasserwerfer WaWe10 Baden-Württemberg                                  3 Bayern                                             5 Berlin                                             5 Brandenburg                                        2 Bremen                                             2 Harnburg                                           6 Hessen                                             3 Mecklenburg- Vorpommern                            2 Niedersachsen                                      4 Nordrhein-Westfalen                                6 Rheinland-Pfalz                                    2 Saarland                                           0 Sachsen                                            3 Sachsen-Anhalt                                     2 Schleswig-Holstein                                 3 Thüringen                                          2 Bundespolizei                                      15 Gesamt                                             65 3. Die Kostenentscheidung beruht auf§ 72 Verwaltungsgerichtsordnung                   (VwGO) i. V. m. 80§ Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ███ ████████ Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Da- ten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhangig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umstanden. Weitere Informationen hierzu und Ober Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklarung(https://www.bmi.bund.de/DE/service/datenschutz/daten- schutz node.html) des Bundesministeriums des lnnern, für Bau und Heimat.
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