Diskriminierende Vergabe von Sozialwohnungen
Drucksache 17 / 10 081 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 04. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Januar 2012) und Antwort Diskriminierende Vergabe von Sozialwohnungen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Welche städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Kleine Anfrage wie folgt: welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgewirkt ha- ben, ist aufgrund der von der Verfasserin zugesicherten Frage 1: Sind dem Senat die Ergebnisse des For- Anonymität gegenüber den Beteiligten nicht nachvoll- schungsprojektes zur Exklusion auf dem Berliner Woh- ziehbar. nungsmarkt (Wissenschaftszentrum Berlin) über die Dis- kriminierung von Hartz IV Empfänger_innen und Frage 4: Was gedenkt der Senat in Hinblick auf die Migrant_innen bei der Vergabe von landeseigenen Sozi- diskriminierende Wirkung der Regeln der Vergabeverfah- alwohnungen bekannt? ren zu tun? Frage 2: Welche landeseigenen Wohnungsbaugesell- Antwort zu 4: Der primäre Unternehmenszweck der schaften haben an der Studie teilgenommen? sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften liegt in der Bereitstellung von geeignetem Wohnraum für breite Frage 3: Welche Gründe nennen die Wohnungsbauge- Schichten der Bevölkerung, insbesondere auch für ein- sellschaften, die sich nicht beteiligt haben? Wie bewertet kommensschwache und benachteiligte Haushalte. der Senat diese Absagen? Bei der Vermietung von Sozialwohnungen müssen die Antworten zu 1, 2 und 3: Das Wissenschaftszentrum städtischen Wohnungsbaugesellschaften die bestehenden Berlin für Sozialforschung (WZB) hat mitgeteilt, dass es Belegungsbindungen und Besetzungsrechte beachten. derzeit kein WZB-eigenes Forschungsprojekt zur Exklu- Eine finanzielle Überforderung der Mieterinnen und Mie- sion auf dem Berliner Wohnungsmarkt über die Diskri- ter bei Wohnungsanmietung ist durch die städtischen minierung einzelner Personengruppen bei der Vergabe Wohnungsbaugesellschaften grundsätzlich auszuschlie- von Sozialwohnungen gibt. ßen. Die Wohnungsbaugesellschaften haben bei Leistung- sempfängerinnen und -empfängern nach SGB II und SGB Die Autorin des Beitrages in der Dezember 2011- XII darauf zu achten, dass Wohnungen mit angemessenen Ausgabe der WZB-Mitteilungen (Heft 134 Seiten 13 ff.) Wohnkosten vermietet werden. Einseitigen Belegungs- mit dem Titel „Draußen vor der Tür Exklusion auf dem strukturen in ihren Wohnungsbeständen soll entgegen Berliner Wohnungsmarkt“ war von April 2011 bis De- gewirkt werden. zember 2011 beim WZB als wissenschaftliche Mitarbeite- rin tätig. Das im Beitrag angeführte Forschungsprojekt ist Frage 5: Wie wird der Senat vorurteilsarme Einstel- eine Untersuchung im Rahmen ihrer Master- lungen der Mitarbeiter_innen in den landeseigenen Woh- Abschlussarbeit, die sie im Juli 2010 an der Humboldt- nungsbaugesellschaften fördern? Universität zu Berlin eingereicht hat. Die von der Autorin größtenteils in Englisch verfasste Masterarbeit liegt dem Antwort zu 5: Der Senat ist sich bewusst, dass eine Senat vor. Grundvoraussetzung für ein gutes, soziales Miteinander in Berlin sowohl ein diskriminierungsfreier Zugang zu Laut der Verfasserin der Masterarbeit sollen Inter- Wohnraum als auch ein diskriminierungsfreies Zusam- views mit insgesamt sieben Angestellten von drei städti- menleben am Wohnort ist. Im Rahmen des Landesakti- schen Wohnungsbaugesellschaften stattgefunden haben. onsplans gegen ethnische Diskriminierung und Rassismus Außerdem soll in zwei Wohnungsbaugesellschaften an hat der Senat bereits seine Bereitschaft unterstrichen, einem halben Tag die tägliche Arbeitspraxis von Ange- Veranstaltungen der Wohnungswirtschaft (zum Beispiel stellten, die für die Wohnungsvergabe zuständig sind, in der BBA-Akademie) anzuregen und zu unterstützen, in beobachtet worden sein. denen Mitarbeitende sensibilisiert und für den Umgang mit Vielfalt geschult werden. Darüber hinaus ist vorgese- Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite www.parlament-berlin.de (Startseite>Parlament>Plenum>Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10081 hen, eine Vernetzung von zentralen Akteur/innen der Wohnungswirtschaft zu initiieren, um sich über das The- Für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften wie ma Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt auszutau- auch Genossenschaften in Berlin werden hiermit vermehrt schen, über allgemeine Konfliktlagen ins Gespräch zu Bindungen für ihre Wohnungsbestände wieder eingeführt, kommen und zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen die neben den bereits bestehenden Belegungsbindungen werden können, um beispielsweise den Anteil von Mitar- und Besetzungsrechten bei den Sozialwohnungen zu beitenden mit Migrationshintergrund innerhalb der Woh- beachten sind. nungswirtschaft zu erhöhen. Frage 6: Wie schätzt der Senat die Auswirkungen der Berlin, den 30. Januar 2012 Verdrängung von Hartz IV Empfänger_innen und Migrant_innen für die Stadtentwicklung ein? In Vertretung Frage 7: Wie will der Senat durch die Vergabe seiner EphraimGothe Sozialwohnungen das Zusammenleben unterschiedlichs- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ter Lebensstile, unabhängig von Einkommen und Her- kunft sicherstellen? (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2012) Frage 8: Sind Nutzungsbindungen für landeseigene Wohnungen vorgesehen? Wenn ja, wo und für welche Zielgruppen? Antworten zu 6 und 8: Der Senat wertet im Rahmen des Monitoring Soziale Stadtentwicklung sozio- strukturelle Daten und deren Veränderung in den Bezir- ken, Bezirksregionen und Planungsräumen aus. Mit vielfältigen Maßnahmen, wie etwa im Rahmen des „Quartiersmanagements“ und durch die Konzentrati- on der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in den „Aktionsräumen plus“ fördert der Senat gleichwertige Lebens- und Wohnbedingungen in Berlin. Hiervon profi- tieren vor allem auch zahlreiche Gebiete in den Innen- stadtbezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg aber auch im Gebiet Neukölln-Nord, die gekennzeichnet sind durch einen hohen Anteil von Transferleistungsempfänge- rinnen und -empfängern. Durch eine aktive Steuerung der Belegungsbindungen bei den Sozialwohnungen aber auch bei den sogenannten Belegungsbindungswohnungen im ehemaligen Ostteil Berlins fördert der Senat das friedliche Zusammenleben aller Berlinerinnen und Berliner. Aktuell wurden 16 Großsiedlungen des Sozialen Woh- nungsbaus für weitere zwei Jahre von den Belegungsbin- dungen bis zum 31. Dezember 2013 freigestellt, insbe- sondere um einseitigen Belegungsstrukturen entgegenzu- wirken. Bei den Belegungsbindungswohnungen im östlichen Teil Berlins endet hingegen die generelle Freistellung mit Ablauf des 30. April 2012. Ab den 1. Mai 2012 ist für den Bezug einer Belegungsbindungswohnung wieder ein Wohnberechtigungsschein erforderlich, soweit die Bezir- ke in Einschätzung der konkreten Wohnungsmarktlage vor Ort keine andere Entscheidung treffen. Mit dieser Maßnahme wird gerade im ehemaligen Ostteil Berlins, wo wenige Sozialwohnungen gebaut wurden, mittelfristig ein adäquates Angebot an belegungsgebundenen Woh- nungen gesichert. 2