Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 724 8. Wie oft ist es in den unter 3. angegebenen Hallen- SH Hüttenweg (Gesamt 569,75 Bahnenstunden je bädern vorgekommen, dass es zu Abweichungen zwi- Woche) schen offiziell veröffentlichten und tatsächlichen Öff- nungszeiten für die Öffentlichkeit gekommen ist? Was Öffentlich- Schule Vereine war jeweils die Ursache dafür? Welche Rolle spielten keit dabei Personalengpässe? Bahnenstunden/ 180,00 173,25 216,50 Woche Anteil in % 31,59 % 30,41 % 38,00 % Zu 8.: Grundsätzlich bleibt es bei den veröffentlichten Öffnungszeiten. Durch die zuvor dargestellten Gründe Stadtbad Wilmersdorf I (Gesamt 635,00 Bahnenstun- kann es jedoch zu zeitweiligen Schließungen eines Bades den je Woche) oder von Teilbereichen kommen. Öffentlichkeit Schule* Vereine Im Stadtbad Wilmersdorf I war dies seit dem Bahnenstunden/ 569,00 32,00 34,00 01.09.2014 insgesamt fünfmal der Fall (dreimal Verun- Woche reinigungen des Wasers im Nichtschwimmerbecken, Anteil in % 89,61 % 5,04 % 5,35 % zweimal kurzfristiger Ausfall von Personal). Die SH * Ersatzzeiten Schulschwimmen bis zur Öffnung des Kombibades Finckensteinallee hatte Ende September 2014 eine zwei- Spandau Süd (Hallenbad) stündige Schließung, weil ein angeforderter Ersatz für einen erkrankten Beschäftigten nicht erschien. Das Stadt- bad Hüttenweg hatte wegen Erkrankung und fehlendem 5. In welchen Zeiten besteht in den unter 3. angege- Ersatz am 11.10.2014 nachmittags einen halben Tag und benen Schwimmhallen Parallelbetrieb und ist gesichert, am 12.10. 2014 ganztägig geschlossen. dass die Öffentlichkeit auch in jedem Falle Zugang hat? Der Krankenstand steigt erfahrungsgemäß in den Zu 5.: Die SH Finckensteinallee hat täglichen Paral- Herbstmonaten. Die daraus entstehenden Personalengpäs- lelbetrieb. Für die SH Hüttenweg ist kein Parallelbetrieb se können von den BBB nicht immer ausgeglichen wer- vorgesehen. Das Stadtbad Wilmersdorf I ist ein Öffent- den, insbesondere, wenn diese Situation mit Urlaubszeiten lichkeitsbad ohne Parallelbetrieb. zusammentrifft und / oder Leiharbeitsfirmen kein Perso- nal bereitstellen können. Eine dauerhafte Aufstockung des Personals der BBB ist mit den vorhandenen Haushaltsmit- 6. Kann es sein, dass die öffentlich angegebenen Öff- teln nicht finanzierbar. nungszeiten der Schwimmhallen Finckensteinallee, Hüt- tenweg und des Stadtbades Wilmersdorf I abweichen von den tatsächlichen vor Ort, wer entscheidet darüber und 9. Wie sichern Senat und BBB, dass in den Bädern in wie wird dies öffentlich gemacht, damit Bürger/innen der Zeit von 10-15 Uhr, in denen der günstige Basistarif nicht vor verschlossenen Türen stehen? Anwendung findet, die Öffentlichkeit auch tatsächlich Zugang zur Bädernutzung hat? 7. Unter welchen Voraussetzungen sind Veränderun- gen der Öffnungszeiten vor Ort zulässig? Kann ein Bad Zu 9.: In den reinen Öffentlichkeitsbädern (zurzeit wegen Personalengpässen vor Ort geschlossen werden? acht) sowie in der Einschwimmhalle der Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark Berlin (SSE) stehen Zu 6. und 7.: Die veröffentlichten Öffnungszeiten diese Zeiten ohne Einschränkung zur Verfügung. werden grundsätzlich eingehalten. Veränderungen kann es jedoch in Ausnahmefällen aus betrieblichen Gründen In den meisten Mischbädern werden überwiegend geben. Bei Nichteinhaltung der hygienischen Parameter auch die Zeiten von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr durch Schu- des Badewassers muss in Abstimmung mit der zuständi- len genutzt. Diese Zeiten werden zusammen mit der zu- gen Regionalleitung und dem Gesundheitsamt eine zeit- ständigen Senatsverwaltung und den Schulschwimmver- weise Schließung vorgenommen werden. Auch personelle antwortlichen der Bezirke unter Berücksichtigung des in Engpässe durch Krankheit können zur vorübergehenden der Nutzungssatzung festgelegten Prozentsatzes (wenigs- Schließung eines Bades führen, wenn durch den Ausfall tens 50% der Hallenbadfläche - über alle Schwimmhallen von Personal die Pflichten als Badbetreiber in dem jewei- - für die Öffentlichkeit, die übrigen Zeiten für Schulen ligen Bad nicht mehr sichergestellt werden können. Dies und Vereine, wobei der obligatorische Schwimmunter- geschieht aber nur dann, wenn es den BBB nicht gelingt, richt Vorrang hat) abgestimmt. Dieses Verfahren hat sich unter Berücksichtigung der personellen Mindestbesetzun- seit Bestehen der BBB sehr gut bewährt. gen in anderen Schwimmhallen Beschäftigte umzusetzen oder die Personallücke kurzfristig durch entsprechend Sollten die Zeiten nicht vollständig durch Schulen ge- qualifiziertes Personal über Leiharbeitsfirmen zu schlie- nutzt werden, so stehen diese für das öffentliche ßen. Schwimmen zur Verfügung. Von den 18 zurzeit geöffne- ten Mischbädern ist in 9 Bädern an jeweils 5 bzw. 4 Wo- chentagen die Nutzung des Basistarifs möglich. In den anderen Bädern ist die Nutzung ebenfalls mit dem Basis- tarif, hier jedoch durch die Nutzung durch Schulen nur an 2