Drucksache 17 / 17 285 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 29. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2015) und Antwort BER-Debakel CXLII: Überprüft der Senat die Richtigkeit der von der Flughafengesellschaft gelieferten Antworten auf parlamentarische Anfragen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Geschäftsfüh- Schriftliche Anfrage wie folgt: rung zu überwachen (§ 111 AktG). Hierzu kann der Auf- sichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zu- Frage 1: In der Antwort auf meine Schriftliche Anfra- stimmung abhängig machen (§ 111 Abs.4 Satz 2 AktG). ge Drs. 17/17076 kehrte der Senat folgenden Umstand Daneben hat er Prüfungspflichten (insbesondere des Kon- heraus: „Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft) sowie Be- die Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verant- richtspflichten. wortungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt.“ Ist es demnach zutreffend, dass der Senat Angaben der Flug- Der Vorstand (die Geschäftsführung) hat die Gesell- hafen Berlin Brandenburg GmbH, die diese im Zusam- schaft in eigener Verantwortung und weisungsunabhängig menhang mit parlamentarischen Anfragen macht, unge- zu leiten (§ 76 Abs. 1 AktG) und dabei die Sorgfalt eines prüft an das Parlament weitergibt? ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 93 Abs. 1 AktG) anzuwenden. Er unterliegt gegenüber der Frage 2: Wie stellt der Senat sicher, dass die Angaben Gesellschaft den von der Satzung, dem Aufsichtsrat und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH richtig der Geschäftsordnung gezogenen Beschränkungen (§ 82 und/oder vollständig sind und wie ist das Prozedere in- Abs. 2 AktG). Nach der Rechtsprechung des BGH ist dem nerhalb von Senatskanzlei und Senatsverwaltungen, wenn Vorstand (der Geschäftsführung) bei den auf der Grund- sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass von der lage dieser Pflichten getroffenen Entscheidungen ein Flughafen Berlin Brandenburg GmbH übermittelte Anga- weiter Ermessensspielraum zuzubilligen. ben unrichtig und/oder unvollständig waren? Diese allgemeinen Regeln werden bezogen auf den Frage 3: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der FBB im Ge- Drs. 17/12133 gab der Senator für Inneres an: „Aus Arti- sellschaftsvertrag und in den Geschäftsordnungen für den kel 45 Absatz 1 der Verfassung von Berlin und § 50 Ab- Aufsichtsrat und für die Geschäftsführung weiter spezifi- satz 1 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von ziert. Berlin folgt die Pflicht des Senats, Kleine Anfragen nach bestem Wissen vollständig zu beantworten.“ Wie lautet Parlamentarische Anfragen, die sich mit den tatsächli- die entsprechende Rechtsgrundlage bei dem vom Senat chen Verhältnissen in der FBB befassen, können nur von nun angewandten Prozedere, die Richtigkeit und Voll- dieser auch sachgerecht beantwortet werden. Insofern ständigkeit von Antworten auf parlamentarische Anfragen erfolgt eine Zulieferung durch die FBB an die Stabsstelle in die Verantwortung eines privatwirtschaftlichen Unter- Flughafenkoordination der Senatskanzlei, die vom Flug- nehmens wie hier der Flughafen Berlin Brandenburg hafenkoordinator Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup geleitet GmbH zu legen? wird. Diese Stabsstelle wurde in diesem Jahr neu einge- richtet und im Vergleich zur früheren Struktur um be- Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die unterschiedlichen triebswirtschaftlichen und baufachlichen Sachverstand Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrats und der Ge- erweitert. Dort werden die Zulieferungen der FBB auf schäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Schlüssigkeit und Richtigkeit geprüft und bewertet und ergeben sich aus dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, anschließend dem Regierenden Bürgermeister zur Unter- dem Gesellschaftsvertrag, der Geschäftsordnung für den schrift vorgelegt. Aufsichtsrat und der Geschäftsordnung für die Geschäfts- führung. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.