Crystal Meth in Berlin

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Drucksache 18 / 12              484 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 16. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2017) zum Thema: Crystal Meth in Berlin und Antwort vom 24. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12484 vom 16. Oktober 2017 über Crystal Meth in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Am 10. Juli 2014 wurde durch den Europäischen Gerichtshof zur Frage der Anwendbarkeit des Arzneimittelbegriffs für neue psychoaktive Stoffe (NpS), den sogenannten „Legal Highs“, entschieden, dass Stoffe, die noch nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen, nicht mehr nach den Regelungen des Arzneimittelgesetzes strafrechtlich verfolgt werden können. Diese Gesetzeslücke wurde erst mit Inkrafttreten des Neuen-Psychoaktive-Stoffe- Gesetz (NpSG) am 26. November 2016 geschlossen. Eine Strafbarkeit von Erwerb und Besitz zum Eigenkonsum sieht das Gesetz nicht vor. Aus diesem Grunde liegen für den geforderten Zeitraum keine validen statistisch auswertbaren Daten zu NpS vor. 1.       Wie viele Ermittlungsverfahren haben Staatsanwaltschaften in Berlin in den letzten fünf Kalenderjahren in Zusammenhang mit dem Konsum von Crystal Meth und sogenannten Legal Highs (NPS) durchgeführt (bitte nach Jahresscheiben und differenziert nach Bezirken getrennt aufführen)? Zu 1.: Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei der Staatsanwaltschaft Berlin grundsätzlich nicht nach Tatorten und der Art des in Rede stehenden Betäubungsmittels erfasst. Zu den Verfahren, die den Konsum von Crystal Meth betreffen, kann daher keine Auskunft erteilt werden. Wegen des Verstoßes gegen das seit 26. November 2016 geltende Neue- psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) wurden im Jahr 2016 bei der Staatsanwaltschaft Berlin drei Verfahren erfasst. Die in den folgenden tabellarischen Übersichten dargestellten Fallzahlen beruhen auf verlaufsstatistischen Daten des Systems Data Warehouse Führungsinformation (DWH FI) der Polizei Berlin. Es handelt sich um Daten, die den tagesaktuellen Stand Seite 1 von 5
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der im Polizeilichen System für Information und Kommunikation (POLIKS) erfassten Vorgänge abbilden. Da es sich um eine Eingangsstatistik handelt, können sich aufgrund möglicher Änderungen der Erfassungsgründe im Ermittlungsverlauf geringfügige Abweichungen ergeben. Erst mit der Einführung von 36 neuen Straftatenschlüsseln in der Polizeilichen Kriminalstatistik ( PKS ) zum 1. Januar 2014 konnten die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Methamphetamin valide erhoben werden. Vor 2014 wurden diese Vorgänge bei den Verfahren mit Amphetamin subsumiert, sodass für die Jahre 2012 und 2013 keine Aussage explizit zu „Crystal Meth“ getroffen werden kann. Die folgende Tabelle beinhaltet die Fallzahlen zu Besitz-/ Erwerbs- und Handelsver- fahren nach Bezirken, die in den Jahren 2014 bis 2016 durch die Polizei Berlin geführt wurden: Fallzahlen zu Methamphetamin in kristalliner Form Vorgänge „Crystal Meth“ -Tatortbezirk        2014       2015       2016 Charlottenburg-Wilmersdorf Allgemeiner Verstoß                          8          6          7 Unerlaubter Handel                           1          3          4 Gesamtergebnis                               9          9          11 Friedrichshain-Kreuzberg Allgemeiner Verstoß                          17         12         16 Unerlaubter Handel                           1          4          5 Gesamtergebnis                               18         16         21 Lichtenberg Allgemeiner Verstoß                          4          2          3 Unerlaubter Handel                           1          4          2 Gesamtergebnis                               5          6          5 Marzahn-Hellersdorf Allgemeiner Verstoß                          2          3          2 Unerlaubter Handel                           2          1          0 Gesamtergebnis                               4          4          2 Mitte Allgemeiner Verstoß                          14         24         34 Unerlaubter Handel                           7          5          6 Gesamtergebnis                               21         29         40 Neukölln Allgemeiner Verstoß                          6          1          3 Unerlaubter Handel                           0          0          0 Gesamtergebnis                               6          1          3 Pankow Allgemeiner Verstoß                          2          8          4 Unerlaubter Handel                           1          3          0 Gesamtergebnis                               3          11         4 Reinickendorf Allgemeiner Verstoß                          0          0          0 Unerlaubter Handel                           1          1          0 Gesamtergebnis                               1          1          0 Seite 2 von 5
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Spandau Allgemeiner Verstoß                                  1           1            0 Unerlaubter Handel                                   0           0            1 Gesamtergebnis                                       1           1            1 Steglitz-Zehlendorf Allgemeiner Verstoß                                  1           1            3 Unerlaubter Handel                                   0           0            0 Gesamtergebnis                                       1           1            3 Tempelhof-Schöneberg Allgemeiner Verstoß                                  34          44           39 Unerlaubter Handel                                   12          13           7 Gesamtergebnis                                       46          57           46 2.     In wie vielen Fällen davon waren Jugendliche unter 18 Jahren von den Ermittlungsverfahren betroffen (bitte nach Jahresscheiben und nach Bezirken getrennt aufführen)? Zu 2.: Anzahl der Verfahren mit Methamphetamin in kristalliner Form, bei denen Jugendliche tatverdächtig waren Vorgänge „Crystal Meth“- Altersgruppe 2014        2015         2016 -Tatortbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Unerlaubter Handel                                   1           0            0 Friedrichshain-Kreuzberg Allgemeiner Verstoß                                  2           0            0 Lichtenberg Allgemeiner Verstoß                                  0           2            0 Mitte Allgemeiner Verstoß                                  0           0            1 Unerlaubter Handel                                   0           1            1 Pankow Allgemeiner Verstoß                                  0           0            1 Steglitz-Zehlendorf Allgemeiner Verstoß                                  0           0            1 Tempelhof-Schöneberg Allgemeiner Verstoß                                  1           0            0 Treptow-Köpenick Allgemeiner Verstoß                                  1           0            1 Gesamt-Berlin                                        5           3            5 Quelle: DWH vom 19.10.2017 3.     Welche Mengen an o.a. Substanzen wurden dabei dokumentiert bzw. beschlagnahmt (bitte nach Jahresscheiben getrennt aufführen)? Zu 3.: Die Mengen sichergestellter Betäubungsmittel oder psychoaktiver Substanzen werden bei der Staatsanwaltschaft Berlin nicht erfasst. Seite 3 von 5
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Durch die Polizei Berlin können nur Angaben zu sichergestellten Mengen von Methamphetamin in kristalliner Form getätigt werden. Die Darstellung erfolgt in zwei Tabellen, da seit dem Jahr 2013 die Sicherstellungszahlen des Zollfahndungsamtes (ZFA) Berlin-Brandenburg aufgrund der gemeinsamen Fallbearbeitung bei den Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift zusammen mit den Zahlen der Polizei Berlin dokumentiert werden. Sicherstellungen durch die Polizei Berlin Rauschgiftart                  2012 Methamphetamin             in 1,3 kg kristalliner Form Sicherstellungen durch das ZFA Berlin-Brandenburg und die Polizei Berlin Rauschgiftart                   2013           2014               2015             2016 Methamphetamin              in 0,7 kg         0,9 kg             6,0 kg           1,4 kg kristalliner Form Die Zunahme der Sicherstellungsmenge im Jahre 2015 ist auf eine Einzelsicherstellungsmenge von 4,5 kg Methamphetamin in kristalliner Form in einem Verfahren zurückzuführen. 4.     Wie oft und wo wurden diese Substanzen in der Nähe von Schulen oder Jugendeinrichtungen bzw. Jugendveranstaltungen festgestellt? (Bitte für die letzten fünf Jahre auflisten, differenziert nach Bezirken)? 5.     Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Vertriebsstruktur und Handel solcher Substanzen? Sind Schulen, Jugendeinrichtungen bzw. Jugendveranstaltungen ein wesentlicher Vertriebsweg zur Verbreitung solcher Substanzen? Zu 4. und 5.: In den an Tschechien angrenzenden Bundesländern verzeichnen die örtlichen Behörden hohe Fall- und Sicherstellungszahlen von Methamphetamin in kristalliner Form, dies insbesondere im grenznahen Gebiet. Für Berlin wird die Entwicklung des Aufkommens von „Crystal Meth“ sensibel beobachtet, doch die Zahlen sind vergleichsweise gering. Es liegen daher nur vereinzelt Erkenntnisse über die Vertriebsstruktur und den Handel von Methamphemtamin in kristalliner Form vor. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass mit „Crystal Meth“ an oder in der Umgebung von Schulen, Jugendeinrichtungen bzw. bei Jugendveranstaltungen gehandelt wird. Insbesondere aus bundesweiten polizeilichen Feststellungen ist bekannt, dass die „Neuen psychoaktiven Stoffe“ in sogenannten Headshops und über das Internet erworben werden. 6.     Welche Maßnahmen hat der Senat seit Oktober 2016 neu eingeleitet, um Präventivmaßnahmen zum Arzneimittel- und Drogenmissbrauch insbesondere bei Crystal Meth-Konsum oder vgl. Substanzen aufzusetzen? Zu 6.: Präventivmaßnahmen erfolgen bei der Landesdrogenbeauftragten bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Seite 4 von 5
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Die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin gibt es seit 2005. Sie hält seit dieser Zeit ein breites Spektrum an Angeboten zur Suchtprävention vor. Dabei berücksichtigt sie ständig aktuelle Themen und Entwicklungen, so auch die Themen „Medikamente“, „Crystal Meth“ und „Neue Psychoaktive Substanzen“. Sie entwickelt und veröffentlicht in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung kontinuierlich Informationsmaterialien zu allen relevanten Themen der Suchtprävention, bietet methodische Materialien und Beratungen sowie Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an, führt Modellprojekte durch etc. (siehe auch www.berlin-suchtpraevention.de). Zu den Themen „Crystal Meth“ und „Neue Psychoaktive Substanzen“ (NPS) wurden mit dem Ziel, über die Wirkungen und Konsumrisiken aufzuklären, folgende Informationsmaterialien veröffentlicht: •      Informationsblatt „Crystal / Methamphetamin“, das von der BZgA übernommen wurde und bundesweit eingesetzt wird, •      Infokarte „(METH)AMPHETAMIN“ in deutscher und englischer Sprache, •      Informationsblatt „Cannabis“, in dem auch auf Neue Psychoaktive Substanzen eingegangen wird, •      Infokarte „Neue Psychoaktive Substanzen (NPS)“. Diese Themen spielen auch regelmäßig in den von der Fachstelle für Suchtprävention angebotenen Fortbildungsveranstaltungen eine Rolle. Für den Einsatz in Schulen hat die Fachstelle für Suchtprävention mit Unterstützung der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU) einen „Cannabisrucksack“ (mobiler Mitmachparcours zur Cannabisprävention) entwickelt und den Koordinatorinnen und Koordinatoren für die schulische Prävention in den Bezirken zur Verfügung gestellt, der auch das Thema „Neue Psychoaktive Substanzen“ berücksichtigt. Lehrpersonal der Schulen wurde für den Einsatz des „Cannabisrucksackes“ geschult. Die Fachstelle weist Interessierte aber auch auf geeignete Angebote der BZgA und aus anderen Bundesländern hin, z. B. auf das vom „ZIS- Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung“ der Universität Hamburg entwickelte Selbsthilfeangebot für Menschen mit Methamphetamin- und Crystal-Erfahrung „Breaking-meth“. 7.     Wie bewertet der Senat insgesamt den Erfolg solcher Maßnahmen? Zu 7.: Die von der Fachstelle für Suchtprävention entwickelten und angebotenen Maßnahmen unterliegen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit einer ständigen Qualitätskontrolle und sind evidenzbasiert sowie zum Teil evaluiert. Berlin, den 24. Oktober 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport Seite 5 von 5
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