Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12339 vom 21. September 2017 über Elektronische Fußfessel _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, wie oft die sog. elektronische Fußfessel seit Januar 2016 angeordnet wurde? Wenn ja: Wie viele Personen tragen aktuell eine elektronische Fußfessel und wie viele davon leben in Berlin? Zu 1.: Über die bundesweiten Zahlen liegen keine Erkenntnisse vor. In Berlin wurde im Jahr 2016 eine Weisung nach § 68 b Abs. 1 Nr. 12 des Strafgesetzbuches (StGB) erlas- sen. Aktuell stehen zwei verurteilte Personen in Berlin unter Elektronischer Aufenthalts- überwachung (EAÜ). Bei einer weiteren verurteilten Person ruht derzeit die EAÜ, weil diese inhaftiert ist. 2. Gibt es bereits erste Erkenntnisse über die Auswirkung des „Dreiundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern“ im Hinblick auf den erweiterten Anwendungsbereich der sog. elektronischen Fußfessel? Zu 2.: Nein. 3. Wie steht der Senat insgesamt zum Einsatz der sog. elektronischen Fußfessel im Bereich der Füh- rungsaufsicht? Was hält er von der Möglichkeit, sie auf andere Fälle, etwa bei der Ersatzfreiheitsstrafe, zur Entlassungsvorbereitung oder bei Vollzugslockerungen zu erweitern? Zu 3.: Der Senat sieht die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung als zusätzliches Instrument an, um Probanden, die unter Führungsaufsicht stehen, zu über- wachen und so auf diese spezialpräventiv einzuwirken. Es wird jedoch keineswegs ver- kannt, dass die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nicht jeden Pro- banden von der Begehung weiterer Straftaten abhalten wird. Für eine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf andere Fallgruppen wird kein Bedarf gesehen.