Gibt es in Berlin weltanschauliche Ablehnung medizinischer Leistungen?

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Drucksache 17 / 11               486 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger und Heiko Thomas (GRÜNE) vom 24. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2013) und                         Antwort Gibt es in Berlin weltanschauliche Ablehnung medizinischer Leistungen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                        3. Gibt es andere Regelungen, nach denen in Berliner Kleine Anfrage wie folgt:                                                  Krankenhäusern Behandlungen von Patientinnen und Pa- tienten aus weltanschaulichen Begründungen abgelehnt 1. Wie bewertet der Senat, dass in katholischen Kran-                 werden können? Wenn ja welche? kenhäusern in anderen Bistümern Frauen abgewiesen wurden, die eine gynäkologische Untersuchung – etwa                            4. Sieht der Senat in der Behandlungsverweigerung zur Beweissicherung nach einer Vergewaltigung -vor-                        oder Abweisung von Personen aus weltanschaulich moti- nehmen wollten? Welche Konsequenzen zieht der Senat                        vierten Gründen eine Einschränkung des Versorgungs- aus diesen Erkenntnissen?                                                  auftrags und welche Konsequenzen oder mögliche Sank- tionen hat dies für die handelnden Akteure und Einrich- Zu 1.: Die Bewertung von Verfahrensweisen anderer                     tungen? Bundesländer obliegt nicht dem Senat von Berlin. Die bei Opfern einer Straftat zur medizinischen Behandlung da-                         Zu 3. und 4.: Das Landeskrankenhausgesetz ver- zugehörige rechtssichere Spurensicherung erfolgt zum                       pflichtet alle Berliner Krankenhäuser, im Rahmen ihres Teil unter Einsatz hochspezialisierter Methoden durch                      Versorgungsauftrages jede Patientin oder jeden Patienten intensiv geschulte Ärztinnen und Ärzte. An allen drei                      aufzunehmen, die oder der stationäre Leistungen benötigt Notaufnahmen der Charité ist dies rund um die Uhr mög-                     (vgl. § 21 Absatz 1 des Landeskrankenhaus-gesetzes). lich. In Berlin hat sich deshalb die Kooperation aller Be-                 Eine Aufnahmeverpflichtung des Krankenhauses ist nur teiligten (Krankenhäuser, Polizei, niedergelassene Ärztin-                 dann nicht gegeben, wenn aus räumlichen, personellen nen und Ärzte) mit der Charité bewährt. Überdies ist in                    oder fachlichen Gründen die Versorgung der Patientin den Notfallkrankenhäusern bekannt, dass jederzeit über                     oder des Patienten nicht sichergestellt werden kann. das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin eine Rechtsmedizinerin oder ein Rechtsmediziner zur Beweissicherung hinzugerufen werden kann. Diese                            5. Gibt es für die Berliner Krankenhäuser einheitli- oder Dieser führt entweder die Beweissicherung selbst                      che Leitlinien, nach denen Untersuchungen zur Beweissi- durch oder gibt die dementsprechenden Hinweise. Hin-                       cherungen nach Straftaten zu erfolgen haben? Wenn ja, sichtlich der Fragestellung besteht in Berlin deshalb kein                 welche? Werden diese eingehalten? Welche Konsequen- Handlungsbedarf.                                                           zen hat eine Nicht-Beachtung dieser Leitlinien? Zu 5.: Die gynäkologische Untersuchung nach sexu- 2. Sind dem Senat vergleichbare Vorfälle in Berlin                    ellen Gewaltdelikten erfolgt gemäß einer Dienstleistungs- bekannt, bei denen Personen eine medizinische Untersu-                     vereinbarung zwischen der Charité – Universitätsmedizin chung oder Beweissicherung nach Straftaten (z.B. einer                     Berlin und dem Polizeipräsidenten in Berlin grundsätzlich Vergewaltigung) verwehrt wurde oder besteht der Ver-                       an Rettungsstellen der Charité an einem der drei Standorte dacht darauf? Wenn ja, wie wurde damit verfahren?                          der Charité in Form standardisierter Leistungen durch Ärztinnen und Ärzte. Seit 2010 beschäftigt sich das Ver- Zu 2.: Vorfälle, bei denen Personen aus religiösen, po-               fahren „Stuprum“ an der Charité mit der systematischen litischen oder anderen Gründen eine medizinische Un-                       rechtssicheren Dokumentation und Spurensicherung nach tersuchung oder Beweissicherung nach Straftaten ver-                       sexueller Gewalt. Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte wehrt wurde, sind dem Senat nicht bekannt.                                 werden durch die Rechtsmedizin spezialisiert geschult, auch zum Verfahrensablauf und dem opferzentrierten Umgang. Seit 2011 wird das einheitliche Vorgehen auch Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                      Drucksache 17 / 11 486 in der Kinderrettungsstelle umgesetzt. Die Senatsverwal- tung für Gesundheit und Soziales unterstützt die in Berlin etablierte Kooperation der Krankenhäuser (siehe Antwort zu 1.) mit der Charité bei der Beweis-sicherung sexueller Straftaten. Es ist nicht sinnvoll, dass alle Rettungsstellen der Stadt dieses hochspezialisierte Angebot aufbauen. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen von dieser Rege- lung kommen, wenn sich das Opfer bspw. selbstständig in ärztliche Behandlung begibt oder durch den Rettungswa- gen/die Polizei Berlin aufgrund der erlittenen Verletzun- gen in das nächstgelegene Krankenhaus verbracht werden muss. Die Charité arbeitet eng mit dem Verein Signal e. V. zusammen, dessen Koordinierungsstelle von der Se- natsverwaltung für Gesundheit und Soziales seit 2010 gefördert wird. Der Verein sensibilisiert auf vielfältigen Ebenen bei Gewalt gegen Frauen. 6. Beinhaltet eine Untersuchung zur Beweissiche- rung nach Sexualstraftaten verpflichtend auch eine Bera- tungsleistung zu einer möglichen Übertragung von Krankheiten sowie bei Frauen über eine potenziell beste- hende Schwangerschaft und die Aufklärung über eine mögliche Verschreibung der „Pille danach“? Zu 6.: Ja. Berlin, den 22 . Februar 2013 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2013) 2
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