2020-01-31_12-57-10_nrcourtman_3.pdf

/ 4
PDF herunterladen
'L2/ ί/ f Bill Υ5 Berlin, den 29. April 2019 Hausruf: 10149 Vii 5 - 201.02162#31#7 Refl...: MínR Dr. GnaIzy lAIR Faikenήοf Sb.: k / qο ~ 8undesrnιnιsterίum des Innern, fur Bau urxi Heirv,gt Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Dr. Krings t! s► τ Eing. 1) 2, MAi 7019 ►: λ Ut;rzei Abdr,ιck: über MB Herrn St T Νι . . . eundesmιnisteήum οαα lιιrιbιη, tϋι Θαιι Und Heimat PSI κ ß Î Herrn AL V Fing. Uhrzeit. , !r Herrn. UAL VII 0 3, M a i 2Ο19,' i ϊ;t 3. 4 Τ. ., (3.ιι.k. 7.,?. [T . ~,~`• , ~τ. t.~~► Schreiben von 1d6 Hermann Gröhe zur Einbfiι rgerung von Abkömmlingen Betr.: 15-Verfolgter. Bezug: Anforderung BÚι r ο ΡSt K vom 11. April2019 - Vorg.-Nr. 188119 Anlage: -3- 1. Votum Zeichnung des beίgefügten Antwortentwurfs (Anlage 1). 2. Sachverhalt MdB Gröhe bittet mit seinem Schreiben (Anlage 2) fΟr ein von Rechtsanwalt Couchman erbetenes Gespräch um eine Einschätzung zu den in der „Jüdi- schen Allgemeinen" geschilderten Schwierigkeiten für Abkömmlinge deut- scher NS-Verfolgter aus Grοßbritannien, die vor dem Hintergrund eines mög- lichen „Brexits" die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, aber
1

keinen Anspruch auf Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 GG haben. 3. Stellungnahme Mit Ministervorlage vom 6. Februar 2019 ist vorgeschlagen worden, eine be- reits 2012 in Fällen des verhinderten Abstammungserwerbs durch. Erlass ge- regelte erleichterte Einbürgerungsmöglichkeit auf alle Abkδmmlínge deut- scher NS-Verfolgter auszudehnen, die keinen Wiedereinbürgerungsanspruch nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 GG haben. Herr Minister hat Herrn St T be- auftragt, vor einer abschließenden Entscheidung zunächst mit Innenpolitikern der Unionsfraktion über die angedachte Erlassregelung zu sprechen. Nach einem am 9.. April 2019 erfolgten ersten Meinungsaustausch soll am 6. Mai 2019 im Jour fixe das Thema abschließend besprochen werden. Im An- schluss daran machte Herr Minister ein Gespräch mit lnnenpolitíkem der SPD-Fraktion führen. Das Ergebnis dieser Gespräche sollte zunächst abge- wartet werden. Rechtsanwalt Couchmau, der eine Interessengruppe organisiert hat und ver- tritt, ist vom Auswärtigen Amt und der Botschaft London bereits mehrfach in- formiert worden, dass eine staatsángeh&igkeitsτechtlíche Wiedergutma- chungsregelung für Abkδmmlínge deutscher NS-Verfolgter, die keinen An- spruch nach Artikel 116 Absatz 2 GG haben, beabsichtigt ist. Gleichwohl versucht er weiterhin, inzwischen auf eine massive, nicht mehr angemessene Weise, Druck auf die Bundesregierung auszuüben und diese auch unter dem Vorwurf des Antisemitismus zum umgehenden Erlass einer umfassenden Wiedergutmachungsregelúng zu bestimmen, die seinen Vorstellungen und denen seiner Klientel entspricht (siehe als Anlage 3 beigefügte, E-Mail vom 23. April 2019). Hierüber sollte MdB Grδhe informiert werden. 4. Kommunikation e. a en ο
2

Bundesministerium des Iηnern, für Bau und Heimat Θmιdoε+ιinísieικrn das kiesn, i4r &au und Ηern ι. 11014 ee,fn Herr Hermann Grδhe, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Prof. Dr. GBnter Krtngs, GdS Aaιianιentarisεtιer Stε:aξsselαetêr:, beim Bundesminister des Innern, für sau und #ieima( WaυSλNscΗ#äFτ AJt.ioablt 140 10557 Benin POSTANsΟΙiîlFτ 11014 Benin TE'. +49(0)3018 681-11062 FAX +49(Ο)3{I 18 681-11139 PSΤΚ brni.bund.de www.brτ>í.bund.de ΒeιGπ,',1a1 2019 '4' Sehr geehrter Herr Koitege, ~ ~ für Ihr Schreiben vom 9. April 2019 danke ich Ihnen. Dann bitten Sie für ein von Herrn Rechtsanwalt Couchman erbetenes Ge- sprach um eine Einschatzung zu Schwierigkeiten für Abkömmlinge deutscher NS-Verfolgter aus Großbritannien, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten , aber keinen Anspruch auf Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgeset- zes (GG) haben. Das Auswartige Amt und die Botschaft London haben Herrn Rechtsanwalt Couchman bereits mehrfach dariber informiert, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Möglichkeit einer staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutma- chungsregelung für Abkömmlinge deutscher NS-Verfolgter prüft, die keinen Anspruch auf Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 GG haben . Gleichwohl versucht Herr Rechtsanwalt Couchman weiterhin, inzwischen auf eine massive, nicht mehr angemessene Weise, Druck auf die Bundesregierung auszuüben und diese auch unter dem Vorwurf des Antisemitismus zum um- gehenden Erlass einer umfassenden Wiedergutmachungsrege- lung zu bestimmen , die seinen Vorstellungen und denen seiner Klientel entspricht. Qέ c,tlιιι k,.S ϋ
3

α α Bundesministerium des Innern,für Bau und Heimat Seite 2 von 2 Nach einem von Herrn Bundesminister Seehofer zu der ange- dachten Wiedergutmachungsregelung veranlassten ersten Mei- nungsaustausch mit Innenpolïtikem der Unionsfraktion am 9. April 2019 soll Anfang Mai 2019 im Jour fixe das Thema abschließend besprochen werden. Dem soll sich noch ein Gesprach mit Innen- politikern der SPD-Fraktion anschließen. Das Ergebnis dieser Ge- spräche sollte zunächst abgewartet werden. Mit freundliύhen Grüßen Prok4 r. Günter Krings
4