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Berg, Inga Von: Gesendet: An: Betreff: Anlagen: Falkenhof, Dieter Freitag, 29. März 2019 13:14 RegVll5 Staatsangehörigkeitsrecht für Abkömmlinge ausgebürgerter. deutscher Juden // Ein Gesetz aus dem Kaiserreich verhindert Wiedereinbürgerung - WELT 20190328 PSt K-Vorlage.pdf Verfügung eAkte Aktenzeichen: 1I15- VI15-20102/62#7 DokumentenBetreff : Stellungnahme für BA Klein -Verweis auf PSt K-Vorlage Anlage verakten nein Von: 1II5 Gesendet: Freitag, 29. März 2019 13:08 An: BAKlein_ Cc: Rexin, Christina; ALV_; UALVII_; Drange, Günter, Dr. Betreff: WG: Staatsangehörigkeitsrecht für Abkömmlinge ausgebürgerter deutscher Juden fi Ein Gesetz aus dem Kaiserreich verhindert Wiedereinbürgerung - WELT. 11 15-12007/1#612 . In der o. bez. Angelegenheit verweise ich zu der erbetenen Stellungnahme auf die in Kopie beigefügte, von Herrn St T gebilligte Vorlage an Herrn PSt K. . Mit freuńdlichen Grüßen . Im Auftrag gez. Dieter Falkenhof Referat V II 5 - Staatsangehbrigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten - Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Alt-Moabit 140, 10557 Berlin Telefon: 030 18 681-10149 Fax: 030 18 681-510149 .. E-Mail: VII5@bmi.bund.de . Internet: www.bmi.bund.de Ursprüngliche Nachricht . Von: BAKlein_ . Gesendet: Dienstag, 19. März 2019 16:22 An: 1115_ 'Cc: ALV_; Gnatzy, Thomas, Dr.; Rexin, Christina; BAKlein_; Bettgens, Anabel; PStWanderwitz Betreff: WG: Staatsangehörigkeitsrecht für Abkömmlinge ausgebürgerter deutscher Juden // Ein Gesetz aus dem Kaiserreich verhindert Wiedereinbürgerung - WELT Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, beigefügte Anfrage aus dem Büro PSt Wanderwitz erreichte mich letzte Woche. Dem Büro PSt Wanderwitz gegenüber habe ich das Referat 1II5 bereits als zuständigé Stelle benannt. Ich selbst halte die Rechtslage ebenfalls für sehr bedenklich und wäre für eine Stellungnahme bis zum 25. März 2019, DS, dankbar. Mit dem Büro PSt Wanderwitz wurde vereinbart, dass ich die Stellungnahme dorthin weiterleite. Mit freundlichen Grüßen Dr. Felix Klein Ursprϋngliche Nachricht Von: Bettgens, Anabel
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Gesendet: Mittwoch, 13. März 2019 15:50 An: Müller, Tanja . Cc: BAKlein Betreff: Staatsangehörigkeitsrecht für Abkömmlinge ausgebürgerter deutscher Juden // Ein Gesetz aus dem Kaiserreich verhindert Wiedereinbürgerung-WELT Liebe Frau Müller, Herr PSt Wanderwitz Ist angesprochen bzw. gebeten worden bezüglich eines Ansprechpartners im Haus zum Thema Staatsangehörigkeitsrecht für Abkömmlinge ausgebürgerter deutscher Juden. Hintergrund ist der beigefügte Artikel, bei dem ein britischer Jude einen deutschen Pass beantragen möchte. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus 186587374/Ein-Gesetz-aus-dem-Kaíserreich- verhindert-Wiedereinbuergerung.html Nach derzeitiger Rechtslage hat dieser keinen Anspruch, well es eine Zwischenphase gibt, in der nur Abkönmlínge männlicher Deutscher eine deutsche Staatsangehörigkeit beantragen konnten, nicht aber die von ausgebürgerten deutschen Frauen. Brexit-bedingt gibt es aktuell eine kleine Gruppe Briten, die das Thema stark vorantreibt. Können Sie mir mitteilen, wen Herr PSt W für Externe als Ansprechpartner zur Rechtslage benennen kann? . Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Anabel Bettgens . Büro des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Alt-habit 140, 10557 Berlin . Telefon: 030 18681-11044 E-Mail: Anabel.Bettgens@bmi.bund.de . E-Mail: PStW@bmi.bund.de 2
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8111115 Berlín, den 28. März 2019 1115- 20102/62#3 /#7 Hausruf: 10149 ;RefL.: MinR Dr. Gnatzy Sb.: OAR Falkenhof Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Dr. Krings über Abdruck: MB Herrn St T 2j.b. Herrn AL V Herrn UAL,V Il Betr.: Schreiben von MdB Michael Brand, MdB Sönke Rix und MdB Dr. Eva Högl zur Einbürgerung von Abkömmlingen NS-Verfolgter Bezug: Anforderung Büro Pst K vom 14. und 26. Februar 2019 - Vorg.-Nr. 70/71 und 100/19 Anlage: 1.. -6- Votum • Zeichnung der beigefügten Zwischennachricht-Entwürfe (Anlagen 1 bis 3). 2. Sachverhalt Die Abgeordneten verwenden sich mit ihren Schreiben (Anlagen 4 bis 6) vor dem Hintergrund eines mbglichen „Brexits" für eine Einbürgerung von Ab- kömmlingen NS-Verfolgter aus Großbritannien, die keinen Anspruch auf Wiedereińbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 GG haben, weil
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2 a) sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit auch dann nicht durch Ge- burt im Wege der Abstammung hätten erwerben können, wenn ihrem Vor- fahren die deutsché Staatsangehörigkeit nicht durch eine NS- Zwangsausbürgerung entzogen wordèn wäre (verhinderter Abstam- mungserwerb bei vor dem 1. April 1953 geborenen ehelichen Kindern zwangsausgebürgerter deutscher Mutter und ausländischer Väter und vor dem 1. Juli 1993 geborenen nichtehelichen Kindern zwangsausgebürger- ter deutscher Väter und ausländischer Mütter) oder b) ihrem Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch eine NS- Zwangsausbürgerung im Sinne des Artikels 116 Absatz 2 Satz 1 GG ent- zogen worden ist, sondern dieser die deutsche Staatsangehörigkeit im Zu- sammenhang mit anderen NS-Verfolgungsmaßnahmen verloren hat (ein einfachgesetzlicher Wiedereinbürgerungsanspruch hatte für Abkömmlinge lediglich befristet und nur bestanden, wenn ein Abstammungserwerb ohne die Verlustfolge möglich gewesen wäre, und war am 31. Dezember 1970 ausgelaufen). . 3. Stellungnahme . Mit Mińistervoriage_ vom 6. Februar 2019 ist vorgeschlagen worden, eine be- reits 2012 auf der Grundlage des § 14 StAG in Fällen dès verhinderten Ab- stammungserwerbs durch Erlass geregelte erleichterte Einbürgerungsmög- lichkeit auf alle Abkömmlinge NS-Verfolgter, denen die deutsche Staatsan- gehörigkeit durch eine Ν S-Zwangsausbürgerung entzogen worden ist oder die diese im Zusammenhang mit anderen NS-Verfolgungsmaßnahmen verlo- ren haben, auszudehnen, die keinen W ιedereinbürgerungsansprúch nach Ar- tikel 116 Absatz 2 Satz 1 GG haben. Die Einbürgerungsvoraussetzungen sal-. len auch weiter erleichtert werden: Herr Minister steht nach der am 12. März 2019 erfolgten Rücksprache einer solchen Erlassregelung aufgeschlossen gegenüber. Sie Ist nach hiesiger Auffassung einer in einem Gesetzgebungs- verfahren erst zu schaffenden gesetzlichen Vorschrift vorzuziehen, weil sie sofort umsetzbar und flexibler zu handhaben ist. Herr Minister hat Herrn St T beauftragt, vor einer abschließenden Entscheidung zunächst mit Innenpoliti- kern der Unionsfraktion über die angedachte Erlassregelung zu sprechen und möchte im Anschluss daran ein Gespräch mit Innenpolitikern der SPD-
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3 Fraktion führen. Das Ergebnis dieser Gespräche sollte zunächst abgewartet und den ο.a. Abgeordneten eine Zwischennachricht erteilt werden. 4. Kommunikation eine. ~ tzy 'faΙ kθnhof
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Schreiben des Herrn PSt K Anlage 1 Herrn Michael Brand, MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrter Herr Kollege, für Ihr Schreiben vom 31. Januar 2019 an Herrn Bundesminister Seehofer danke. ich. Darin bitten Sie im Hinblick auf einen möglichen „Brexit" um eine Prüfung, ob für Abkömmlinge NS-Verfolgter, die keinen WiedereinbOrgerungsanspruch nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes haben, eine erleichterte Einbürge- rungsmöglichkeit im Erlasswege geschaffen werden kann. Im Auftrag von Herrn Bundesminister Seehofer kann ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereits prüft, ob eine solche Regelung in Betracht kommt. Ich werde unaufgefordert auf Ihr Schreiben zurückkommen, sobald diese Prüfung abgeschlossen ist. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen (N.d.H.P.St K)
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Schreiben des Herrn PSt K Anlage 2 Herrn Sönke Rix, MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrter Herr Kollege, für Ihr Schreiben vom 30. Januar 2019 an Herrn Bundesminister Seehofer danke ich. Darin bitten Sie im Hinblick auf einen möglichen „Brexit' um eine Stellung- nahme, warum Abkömmlinge NS-Verfolgter, denen die deutsche Staatsangehö- rigkeit durch eine NS-Zwangsausbürgerung entzogen worden ist, keinen Wieder- einbϋrgerungsanspruch nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) haben. . Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass nur diejenigen Abkömmlinge von NS-Verfolgten einen Anspruch nach Artikel 116 Absatz 2 GG haben, die ohne die NS-Zwangsausbürgerung ihres Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hätten: Dies ist in einigen Konstellati- onen nicht der Fall. Im Auftrag von Herrn Bundesminister Seehofer kann ich Ihnen aber mitteilen, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau únd Heimat be- reits prüft, ob künftig über. die im Erlasswege bereits geregelten Fälle hinaus wei- teren Abkömmlingen NS-Verfolgter, denen die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine NS-Zwangsausbürgerung entzogen worden ist, die aber keinen Wie- dereinbürgerungsanspruch nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 GG haben, eine er- leichterte Einbürgerung ermöglicht werden kann. Ich werde unaufgefordert auf Ihr Schreiben zurückkommen, sobald diese Prüfung abgeschlossen ist. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen (N.d.H.PSt K)
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Schreiben des Herrn PSt K Anlage 3 Frau Dr. Eva Högl, MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Kollegin, für Ihr Schreiben vom 22. Februar 2019 danke ich. Darin sprechen Sie im Hin- blick auf einen möglichen „Brexit" die Frage an, ob für alle Abkömmlinge NS- Verfolgter, denen die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine NS- Zwangsausbürgerung entzogen worden Ist, die aber keinen Wiedereinbürge- rungsanspruch nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes haben, ei- ne erleichterte Einbϋrgerung ermöglicht werden kann. Dazu kann ich Ihnen mit- teilen, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereits prüft, ob eine solche erleichterte Einbürgerungsmöglichkeit geschaffen werden kann. Ich werde unaufgefordert auf Ihr Schreiben zurückkommen, sobald diese Prüfung abgeschlossen ist. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen (N.d.H.PSt K)
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