Umgang der Berliner Jobcenter mit selbstständigen Aufstocker/innen im SGB II
Beratung und Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Selbständige - § 16c SGB II B.2.1.2 Modul „Unternehmensoptimierung“ Teilnahme Obligatorisch für Teilnehmer mit entsprechender Zuweisung x Bedarfsorientierte Beratung Inhalt Bedarfsorientierte Beratung und Vermittlung von Kenntnissen/Fertigkeiten x Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten soweit sie zum Erhalt oder zur Fes- tigung der selbständigen Tätigkeit erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere: a) persönliche Aspekte - personale Kompetenzen - kommunikative Kompetenzen - Führungskompetenz - Umsetzungskompetenz - mentale Kompetenz b) fachliche Aspekte - Buchführung und Steuern - Versicherung - Marketing - Finanzierung - Akquise - Büroorganisation - Marktanalysen - Kalkulation - Forderungsmanagement c) unternehmerische Aspekte - Konzentration auf Kerngeschäft - Begleitung bei der Umsetzung von in a) und b) vermittelten Kenntnissen und Fertigkeiten - Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen zu Räumlichkeiten, Einrichtung und Ausstattung Die Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse und Fertigkeiten ist ausgeschlossen. Zeitlicher Dreißig Stunden je Teilnehmer. Umfang Die Bildung von Kleingruppen (max. 5 Teilnehmer) bei homogenem Schulungsbedarf ist zugelassen. Ergebnis Empfehlung zum weiteren Vorgehen unter Berücksichtigung der festgestellten Hand- lungsbedarfe a) Erhalt der hauptberuflichen Selbständigkeit ohne weitere Hilfen b) Erhalt der hauptberuflichen Selbständigkeit mit Unterstützung durch Coaching c) Aufgabe der selbständigen Haupttätigkeit und Abwicklung im Rahmen des individuellen Berichts. Über die Teilnahme an einem weiteren Modul wird im Rahmen des Gesprächs zwi- schen Bedarfsträger, Teilnehmer und Auftragnehmer entschieden. Die abschließende Entscheidung über den weiteren Maßnahmeverlauf trifft ausschließlich der Bedarfsträ- ger. Stand: 07.03.2012 901-12-16cBuKSelb-54079 Seite 9 von 10
Beratung und Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Selbständige - § 16c SGB II B.2.1.3 Modul „Neuausrichtung der Selbständigkeit“ Zeigt sich, dass der Selbständige mit seinem bisherigen Unternehmen am Markt nicht erfolgreich beste- hen kann, dient das Modul „Neuausrichtung der Selbständigkeit“ dazu, ihm Impulse zu geben, be- triebswirtschaftliche Potentiale für eine neue unternehmerische Ausrichtung zu nutzen. Falls Aktivitäten in dieser Richtung nicht erfolgversprechend sind, können auch Hilfestellungen gegeben werden, die haupt- berufliche Selbständigkeit aufzugeben. Teilnahme x Ausweitung und/oder Verlagerung und/oder (Teil-)Aufgabe von Geschäftsfeldern Obligatorisch für Teilnehmer mit entsprechender Zuweisung x Begleitende Hilfe bei der Abwicklung rechtlicher Verpflichtungen, die sich aus der Inhalt x Unterstützung bei der Veräußerung von Vermögenswerten bzw. Abverkauf vor- bislang ausgeübten selbständigen Tätigkeit ergeben haben x Information zu Beratungsstellen (bei finanziellen, psychosozialen, sozialen o.ä. handener Warenbestände Problemlagen), Steigerung der Motivation zur Nutzung von Hilfeeinrichtungen und Vorteilsübersetzung der Nutzung der Hilfeeinrichtungen Zeitlicher Zehn Stunden je Teilnehmer Umfang Ergebnis: Individueller Bericht über die unternommenen Aktivitäten und notwendige Nachhaltung seitens des Bedarfsträgers zum Modulende. Stand: 07.03.2012 901-12-16cBuKSelb-54079 Seite 10 von 10