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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vorschriften zur Korruptionsprävention

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Regelungen zur Integrität
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Grußwort Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Korruption in der öffentlichen Verwaltung schadet dem Gemeinwohl und letztlich uns allen. Fast noch schwerer wiegt der damit ver- bundene Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger in Staat und Verwaltung. Beidem müssen wir entgegenwirken. Der Korruption vorbeugen können wir mit eindeutigen Ver- haltensregeln für die Bediensteten sowie mit Organisationsstrukturen, die Aufgaben und Verantwortung klar zuordnen. Verstöße gegen die von staatlichen Akteuren zu Recht erwartete Integrität werden oft mit dem Begriff Korruption verbunden. In der öffentlichen Wahrnehmung sind Grenzen manchmal bereits überschritten, bevor ein Verstoß gegen niederge- schriebene Regeln erfolgt. Daher müssen wir uns neben der Korruptionsvorbeugung im engeren Sinn auch mit dem weiteren Begriff der Integrität beschäftigen. Die folgenden an der Praxis orientierten Regelungen zur Integrität bieten Ihnen eine Hilfestellung für integres Verhalten. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit der Thematik vertraut zu machen. Integrität und Korruptionsprävention müssen gelebt werden und brauchen Vorbilder. Seien Sie Vorbild und tragen Sie dadurch dazu bei, Vertrauen in die Bundesver- waltung zu schaffen und zu stärken. Horst Seehofer Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat 1
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Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 4 2. Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 6 • • Verhaltenskodex gegen Korruption Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen 14 20 3. Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung 28 4. Rundschreiben zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004 46 Textbausteine für Ablehnungen • Einladung zu Festlichkeiten • Einladung zu Präsentationen • Übergabe von Geschenken 5. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater vom 7. Juli 2003 5.1 Muster Sponsoringvereinbarung 5.2 Antrag auf Einwilligung zur Annahme von Leistungen nach der VV Sponsoring 2 53 53 54 56 62 66
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Inhaltsverzeichnis 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 7. 68 Empfehlungen für Interne Revisionen in der Bundesverwaltung 76 8. Weitere Bestimmungen 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9. 8.10 8.11 Allgemeine Bestimmungen Regelungen zur Annahme von Belohnungen und Geschenken Nebentätigkeiten / Anschlussverwendungen Interessenkonflikte / Befangenheit Hinweisgeber Vergabeverfahren Steuerrechtliche Regelungen Verpflichtungsgesetz Auszüge aus dem deutschen Strafgesetzbuch Auszug aus der deutschen Strafprozessordnung Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung 86 86 90 92 100 103 105 106 106 107 115 116 9. Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) vom 1. Januar 2006 118 10. Auswahl internationaler Standards 124 VN Konvention gegen Korruption OECD Empfehlung zu Integrität im öffentlichen Leben Hochrangige G20-Grundsätze zu Organisationsmaßnahmen gegen Korruption Empfehlung des Europarates zur gesetzlichen Regelung von Lobbying 11. Nützliche Weblinks 124 178 187 192 200 3
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1 Einführung Das Vertrauen der Bürger in die Unbestechlichkeit der öffentlichen Verwaltung wird in einem Rechtsstaat in zwei Schritten aufgebaut und bewahrt. Erstens muss sich die Verwaltung Regeln geben, wie das Verwaltungshandeln sich voll- ziehen soll, und zweitens muss die Verwaltung sich um die Einhaltung dieser Regeln kümmern. Im Bereich der Korruptionsprävention hat die Bundesregierung die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung geschaffen, deren Vorläufer aus dem Jahr 1998 und deren aktuelle Fassung vom 30. Juni 2004 datiert. Die Richtlinie umfasst die wesentlichen Maßnahmen einer Präventionsstrategie wie die Fest- stellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete, das Mehr-Augen-Prinzip, die Schaffung einer Ansprechperson, die Sensibilisierung der Beschäftigten sowie die Leitsätze für die Vergabe. Bestandteil der Richtlinie ist auch ein Verhaltenskodex für die Bediensteten und ein Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen. Der Verhaltenskodex rich- tet sich an die Bediensteten und erläutert diesen die Grundsätze für transparentes und integeres Verhalten. Der Leitfaden zeigt den Vorgesetzten und den Behörden- leitungen auf, welche Maßnahmen sie einhalten müssen, damit das Korruptions- risiko in ihrem Einflussbereich minimiert wird. Bei der Umsetzung der Richtlinie tauchten eine Reihe von Einzelfragen auf. Dabei erwies es sich als hilfreich, die Antworten generell zu erteilen und sie als Emp- fehlungen, Rundschreiben oder als Verwaltungsvorschriften allen Bediensteten zugänglich zu machen. 4
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Einführung Hierzu gehören u. a. die Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundes- verwaltung, das Rundschreiben zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (VV Spon- soring). Ferner erwies es sich als hilfreich, diese Regelungen, ergänzt um weitere Bestimmungen etwa des Strafrechts und um nützliche Links im Internet, in einer Broschüre zu vereinigen und innerhalb und außerhalb der Bundesverwaltung bekannt zu machen. Die Broschüre „Regelungen zur Integrität“ wurde in großer Zahl nachgefragt, da sie kurz und übersichtlich die wichtigsten Regelungen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung zusammengefasst hat. Sie bedurfte allerdings der Überarbeitung, da gerade auf dem Gebiet der Korruptionsprävention viele Regelungen überarbeitet bzw. neu geschaffen wurden. Diese Änderungen haben wir zum Anlass genommen, die Broschüre zu überarbeiten und zusätzlich ihren Blickwinkel zu erweitern. Wir meinen, dass es sinnvoll ist, mit dieser neuen Broschüre „Regelungen zur Integrität“ auch auf Themenbereiche einzugehen, die mit der Korruptionsprä- vention und -bekämpfung eng verknüpft sind. Beide Themen sind in ein Werte- system eingebettet, das für Transparenz und Integrität der Verwaltung steht. So finden Sie deshalb in dieser Broschüre auch Regelungen der Bundesverwaltung zur internen Revision, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung (Juli 2008) und das Informationsfreiheitsgesetz. Zusätzlich haben wir eine Auswahl internationaler Standards zu Fragen der Korruptionsprä- vention und der Integrität ergänzt. 5
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2 Richtlinie der Richtlinie der Bundesregierungzur zur Bundesregierung Korruptionsprävention Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung Bundesverwaltung Vom 30. Juli 2004 Fundstelle: Bundesanzeiger Nr. 148, S. 17745 Nach Artikel 86 Satz 1 des Grundgesetzes wird folgende Richtlinie erlassen: 1 Anwendungsbereich 1.1 Die Maßnahmen aller Dienststellen des Bundes zur Korruptionsprävention bestimmen sich nach dieser Richtlinie; als Dienststellen des Bundes gelten die obersten Bundesbehörden, die Behörden der unmittelbaren und mittel- baren Bundesverwaltung, die Gerichte des Bundes und Sondervermögen des Bundes. Die Vorschrift findet auch auf die Streitkräfte Anwendung; Ein- zelheiten regelt das Bundesministerium der Verteidigung. 1.2 Diese Richtlinie gilt sinngemäß auch für juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist. 1.3 Im Übrigen ist den jeweiligen organisatorischen und fachlichen Besonder- heiten Rechnung zu tragen. 6
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Richtlinie zur Korruptionsprävention 2 Feststellen und Analysieren besonders korruptions­ gefährdeter Arbeitsgebiete In allen Dienststellen des Bundes sind in regelmäßigen Abständen sowie aus gegebenem Anlass die besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete festzu- stellen. Für diese ist die Durchführung von Risikoanalysen zu prüfen. Je nach den Ergebnissen der Risikoanalyse ist zu prüfen, wie die Aufbau-, Ablauforganisation und/oder die Personalzuordnung zu ändern ist. 3 Mehr-Augen-Prinzip und Transparenz 3.1 Vor allem in besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten ist das Mehr-Augen-Prinzip (Beteiligung bzw. Mitprüfung durch mehrere Beschäf- tigte oder Organisationseinheiten) sicherzustellen. Stehen dem Rechtsvor- schriften oder unüberwindliche praktische Schwierigkeiten entgegen, kann die Mitprüfung auf Stichproben beschränkt werden oder es sind zum Aus- gleich andere Maßnahmen der Korruptionsprävention (z. B. eine intensivere Dienst- und Fachaufsicht) vorzusehen. 3.2 Die Transparenz der Entscheidungen einschließlich der Entscheidungsvor- bereitung ist sicherzustellen (z. B. durch eindeutige Zuständigkeitsregelung, Berichtswesen, IT-gestützte Vorgangskontrolle, genaue und vollständige verfahrensbegleitende Dokumentation). 4 Personal 4.1 Das Personal für besonders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete ist mit besonderer Sorgfalt auszuwählen. 4.2 In besonders korruptionsgefährdeten Bereichen ist die Verwendungsdauer des Personals grundsätzlich zu begrenzen; sie sollte in der Regel eine Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten. Bei einer erforderlichen Verlängerung sind die Gründe aktenkundig zu machen. 7
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Richtlinie zur Korruptionsprävention 5 Ansprechperson für Korruptionsprävention 5.1 Abhängig von Aufgabe und Größe der Dienststelle ist eine Ansprechperson für Korruptionsprävention zu bestellen. Sie kann auch für mehrere Dienst- stellen zuständig sein. Ihr können folgende Aufgaben übertragen werden: a) Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin für Beschäftigte und Dienststellenleitung, auch ohne Einhaltung des Dienstweges, sowie für Bürgerinnen und Bürger; b) Beratung der Dienststellenleitung; c) Aufklärung der Beschäftigten (z. B. durch regelmäßige Informations- veranstaltungen); d) Mitwirkung bei der Fortbildung; e) Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen; f) Mitwirkung bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über dienst- und strafrechtliche Sanktionen (Präventionsaspekt) unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. 5.2 Werden der Ansprechperson Tatsachen bekannt, die den Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen, unterrichtet sie die Dienststellenleitung und macht in diesem Zusammenhang Vorschläge zu internen Ermitt- lungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden. Die Dienststellenleitung veranlasst die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Schritte. 5.3 8 Der Ansprechperson dürfen keine Disziplinarbefugnisse übertragen werden; in Disziplinarverfahren wegen Korruption wird sie nicht als Ermittlungsführer tätig.
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