Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 681 Frage 7: Welche Konzepte kennt der Senat zur Um- Antwort zu 9, 10, 11, 12, 14, 15 und 16: Sofern öffent- setzung abfallarmer Großveranstaltungen? liche Einrichtungen und Unternehmen des Landes Berlin die Durchführung von Großveranstaltungen vergeben, Frage 8: Wie unterstützt der Senat die Umsetzung ab- sind die in der VwVBU enthaltenen verbindlichen Um- fallarmer Großveranstaltungen? weltschutzmindestanforderungen für Großveranstaltungen (Leistungsblatt 24) von jeder/jedem Bieterin/Bieter zwin- Antwort zu 7 und 8: Empfehlungen zu Abfallvermei- gend einzuhalten. dungsmaßnahmen bei Großveranstaltungen liegen in Berlin schon seit etlichen Jahren vor. Diese Umweltschutzanforderungen regeln: Die Berliner Allgemeine Anweisung über die Be- Lebensmittelversorgung schaffung umweltfreundlicher Produkte und Materialien 1. Lebensmittel (bezogen auf den Gesamtwarenein- (ALLAUm) aus dem Jahr 1987 sowie die nachfolgende satz) müssen zu mind. 15 % aus biologischer Landwirt- Ausführungsvorschrift für umweltfreundliche Beschaf- schaft nach der Verordnung (Europäische Gemeinschaft fung und Auftragsvergabe nach der Verdingungsverord- [EG]) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die nung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – ökologische/ biologische Produktion und die Kennzeich- (AVUmVOL) enthielten konkrete abfallreduzierende nung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und Auflagen für die Genehmigung für Großveranstaltungen. zur Aufhebung der Verordnung (Europäische Wirt- Die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung hat bereits schaftsgemeinschaft [EWG]) Nr. 2092/91 stammen. 1996 einen Leitfaden zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen bei Großveranstaltungen erarbeiten lassen. Abfallvermeidung In diesem Zusammenhang wurden mit Veranstaltern 1. Das Standardangebot von Lebensmitteln (z.B. Zu- zahlreiche Konzepte zur Vermeidung und Verwertung cker, Milch, Marmelade, Senf usw.) wird nicht in Porti- entwickelt und erfolgreich umgesetzt (z.B. unterschiedli- onsverpackungen dargereicht. che Mehrwegsysteme in Abhängigkeit von den jeweiligen 2. Die Verwendung von Einweggeschirr (inkl. Ge- hygienischen Gegebenheiten, Aufstellung von Wertstoff- tränkebecher), Einwegbesteck und Einweggetränkeverpa- tonen im Anbieterbereich bzw. im Publikumsbereich). ckungen (mit Ausnahme von Kartonverpackungen, Pilotprojekte fanden beispielsweise bei der Love Parade, Schlauchbeutelverpackungen und Folien-Standbeutel) ist dem Kinderfestival und der Gymnastrada statt. nicht zulässig. Bei Kunststoffmehrweggeschirr ist hoch- wertiger umweltfreundlicher Kunststoff, z. B. Polypropy- Die o.g. Verwaltungsvorschriften wurden durch die len, Polycarbonat zu verwenden. vom Senat beschlossene Verwaltungsvorschrift Beschaf- 3. Das Rücknahmesystem und die Wiederverwendung fung und Umwelt (VwVBU) abgelöst. Im Anhang 1 der von Mehrweggeschirr / Mehrwegbesteck und Mehrweg- VwVBU sind im Leistungsblatt 24 entsprechende Um- getränkeverpackungen (mit Ausnahme von Kartonverpa- weltschutzanforderungen für Großveranstaltungen ver- ckungen, Schlauchbeutelverpackungen und Folien- bindlich vorgegeben. Standbeutel) werden durch ein Pfandsystem und ein aus- reichendes Angebot der Annahmestellen sichergestellt. Frage 9: Welche Entsorgungskonzepte müssen Veran- Verwendung von Recyclingprodukten und Abfall- stalterInnen von Großveranstaltungen vorweisen? verwertung 1. Es werden nur Küchenrollen und Papierhandtücher Frage 10: Wie stellt der Senat sicher, dass bei Groß- aus Altpapier genutzt. veranstaltung des Senats die entsprechenden Vorgaben 2. Es dürfen nur ungebleichte Back-/Koch- und Heiß- der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt filterpapiere (z. B. Kaffee- und Teefilter) eingesetzt wer- (VwVBU) eingehalten werden? den. 3. Speiseabfälle, Altglas, Pappe, Papier und Leicht- Frage 11: Werden die Anforderungen der Verwal- verpackungen werden der Wertstoffsammlung zugeführt. tungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) auch 4. Fette und Öle werden der Wertstoffsammlung zuge- an die Entsorgungskonzepte von VeranstalterInnen ge- führt. stellt? Die Behörden des Landes Berlin haben Dritte auf die Frage 12: Wie gewährleistet der Senat, dass bei Groß- Einhaltung entsprechender Umweltschutzanforderungen veranstaltungen der anfallende Müll getrennt wird? zu verpflichten, wenn ihnen das Land Berlin landeseige- ne Flächen oder Einrichtungen für Großveranstaltungen Frage 14: Wie gewährleistet der Senat das Mehrweg- zur Verfügung stellt (§ 23 Abs.4 Kreislaufwirtschafts- gebot bei Großveranstaltungen? und Abfallgesetz Berlin [KrW-/AbfG Bln]). Frage 15: Wie wird die Umsetzung der von den Ver- Je nach Art der Veranstaltung gibt es unterschiedliche anstaltern eingereichten Entsorgungskonzepte kontrol- und in der Praxis bewährte Konzeptionen zur Vermei- liert? dung und Verwertung der Abfälle. So setzt beispielweise der Schaustellerverband Berlin e.V. seit Jahren erfolg- Frage 16: Was haben diese Kontrollen ergeben? reich Mehrweg bei öffentlichen Großveranstaltungen ein. Untersuchungen zeigen, dass sich die Mehrkosten eines 2