Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 229 Regi- Region BSN Schulname Schüler Schüler LMB% on insge- LMB samt 01 Mitte 01P05 Katholische Schule Sankt Paulus (Grundschule) 361 243 67,31 02 Friedrichshain-Kreuzberg 02P03 Islamische Grundschule 167 108 64,67 03 Pankow 03P13 Freie Schule Pankow (Integrierte Sekundarschule) 60 33 55,00 04 Charlottenburg-Wilmersdorf 04P27 Schule am Westend 28 15 53,57 05 Spandau 05P04 August-Hermann-Francke-Schule 64 43 67,19 05 Spandau 05P15 Immanuel-Schule (Grundschule) 124 64 51,61 06 Steglitz-Zehlendorf 06P08 Sancta-Maria-Schule der Hedwigschwestern 128 66 51,56 06 Steglitz-Zehlendorf 06P09 Caroline-von-Heydebrand-Schule 74 43 58,11 10 Marzahn-Hellersdorf 10P09 Arche-Schule (Grundschule) 182 114 62,64 Stichtag: 23. August 2013 4. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft liegen in tren und Sanierungsgebiete)? den 65 Fördergebieten im Sinne der Städtebauförderung (Programme soziale Stadt, städtebaulicher Denkmal- Zu 4.: Von diesen Schulen liegen in den Fördergebie- schutz, Stadtumbau Ost, Stadtumbau West, Aktive Zen- ten: Städtebauförder- Städtebauförder- Region Region BSN Schulname Aktionsraum programm gebiet 01 Mitte 01P05 Katholische Schule Sankt Paulus Wedding/ Moabit nein nein (Grundschule) 02 Friedrichshain- 02P03 Islamische Grundschule Kreuzberg-Nordost Städtebaulicher Urbanstraße Kreuzberg Denkmalschutz 03 Pankow 03P13 Freie Schule Pankow nein nein nein (Integrierte Sekundarschule) 04 Charlottenburg- 04P27 Schule am Westend nein nein nein Wilmersdorf 05 Spandau 05P04 August-Hermann-Francke-Schule nein nein nein 05 Spandau 05P15 Immanuel-Schule (Grundschule) Spandau-Mitte Soziale Stadt; Falkenhagener Stadtumbau Feld-West 06 Steglitz- 06P08 Sancta-Maria-Schule der nein nein nein Zehlendorf Hedwigschwestern 06 Steglitz- 06P09 Caroline-von-Heydebrand-Schule nein nein nein Zehlendorf 10 Marzahn- 10P09 Arche-Schule (Grundschule) Nord-Marzahn/ Stadtumbau Marzahn- Hellersdorf Nord-Hellersdorf Hellersdorf dem Grund und der Höhe nach festgelegt. Dort ist eine 5. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Schulen zusätzliche Finanzierung für Schulen in Brennpunktgebie- in freier Trägerschaft gezielt in sogenannten Brennpunkt- ten nicht vorgesehen. gebieten gegründet werden, um Kindern und Jugendli- chen eine bessere Zukunft zu ermöglichen, aber im Ge- gensatz zu Schulen in staatlicher Trägerschaft keine zu- 6. Schulen in freier Trägerschaft sind aufgrund der sätzlichen Ressourcen erhalten? finanziellen Minderausstattung oftmals gezwungen ihr Lehrpersonal schlechter zu bezahlen als Schulen in staat- Zu 5.: Die Motive für die Gründung von Schulen in licher Trägerschaft. Kann der Senat unter Berücksichti- freier Trägerschaft (Ersatzschulen) sind nach Einschät- gung dieser Tatsache bestätigen, dass er gezielt Lehrkräfte zung des Senats durchaus unterschiedlicher Natur. Allein von Schulen in freier Trägerschaft abwirbt? Wenn ja, mit der Standort einer Schule sagt noch nichts über die Schül- welchem Erfolg? erklientel aus, die Einzugsbereiche der Schulen reichen in der Regel über die Bezirksgrenzen hinaus. Die aktuell Zu 6.: Zu den auf Dauer einzuhaltenden Genehmi- geplanten Schulgründungen, die gezielt Kinder und Ju- gungs- und Anerkennungsvoraussetzungen der Ersatz- gendliche in sogenannten Brennpunktgebieten ansprechen schulen gehört u.a. die wirtschaftliche Sicherung der wollen, werden begrüßt. Allerdings unterliegen auch diese Lehrkräfte. Die Vergütung darf nicht wesentlich hinter Schulgründungen den gesetzlichen Finanzierungsregelun- den Gehältern der Lehrkräfte der entsprechenden öffentli- gen des § 101 Schulgesetz (SchulG). In § 101 SchulG ist chen Schulen zurückbleiben. Unter Berücksichtigung der Zuschussanspruch für Schulen in freier Trägerschaft dieser Vorgabe ist der Schulträger in der Bezahlung seiner 2