Bonusprogramm für freie Schulen in sog. Brennpunktgebieten

/ 3
PDF herunterladen
Drucksache 17 /            14 229 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 15. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2014) und                      Antwort Bonusprogramm für freie Schulen in sog. Brennpunktgebieten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Zu 2.: Zwei Schulen in freier Trägerschaft haben eine Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            Bezuschussung über das Bonus-Programm beantragt. 1. Warum erhalten Schulen in freier Trägerschaft,                          Antragstellender Träger: obwohl sie die vom Senat festgelegten Kriterien erfüllen,                      Freie Evangelische Schulen Berlin (FESB) gemein- keine Mittel aus dem Bonusprogramm und auf welcher                         nützige GmbH Rechtsgrundlage basiert diese Entscheidung? Schulen: Zu 1.: Das Bonus-Programm wurde für allgemeinbil- dende Schulen in öffentlicher Trägerschaft aufgelegt.                          Arche-Grundschule Eine allgemeinbildende Schule in öffentlicher Träger-                          Immanuel-Grundschule schaft wird ohne Antrag in das Bonus-Programm aufge- nommen, wenn die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern von der Zuzahlung zu den Lernmitteln be-                          3. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft erfüllen freit sind, über 50 % liegt. Eine Aufnahme von Schulen in                  die vom Senat festgelegten Kriterien, um eigentlich Mittel freier Trägerschaft in das Bonus-Programm ist nicht vor-                   aus dem Bonusprogramm zu erhalten (sortiert nach Schu- gesehen, weil die Mittel nach dem Willen des Haushalts-                    le und Bezirk)? gesetzgebers in diesem Sonderprogramm nur für Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung gestellt wur-                       Zu 3.: Folgende Schulen in freier Trägerschaft haben den.                                                                       einen Anteil von Schülerrinnen und Schülern von über 50%, deren Eltern von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind: 2. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft haben An- träge für Mittel aus dem Bonus-Programm gestellt (sor- tiert nach Schule und Bezirk)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
1

Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                                      Drucksache 17 / 14 229 Regi-               Region            BSN                         Schulname                       Schüler Schüler LMB% on                                                                                               insge-       LMB samt 01   Mitte                         01P05    Katholische Schule Sankt Paulus (Grundschule)             361         243        67,31 02   Friedrichshain-Kreuzberg      02P03    Islamische Grundschule                                    167         108        64,67 03   Pankow                        03P13    Freie Schule Pankow (Integrierte Sekundarschule)            60          33       55,00 04   Charlottenburg-Wilmersdorf    04P27    Schule am Westend                                           28          15       53,57 05   Spandau                       05P04    August-Hermann-Francke-Schule                               64          43       67,19 05   Spandau                       05P15    Immanuel-Schule (Grundschule)                             124           64       51,61 06   Steglitz-Zehlendorf           06P08    Sancta-Maria-Schule der Hedwigschwestern                  128           66       51,56 06   Steglitz-Zehlendorf           06P09    Caroline-von-Heydebrand-Schule                              74          43       58,11 10   Marzahn-Hellersdorf           10P09    Arche-Schule (Grundschule)                                182         114        62,64 Stichtag: 23. August 2013 4. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft liegen in            tren und Sanierungsgebiete)? den 65 Fördergebieten im Sinne der Städtebauförderung (Programme soziale Stadt, städtebaulicher Denkmal-                       Zu 4.: Von diesen Schulen liegen in den Fördergebie- schutz, Stadtumbau Ost, Stadtumbau West, Aktive Zen-                 ten: Städtebauförder-      Städtebauförder- Region         Region        BSN                Schulname                  Aktionsraum programm                 gebiet 01     Mitte            01P05   Katholische Schule Sankt Paulus Wedding/ Moabit        nein                   nein (Grundschule) 02     Friedrichshain-  02P03   Islamische Grundschule              Kreuzberg-Nordost  Städtebaulicher        Urbanstraße Kreuzberg                                                                       Denkmalschutz 03     Pankow           03P13   Freie Schule Pankow                 nein               nein                   nein (Integrierte Sekundarschule) 04     Charlottenburg-  04P27   Schule am Westend                   nein               nein                   nein Wilmersdorf 05     Spandau          05P04   August-Hermann-Francke-Schule       nein               nein                   nein 05     Spandau          05P15   Immanuel-Schule (Grundschule)       Spandau-Mitte      Soziale         Stadt; Falkenhagener Stadtumbau             Feld-West 06     Steglitz-        06P08   Sancta-Maria-Schule der             nein               nein                   nein Zehlendorf               Hedwigschwestern 06     Steglitz-        06P09   Caroline-von-Heydebrand-Schule      nein               nein                   nein Zehlendorf 10     Marzahn-         10P09   Arche-Schule (Grundschule)          Nord-Marzahn/      Stadtumbau             Marzahn- Hellersdorf                                                  Nord-Hellersdorf                          Hellersdorf dem Grund und der Höhe nach festgelegt. Dort ist eine 5. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Schulen            zusätzliche Finanzierung für Schulen in Brennpunktgebie- in freier Trägerschaft gezielt in sogenannten Brennpunkt-            ten nicht vorgesehen. gebieten gegründet werden, um Kindern und Jugendli- chen eine bessere Zukunft zu ermöglichen, aber im Ge- gensatz zu Schulen in staatlicher Trägerschaft keine zu-                 6. Schulen in freier Trägerschaft sind aufgrund der sätzlichen Ressourcen erhalten?                                      finanziellen Minderausstattung oftmals gezwungen ihr Lehrpersonal schlechter zu bezahlen als Schulen in staat- Zu 5.: Die Motive für die Gründung von Schulen in                licher Trägerschaft. Kann der Senat unter Berücksichti- freier Trägerschaft (Ersatzschulen) sind nach Einschät-              gung dieser Tatsache bestätigen, dass er gezielt Lehrkräfte zung des Senats durchaus unterschiedlicher Natur. Allein             von Schulen in freier Trägerschaft abwirbt? Wenn ja, mit der Standort einer Schule sagt noch nichts über die Schül-           welchem Erfolg? erklientel aus, die Einzugsbereiche der Schulen reichen in der Regel über die Bezirksgrenzen hinaus. Die aktuell                    Zu 6.: Zu den auf Dauer einzuhaltenden Genehmi- geplanten Schulgründungen, die gezielt Kinder und Ju-                gungs- und Anerkennungsvoraussetzungen der Ersatz- gendliche in sogenannten Brennpunktgebieten ansprechen               schulen gehört u.a. die wirtschaftliche Sicherung der wollen, werden begrüßt. Allerdings unterliegen auch diese            Lehrkräfte. Die Vergütung darf nicht wesentlich hinter Schulgründungen den gesetzlichen Finanzierungsregelun-               den Gehältern der Lehrkräfte der entsprechenden öffentli- gen des § 101 Schulgesetz (SchulG). In § 101 SchulG ist              chen Schulen zurückbleiben. Unter Berücksichtigung der Zuschussanspruch für Schulen in freier Trägerschaft              dieser Vorgabe ist der Schulträger in der Bezahlung seiner 2
2

Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                     Drucksache 17 / 14 229 Lehrkräfte frei. Die Gehälter können im Einzelfall unter oder über denen einer vergleichbaren öffentlichen Lehr- kraft liegen. Welche Gründe Lehrkräfte bewegen, sich für eine öffentliche oder eine Schule in freier Trägerschaft zu entscheiden, ist dem Senat nicht bekannt. Eine gezielte Abwerbung von Lehrkräften von Schulen in freier Trä- gerschaft kann nicht bestätigt werden. Für die Einstellun- gen in den staatlichen Schuldienst findet ein abgestimm- tes Verfahren statt, das die Gleichbehandlung aller Be- werberinnen und Bewerber sichert. Berlin, den 22. Juli 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2014) 3
3