Drucksache 17 / 15 140 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 11. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2014) und Antwort BER-Debakel CXXI: Wurden ausführende Unternehmen von Gewährleistungspflicht und Haftung ausgenommen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Trifft es zu, dass ausführende Unternehmen im Zuge der Errichtung des Flughafens Berlin Branden- burg nach Mai 2012 ein Ablassen von der Gewährleistung bzw. eine Enthaftung von der Flughafen Berlin Branden- burg GmbH verlangt haben? Wenn ja, in wie vielen Fäl- len? Antwort zu Frage 1: Im Zuge der Errichtung des Flughafens Berlin Brandenburg hat nach Mai 2012 im Bereich der technischen Anlagen ein überwiegender Teil der Auftragnehmer Anpassungen zu Mängelansprüchen und Schadensersatzansprüchen verlangt. Frage 2: Ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH dem in Frage 1. genannten Ansinnen nachgekommen? Wenn ja, in wie vielen Fällen und mit welcher Begrün- dung? Antwort zu Frage 2: Die Flughafen Berlin Branden- burg GmbH hat nach Mai 2012 im Bereich der Kabeltras- sensanierung für nicht eindeutig zuordenbare Mängel- sachverhalte spezielle Festlegungen zum Umfang der Mängel- und Schadensersatzansprüche getroffen. Berlin, den 22. Dezember 2014 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.