WAT und Weiterentwicklungen des Dualen Lernens

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Drucksache 17 / 12              909 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 26. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2013) und                               Antwort WAT und Weiterentwicklungen des Dualen Lernens Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Zu 3.: Die Begriffe „benachteiligt“ und „theoriedis- Kleine Anfrage wie folgt:                                                  tanziert“ werden im Zusammenhang mit den besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens nicht verwen- 1. Inwiefern ist das Fach WAT aus Sicht des Senats                     det. Das Produktive Lernen ist ein Bildungsangebot der Ankerfach des Dualen Lernens und wie wird die Anbin-                       Integrierten Sekundarschule in den Jahrgängen 9 und 10 dung der einzelnen Formen des Dualen Lernens an den                        und richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht gewährleistet?                                                  Schulabschluss am Ende der Jahrgangstufe 8 gefährdet erscheint und die durch einen verstärkten Praxisbezug im Zu 1.: Ich verweise auf meine Antwort zur Frage                        Rahmen der besonderen Organisationsformen des Dualen Nummer 1 in der Kleinen Anfrage Nr. 17/12816.                              Lernens eher gefördert werden können als durch andere Fördermaßnahmen. 2. Inwiefern funktioniert nach Kenntnis des Senats WAT als Ankerfach des Dualen Lernens auch an Schulen,                          5. Welche Formen des Dualen Lernens hält der Senat die Produktives Lernen anbieten?                                           grundsätzlich auch für nicht-benachteiligte bzw. „theorie- freudige“ SchülerIinnen für sinnvoll? 4. Inwiefern funktioniert nach Kenntnis des Senats WAT konkret als Ankerfach des Dualen Lernens im Zu-                            6. Welche Formen des Dualen Lernens hält der Senat sammenhang mit Praxisklassen/Produktionsschulen bzw.                       grundsätzlich für welche Altersstufen für besonders sinn- anderen Formen praxisorientierten Lernens an Berliner                      voll? Schulen? Zu 5. und 6.: Wie ich bereits in meiner Antwort zur Zu 2. und 4.: Das Produktive Lernen und Praxislern-                    Frage 3 dargestellt habe, werden die Begriffe „benachtei- gruppen an Integrierten Sekundarschulen (ehemals Pra-                      ligt“ und „theoriedistanziert“ und damit auch die Begriffe xisklassen an Hauptschulen) sind Angebote im Rahmen                        „nicht-benachteiligt“ und „theoriefreudig“ im Zusam- der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens                      menhang mit den besonderen Organisationsformen des ab Jahrgangsstufe 9 und bieten einen verstärkten Praxis-                   Dualen Lernens nicht verwendet. bezug durch das Lernen an außerschulischen Lernorten (Betriebe, Bildungsträger) an. Unabhängig davon wird                           Gemäß § 29 Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-VO) Wirtschaft, Arbeit, Technik (WAT) ab Jahrgangsstufe 7                      bereitet das Duale Lernen in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 auch an Schulen angeboten, die Produktives Lernen oder                     alle Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundar- Praxislerngruppen durchführen.                                             schule auf den Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt und in weiterführende berufliche Bildungsgänge und Hochschulstudiengänge vor. Jede Schule legt im Schul- 3. Warum wird das Produktive Lernen vom Senat un-                      programm für Maßnahmen der Berufs- und Studienorien- ter den „besonderen Organisationsformen des Dualen                         tierung im Rahmen der Flexibilität der Stundentafel den Lernens“ geführt, die für benachteiligte bzw. sogenannte                   Umfang fest und entscheidet, welche Aktivitäten stattfin- theoriedistanzierte Jugendliche gedacht sind?                              den und welche Angebote des Dualen Lernens durchge- führt werden sollen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                         Drucksache 17 / 12 909 In Frage kommen beispielsweise ab Jahrgangsstufe 7             Gute Beispiele dafür werden in der Handreichung „Je- Betriebserkundungen, das Projekt „Komm auf Tour!“           der Abschluss mit Anschluss“ der Senatsverwaltung für sowie Girls´ Day/Boys´ Day, ab Jahrgangsstufe 8             Bildung, Jugend und Wissenschaft vorgestellt. Schnupperpraktika, ab Jahrgangsstufe 9 das dreiwöchige Betriebspraktikum, das im Fach WAT vor- und nachbe- reitet wird. In der Jahrgangsstufe 10 wird z. B. Bewer-     Berlin, den 17. Dezember 2013 bungstraining angeboten. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen in jedem Jahr-                           In Vertretung gang an mindestens einer Maßnahme der Berufs- und Studienorientierung teil.                                                         Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 7. Welche Lern- und Leistungskriterien kommen für die einzelnen (normalen?) Formen des Dualen Lernens zur Anwendung?                                              (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jan. 14) 8. Welche Lern- und Leistungskriterien kommen für die sogenannten „besonderen“ Formen des Dualen Ler- nens zur Anwendung? Zu 7. und 8.: Es gibt keine „normalen“ Formen des Dualen Lernens. Ab der Jahrgangsstufe 9 werden beson- dere Organisationsformen des Dualen Lernens angeboten. Es gelten die Lern- und Leistungskriterien gemäß § 58 Schulgesetz sowie die Sek I-VO. 9. Welche Rolle spielt die Kooperation der Sekundar- schulen mit den beruflichen Schulen/Oberstufenzentren für das Fach WAT, für den Bereich des Dualen Lernens sowie für die Studien- und Berufsorientierung? Welche good practice Beispiele sind bekannt? Zu 9.: Der Unterricht im Fach WAT findet sowohl im Klassenraum als auch in schulischen Werkstätten und an außerschulischen Lernorten statt. Eine Kooperation mit einer oder mehreren beruflichen Schulen/OSZ ist daher auch im Fach WAT eine pädagogisch sinnvolle Ergän- zung der eigenen schulischen Möglichkeiten. Die Integrierte Sekundarschule bietet insbesondere in Kooperation mit Betrieben und Trägern der Berufsvorbe- reitung und -ausbildung im Rahmen des Dualen Lernens praxisbezogenes und berufsorientiertes Lernen an. Daran können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Die Schule kann in den Jahrgangsstufen 9 und 10 die Ver- bindlichkeit der Teilnahme festlegen (vgl. § 22 Absatz 5 Schulgesetz). In Oberstufenzentren soll eine gymnasiale Oberstufe mit einem beruflich orientierten Bildungsangebot einge- richtet werden (berufliches Gymnasium). Die beruflichen Gymnasien kooperieren mit einer oder mehreren Inte- grierten Sekundarschulen, um insbesondere den Schüle- rinnen und Schülern dieser Schulart den Erwerb der all- gemeinen Hochschulreife zu ermöglichen. Hierüber sind Kooperationsvereinbarungen zu schließen; Schülerinnen und Schüler kooperierender Integrierter Sekundarschulen haben einen Anspruch auf Aufnahme (vgl. § 28 Absatz 5 Schulgesetz). 2
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