Steglitz-Zehlendorf: Pflegebetrug

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Drucksache 18 / 17              776 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tommy Tabor und Franz Kerker (AfD) vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2019) zum Thema: Steglitz-Zehlendorf: Pflegebetrug und Antwort vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) und Herrn Abgeordneten Stefan Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17776 vom 29. Januar 2019 über Steglitz-Zehlendorf: Pflegebetrug ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind im Bezirk beide Kontrolleursstellen zur Eindämmung des Abrechnungsbetrugs in der Pflege besetzt? 1.1.Falls nein – warum nicht? Zu 1.: Ja. 2. Wie viele Verdachtsfälle in Bezug auf Betrug in der häuslichen Pflegeversorgung liegen dem Senat aktuell vor? (Bitte aufschlüsseln 2015 – 2018) Zu 2.: Diese statistischen Daten liegen nur in den Bezirksämtern von Berlin vor. Für Steglitz- Zehlendorf liegen folgende Verdachtsfälle vor: 2015:       97    Verdachtsfälle 2016: 125         Verdachtsfälle 2017: 173         Verdachtsfälle 2018: 278         Verdachtsfälle 3. Wie viele rechtskräftige Gerichtsurteile gibt es zu abgeschlossenen Verfahren mit festgestellten Pflegeleistungsbetrug? (Bitte aufschlüsseln 2015 – 2018)
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-2- Zu 3.: Eine statistische Differenzierung nach Bezirken findet nicht statt. In dem Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden wurden seit der Einführung der Nebenverfahrensklasse PFLEGE im Jahr 2015 bis Ende 2018 insgesamt 13 gerichtli- che Verfahren rechtskräftig beendet. Diese stellen sich wie folgt dar: Erledigungsart                      2015          2016          2017  2018 Einst. § 153 II StPO                0             1             0     0 Einst. § 153a II Nr. 2 StPO 0                     1             0     2 (Geldbetrag) Freiheitsstrafe mit Bewährung       2             0             0     1 Freispruch                          0             2             0     0 Geldstrafe                          0             0             3     1 Summe                               2             4             3     4 Berlin, den 20. Februar 2019 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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