Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 008 der für das Mündel üblichen Umgebung. Der sich aus ständigen Jugendamtes nicht über die erforderliche Eig- dieser neuen Kontaktqualität für den Vormund ergebende nung. Erkenntnisgewinn korrespondiert mit der Verpflichtung, die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu Die Übertragung der Vormundschaft oder Ergän- fördern. Die Kontaktintensivierung führt zu einer vom zungspflegschaft auf eine Privatperson stellt für diese Gesetzgeber gewollten stärkeren Parteilichkeit des Vor- regelhaften Fallkonstellationen die Ausnahme dar. munds im Interesse einer verbesserten Kindeswohl- wahrung. Eine nach Bezirken aufgeschlüsselte Übersicht darüber, in wie vielen Fällen sich die Jugendämter an das Neben rechtlichen und verwaltungsspezifischen zuständige Familiengericht zwecks Einleitung eines Vor- Kenntnissen sind zukünftig verstärkt neben alters- und mundschaftswechsel oder Einsetzung eines Ergänzungs- entwicklungsspezifischen Gesprächsführungstechniken pflegers wenden, bedingt eine Bezirksabfrage. Dies über- auch Kenntnisse, die eher in anderen Ausbildungsgängen steigt den möglichen Aufwand im Rahmen einer Kleinen (z.B. Sozialarbeiterausbildung) vermittelt werden, zu Anfrage. erwerben und im Mündelinteresse einzusetzen. Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin- 9. Wie werden z.B. Pflegeeltern aktiv darin unter- Brandenburg hat entsprechende Fortbildungsangebote in stützt, die Vormundschaft für ihre Pflegekinder zu über- das Jahresprogramm 2012 aufgenommen. nehmen? Zu 9.: Die Übernahme der Vormundschaft für ein 6. Welche Qualifikation hat ein Amtsvormund in der Pflegekind kann - besonders bei jüngeren Kindern und auf Regel im Land Berlin? Dauer angelegter Vollzeitpflege - die Einbindung des Pflegekindes und den Zusammenhalt der Pflegefamilie Zu 6.: Amtsvormünder verfügen in der Regel über die unterstützen. In Fällen schwieriger Balance zwischen Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Herkunfts- und Pflegefamilie und/oder bei älteren Verwaltungsdienst oder über eine abgeschlossene Sozial- Kindern in Vorbereitung der Verselbstständigung, kann es arbeiterausbildung. jedoch von Bedeutung sein, dass die gesetzliche Ver- tretung des Kindes außerhalb des Betreuungsverhältnisses liegt. 7. Welche Möglichkeiten haben ein Mündel und seine Bezugspersonen, um sich z.B. zu beschweren, wenn Die Jugendämter prüfen die Verhältnisse im Einzelfall es zum Konflikt mit dem Amtsvormund kommt? und beraten die Pflegeeltern entsprechend. Über die Vor- mundschaft entscheidet das Familiengericht. Die Jugend- Zu 7.: In Konfliktsituationen mit dem Amtsvormund ämter unterstützen das Familiengericht in allen Fragen der haben sowohl das Mündel als auch dessen Bezugs- Vormundschaft (vgl. § 50 Sozialgesetzbuch VIII). personen jederzeit die Möglichkeit zur Beschwerde bei der Leitung des bezirklichen Jugendamtes. Darüber hinaus besteht auch eine Beschwerdemöglichkeit bei dem Berlin, den 14. Dezember 2011 zuständigen Familiengericht. In Vertretung 8. In welcher Form kommt die öffentliche Jugend- hilfe im Land Berlin ihrer Aufgabe nach § 56 Abs. 4 SGB VIII nach jährlich zu prüfen, ob es natürliche Personen Sigrid Klebba gibt, die Vormund oder Ergänzungspfleger eines Kindes Senatsverwaltung für Bildung, werden könnten, und in wie vielen Fällen wenden sich die Jugend und Wissenschaft Jugendämter an das zuständige Familiengericht? Zu 8.: Die Prüfung der öffentlichen Jugendhilfe (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2011) erfolgt regelmäßig. Die Gewinnung von natürlichen Personen für die Übernahme einer Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft stößt jedoch an Grenzen. Bei den Amtsvormundschaftsfällen handelt es sich ganz über- wiegend um Kindeswohl-Gefährdungsfälle nach § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die in der Regel im Rahmen der Gewährung von Hilfen zur Erziehung in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind. Familien- mitglieder oder andere Angehörige stehen entweder mangels Bereitschaft zur Übernahme einer Vormund- schaft oder Ergänzungspflegschaft nicht zur Verfügung oder verfügen aus fachlicher Sicht des jeweils zu- 2