Kriminalität in Berlin Mitte

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6) Wie hat sich die Anzahl der Dienstkräfte und Fahrzeuge in den Abschnitten 31 und 36 seit 2006 Jahr für Jahr entwickelt? Welche Entwicklung der Einwohnerzahlen im Bezirk Berlin - Mitte wurde in dem Zeitraum registriert und welches Einsatzaufkommen war durch die Dienststellen zu erbringen? Bitte gehen Sie auf das Verhältnis der zur Verfügung stehenden Kräfte und Mittel in Bezug auf die zu erbringenden Einsatzaufgaben ein. Zu 6.: Die Anzahl der Dienstkräfte in den Abschnitten hat sich wie folgt entwickelt: Dienststelle                    A 31                                    A 36 Beschäftigtengruppe             Beamte        Tarifbeschäftigte*        Beamte        Tarifbeschäftigte* 31.12.2005                      166,97        6,01                      165,05        13,53 31.12.2006                      170,73        6,34                      175,66        7,63 31.12.2007                      179,77        5,34                      185,9         6,96 31.12.2008                      178,74        5                         195,4         6,89 31.12.2009                      178,89        5,91                      201,73        6,89 31.12.2010                      178,28        5,91                      213,28        4,82 31.12.2011                      181,64        5                         214,18        4,81 31.12.2012                      176,82        5,9                       219,02        4,81 31.12.2013                      173,95        4,9                       215,66        5,81 31.12.2014                      172,82        4,9                       206,88        4,68 31.12.2015                      173,28        5,57                      213,86        3,68 31.12.2016                      173,6         3,57                      212,04        2,68 31.12.2017                      164,72        3,89                      207,49        2,68 30.09.2018                      166,36        2,67                      209,99        2,89 Quelle: Auswertung Integriertes Datenverarbeitungsverfahren (IPV) Stand: 13.10.2018 Alle Auswertungen erfolgten ausschließlich auf der Basis der im System IPV zum jeweiligen Stichtag hinterlegten Daten und spiegeln den Datenbestand zu diesem Stichtag wider. Alle Auswertungen in Vollzeitäquivalent - * bis 2016 = Angestellte und Arbeiter/-innen Die Entwicklung des Fahrzeugbestandes lässt sich der folgenden Tabelle entnehmen: Anzahl Kfz A 31               A 36 2006             13           12 2007             13           13 2008             14           13 2009             14           14 2010             15           15 2011             15           16 2012             15           17 2013             15           18 2014             15           18 2015             15           18 Seite 10 von 14
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2016             14             18 2017             14             18 2018             15             18 Quelle: Direktion 3-interne Statistik, Auswertung vom 12.10.2018 Entwicklung der Einwohnerzahlen im Bezirk Berlin-Mitte im Zeitraum 2006 – 2017: Stand       der Einwohnerzahl Erhebung 31.12.2006        322 167 31.12.2007        323 021 31.12.2008        323 303 31.12.2009        327 082 31.12.2010        326 650 31.12.2011        333 152 31.12.2012        339 974 31.12.2013        348 102 31.12.2014        356 506 31.12.2015        363 236 31.12.2016        371 407 31.12.2017        377 965 Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg Das zu bewältigende Einsatzaufkommen in den Jahren 2006 bis 1. September 2018 ist anhand folgender Tabelle dargestellt: A 31          FuStW*        NE**                       A 36      FuStW   NE 2006          14.221        k.D.***                    2006      17.652  k.D.*** 2007          14.879        k.D.***                    2007      18.924  k.D.*** 2008          14.940        k.D.***                    2008      k.D.*** k.D.*** 2009          15.044        k.D.***                    2009      20.887  k.D.*** 2010          15.166        3.384                      2010      21.749  3.370 2011          15.182        3.492                      2011      23.078  3.654 2012          15.815        4.221                      2012      24.893  4.211 2013          15.844        4.019                      2013      24.241  4.259 2014          15.528        3.737                      2014      24.355  4.270 Seite 11 von 14
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2015          14.944         3.843                       2015          22.909      3.914 2016          15.456         3.784                       2016          23.280      4.285 2017          15.955         3.643                       2017          23.051      4.266 2018 1-9      13.600         2.531                       2018 1-9      18.445      3.092 Quelle: DWH-Abfrage, Direktion 3 St Führungsunterstützung 21, 15.10.2018 *Funkstreifenwagen **nicht eilbedürftige Streifen ***keine Daten vorhanden Das Einsatzaufkommen der FuStW der Abschnitte 31 und 36 ist seit dem Jahr 2006 moderat angestiegen, während sich das Einsatzaufkommen der NE-Streifen im Mittel auf einem gleichbleibenden Niveau entwickelte. Parallel hierzu verzeichneten die Abschnitte 31 und 36 einen Zuwachs an VZÄ bis 2012/13. Danach weisen die Zahlen einen Rückgang in der Personalstärke aus. Im Mittel (Durchschnittswert 2005 – 2018) verzeichnet der Abschnitt 31 179,11 VZÄ und der Abschnitt 36 208,21 VZÄ. 7) Mit welchen konkreten personellen und materiellen Verbesserungen können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeiabschnitte von Berlin - Mitte in diesem Jahr rechnen? Zu 7.: Im Laufe eines Haushaltsjahres werden durch die Abschnitte der Direktion 3 regelmäßig Beschaffungsanträge gestellt, die nach Maßgabe freier Haushaltsmittel realisiert werden. Hierdurch erfahren diese Dienststellen eine stetige und bedarfsgerechte Verbesserung ihres jeweiligen Ausstattungszustandes. Im Haushaltsjahr 2018 wurden durch die Direktion 3 in diesem Zusammenhang u.a. Schutzwestenleuchten und Ventilatoren beschafft. Ferner sind Anträge auf Beschaffung von Handys und Kameras, eines Beamers, mehrerer Kühlschränke und Mikrowellen sowie diverser Unterkunftsausstattung (z.B. elektrisch höhenverstellbare Schreibtische, ergonomische Bürodrehstühle, Mobiliar für die Bereitschafts- und Aufenthaltsräume) realisiert worden. Behördenweit befinden sich momentan größere Beschaffungsmaßnahmen in der Vorbereitung bzw. Realisierung, an denen auch die Abschnitte der Direktion 3 partizipieren werden. Hierzu zählen insbesondere Smartphones, Tablets, ballistische Schutzausstattungen,             neue        Dienstpistolen          und      einsatzwertgesteigerte Maschinenpistolen. Neue, einheitliche Schutzwestenwechselhüllen sowie die dafür zu nutzenden hartballistischen Schutzplatten wurden bereits behördenweit beschafft und an alle Vollzugsdienstkräfte ausgegeben. Im gesamten Kalenderjahr 2018 wird sich die Anzahl der eingesetzten Mitarbeitenden bei den Abschnitten 31 bis 36 um voraussichtlich insgesamt 24 Dienstkräfte des Polizeivollzugsdienstes erhöhen. 8) In welchem Umfang und mit welcher Resonanz wurden außerhalb der Abschnittsgebäude Bürgersprechstunden durchgeführt und wie wurde/ wird hierauf aufmerksam gemacht? Zu 8.: Der Begriff „Bürgersprechstunde“ ist im polizeilichen Sprachgebrauch nicht etabliert, gleichwohl gibt es Veranstaltungen, die einer solchen inhaltlich entsprechen. Die Dienstkräfte der Präventionsbereiche führen anlass- und themenbezogen Einsätze zur Kriminalitäts- und Verkehrsunfallprävention durch. Bei diesen Veranstaltungen steht das Vermitteln von Wissen im Vordergrund. Gleichermaßen ist Seite 12 von 14
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es Absicht und Ziel, mit den Bürgern in den Dialog zu kommen. In diesem Zusammenhang führte die Direktion 3 im Jahr 2017 insgesamt 513 Einsätze zur Kriminalitäts- und 101 Einsätze zur Verkehrsunfallprävention durch. Hierzu zählen beispielsweise Einsätze zum Thema „Einbruchsschutz“ und „toter Winkel“, Fahrradcodierungen, Prävention in Senioreneinrichtungen usw.. Darüber hinaus nehmen die Mitarbeitenden der Präventionsbereiche an regelmäßigen Netzwerktreffen oder in Gremien, wie z.B. „runder Tisch Leopoldplatz“ und „Bürgergespräch Kurfürstenkiez“ teil. Nicht zuletzt sind die Kontaktbereichsbeamtinnen und Kontaktbereichsbeamten (KoBB) wesentliches Bindeglied zwischen Bürgern und Polizei außerhalb der Abschnittsgebäude. Die Resonanz auf die genannten polizeilichen Maßnahmen ist durchweg positiv. 9) Welche Maßnahmen wurden und werden zur Verbesserung der Sichtbarkeit der Polizei im Bezirk ergriffen? Zu 9: Die Direktion 3 nutzt u.a. die mobile Wache, um die Präventionseinsätze im öffentlichen Raum und die damit verbundene Wahrnehmbarkeit weiter zu erhöhen. Zudem trägt für den Bereich Mitte die im Dezember 2017 eröffnete Wache am Alexanderplatz einen erheblichen Teil zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit der Polizei Berlin in der Öffentlichkeit bei. Feste Bestandteile der Präsenzmaßnahmen sind auch die „Kiezstreifen“ der KoBB sowie die regelmäßigen Verbundeinsätze mit dem Ordnungsamt, der BVG und der Bundespolizei. 10)     Welche KBOs gab es in Berlin Mitte und welche Neubewertungen wurden in dieser Hinsicht von 2016 bis heute vorgenommen? Gibt es Schwerpunkte die unterhalb einer Einstufung als KBO durch die Abschnitte /Direktion identifiziert wurden? Wenn ja, wo befinden sich diese Orte und welche Maßnahmen wurden gegen diesen Zustand präventiv bzw. reaktiv ergriffen? Welche Maßnahmen erscheinen zukünftig notwendig, geboten oder empfehlenswert, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verbessern? Zu 10.: Im Bereich der Direktion 3 wurden in der Vergangenheit die nachfolgend aufgeführten Örtlichkeiten temporär als kriminalitätsbelastete Orte (kbO) gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1a (aa) Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln) Berlin eingerichtet: - Alexanderplatz, - Leopoldplatz, - Kleiner Tiergarten, - Oranienburger Straße, - Tiergarten Süd, - U-Bahnlinie U8 im Bereich der Direktion 3, - U-Bahnlinie U9 im Bereich der Direktion 3, - Volkspark am Weinbergsweg. Im ersten Halbjahr 2016 wurden die kbO Tiergarten Süd, Oranienburger Straße, Volkspark am Weinbergsweg sowie die Bahnhöfe der U8 und U9 aufgehoben. Der kbO Kleiner Tiergarten bestand vom 6. Juni 2016 bis zum 25. Oktober 2017. Der kbO Leopoldplatz wurde am 31. Mai 2018 aufgehoben. Aktuell ist im Bereich der Direktion 3 nur noch der Alexanderplatz als kbO eingestuft. Die ehemaligen kbO Kleiner Tiergarten, Leopoldplatz und Tiergarten Süd sind nach wie vor Schwerpunkte polizeilicher Maßnahmen. Darüber hinaus wurden der Seite 13 von 14
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westliche Bereich des Großen Tiergarten bis zum Hansaviertel, die U-Bahnhöfe Birkenstraße und Westhafen, der Bereich des Gesundbrunnencenters und der Volkspark Humboldthain sowie die Grünanlagen James-Simon-Park und Monbijoupark als Brennpunkte erkannt. Zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, insbesondere der Gewalt- und Betäubungsmittelkriminalität, werden auch weiterhin gezielte lageabhängige Schwerpunkteinsätze durchgeführt. Zudem erfolgen Verbundeinsätze mit dem Bezirksamt Mitte. Die Einsatzmaßnahmen konzentrieren sich auf die sichtbare Präsenz von uniformierten Kräften. Ziel hierbei ist es, Tatgelegenheiten zu minimieren und die Aufklärungsquote zu steigern, um die Bereiche für Straftäter unattraktiv zu machen und so das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung positiv zu beeinflussen. Einer ebenso großen Bedeutung wird der regionalen Netzwerkarbeit mit Organisationen, den zuständigen Bereichen des Bezirksamtes und sozialen Vereinen im Rahmen der Präventionsarbeit beigemessen. Überdies hat sich die Einbeziehung der Polizei in Fragen der städtebaulichen Kriminalprävention und deren Umsetzung als erfolgreich erwiesen. Die konsequente Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen wird auch zukünftig dazu beitragen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und zu verbessern. 11) Wie bewerten Senat und Polizei die Implementierung und Durchführung der stationären Videoaufklärung, z.B. an KBOs, hinsichtlich der Prävention und der Verfolgung von kriminellen Handlungen? Zu 11.: Erfahrungen mit stationärer Videoaufklärung liegen der Polizei Berlin ausschließlich für die Einsätze bei Veranstaltungen anlässlich des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentages und des DFB-Pokalfinales 2017 vor. Der Erfolg präventiver Maßnahmen ist grundsätzlich nicht messbar. Aufgrund der Vielzahl polizeilicher Maßnahmen im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung ist eine valide Aussage darüber, inwieweit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in einem ausschließlichen Kausalzusammenhang zu dem Einsatz von Videoüberwachung stehen, nicht möglich. Berlin, den 24. Oktober 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport Seite 14 von 14
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