Schulversäumnisanzeigen in Berlin
Drucksache 18 / 16 683 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 08. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2018) zum Thema: Schulversäumnisanzeigen in Berlin und Antwort vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 683 vom 08. Oktober 2018 über Schulversäumnisanzeigen in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Senats: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Bezirksämter um Zulieferung gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurden. 1. Wie viele Schulversäumnisanzeigen hat es in den letzten zehn Jahren jeweils innerhalb eines Schuljahres gegeben? Bitte jährlich nach Bezirken und Geschlecht des abwesenden Kindes getrennt auflisten. 2. In wie vielen Fällen wurde ein Ordnungs- bzw. Bußgeld verhängt und wie viele davon wurden auch bezahlt? Bitte jährlich nach Bezirken getrennt auflisten. 3. Wie hoch ist die Summe, die durch die verhängten Ordnungs- bzw. Bußgelder eingenommen wurde? Bitte jährlich nach Bezirken getrennt auflisten. Zu 1. bis 3.: Siehe Anlagen 1 bis 3. 4. In wie vielen Fällen konnte der Verbleib des Kindes geklärt werden und was geschah mit den Fällen, in denen der Verbleib des Kindes nicht geklärt werden konnte? Bitte jährlich nach Bezirken und Geschlecht des abwesenden Kindes getrennt auflisten. Zu 4.: Von den Schulämtern der Bezirke, die zurückgemeldet haben, wurden folgende Antworten mitgeteilt:
2 Schulamt Friedrichshain-Kreuzberg: „In den Fällen, in denen der Verbleib des Kindes nicht ermittelt werden konnte, handelt es sich um Kinder, die unbekannt verzogen sind (zumeist ins Ausland). Dabei handelt es sich jährlich um maximal 5 % der Kinder.“ Schulamt Steglitz-Zehlendorf: „In ca. 97 Prozent der Fälle ist der Verbleib der Kinder geklärt. Dieses erfordert teilweise ein längeres Verfahren. In den restlichen Fällen, in denen der Verbleib unklar bleibt, wird entweder zwischenzeitlich eine polizeiliche Abmeldung vorgenommen (von den Erziehungsberechtigten oder von Amts wegen), oder teilweise ist dann im Laufe des Verfahrens die allg. Schulpflicht beendet.“ Schulamt Tempelhof-Schöneberg: „Bei einem Auslandsaufenthalt des Kindes wird in erster Linie das Jugendamt und das Bürgeramt angeschrieben. Es wird auf eine Abmeldung von Amts wegen hingewirkt und in den meisten Fällen auch vollzogen. Hier ging es um den unrechtmäßigen Erhalt von Sozialleistungen (Kindergeld, Arbeitslosengeld II, o.ä.) aufgrund des „Scheinaufenthalts“ des Kindes. Seit Anfang des Schuljahres 2018/2019 gibt es einen Fall, in dem der Verbleib von 2 Kindern (männlich) nicht geklärt werden konnte. Die Behörden (Polizei, Jugendamt usw.) sind in den Fall involviert. Das Schulversäumnis wird in diesem Fall nicht weiterverfolgt, bis der Aufenthalt der Kinder geklärt werden kann.“ Schulamt Neukölln: „Der Verbleib der Kinder konnte in allen Fällen geklärt werden. In Einzelfällen besuchten die Kinder eine Schule im Ausland oder sind aus Berlin verzogen. In diesen Fällen hat der Schulträger eine Schulbescheinigung der besuchten Schule oder eine amtliche Abmeldung erhalten.“ Schulamt Treptow-Köpenick: „In Treptow-Köpenick liegen keine ungeklärten Fälle vor.“ Schulamt Reinickendorf: „Für die Überwachung der Schulpflicht sind die Schulen zuständig. Diese werden durch verschiedene bezirkliche und überregionale Stellen unterstützt, um die Einhaltung der Schulpflicht sicherzustellen. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen funktioniert in Reinickendorf problemlos. Daher ist die Einhaltung der Schulpflicht in Reinickendorf sichergestellt.“ Aus den anderen Bezirken liegen keine Angaben zu ungeklärten Fällen vor. 5. Inwiefern wurden die Schulen bisher auf das Problem der Verschleppung und Zwangsheirat Minderjähriger aufmerksam gemacht? 7. Was plant der Senat künftig, um Schulen und weitere (staatliche) Institutionen auf das Problem der Verschleppung und Zwangsheirat Minderjähriger aufmerksam zu machen?
3 Zu 5. und 7.: Der Fachbrief „Interkulturelle Bildung und Erziehung“, der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie regelmäßig veröffentlicht und an alle Berliner Schulen verschickt wird, hat mehrfach über das Thema „Zwangsverheiratung“ informiert sowie über empfehlenswerte Materialen und Internetangebote. So wurde hier auch auf den „Leitfaden für Schulen zum Umgang mit Zwangsverheiratungen“ hingewiesen sowie auf die Seite der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: https://www.berlin.de/sen/frauen/keine- gewalt/zwangsheirat/artikel.20583.php Der Leitfaden ist hier zu finden: https://archiv.bundesregierung.de/archiv-de/leitfaden- fuer-schulen-zum-umgang-mit-zwangsverheiratungen-423102 Zudem wird das pädagogische Personal auf Fortbildungen zu dem Thema qualifiziert. 6. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle konnte eine Verschleppung ins Ausland als Grund für die Abwesenheit eines Kindes ausgemacht werden und was geschah folglich mit diesen Kindern? Bitte jährlich nach Bezirken und Geschlecht des abwesenden Kindes getrennt auflisten. Zu 6.: Unter den mehreren tausend Schulversäumnisanzeigen geht nach Einschätzungen des Senats eine verschwindend geringe Zahl auf eine „Verschleppung ins Ausland“ zurück. Von den Schulämtern der Bezirke, die zurückgemeldet haben, wurden folgende Fälle mitgeteilt: Schulamt Steglitz-Zehlendorf: „Es ist kaum ein Fall bekannt, bei dem Kinder ins Ausland verschleppt werden. Im Rahmen von Sorgerechtsstreitigkeiten (bei Gericht ansässig), gibt es aktuell keinen bekannten Fall. Bis zu den Sommerferien waren zwei Fälle bekannt, wo Kinder von einem Elternteil mit ins Ausland genommen wurden. Bei einem Fall befindet sich das Kind mittlerweile wieder in Berlin und geht zur Schule, in dem anderen Fall lebt das Kind bei der Mutter im Ausland. Wohl mittlerweile geduldet vom in Berlin lebenden Vater. Andere Fälle von Verschleppung sind aktuell dem Schulträger nicht bekannt.“ Schulamt Tempelhof-Schöneberg: „Eine Verschleppung vermutlich ins Ausland konnte in einem Fall mit zwei Kindern (männlich) im Schuljahr 2018/2019 (laufend) durch den eigenen Vater ausgemacht werden. Es sind sämtliche Behörden (Polizei, Jugendamt usw.) in den Fall involviert.“ Aus den anderen Bezirken wurden keine Fälle gemeldet. Berlin, den 24. Oktober 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Schriftliche Anfrage Nr. 18/16683 - Anlage 1 Zu 1.: Schulversäumnisanzeigen 01: Mitte, 02: Friedrichshain-Kreuzberg, 03: Pankow, 04: Charlottenburg-Wilmersdorf, 05: Spandau, 06: Steglitz-Zehlendorf 07: Tempelhof-Schöneberg, 08: Neukölln, 09: Treptow-Köpenick, 10: Marzahn-Hellersdorf, 11: Lichtenberg, 12: Reinickendorf Bezirk Geschlecht Geschlecht Geschlecht Geschlecht Geschlecht Schuljahr w m Schuljahr w m Schuljahr w m Schuljahr w m Schuljahr w m 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 01 271 - - 229 - - 228 - - 265 - - 237 - - 02 - - - - -- - - - - - - - - - - 03 - - - - - - - - - - - - - - - 04 - - - - - - - - - - - - - - - 05 - - - - - - - - - - - - - - - 06 141 81 60 109 53 56 153 57 96 158 81 77 139 71 68 07 - - - - - - - - - - - - 200 - - 08 Der Bezirk 08 erfasst die Schulversäumnisanzeigen nach Kalenderjahren (siehe unten). 09 118 53 65 120 55 65 114 64 50 146 47 99 125 58 67 10 103 54 49 110 58 52 118 60 58 118 64 54 91 46 45 11 16 8 8 23 10 13 247 123 124 224 112 112 204 84 110 – 12 - - - - - - 391 - - 378 - - 419 - - 08 2008 2009 2010 2011 2012 675 - - 632 - - 701 - - 659 - - 433 - - - = von den Bezirken nicht erfasst, bzw. keine Rückmeldung erhalten
—2 — Bezirk Geschlecht Geschlecht Geschlecht Geschlecht Geschlecht Schuljahr w m Schuljahr w m Schuljahr w m Schuljahr w m Schuljahr w m 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 01 179 - - 895 366 491 1396 638 754 984 157 199 1552 424 552 02 - - - 268 - - 244 - - 288 - - 370 - - 03 250 110 140 209 97 112 207 95 108 213 77 135 225 95 130 04 - - - - - - - - - - - - - - - 05 - - - - - - - - - - - - - - - 06 184 87 97 192 83 109 213 90 123 211 90 121 241 110 131 07 278 - - 577 - - 751 - - 880 - - 657 - - 08 Der Bezirk 08 erfasst die Schulversäumnisanzeigen nach Kalenderjahren (siehe unten). 09 174 51 120 180 94 86 196 118 78 251 98 153 309 131 178 10 141 89 52 209 91 118 698 126 156 722 152 188 800 197 237 11 334 162 172 419 175 244 426 254 172 524 218 306 465 184 281 12 565 - - 783 - - 964 - - 1341 - - 1113 578 534 08 2013 2014 2015 2016 2017 481 - - 734 - - 896 - - 1012 - - 1005 - - - = von den Bezirken nicht erfasst, bzw. keine Rückmeldung erhalten
Schriftliche Anfrage Nr. 18/16683 - Anlage 2 Zu 2.: Verhängte Bußgelder und davon bezahlte Bußgelder 01: Mitte, 02: Friedrichshain-Kreuzberg, 03: Pankow, 04: Charlottenburg-Wilmersdorf, 05: Spandau, 06: Steglitz-Zehlendorf 07: Tempelhof-Schöneberg, 08: Neukölln, 09: Treptow-Köpenick, 10: Marzahn-Hellersdorf, 11: Lichtenberg, 12: Reinickendorf Bezirk Schuljahr davon Schuljahr davon Schuljahr davon Schuljahr davon Schuljahr davon 08/09 bezahlt 09/10 bezahlt 10/11 bezahlt 11/12 bezahlt 12/13 bezahlt 01 88 keine 67 keine 38 keine 38 keine 3 keine Angabe Angabe Angabe Angabe Angabe 02 - - - - - - - - - - 03 - - - - - - - - - - 04 - - - - - - - - - - 05 - - - - - - - - - - 06 17 keine 10 keine 17 keine 44 keine 38 keine Angabe Angabe Angabe Angabe Angabe 07 - - - - - - - - - - 08 Der Bezirk 08 erfasst die Bußgelder nach Kalenderjahren (siehe unten). 09 0 0 2 0 4 0 2 0 2 0 10 Der Bezirk 10 erfasst die Bußgelder nach Kalenderjahren (siehe unten). – 11 0 0 0 0 35 12 22 11 14 4 12 - - - - - - - - - - 08 2008 davon 2009 davon 2010 davon 2011 davon 2012 davon bezahlt bezahlt bezahlt bezahlt bezahlt 214 214 166 166 360 360 302 302 233 233 10 - - - - - - - - 15 - - = von den Bezirken nicht erfasst, bzw. keine Rückmeldung erhalten
—2 — Bezirk Schuljahr davon Schuljahr davon Schuljahr davon Schuljahr davon Schuljahr davon 13/14 bezahlt 14/15 bezahlt 15/16 bezahlt 16/17 bezahlt 17/18 bezahlt 01 0 keine 7 keine 0 keine 55 keine 99 keine Angabe Angabe Angabe Angabe Angabe 02 - - 0 0 0 0 0 0 0 0 03 - - 10 keine 18 keine 41 keine 44 keine Angabe Angabe Angabe Angabe 04 - - - - - - - - - - 05 - - - - - - - - - - 06 109 keine 107 keine 129 keine 96 keine 107 keine Angabe Angabe Angabe Angabe Angabe 07 - - - - - - - - 56 5 08 Der Bezirk 08 erfasst die Bußgelder nach Kalenderjahren (siehe unten). 09 1 0 3 0 3 0 1 0 0 0 10 Der Bezirk 10 erfasst die Bußgelder nach Kalenderjahren (siehe unten). 11 0 0 4 4 7 4 27 7 29 1 12 - - - - - - - - - - 08 2013 davon 2014 davon 2015 davon 2016 davon 2017 davon bezahlt bezahlt bezahlt bezahlt bezahlt 367 367 497 497 564 564 526 526 494 494 10 22 keine 18 keine 4 keine 21 keine 20 keine Angabe Angabe Angabe Angabe Angabe - = von den Bezirken nicht erfasst, bzw. keine Rückmeldung erhalten
Schriftliche Anfrage Nr. 18/16683 - Anlage 3 Zu 3.: Einnahmen aus verhängten Bußgeldern 01: Mitte, 02: Friedrichshain-Kreuzberg, 03: Pankow, 04: Charlottenburg-Wilmersdorf, 05: Spandau, 06: Steglitz-Zehlendorf 07: Tempelhof-Schöneberg, 08: Neukölln, 09: Treptow-Köpenick, 10: Marzahn-Hellersdorf, 11: Lichtenberg, 12: Reinickendorf Bezir k Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 01 - - - - - - - - - - 02 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 03 - - - - - - - - - - 04 - - - - - - - - - - 05 - - - - - - - - - - 06 ~2500 € ~7500 € ~4261 € ~13466 € ~12969 € ~22592 € ~17296 € ~21197 € ~20434 € ~41055 € 07 - - - - - - - - - 495 € 08 Die Einnahmen in 08 werden nach Kalenderjahren berechnet (siehe unten). 09 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 Die Einnahmen in 10 werden nach Kalenderjahren berechnet (siehe unten). 11 0 0 2142,50 € 1523,50 € 600 € 0€ 625,50 € 664 € 1074,50 € 153,50 € 12 - - - - - - - - - - 08 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 11294 € 15934 € 41714 € 52492 € 40060 € 31799 € 45497 € 53146 € 68977 € 60862 € 10 - - - - 3355 € 12620 € 8465 € 420 € 9620 € 3750 € - = von den Bezirken nicht erfasst, bzw. keine Rückmeldung erhalten