Entwicklung der Beschäftigung studentischer Hilfskräfte an Berliner Hochschulen
Drucksache 18 / 20 384 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Adrian Grasse und Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 30. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2019) zum Thema: Entwicklung der Beschäftigung studentischer Hilfskräfte an Berliner Hochschulen und Antwort vom 15. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse und Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Haus- mann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20384 vom 30. Juli 2019 über Entwicklung der Beschäftigung studentischer Hilfskräfte an Berliner Hochschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Einbeziehung der Hochschulen beantworten kann. Die Berliner staatlichen Hochschulen, die Charité – Universitätsmedizin Berlin und die konfessionellen Hochschulen wurden daher um Stellungnahmen gebeten. 1. Wie hat sich die Zahl der studentischen Beschäftigungspositionen an den Berliner Hochschulen in den vergangenen drei Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren, Hochschulen und Berei- chen)? Zu 1.: Die Angaben der Hochschulen können durch die Senatskanzlei – Wissenschaft und For- schung – nicht verifiziert werden. Bezüglich der Zahl der Beschäftigungspositionen wird auf Anlage 1 verwiesen.
- 2- 2. Wie viele SHK-Beschäftigungspositionen sind seit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin- Brandenburg (LAG) vom Juni 2018, demzufolge studentische Beschäftigte in nichtwissenschaftlichen Berei- chen der Hochschulen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entlohnt werden müssen, an den Berliner Hochschulen bereits weggefallen (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Bereichen)? Zu 2.: Hochschule Bereich/Fachbereich/Fakultät Anzahl entfallener studentischer Beschäftigungspositionen in VZÄ (1 VZÄ = 80 Monatsstunden) FU Gesamte Hochschule Keine Angabe möglich* HU Gesamte Hochschule Bisher keine TU Fakultäten und SFB 59 TU Zentrale Einrichtungen 52,75 TU Zentralverwaltung 42,75 UdK Universitätsbibliothek und Bisher keine, Zentrale Studienberatung erst zu Haushaltsplan 2020 HfM Gesamte Hochschule Bisher keine KHB Verwaltung 1,3 HfS Gesamte Hochschule Bisher keine BHT Referat Personal 0,26 BHT Copy-Center 0,63 BHT Präsidium (außer Qualitätsmanagement) 0,19 BHT Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Alumni 0,5 HTW Zentraleinrichtungen 4,81 HTW Zentrale Hochschulverwaltung 16,36 HWR ZHV – Hochschulbibliothek 2,5 HWR Fachbereiche Bisher keine ASH Bibliothek 5,25 ASH Computerzentrum, Multimedia 6 ASH Kinderbetreuung 3,5 Charité Gesamte Hochschule Keine Angabe möglich** EHB Gesamte Hochschule Bisher keine KHSB Gesamte Hochschule Bisher keine * An der Freien Universität Berlin ist die Anzahl studentischer Hilfskräfte zwar leicht rück- gängig, es liegen aber keine Daten vor die eine Differenzierung erlauben, ob dies auf die Umstellung der Arbeitsverträge oder aber auf einen geringeren Bedarf an studentischen Hilfskräften allgemein zurückzuführen ist. ** Aufgrund der spezifischen Situation der Charité (vgl. Anmerkung in Anlage 1) liegen keine aussagekräftigen Zahlen vor. Abkürzungen: FU Freie Universität Berlin HU Humboldt-Universität zu Berlin TU Technische Universität Berlin UdK Universität der Künste Berlin HfM Hochschule für Musik „Hanns Eisler“
- 3- Abkürzungen: KHB Kunsthochschule Berlin (Weißensee) - Hochschule für Gestaltung HfS Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ BHT Beuth-Hochschule für Technik Berlin HTW Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik ASH Berlin Charité Charité - Universitätsmedizin Berlin EHB Evangelische Hochschule Berlin KHSB Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin 3. Mit dem Wegfall wie vieler weiterer SHK-Beschäftigungspositionen ist nach Schätzungen der Berliner Hochschulen aufgrund der Auswirkungen des LAG-Urteils vom Juni 2018 zu rechnen (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen)? Zu 3.: Hochschule Anzahl perspektivisch entfallender bzw. in TV-L-Stellen umgewandelter SHK-Beschäftigungspositionen in VZÄ (1 VZÄ = 80 Monatsstunden) FU ca. 175 HU 166 TU Anzahl noch nicht prognostizierbar UdK Anzahl noch nicht prognostizierbar HfM ca. 7 KHB ca. 8,1 HfS ca. 3,5 BHT 15,87 HTW 30 HWR 47,2 ASH 10 Charité Bis zu 100 EHB 9 KHSB 0 4. Welche SHK-Beschäftigungspositionen sind nach Auffassung des Senats definitiv nicht betroffen? Zu 4.: Um eine Entscheidung treffen zu können, ob studentische Hilfskräfte (SHK) wissenschaft- liche oder künstlerische Hilfstätigkeiten übernehmen, ist jeweils eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Rechtliche Orientierung bietet hierbei der Kriterienkatalog, der im Rahmen des Forums „Gute Arbeit an den Berliner Hochschulen“ erarbeitet und am 06. Februar 2019 zur weiteren Verwendung an die Mitglieder der AG und die Leitungen der Berliner Hochschulen verschickt wurde. Der Kriterienkatalog ist als Anlage 2 beigefügt.
- 4- 5. Wie viele SHK-Positionen wurden an den Berliner Hochschulen bereits in TV-L-Stellen umgewandelt (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen)? Zu 5.: Hochschule Anzahl von SHK-Positionen, die in TV-L-Stellen umgewandelt wurden in VZÄ (1 VZÄ = 80 Monatsstunden) FU 9,5 HU Bisher noch keine, erste stellenplanwirksame Wandlung mit HPL 2020 TU 154,4 Stellen in Umwandlung. Die Stellen sind aktuell entweder bereits besetzt oder befinden sich in der Ausschreibung oder Bewertung UdK 1,0 HfM Bisher keine; Umwandlung zum Doppelhaushalt 2020 / 2021 geplant KHB Bisher keine; Umwandlung zum Doppelhaushalt 2020 / 2021 geplant HfS Bisher keine; Umwandlung zum Doppelhaushalt 2020 / 2021 geplant BHT 4,5 HTW 6 HWR 5,5 ASH 14,75 Charité Keine EHB Keine KHSB Keine 6. Welche Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich der Öffnungszeiten von Bibliotheken, des Angebots der Studienberatung, der Kinderbetreuung, des IT-Supports etc., haben sich aufgrund des Wegfalls von SHK-Positionen an den Berliner Hochschulen bisher ergeben (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Bereichen)? Zu 6.: Hochschule Bereich Einschränkungen /Fachbereich/Fakultät FU Bibliotheken Nur an der Veterinärmedizinischen Biblio- thek mussten die Öffnungszeiten kurzfris- tig geändert werden FU Center Digitale Systeme Einschränkungen im technischen Support (LMS, CMS, Blogs und Wikis) und bei den Öffnungszeiten, auch in der Administ- ration (Unterstützung allgemeiner Verwal- tungstätigkeiten, insbes. Sekretariat) kam es zur Reduktion von Öffnungszeiten; insgesamt wurde die vorhandene Arbeits- kapazität verringert HU Universitätsbibliothek Einschränkungen im Service sowie den Öffnungszeiten HU Computer- und Medienser- Services ohne höchste Priorität werden vice eingestellt TU Studierendenservice Reduktion telefonische Sprechzeiten und Infoservice, Reduktion Öffnungszeiten Campus Center
- 5- Hochschule Bereich Einschränkungen /Fachbereich/Fakultät TU Studienberatung Beratung für Bewerberinnen und Bewer- ber für Masterstudiengänge reduziert TU Career Service Reduktion der Sprechtage TU Service für Internationale Reduktion von Sprechstunden und Ser- Studierende vices für „Incomings“ und „Outgoings“ TU Bibliotheken Verkürzung der Öffnungszeiten der Leih- stelle der Zentralbibliothek. Einschrän- kungen betreffen auch Magazin und Co- py-Center TU Bereichsbibliothek Wirt- Einschränkung der Öffnungszeiten schaft und Management (samstags geschlossen) TU Mathematische Fachbiblio- Einschränkung der Öffnungszeiten thek (samstags geschlossen) TU Informationstechnik Öffnungszeiten des IT-Supports gekürzt, Einschränkungen beim Support UdK Gesamte Hochschule Einschränkungen noch nicht absehbar HfM Gesamte Hochschule Bisher keine KHB Bibliothek Verkürzte Öffnungszeiten absehbar KHB Beratung Beschränkung der Sprechzeiten abseh- bar KHB Verwaltung Verlängerte Bearbeitungszeiten, Ein- schränkung des Service und der Sprech- zeiten HfS Gesamte Hochschule Bisher keine BHT Campusbibliothek BHT Hochschulrechenzentrum Einschränkungen werden erwartet, sind BHT Akademisches Auslands- aber nicht quantifizierbar amt HTW Studierendenservice Einschränkung in der Studienberatung HTW Fachbereiche Reduzierung des Supports bei der Öffent- lichkeitsarbeit HWR Hochschulbibliothek, IT- Eingeschränkte Öffnungszeiten in den Support Abendstunden sowie am Samstag in der HSB, Einschränkungen im IT-Support ASH Kinderbetreuung Reduzierung der Betreuungszeiten ASH Bibliothek Kürzung der Öffnungszeiten, Verkleine- rung des Ausleihteams und dadurch kei- ne gesicherte Zweierbesetzung, geringe- re Flexibilität ASH Computerzentrum Wegfall von Einführungsveranstaltungen für Studierende, deutliche Einschränkun- gen bei Gerätebetreuung für Studierende und Lehrende (Drucker, PC-Pool, Medi- enschränke) Charité Gesamte Hochschule Bisher keine EHB Gesamte Hochschule Bisher keine KHSB Gesamte Hochschule Bisher keine
- 6- 7. Wie hoch sind nach Schätzungen der Berliner Hochschulen die jährlichen Kostensteigerungen im Falle der Umwandlung aller betroffenen TV-Stud.-Positionen in TV-L-Stellen (bitte aufgeschlüsselt nach Hoch- schulen sowie zusätzlich unter Berücksichtigung der sonder- und drittmittelfinanzierten Stellen)? Zu 7.: Die vorliegenden Daten lassen derzeit nur eine sehr grobe Schätzung zu. Die Hochschu- len haben die Kosten für den Ersatz von bisherigen StudHK-Stellen durch reguläre TV-L- Stellen mit etwa 5 Mio. € beziffert. Unter der Annahme, dass die betroffenen Beschäfti- gungsverhältnisse durch Tarifstellen ersetzt werden, ergibt sich nach Einschätzung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung – aber lediglich eine Größenordnung von ca. 4 Mio. € Zusatzkosten. Bei Drittmittelprojekten handelt es sich im Wesentlichen um Forschungsprojekte. Studentische Hilfskräfte übernehmen in diesen vorrangig wissen- schaftsbezogene Aufgaben. Soweit Drittmittelstellen überhaupt von einer Umwandlung betroffen sind, werden Lösungen innerhalb der jeweiligen Projektfinanzierungen gefunden. Die tatsächlichen Kostensteigerungen lassen sich noch nicht genau quantifizieren. 8. Hält der Senat die jeweils für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehenen zusätzlichen 4 Mio. Euro, die den Berliner Hochschulen zur Kompensation ihrer Mehrkosten von Landesseite aus zur Verfügung gestellt wer- den, für ausreichend (bitte begründen)? Welche Berechnungen liegen dieser Entscheidung zugrunde und wurden die Hochschulen im Vorfeld um eine Einschätzung ihrer Mehrkosten gebeten (bitte begründen)? Zu 8.: Die o.g. Mittel werden als ausreichend betrachtet. Der Titelansatz beruht auf einer Hoch- rechnung auf Grundlage der von den Hochschulen eingeschätzten Anzahl betroffener Be- schäftigungsverhältnisse und tariflicher Durchschnittssätze. Das genaue Verfahren zur Mittelvergabe wird mit den Hochschulen noch abgestimmt. 9. Inwiefern unterstützt der Senat die Hochschulen bei der Kompensation der bereits 2019 entstandenen Mehrkosten und welche Überlegungen gibt es seitens des Senats hinsichtlich einer dauerhaften (Mit-)Finanzierung der Personalmehrkosten über das Jahr 2021 hinaus (bitte begründen)? Zu 9.: Der Senat geht davon aus, dass im Jahr 2019 zunächst nur geringe Mehrbedarfe entstan- den sind bzw. entstehen. Diese sind von den Hochschulen grundsätzlich im Rahmen ihrer Globalhaushalte zu decken. Der Senat ist auch über das Jahr 2021 bestrebt, die Hoch- schulen bei den entstehenden Mehrbedarfen zu unterstützen. Die zusätzlichen Personal- kosten, die sich über den Zeitraum der laufenden Hochschulverträge hinaus ergeben, soll- ten im Rahmen der nächsten Hochschulvertragsverhandlungen thematisiert und bei der Bemessung der Globalzuschüsse berücksichtigt werden. Berlin, den 15. August 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -
Schriftliche Anfrage Nr.: 18 / 20384 Anlage 1 zu Frage 1 Seite 1 von 4 Anzahl studentischer Beschäftigungspositionen in VZÄ (1 VZÄ = 80 Monatsstunden) Hochschule Bereich/Fachbereich/Fakultät Kalenderjahr 2016 Kalenderjahr 2017 Kalenderjahr 2018 FU Fachbereiche/Zentralinstitute 992,5 1007,2 1007,7 FU Zentraleinrichtungen 55,6 65,7 62,6 FU Bibliotheken 73,7 57 50,9 FU Zentrale Universitätsverwaltung 132 137 119 FU Informationstechnik 64 58,3 54,8 HU Lehrbereiche , Fach- und Projekttutorien 430,25 434,25 428,75 HU Bibliothek 70 70 66 HU Informationstechnik 38,25 38,25 38,25 HU Sprachenzentrum 6,5 6,5 6,5 HU Beratung 34 34 34 HU Verwaltung 24 22 20,5 TU Fakultäten und Sonderforschungsbereiche 1485,83 1470,79 1446,50 TU Zentrale Einrichtungen 82,38 79,29 74,38 TU Zentralverwaltung 80,99 77,35 79,08 UdK FK 01 - Bildende Kunst 20,15 19,41 21,36 UdK FK 02 - Gestaltung 55,76 57,28 58,96 UdK FK 03 - Musik 16,76 15,24 14,53 UdK FK 04 - Darstellende Kunst 6,39 9,96 8,2 UdK Zentralinstitut für Weiterbildung - ZIW 5,36 3,54 4,6 UdK Hochschulübergreifendes Zentrum Tanz - HZT 2,8 2,78 3,39 UdK Jazz Institut - JIB 1,63 1,54 1,31 UdK ZUV 26,78 26,69 24,29 UdK Sonstige 10,19 14,61 11,8 HfM Professuren zugeordnet K.A.* K.A.* 2,5 HfM Bibliothek K.A.* K.A.* 0,8 HfM Beratung K.A.* K.A.* 1 HfM Verwaltung K.A.* K.A.* 1,4 HfM Sonstiges K.A.* K.A.* 3,9 KHB Professuren zugeordnet K.A.* K.A.* 14,8 KHB Bibliothek K.A.* K.A.* 2,5 KHB Beratung K.A.* K.A.* 3,5 KHB Verwaltung K.A.* K.A.* 1,25
Schriftliche Anfrage Nr.: 18 / 20384 Anlage 1 zu Frage 1 Seite 2 von 4 Anzahl studentischer Beschäftigungspositionen in VZÄ (1 VZÄ = 80 Monatsstunden) Hochschule Bereich/Fachbereich/Fakultät Kalenderjahr 2016 Kalenderjahr 2017 Kalenderjahr 2018 KHB Öffentlichkeitsarbeit K.A.* K.A.* 0,25 KHB Computerstudio K.A.* K.A.* 1,88 HfS Professuren zugeordnet K.A.* K.A.* 0,1 HfS Bibliothek K.A.* K.A.* 1,6 HfS Technische Einrichtungen K.A.* K.A.* 1,1 HfS Verwaltung K.A.* K.A.* 0,4 HfS Sonstiges K.A.* K.A.* 0,5 BHT Abteilung II: Studierendenservice 4,29 2,36 3,37 Abteilung III: Bauunterhaltung, BHT Gebäudebetreuung, 0,91 1,26 0,79 Hausverwaltung, Zentrale Dienste BHT Akademisches Auslandsamt 3,95 3,42 2,21 BHT Bibliothek 3,75 4,33 4,11 BHT Fachbereich I 6,15 5,05 4,18 BHT Fachbereich II 6,41 6,35 7,56 BHT Fachbereich III 3,93 3,31 4,55 BHT Fachbereich IV 8,72 8,19 6,37 BHT Fachbereich V 7,73 6,95 4,95 BHT Fachbereich VI 16,12 19,65 18,37 BHT Fachbereich VII 5,79 3,9 4,56 BHT Fachbereich VIII 7,23 9,68 7,91 BHT Fernstudieninstitut 7,55 8,62 8,07 BHT Frauenbeauftragte 0,33 0,66 0,46 BHT Gender- und Technikzentrum 0,25 0,64 0,58 BHT Hochschulrechenzentrum 3,37 2,16 2,82 BHT Hochschulsport 0,77 0,45 0,9 BHT Präsidium 1,22 0,17 0,19 BHT Referat Forschung 1,54 1,13 1,37 BHT Referat für Öffentlichkeitsarbeit 1,77 1,72 1,54 BHT Referat Personal 0 0,26 0 BHT Referat Qualitätsmanagement 2,07 1,29 1,42 BHT Technologietransfer 1 0,63 0,87
Schriftliche Anfrage Nr.: 18 / 20384 Anlage 1 zu Frage 1 Seite 3 von 4 Anzahl studentischer Beschäftigungspositionen in VZÄ (1 VZÄ = 80 Monatsstunden) Hochschule Bereich/Fachbereich/Fakultät Kalenderjahr 2016 Kalenderjahr 2017 Kalenderjahr 2018 HTW Fachbereich 1 22,72 24,34 26,88 HTW Fachbereich 2 22,53 19,15 21,73 HTW Fachbereich 3 25,9 23,99 22,98 HTW Fachbereich 4 32,22 33,96 35,01 HTW Fachbereich 5 20,22 16,44 19,6 HTW BIfAW 1,33 1,58 3,43 HTW Zentraleinrichtungen 14,69 14,85 13,56 HTW Zentrale Hochschulverwaltung 32,92 37,79 37,76 HWR Bibliothek, IT, Beratung, Verwaltung 45,4 39,5 49,7 HWR Lehrstühle insgesamt 13,3 11 10 ASH Bibliothek 5,25 5,25 5,25 ASH Computerzentrum 4,5 4,5 2 ASH Kinderbetreuung 3,5 3,5 3,5 ASH Studienberatung 8,625 8,875 9,625 ASH Lehr- und Forschungspool der Professoren 8 8 8,5 ASH Unterstützung Lehre 2,75 2,75 2,75 ASH Unterstützung Forschung 3,25 3,25 3,75 ASH studentische Initiativen 1,25 1,5 1,5 ASH Service 6,25 5,625 6,5 ASH Sondermittel 6,1 6,1 6,1 Charité** Gesamte Hochschule *** *** 875**** EHB Gesamte Hochschule 37 35 42 KHSB Gesamte Hochschule 23 19 17 Anmerkungen: * Daten konnten im Rahmen der gegebenen Frist nicht erhoben werden. ** Die Charité war nicht Partei des Verfahrens vor dem Landesarbeitsgerichts Berlin, so dass die besondere rechtliche Situation dem Urteil nicht zu Grunde lag. *** Die Charité hat bis Ende 2018 die Beschäftigung von Studentinnen und Studenten in der Charité auch über eine Tochtergesellschaft im Wege der Arbeitnehmerüberlassung organisiert, so dass die Zahlen allein der Charité nicht aussagekräftig. Für die Jahre 2016 und 2017 liegen nach Einschätzung der **** Stichtag 31.05.2018; aktive wie inaktive Beschäftigungsverhältnisse der Charité (602) auslaufenden Verträgen der Tochtergesellschaft (273)