Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15175 vom 28. Mai 2018 über Vandalismusschäden an Berliner Oberstufenzentren ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Schäden sind den Berliner Oberstufenzentren im Schuljahr 2016/17 und bisher im laufenden Schuljahr 2017/2018 durch Vandalismus entstanden? Zu 1.: Die Schäden belaufen sich auf ca. 80.000 € in den Jahren 2016 bis 2017. 2. Gibt es Oberstufenzentren, deren Schulgelände nachts zugänglich sind, und warum ist dem so? Zu 2.: Generell gibt es keine Liegenschaften, welche nachts begehbar sind. Ausgenommen hier- von sind Sportvereine, deren Nutzung über die Sportämter der Bezirke vergeben werden. Es gibt eine Liegenschaft, deren Grenze zum Schulgelände nicht durch eine Einfriedung (Zaun, Mauer, Gebäude selbst) hergestellt wird. Diese betrifft den Neubau der Sporthalle in der Kniprodestraße 27, welche als Solitär steht. Berlin, den 14. Juni 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie