Drucksache 18 / 10 343 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 23. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2017) und Antwort Stand des Bebauungsplanverfahrens Olivaer Platz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Frage 4: Welche Fristen ergeben sich im Falle einer Schriftliche Anfrage wie folgt: Neuauslegung des Bebauungsplans und wann könnte frühestens danach ein Baubeginn erfolgen? Frage 1: Wann wird voraussichtlich die Stellungnah- me der Senatsverwaltung zum Bebauungsplan Olivaer Antwort zu 4: Der Bezirk Charlottenburg-Wilmers- Platz erfolgen? dorf kann nach Rückfrage zu einem möglichen Baubeginn derzeit keine verbindliche Aussage geben. Antwort zu 1: Das Antwortschreiben der Senatsver- waltung zum Anzeigeverfahren des Bebauungsplans 4-42 Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellung- (Olivaer Platz) gemäß § 6 Abs. 2 Gesetz zur Ausführung nahme kann bei einer erneuten öffentlichen Auslegung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) erfolgte am 22. Dezem- gem. § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt werden. ber 2016. Berlin, den 03. Februar 2017 Frage 2: Ist die Aussage des zuständigen Bezirksstadt- rats in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf zutreffend, dass entsprechend der Rechtsprüfung durch die Senats- In Vertretung verwaltung eine neue Auslegung des Bebauungsplans zum Olivaer Platz notwendig ist? R. L ü s c h e r ................................ Antwort zu 2: Ja. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frage 3: Wenn ja, aus welchen Gründen muss eine er- neute Auslegung erfolgen? (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2017) Antwort zu 3: Die Bekanntmachung der erneuten öf- fentlichen Auslegung des Bebauungsplans 4-42 war feh- lerhaft, da hinsichtlich der verfügbaren Umweltinformati- onen auf den Umweltbericht verwiesen wurde. Dies wi- derspricht den Vorschriften des § 214 Abs. 1 Nr. 2 Bau- gesetzbuch (BauGB), da der Plangeber alle Arten der verfügbaren Umweltinformationen in der Bekanntma- chung in Themenblöcken zusammenzufassen und schlagwortartig zu charakterisieren hat. Die öffentliche Auslegung ist deshalb zu wiederholen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.