Das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis - Bilanz 2013
Drucksache 17 / 13 046 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 13. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2014) und Antwort Das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis – Bilanz 2013 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Zu 1. und 4.: Ich bitte, die Antworten zu diesen Fragen Kleine Anfrage wie folgt: aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Soweit bei einzelnen öffentlichen Stellen in dem ge- 1. Wie viele Anträge nach dem Informationsfreiheits- nannten Zeitraum keine Anträge gestellt wurden, sind sie gesetz (IFG) wurden 2013 an öffentliche Stellen des Lan- nicht in der Übersicht aufgeführt. Darüber hinaus werden des Berlin und andere unter das IFG fallende Einrichtun- Anfragen auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nicht in gen gestellt? In wie vielen Fällen wurde dabei eine Aus- jedem Fall dokumentiert und war die Ermittlung der Da- kunft erteilt, eine Teilauskunft erteilt oder der Antrag ten im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage abgelehnt? Bitte um Einzelaufschlüsselung nach den nicht durchgehend möglich. Die Antworten sind daher angefragten Behörden bzw. anderen Stellen. nicht erschöpfend und enthalten zum Teil Schätz- bzw. Näherungswerte. 4. In wie vielen Fällen wurden Anträge vom Antrag- steller zurückgezogen? Bitte um Einzelaufschlüsselung, Die Häufung von Anträgen in den Bezirken geht auf inwieweit Gründe für das Zurückziehen angegeben wur- Auskünfte des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes und den. des Umwelt- und Naturschutzamtes zurück. Öffentliche Stellen Anfragen Auskunft Teilauskunft Ablehnung Anfrage (a) 2013 insge- zurückgezogen, samt (b) nicht weiter verfolgt oder (c) offen Berliner Beauftragter für 9 3 2 (nach erteilter 2 (a) 2 (Grund Datenschutz und Informati- Teilauskunft und angegeben: onsfreiheit Bitte um Konkre- - Gebühren, tisierung wurde 1 - anderweitige Antrag nicht Informationsge- weiter verfolgt) winnung) Senatsverwaltungen Senatskanzlei 3 1 2 Senatskanzlei – Kulturelle 3 2 1 (Teilablehnung) 1 : Recht auf Angelegenheiten beschränkte Akteneinsicht wurde nicht wahrgenommen Senatsverwaltung für Ar- 4 (b) 3 beit, Integration und Frauen (c) 1 Senatsverwaltung für Bil- 6 (15 Teilfra- 4 1 1 dung, Jugend und Wissen- gen) schaft Senatsverwaltung für Fi- 371 29 13 287 (a) 6 nanzen (b) 26 (c) 10 Senatsverwaltung für Ge- 8 1 1 3 (b) 3 sundheit und Soziales Senatsverwaltung für Inne- 9 2 1 3 (a) 2 res und Sport (c) 1 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 046 Senatsverwaltung für Justiz 9 4 1 (b) 1 und Verbraucherschutz (c) 3 Senatsverwaltung für Stadt- 326 319 4 1 (b) 1; 1 wurde entwicklung und Umwelt begründet zu- rückgestellt Senatsverwaltung für Wirt- 7 5 1 (b) 1 schaft, Technologie und Forschung Bezirke Charlottenburg-Wilmers- 521 515 4 (c) 1 dorf 1: Keine Diffe- renzierung Friedrichshain-Kreuzberg 345 341 1 3 Lichtenberg 1290 1260 (a) 3 (c) 27 Marzahn-Hellersdorf 285 285 Mitte 605 603 1 (b) 1 Neukölln 1055 1054 1 (c) 1 Pankow 2726 2023 1 1 695 (Differenzie- rung leider nicht möglich) 6 (keine Anga- ben) Reinickendorf 1779 1775 1 (b) 1 (c) 1 1 nicht aufklärbar Spandau 1218 1216 1 (a) 1 (Grund angegeben: Ge- bühren) Steglitz-Zehlendorf 2202 2055 144 1 (b) 1 (c) 1 Tempelhof-Schöneberg 49 41 3 1 (a) 3 (b) 1 Treptow-Köpenick 526 523 3 Sonstige Medienanstalt Berlin-Bran- 2 1 1 denburg Rundfunk Berlin-Branden- 4 4 burg Kassenärztliche Vereini- 1 1 gung Landesamt für Gesundheit 3 2 1 und Soziales Polizeipräsident in Berlin 29 10 2 9 (b) 5 (c) 3 Berliner Feuerwehr 1 1 Verwaltungsakademie 1 1 Berlin Psychotherapeutenkammer 1 1 Apothekenkammer Berlin 2 1 (b) 1 Industrie- und Handels- 1 1 kammer Vergabekammer 1 1 Handwerkskammer 3 1 2 : Erledigung Landesamt für Arbeits- 12 6 2 (b) 1 schutz, Gesundheitsschutz (c) 3 und technische Sicherheit Berlin Investitionsbank Berlin 4 1 2 (a) 1 Berliner Verkehrsbetriebe 4 2 1 1 Berliner Wasserbetriebe 1 1 Gründe für das Zurückziehen von Anträgen wurden überwiegend nicht angegeben. In einem Fall erfolgte eine Zurückstellung im Hinblick auf die Gebühren. 2
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 046 2. Wie verteilen sich die stattgegebenen Anträge auf Zu 3.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der Auskunft bzw. Einsicht nach dem IFG auf die in der folgenden Übersicht zu entnehmen. Verwaltungsgebührenordnung definierten Kategorien? Widersprüche Verfahrensausgang Zu 2.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der Insgesamt: 64 Abhilfe 20 folgenden Übersicht zu entnehmen. Die Übersicht enthält Teilstattgabe 7 die Fälle, die erfasst worden sind. Eine Ermittlung der Zurückweisung 12 Zuordnung zu den einzelnen in der Tarifstelle 1004 des Rücknahme 3 Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenord- Offen 22 nung genannten Kategorien war im Rahmen der Beant- wortung der Kleinen Anfrage nicht durchgehend möglich. 5. In wie vielen Fällen wurde der Beauftragte für In- formationsfreiheit von Menschen angerufen, die ihre Kategorie nach Tarifstelle Anzahl insge- Rechte nach dem IFG aufgrund einer nicht oder unzu- 1004 des Gebühren-verzeich- samt reichend erteilten Auskunft bzw. Einsicht verletzt sahen? nisses der Verwaltungsgebüh- renordnung Mündliche Auskunft 888 6. In wie vielen der von Frage 5 erfassten Fälle wur- Einfache schriftliche Auskunft 5363 de der Beauftragte tätig, indem er eine Empfehlung zu Umfangreiche schriftliche Auskunft 306 einer anderen Handhabung des IFG aussprach? Inwieweit Schriftliche Auskunft, die einen 66 wurde dies umgesetzt? außergewöhnlich hohen Verwal- tungsaufwand verursacht Zu 5. und 6.: Der Berliner Beauftragte für Datenschutz Einfache Akteneinsicht 3614 und Informationsfreiheit (BlnBDI) wurde in 40 doku- Akteneinsicht, die umfangreichen 230 mentierten Fällen und zusätzlich in geschätzten (nicht Verwaltungsaufwand verursacht, dokumentierten) 90 Fällen angerufen. In 26 der 40 doku- weil z.B. geheimhaltungsbedürftige mentierten Fälle wurde eine Empfehlung zu einer Hand- Aktenteile unkenntlich zu machen habung des IFG ausgesprochen; in 21 Fällen wurde die oder abzutrennen sind Empfehlung umgesetzt. Akteneinsicht, die außergewöhnlich 4 umfangreichen Verwaltungsauf- wand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger 7. In wie vielen Fällen wurde ein Antrag nach dem Aktenteile unkenntlich zu machen IFG abgelehnt bzw. nur eine Teilauskunft erteilt auf oder abzutrennen sind Grundlage von (einzeln aufgeschlüsselt) Anfertigung von Fotokopien bis 1746 a. § 6 IFG (Schutz personenbezogener Daten) zum Format DIN A 3, schwarzweiß, (3 Bezirksämtern b. § 7 bzw. § 7a IFG (Schutz von Betriebs- und Ge- im Zusammenhang mit Aktenein- waren hier keine schäftsgeheimnissen) sicht oder Aktenauskunft, je Foto- Angaben mög- c. § 9 IFG (Schutz besonderer öffentlicher Belange, kopie lich, u.a. wegen externer Beauf- der Rechtsdurchsetzung und der tragung der An- Strafverfolgung) fertigung der d. § 10 IFG (Schutz des behördlichen Entscheidungs- Fotokopien.) prozesses) e. § 11 IFG (Gefährdung des Gemeinwohls) Zur Position „Anfertigung von Fotokopien“ waren zum f. § 2 IFG, insoweit die angefragte Stelle nicht im Teil keine Angaben möglich, da dies u.a. extern beauf- Anwendungsbereich des IFG liegt? tragt wird. Zu 7.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Je nach Sachverhalt 3. In wie vielen Fällen fanden Widerspruchsverfah- waren für die Teilauskünfte über einzelne Vorgänge ren gegen Entscheidungen zu diesen Anträgen statt und Mehrfachnennungen erforderlich. inwieweit waren diese erfolgreich? Rechtsgrundlage Fallzahlen Fallzahlen für die (Teil-) Ablehnungen Teilauskünfte Ablehnung nach IFG §6 10 9 § 7 bzw. 7a 8 7 §9 4 2 § 10 5 4 § 11 1 1 §2 205 § 6 und § 10 1 (Teil-) 1 (Teil-) Sonstige 96 3 3
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 046 8. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden oben stehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- fend zu aktualisieren? Zu 8.: Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erho- ben worden. Eine Einstellung dieser Daten in das Open- Data-Portal des Landes Berlin wird derzeit nicht erwogen. Berlin, den 10. Februar 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mrz. 2014) 4