Drucksache 17 / 12 819 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 06. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2013) und Antwort Standards der Not- und Sammelunterkünfte für Flüchtlinge in Berlin (II) – Ausstattung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre be ist die Betreiberin oder der Betreiber verantwortlich. Kleine Anfrage wie folgt: Diese Verantwortung bezieht die Verpflichtung ein, eine dafür notwendige Anzahl an Geräten vorzuhalten. 1. Welche Standards (Zahl der Toiletten und Duschen, Zahl der Kochstellen, Zahl der Spülbecken, Ausstattung Diesbezügliche Festlegungen wurden nicht in die der Schlafräume, regelmäßiger Wechsel von Bettwäsche Qualitätsstandards aufgenommen, weil die Anzahl der und Handtüchern durch den Betreiber, Vorhandensein Geräte von deren Leistungsfähigkeit und der Organisation von Gemeinschaftsräumen mit Fernsehen und Internetzu- des Prozesses abhängt und dem LAGeSo bisher – bis auf gang) gelten in den Notunterkünften, solange noch kein wenige, nicht repräsentative Ausnahmen - insoweit keine schriftlicher Vertrag zwischen dem Landesamt für Ge- Probleme bekannt geworden sind. sundheit und Soziales (LAGeSo) und dem Betreiber ge- schlossen wurde (bitte ggf. nach Notunterkunft aufschlüs- seln)? 3. Wie kontrolliert das LAGeSo konkret die/den/das mit den Betreibern von Not- und Sammelunterkünften für Zu 1.: Für die sogenannten Notunterkünfte werden - Asylsuchende (vertraglich) vereinbarte unabhängig vom Verfahrensstand des schriftlichen Ver- tragsabschlusses – im Grundsatz die gleichen Qualitäts- a. Zahl der Toiletten, Duschen, Kochstellen, Spülbe- standards angestrebt wie bei den Gemeinschaftsunter- cken, Waschmaschinen und Trockner, künften. Allerdings ist in den Notunterkünften im Regel- b. Ausstattung der Schlafräume fall nur eine schrittweise Implementierung möglich. In c. regelmäßigen Wechsel von Bettwäsche und Hand- einigen Notunterkünften lassen die baulichen Vorausset- tüchern durch den Betreiber sowie zungen auch gar keine vollständige Umsetzung zu. d. Vorhandensein von Gemeinschaftsräumen mit Gleichwohl ist auch in diesen Einrichtungen eine men- Fernsehen und Internetzugang? schenwürdige Unterbringung gewährleistet. Zu 3.: Das LAGeSo kontrolliert die in der Fragestel- Die schrittweise Umsetzung der Qualitätsanforderun- lung genannten und andere vereinbarte Leistungen im gen findet in Abstimmung zwischen den Betreibern und Vorfeld einer Eröffnung durch Begehungen und Einsicht- dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) nahmen sowie gemeinsame Absprachen zu den Planungs- statt. unterlagen. Während des Betriebes finden unangemeldete Begehungen statt, in deren Verlauf unter anderem auch die oben von a bis d genannten Ausstattungen in Augen- 2. Welche Vereinbarungen gelten in a) Notunterkünf- schein genommen und überprüft werden. ten und b) Sammelunterkünften für die Zahl der Wasch- maschinen und Trockner (bitte nach Unterkünften auflis- ten) und weshalb fehlen hierzu Festlegungen in den Min- 4. Ist es zutreffend, dass die Betreiberverträge der deststandards? Notunterkünfte regelmäßig unter „Inhalt und Umfang der Leistungspflicht“ die Klausel enthalten: „Für den Betrieb Zu 2.: Es gibt keine verbindlichen Standards für die und die Ausstattung der Notunterkunft gelten die Quali- Anzahl der Waschmaschinen und der Trockner. Zum tätsanforderungen für vertragsgebundene Einrichtungen in ordnungsgemäßen Betrieb einer Unterkunft gehört, dass der jeweils geltenden Fassung (Anlage) eingeschränkt. durch die Betreiberin oder den Betreiber sichergestellt Diese werden mit dem Landesamt für Gesundheit und wird, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wä- Soziales (LAGeSo) abgestimmt.“? sche waschen können. Für die Organisation dieser Aufga- Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.