Frage 6: Welche Auswirkungen wird der Mietendeckel nach Auffassung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf die geplanten Neubauvorhaben haben? (Bitte Einschätzung jeder einzelnen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft) Frage 7: Welche Auswirkungen wird der Mietendeckel nach Auffassung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf die Sanierung und Instandhaltung des Wohnungsbestandes haben? (Bitte Einschätzung jeder einzelnen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft) Frage 8: Gehen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften davon aus, dass bereits geplante Sanierungen trotz des Mietendeckels durchgeführt werden können? (Bitte Einschätzung jeder einzelnen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft) Frage 9: Wie wird sich nach Einschätzung des Senats die Sanierungsrate bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nach Einführung eines Mietendeckels entwickeln – wird diese steigen oder sinken? (bitte mit Begründung) Antwort zu 4, 5, 6, 7, 8 und 9: Bisher sind lediglich die Eckpunkte des Mietendeckels vom Senat beschlossen worden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde beauftragt, auf der Grundlage der Eckpunkte einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen zur Veränderungen der Bau- und Wirtschaftsplanungen der städtischen Wohnungsunternehmen getroffen werden. Frage 10: Hält der Senat eine möglichst hohe Sanierungsrate im Gebäudebestand für ein wichtiges, probates Mittel, um das übergeordnete Ziel der Klimaneutralität 2050 erreichen zu können? (bitte mit Begründung) Frage 11: Wie wirkt sich die Einführung des Mietendeckels bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf die Erreichung des o.g. Klimaziels aus? Ist dieser der Klimaneutralität förderlich oder hinderlich? (bitte mit Begründung)? Gibt es hierzu entsprechende Stellungnahme und/oder Berechnungen der für Energie und Umwelt zuständigen Senatsverwaltungen SenWiEnBe und SenUVK? Wie sehen diese aus? Antwort zu 10 und 11: Der Senat geht davon aus, dass erforderliche Sanierungen im Gebäudebestand auch unter Beachtung der Eckpunkte des Mietendeckels weiterhin planbar sind, um das übergeordnete Ziel der Klimaneutralität 2050 zu erreichen. Berlin, den 12.07.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 2