Alleenschutz und Winterdienst

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Drucksache 17 /            14 327 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 04. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014) und                           Antwort Alleenschutz und Winterdienst Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Antwort zu 4: Schriftliche Anfrage wie folgt: Winterperiode           2005/06 –     26.533 t Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der                                            2006/07 –      5.170 t Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-                                                 2007/08 –      4.752 t antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine                                                   2008/09 –     17.709 t Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat                                                    2009/10 –     33.718 t daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um eine                                               2010/11 –     28.260 t Stellungnahme gebeten. die von dort in eigener Verant-                                                 2011/12 –      6.655 t wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie                                                  2012/13 –     38.198 t wird nachfolgend wiedergegeben.                                                                        2013/14 –     10.254 t Frage 1: Gibt es eine Prioritätenliste, nach der Auf-                      Die Menge Kilogramm je Kilometer Straße lässt sich taumittel und abstumpfende Streumittel eingesetzt werden                   nicht qualitativ belastbar beziffern. In Berlin wird im (z.B. nach DTV, Straßenkategorie, Wasserschutzgebiet,                      Rahmen des differenzierten Winterdienstes, im Regelwin- Baumbestand)?                                                              terdienst nach StrReinG § 3 Abs. 7 nur punktuell Feucht- salz ausgebracht, abweichend davon bei extremer Glätte Antwort zu 1: Ja, nach dem Straßenreinigungsgesetz                     als „Streckenstreuung“ in der Einsatzstufe 1. Daher erge- (StrReinG) § 3 Abs. 5, 6, 7, 8.                                            ben sich als Durchschnittsmenge je Kilometer keine aus- sagekräftigen Werte. Frage 2: Werden Alleenbestände beim Straßenwinter- dienst gesondert behandelt?                                                    Frage 5: Wurde von Seiten einer Senatsverwaltung oder eines Straßenbauamtes eine Analyse zur Belastung Antwort zu 2: Nein, Einstufungskriterien sind die                      des Wurzelbereiches an Bäumen durch Auftausalz, Salz- Festlegungen nach dem StrReinG § 3 Abs. 5.                                 rückstände im Boden, in Auftrag gegeben? Antwort zu 5: Von den Berliner Stadtreinigungsbe- Frage 3: Welche Auftaumittel werden bei Temperatu-                     trieben (BSR) werden in Zusammenarbeit und nach Vor- ren unter – 10°C verwendet?                                                gaben des Pflanzenschutzamtes Berlin jährlich seit Ein- führung des differenzierten Winterdienstes mit der 6. Antwort zu 3: Feuchtsalz (FS30), bestehend in Berlin                   Novelle des Straßenreinigungsgesetzes vom 02.10.2003 aus 70 % NaCl als Trockenstoff und 30 % CaCl2-Lösung                       Blatt- und Bodenproben an festgelegten Standorten in ca. 20 %ig.                                                                Straßen der Einsatzstufe 1 und Referenzpunkten in der Einsatzstufe 2 entnommen, die von einem unabhängigen Labor untersucht werden. Analysiert wird der Natrium-, Frage 4: Wie viele Tonnen Salz in jeglicher Form                       Kalium- und Chloridgehalt im Boden und Blättern sowie wurden in den Wintermonaten seit 2005 auf den Berliner                     der Zustand der Blätter. Straßen ausgebracht und wie viel ist das pro Kilometer Straße durchschnittlich? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                   Drucksache 17 / 14 327 Frage 6: Wenn ja, welche Ergebnisse brachte diese Analyse und wo kann man diese einsehen? Antwort zu 6: Die Ergebnisse schwanken stark in Ab- hängigkeit von Niederschlagsmengen und Temperaturen der jeweils vorangegangenen Wintersaison (Salzver- brauch) und den Niederschlagsmengen im Frühjahr bis unmittelbar vor der Probenahme. Die Analyseergebnisse sind bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben einsehbar. Frage 7: Werden generell Schäden durch Tausalz an Gehwegbelägen, Straßenbelägen, Brücken, Regenwasser- kanälen, Straßenbegleitgrün, Alleen, privaten Vorgärten, Grundwasser aufgenommen? Sind dafür Ausgleichs- und Reparaturmittel finanzieller Art eingeplant? Antwort zu 7: Schäden an den genannten Anlagen tre- ten regelmäßig auch durch andere Einflüsse als Tausalz auf. Eine direkt auf Tausalz zurückzuführende Schadens- dokumentation ist dem Senat nicht bekannt. Frage 8: In einigen Regionen Deutschlands wird mit Rücksicht auf die Straßenbäume bereits auf alternative Winterdienstmethoden bzw. salzfreie Abstumpfungsmittel umgestellt Ist es geplant, generell umweltverträglichere Methoden anzuwenden? Wenn ja, welche und mit wel- chem Zeithorizont soll die Umstellung erfolgen? Antwort zu 8: Für Straßen anderer Großstädte mit vergleichbarem Verkehrsaufkommen, die der Einsatzstufe 1 des Streuplans nach dem StrReinG § 3 Abs. 5 in Berlin entsprechen, wird in Deutschlands Großstädten nach dem allgemeinen Kenntnisstand Feuchtsalz FS 30 als Stand der Technik eingesetzt. Berlin, den 20. August 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2014) 2
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