Hält sich die private Freie Waldorfschule am Prenzlauer Berg (03P30) an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG?
-10- 11. Wie stellt der Senat sicher, dass die o.g. Schule künftig nicht gegen das Sonderungsverbot gemäß Art. 7 IV 3 GG verstößt? Zu 1. bis 11.: Die Fragen entsprechen wörtlich den Fragen aus der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11128, die vor weniger als vier Wochen dem Fragesteller bereits beantwortet wurden. Es wird daher auf die entsprechende Beantwortung vom 17.05.2017 verwiesen. Berlin, den 14. Juni 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie