Oper fernab vom Vergabegesetz?

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Drucksache 17 / 11               031 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Brauer (LINKE) vom 27. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2012) und Antwort Oper fernab vom Vergabegesetz? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                        4. Bei welchen Häusern existieren gültige Honorar- Kleine Anfrage wie folgt:                                                  ordnungen? Sind diese mit dem Senat abgestimmt? 1. Bewertet der Senat die Arbeit von Kleindar-                            Zu 4.: Die Honorarordnung ist in der Stiftung Oper in steller/innen, Kompars/innen und Statist/innen an den                      Berlin weitgehend einheitlich geregelt. Aufgrund der Bühnen der Stadt als künstlerisch qualifizierte Arbeit, die                wirtschaftlichen und künstlerischen Eigenverantwortung einem gewissen körperlichen und künstlerischen An-                         der Betriebe innerhalb der Stiftung Oper in Berlin müssen spruchsniveau zu genügen hat?                                              die Honorarsätze nicht mit dem Senat abgestimmt werden. Zu 1.: Bei Kleindarstellerinnen/Kleindarstellern, Sta- tistinnen/Statisten, Komparsinnen/ Komparsen wird eine                         Die Honorarordnung gliedert sich nach Proben- und natürliche darstellerische Begabung (Bühnenpräsenz,                        Vorstellungshonoraren zuzüglich Zulagen (z.B. Schmink- Auffassungsgabe von szenischen Vorgängen und deren                         , Erschwernis-, Nacktzulage, mind. 8 € bis max. 130 €), präziser Wiederholung) vorausgesetzt. Eine künstlerische                   die nach Art des Einsatzes gestaffelt werden. Die Proben- Ausbildung ist indes nicht erforderlich.                                   honorare liegen mit unterschiedlichen Abstufungen zwi- schen mind. 10 € (nicht länger als 1 Std.) und 18 €, bei Sonn- und Feiertagsproben sowie Nachtproben entspre- 2. Auf welchen arbeits- resp. vertragsrechtlichen                     chend bis um die Hälfte bzw. das Doppelte höher. Grundlagen erfolgt die Beschäftigung von Kleindar-                             Die Vorstellungshonorare betragen – je nach Art der steller/innen, Kompars/innen und Statist/innen in den                      Leistung - zwischen 18-24 € (Kategorie I), 25-35 € (Kate- Häusern der Stiftung Oper in Berlin (inkl. Staatsballett)?                 gorie II), 35-45 € (Kategorie III) und 45-62 € (Kategorie IV) ggf. zuzüglich einer Zulage. Zu 2.: Die Beschäftigung erfolgt auf der Basis von täglichen Aushilfsverträgen. 5. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass an einzelnen Häusern ein Standard für Probenhonorare fest- 3. Wie erklärt der Senat den Widerspruch, dass an                     gesetzt ist, der einen Stundensatz von 6,00 Euro festlegt? einem Berliner Opernhaus trotz monatlicher Abführung der Sozialversicherungsbeiträge kein/e in diesem Hause                         Zu 5.: Es existiert keine Verordnung, die einen Stun- beschäftigte/r Kleindarsteller/in, Kompars/in und Sta-                     denlohn von 6 € festlegt. Kleindarstellerinnen/Klein- tist/in die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch                     darsteller, Statistinnen/Statisten, Komparsinnen/Kompar- keinen anteilig an ihrer/seiner Beschäftigungszeit ihr/ihm                 sen werden nicht nach der Dauer ihres Einsatzes auf der arbeitsrechtlich zustehenden Urlaub in Anspruch nehmen                     Bühne bezahlt. Dies hat auch keinen Sinn, weil diese darf?                                                                      Personengruppen häufig nur wenige Minuten oder nur in einem Akt auf der Bühne zusehen sind. Abgerechnet wird Zu 3.: Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im                     gemäß der vorgenannten stiftungseinheitlichen Honorar- Krankheitsfall besteht nicht, da es sich um keine                          ordnung. Die Höhe der Honorare orientiert sich im kontinuierliche Beschäftigung handelt, sondern um eine                     Wesentlichen an der Aufgabe. tägliche Aushilfstätigkeit. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                   Drucksache 17 / 11 031 6. Hält der Senat solche Regelungen für mit den Be- stimmungen des Berliner Vergabegesetzes vereinbar? Was wird der Senat unternehmen, um dieses Gesetz zu- mindest in den landeseigenen Einrichtungen durchzu- setzen? Zu 6.: Das Berliner Vergabegesetz greift im vor- liegenden Fall nicht, da Stundenlöhne nicht die Basis von Honorarsätzen sind. Dies gilt im Übrigen für den gesamten Darstellerbereich auch nach dem Tarifvertrag Normalvertrag Bühne (NV Bühne). Berlin, den 11. Oktober 2012 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2012) 2
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