Drucksache 17 / 18 206 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2016) und Antwort Linksextremismus in Berlin –Aktivitäten der Roten Hilfe e.V. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre 4. Welche konkreten Gründe liegen für eine Gemein- Schriftliche Anfrage wie folgt: nützigkeit des „Rote Hilfe e.V.“ vor? Wann wurde diese erteilt? 1. Wie hat sich in den letzten fünf das Personenpo- tential beim „Rote Hilfe e.V.“ in Berlin entwickelt? (Auf- Zu 4.: Zu Einzelfällen dürfen grundsätzlich keine stellung nach Jahren erbeten.) Auskünfte gegeben werden. Alle Informationen aus dem Besteuerungsverfahren, die einen Steuerfall betreffen, Zu 1.: Die Mitgliederzahlen des Rote Hilfe e.V. in sind durch das Steuergeheimnis im Sinne des § 30 Abga- Berlin sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: benordnung (AO) geschützt und dürfen daher ohne Zu- 2011: 760, 2012: 880, 2013: 1.000, 2014: 1.100, 2015: stimmung des Betroffenen grundsätzlich nicht offenbart 1.200. werden. 2. Sind unter den Vereinsmitgliedern auch Parteimit- 5. Welche Gründe müssen vorliegen, damit einem glieder demokratischer Parteien oder deren Jugendorgani- Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt werden kann? sation und wenn ja, in welchem Umfang? Zu 5.: Körperschaften können nur dann als gemein- Zu 2.: Der Senat verfügt über keine Mitgliederlisten nützig anerkannt werden, wenn sie die Voraussetzungen demokratischer Parteien und deren Jugendorganisationen. des Dritten Abschnitts – Steuerbegünstigte Zwecke der Insofern kann diese Frage nicht beantwortet werden. Abgabenordnung erfüllen. Nach diesen Vorschriften ist eine Körperschaft nur dann gemeinnützig, wenn sie nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung 3. Unter welcher Aufgabestellung ist der „Rote Hilfe selbstlos, ausschließlich und unmittelbar die Allgemein- e.V.“ in Berlin aktiv? Was ist sein Selbstverständnis? heit fördert (§ 52 Abs. 1 AO). Zu 3.: Der Rote Hilfe e.V. versteht sich gemäß Sat- Die Überprüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt zung als „linke Schutz- und Solidaritätsorganisation“ für sind, nimmt das zuständige Finanzamt im Rahmen des alle, die „aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt sogenannten Anerkennungsverfahrens für die Gemeinnüt- werden“. Er unterstützt von Strafermittlungen Betroffene zigkeit vor. Dabei prüft es zunächst, ob materiell und politisch und stellt an sich selbst den An- die Satzung den gesetzlichen Anforderungen ent- spruch, dabei „keine Ausgrenzungen vorzunehmen“. spricht und Ausschlaggebend ist allein die politische linke Motivation nachfolgend im Rahmen des sogenannten Frei- der vorgeworfenen Straftat. Dazu sammelt der Rote Hilfe stellungsverfahrens, ob die tatsächliche Geschäftsführung e.V. Spenden auf Sonderkonten, organisiert Solidaritäts- diesen Satzungsregelungen entspricht. veranstaltungen und leistet Zuschüsse aus den Beitrags- Erfüllt eine Körperschaft diese Voraussetzungen nicht, geldern. Insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten kön- kommt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nicht in nen aufgrund der hohen Finanzkraft – nicht zuletzt durch Betracht. die wachsenden Mitgliederzahlen – teilweise oder sogar ganz übernommen werden. Eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Zeiträu- me, in denen diese bereits anerkannt wurde, kann unter anderem erfolgen, wenn sich zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung oder aufgrund sonstiger Erkennt- Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.