Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 631 1 2. Alternative des Vormünder- und Betreuungsvergü- 7. Wie und durch wen erfolgt die Kontrolle der Arbeit tungsgesetzes (VBVG) die Betreuungsbehörde anhören. der Berufsbetreuer/-innen? Damit geht die Verpflichtung der Betreuungsbehörde einher, von der Bewerberin/dem Bewerber ein Führungs- Zu 7.: Das Betreuungsgericht beaufsichtigt die Arbeit zeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der Berufsbetreuerinnen bzw. Berufsbetreuer. Die Betreu- einzuholen. Wer als Berufsbetreuerin/Berufsbetreuer be- erin/der Betreuer hat Mitteilungspflichten, Auskunfts- stellt wird, hat sich zudem gegenüber dem Betreuungsge- pflichten sowie Pflichten zur jährlichen Berichterstattung richt über Zahl und Umfang der von ihr/ihm berufsmäßig und Rechnungslegung. Berufsbetreuerinnen bzw. Berufs- geführten Betreuungen zu erklären. Eine Fallobergrenze betreuer kann das Gericht auch aufgeben, einen Betreu- ist gesetzlich nicht geregelt. Entscheidend sind die kon- ungsplan zu erstellen. Bei Verstößen gegen seine Pflich- kreten Umstände der bereits geführten Betreuungen. ten kann das Betreuungsgericht aufsichtsrechtliche Maß- nahmen (Gebote und Weisungen) erteilen. Sind diese Seit dem Jahr 2008 prüfen die Betreuungsbehörden in nicht ausreichend, kann die Betreuerin bzw. der Betreuer Berlin die Eignung einer Bewerberin/eines Bewerbers als nach § 1908b BGB durch die Betreuungsrichterin/den Berufsbetreuerin/Berufsbetreuer in einem zwischen den Betreuungsrichter entlassen werden. Betreuungsbehörden abgestimmten Auswahlverfahren durch mindestens drei Leiterinnen bzw. Leiter von Be- 8. Wie viele Rechtspfleger/-innen sind mit der gericht- treuungsbehörden. Die auf diesem Auswahlverfahren lichen Kontrolle befasst und wie viele Verfahren hat hier beruhenden Vorschläge der Betreuungsbehörden entfalten durchschnittlich ein/e Rechtspfleger/-in im Jahr zu leis- keine Bindungswirkung für das Gericht. Ob eine Betreu- ten? ung berufsmäßig geführt wird, stellt das Betreuungsge- richt bei der Bestellung der Betreuerin/des Betreuers im Zu 8.: In Betreuungssachen waren im Jahr 2012 Beschluss fest. Nach § 1 des VBVG hat das Betreuungs- durchschnittlich etwa 54 Rechtspflegerinnen und Rechts- gericht die Feststellung der Berufsmäßigkeit im Regelfall, pfleger mit Betreuungssachen befasst. Rechnerisch entfie- wenn die Betreuerin/der Betreuer mehr als zehn Betreu- len im Jahr 2012 auf jede Rechtspflegerin und jeden ungen führt, zu treffen oder wenn zu erwarten ist, dass der Rechtspfleger im Durchschnitt ca. 1.040 anhängige Be- Betreuerin/dem Betreuer in absehbarer Zeit Betreuungen treuungsverfahren. in diesem Umfang übertragen sein werden. 9. Was hat der Senat unternommen bzw. was will und In den Jahren 2009 bis 2011 hat eine interdisziplinär wird der Senat unternehmen, um die Transparenz in der besetzte Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht unter Vor- Umsetzung der Berufsbetreuung zu erhöhen? sitz des Bundesministeriums der Justiz und Beteiligung aller Länder und im Betreuungsverfahren beteiligten Zu 9.: Der Senat stellt über seinen Internetauftritt zu Professionen die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, beraten. Die durch die Arbeitsgruppe erarbeiteten Vor- dort unter der Rubrik Gerichte und Amtsgerichte, die schläge sind in das Gesetz zur Stärkung der Funktionen Aufgaben der Betreuungsgerichte dar. Die Senatsverwal- der Betreuungsbehörde vom 28. August 2013 (BGBl. I tung für Gesundheit und Soziales, die für die Anerken- 3393) eingeflossen. Mit diesem Gesetz sollen die Funkti- nung und Förderung von Betreuungsvereinen zuständig onen der Betreuungsbehörden gestärkt und den Betroffe- ist, stellt ebenfalls auf ihrer Internetseite Informationen zu nen andere Hilfen besser aufgezeigt, vermittelt und damit diesen bereit und verweist zudem auf die Interessenge- dazu beigetragen werden, die Bestellung einer/eines meinschaft der Berliner Betreuungsvereine, die weitere rechtlichen Betreuerin/Betreuers - soweit möglich - zu Informationen bereit hält. Internetauftritte der Bezirksäm- vermeiden. Die Wirkungen dieses am 1. Juli 2014 in ter geben unter der Rubrik „Betreuungsamt“ weitere In- Kraft tretenden Gesetzes sollen zunächst evaluiert wer- formationen, unter der Rubrik „häufig gestellte Fragen an den. Weiteren Handlungsbedarf sieht der Senat derzeit die Betreuungsbehörde“ auch zu dem Thema „Wie werde nicht. ich Berufsbetreuer“. Für konkretere Nachfragen stehen die Betreuungsbehörden zur Verfügung. Schließlich stel- 5. Wie viele Menschen hat in Berlin ein/e Berufsbe- len der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e. V. wie treuer/-in durchschnittlich zu betreuen? auch der Bundesverband freier Berufsbetreuer e. V. um- Zu 5.: Statistische Erhebungen hierüber liegen nicht fängliche Informationen bereit. vor. Eine Sonderauswertung ist mit vertretbarem Auf- wand nicht leistbar. Berlin, den 02. Oktober 2013 6. Ist dem Senat bekannt, dass es Berufsbetreuer/- innen gibt, die die Verantwortung für über 100 Betreute In Vertretung zeitgleich haben und hält er dies für zielführend? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz Zu 6.: Statistisches Datenmaterial ist zu der Frage, wie und Verbraucherschutz viele Betreuungen von Berufsbetreuerinnen bzw. Berufs- betreuern gleichzeitig geführt werden, nicht vorhanden. Eine Sonderauswertung ist mit vertretbarem Aufwand (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2013) nicht leistbar. 2