Gleislinse (II)

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Drucksache 17 / 13              194 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 05. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2014) und                           Antwort Gleislinse II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Frage 2: Handelt es sich dabei um Arbeiten im Vor- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            feld von Gleisverlegungen durch die Deutsche Bahn? Wenn ja, ab bzw. bis wann soll ggf. die Fällung der mar- Frage 1: Nach Informationen von Bürger*innen wur-                      kierten Bäume stattfinden? den auf dem Gelände des ehemaligen Betriebsbahnhofes Schöneweide ("Gleislinse") in den geschützten Biotopen                         Antwort zu 2: Es handelt bei den Baumfällungen um der Vorwälder umfangreich Bäume markiert. Auf dem                          Arbeiten im Vorfeld von Gleisverlegungen sowie zur Gelände wurde zudem eine Art Filteranlage errichtet. Ist                   Vorbereitung der späteren Grundstücksentwicklung durch dem Senat bekannt, warum, und durch wen bzw. in wes-                       die Deutsche Bahn. Die Fällung der Bäume in den mar- sen Auftrag diese Arbeiten durchgeführt wurden?                            kierten Bereichen war bis Ende Februar 2014 vorgesehen, da ab Anfang März 2014 mit Beginn der Brutperiode Antwort zu 1: Die Bäume wurden im Auftrag des                          Baumfällungen in Berlin grundsätzlich nicht mehr mög- Grundstückseigentümers, der DB Netz AG, markiert, und                      lich sind. zwar zur Kennzeichnung der weiteren Bereiche, in denen Bäume gefällt werden sollen. Das heißt, es wurde nicht jeder Baum, der gefällt werden soll, markiert.                                 Frage 3: Müssen dafür ggf. Sondergenehmigungen, wenn ja durch wen, erteilt werden oder zählen diese Ar- Dabei handelt es sich nicht generell um geschützte Bi-                 beiten zur "Baufeldfreimachung"? otope der Vorwälder. Auf dem Gebiet der „Gleislinse“ befindet sich lediglich ein schmales langgestrecktes, zent-                    Antwort zu 3: Für die Baumfällungen müssen keine ral gelegenes ca. 0,25 ha großes Eichenvorwaldbiotop.                      Sondergenehmigungen erteilt werden, soweit es sich nicht Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt-                      um gesetzlich geschützte Biotope oder nach der Berliner schutz (SenStadtUm) ist nicht bekannt, ob Bäume dieses                     Baumschutzverordnung geschützten Baumbestand han- Biotops gefällt werden sollen und ob die DB Netz AG die                    delt (siehe Antwort zu 1.) und die Arbeiten bis Ende Feb- dafür erforderliche Genehmigung bei der Unteren Natur-                     ruar 2014 durchgeführt werden. Das heißt, die Arbeiten schutzbehörde beantragt hat.                                               zählen im weitesten Sinne zur „Baufeldfreimachung“. Die „Filteranlage“ ist eine Grundwasserreinigungsan- lage für einen Grundwasserschaden, der außerhalb des                           Frage 4: Werden die Bäume vorab (nochmals) auf das Gebietes der „Gleislinse“ auf der S-Bahn-Reparturwerk-                     Vorkommen geschützter Tierarten geprüft? Wenn ja, statt am Adlersgestell liegt. Das hier kontaminierte                       wann? Grundwasser fließt unter dem Gebiet der „Gleislinse“ Richtung Wasserwerk Johannisthal und muss deshalb mit                          Antwort zu 4: Faune und Flora des Gebietes der Hilfe einer solchen Anlage gereinigt werden. Die Grund-                    „Gleislinse“ wurden zweistufig umfassend gutacherlich wasserreinigungsanlage wurde im Auftrag der Deutschen                      untersucht. Die erste Untersuchung aus dem Jahr 2009 Bahn auf der Grundlage eines Sanierungsvertrages zwi-                      wurde als Vorbereitung der geplanten gemeinsamen Ge- schen Deutscher Bahn und der zuständigen Obersten                          bietsentwicklung durch die Deutsche Bahn und das Land Umweltschutzbehörde vom 12. Februar 2007 errichtet.                        Berlin im Auftrag von SenStadtUm durchgeführt. Sie wird seit dem Jahr 2009 von der Deutschen Bahn betrieben und soll mindestens noch 10 bis 15 Jahre laufen. . Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                    Drucksache 17 / 13 194 Die zweite Untersuchung – ebenfalls im Auftrag von SenStadtUm – fand im Jahr 2013 (gesamte Vegetations- periode) für den Umweltbericht zum Bebauungsplan 9- 60, der das Gebiet der „Gleislinse“ vollständig überplant, statt. In beiden Untersuchungen wurden im Baumbestand keine geschützten Tierarten identifiziert. Frage 5: Welche Ausgleichsmaßnahmen sind speziell für die Fällung der Bäume bzw. die Vernichtung dieser geschützten Biotope vorgesehen? Wo und wann wird der Ausgleich dafür erfolgen? Antwort zu 5: Im Rahmen der Erstellung des Umwelt- berichtes zum Bebauungsplan 9-60 wurde der geschützte Baumbestand gutachterlich identifiziert und bilanziert. Es wurde ermittelt, dass im Zuge der geplanten Grundstücks- entwicklung - bis auf einige zur Erhaltung festgesetzten Bäume – gemäß dem Umweltbericht zum Bebauungspla- nentwurf 9-60 (Stand Trägerbeteiligung, 21.11.2013) der Verlust von ca. 150 Bäumen vollständig im Gebiet der „Gleislinse“ ausgeglichen werden muss. Die Festsetzun- gen im Bebauungsplan 9-60 zu der Kompensation des Verlustes durch Baumpflanzungen in den zukünftigen Baugebieten der „Gleislinse“ ermöglicht mit 652 zwin- gend zu pflanzenden Bäumen (ohne Straßenbäume) einen Ersatz, der 100 % über dem gemäß der Baumschutzver- ordnung Berlin geforderten liegt. Ob bzw. in welchem Umfang und wo ein Ausgleich für den ca. 0,25 ha großen Eichenvorwald erforderlich ist, hat SenStadtUm aktuell keine Informationen. Frage 6: Worum handelt es sich bei der „Filteran- lage“? Für welches Bauvorhaben oder sonstige Maß- nahme ist diese Anlage vorgesehen und durch wen wird sie betrieben? Antwort zu 6: Siehe Frage 1, 3. Absatz. Berlin, den 03. März 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2014) 2
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