Drucksache 17 / 13 194 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 05. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2014) und Antwort Gleislinse II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Frage 2: Handelt es sich dabei um Arbeiten im Vor- Schriftliche Anfrage wie folgt: feld von Gleisverlegungen durch die Deutsche Bahn? Wenn ja, ab bzw. bis wann soll ggf. die Fällung der mar- Frage 1: Nach Informationen von Bürger*innen wur- kierten Bäume stattfinden? den auf dem Gelände des ehemaligen Betriebsbahnhofes Schöneweide ("Gleislinse") in den geschützten Biotopen Antwort zu 2: Es handelt bei den Baumfällungen um der Vorwälder umfangreich Bäume markiert. Auf dem Arbeiten im Vorfeld von Gleisverlegungen sowie zur Gelände wurde zudem eine Art Filteranlage errichtet. Ist Vorbereitung der späteren Grundstücksentwicklung durch dem Senat bekannt, warum, und durch wen bzw. in wes- die Deutsche Bahn. Die Fällung der Bäume in den mar- sen Auftrag diese Arbeiten durchgeführt wurden? kierten Bereichen war bis Ende Februar 2014 vorgesehen, da ab Anfang März 2014 mit Beginn der Brutperiode Antwort zu 1: Die Bäume wurden im Auftrag des Baumfällungen in Berlin grundsätzlich nicht mehr mög- Grundstückseigentümers, der DB Netz AG, markiert, und lich sind. zwar zur Kennzeichnung der weiteren Bereiche, in denen Bäume gefällt werden sollen. Das heißt, es wurde nicht jeder Baum, der gefällt werden soll, markiert. Frage 3: Müssen dafür ggf. Sondergenehmigungen, wenn ja durch wen, erteilt werden oder zählen diese Ar- Dabei handelt es sich nicht generell um geschützte Bi- beiten zur "Baufeldfreimachung"? otope der Vorwälder. Auf dem Gebiet der „Gleislinse“ befindet sich lediglich ein schmales langgestrecktes, zent- Antwort zu 3: Für die Baumfällungen müssen keine ral gelegenes ca. 0,25 ha großes Eichenvorwaldbiotop. Sondergenehmigungen erteilt werden, soweit es sich nicht Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt- um gesetzlich geschützte Biotope oder nach der Berliner schutz (SenStadtUm) ist nicht bekannt, ob Bäume dieses Baumschutzverordnung geschützten Baumbestand han- Biotops gefällt werden sollen und ob die DB Netz AG die delt (siehe Antwort zu 1.) und die Arbeiten bis Ende Feb- dafür erforderliche Genehmigung bei der Unteren Natur- ruar 2014 durchgeführt werden. Das heißt, die Arbeiten schutzbehörde beantragt hat. zählen im weitesten Sinne zur „Baufeldfreimachung“. Die „Filteranlage“ ist eine Grundwasserreinigungsan- lage für einen Grundwasserschaden, der außerhalb des Frage 4: Werden die Bäume vorab (nochmals) auf das Gebietes der „Gleislinse“ auf der S-Bahn-Reparturwerk- Vorkommen geschützter Tierarten geprüft? Wenn ja, statt am Adlersgestell liegt. Das hier kontaminierte wann? Grundwasser fließt unter dem Gebiet der „Gleislinse“ Richtung Wasserwerk Johannisthal und muss deshalb mit Antwort zu 4: Faune und Flora des Gebietes der Hilfe einer solchen Anlage gereinigt werden. Die Grund- „Gleislinse“ wurden zweistufig umfassend gutacherlich wasserreinigungsanlage wurde im Auftrag der Deutschen untersucht. Die erste Untersuchung aus dem Jahr 2009 Bahn auf der Grundlage eines Sanierungsvertrages zwi- wurde als Vorbereitung der geplanten gemeinsamen Ge- schen Deutscher Bahn und der zuständigen Obersten bietsentwicklung durch die Deutsche Bahn und das Land Umweltschutzbehörde vom 12. Februar 2007 errichtet. Berlin im Auftrag von SenStadtUm durchgeführt. Sie wird seit dem Jahr 2009 von der Deutschen Bahn betrieben und soll mindestens noch 10 bis 15 Jahre laufen. . Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.