Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 441 vom 11. September 2018 über: Breites Bewerberfeld bei der Ausschreibung der neuen Leiterin/ des neuen Leiters des Berliner Verfassungsschutzes nicht gewollt? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 2 VR 1.13 - Beschluss v. 20. Juni 2013) bekannt, wonach Auswahlentscheidungen auf das Amt im statusrechtlichen Sinne bezogen und daher nicht anhand der Anforderungen eines konkreten Dienstpostens erfolgen dürfen? Zu 1.: Ja. 2. Falls ja, warum definiert der Senat in der Ausschreibung zur Leiterin/Leiter der Abteilung Verfassungsschutz (https://www.berlin.de/karriereportal/stellen/jobportal/stellenangebot.html?yid=4155&agid=23) gleichwohl dieser Rechtsprechung entgegenstehenden zwingenden Voraussetzungen? Zu 2.: Der Senat beachtet generell die Rechtsprechung. Die Anforderungen der einschlägigen Rechtsprechung, die derartige Voraussetzungen nicht ausschließt, wurden im vorliegenden Fall berücksichtigt. 3. Wie begründet der Senat die Notwendigkeit dieser zwingenden Voraussetzungen vor dem Hintergrund der langjährigen erfolgreichen Abteilungsleiterin des Berliner Verfassungsschutzes, die diese Voraussetzungen bei ihrem Amtsantritt auch nicht erfüllt hatte? 4. Warum werden Personen, die bisher nicht eine führende Funktion im Verfassungsschutz hatten, von einer Bewerbung ausgeschlossen, obgleich gerade im Bereich des Verfassungsschutzes eine hohe Durchlässigkeit in Personalfragen gefordert wird? 5. Ist dem Senat nicht an einem breiten Bewerberkreis für die Besetzung der Leiterin/Leiters der Abteilung Verfassungsschutz gelegen? Zu 3. bis 5.: Der Ausschreibungstext enthält sachgerechte Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber für das aktuelle Auswahlverfahren.