Programm zur Stärkung der Fraueninfrastruktur (III): - Neue Förderperiode -

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Drucksache 17 / 12              768 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 28. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2013) und                           Antwort Programm zur Stärkung der Fraueninfrastruktur (III) – Neue Förderperiode – Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Zu 3.: Mit einer Ausnahme handelte es sich bei den Kleine Anfrage wie folgt:                                                  Stellen, die nicht weitergefördert werden, um Stellen bei Trägern, die über weitere Finanzierungsquellen verfügen, 1. Welches Konzept verfolgt der Senat zur künftigen                    so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Exis- Frauenstrukturentwicklung, wer erstellt es, für welchen                    tenz der Träger selbst nicht bedroht ist und damit auch Zeitraum und mit welcher Zielstellung?                                     kein Schaden entsteht. Außerdem können sich die Träger am aktuellen Interessenbekundungsverfahren beteiligen. 5. Wurden die Voraussetzungen sowie die Hand-                          Soweit diese Anträge im Verfahren keinen Erfolg haben, lungsfelder/Schwerpunkte des Förderprogramms verän-                        kann der Träger die Aufgaben, die mit der Fraueninfra- dert, wenn ja, mit welchen inhaltlichen Vorgaben und mit                   strukturstelle verknüpft waren, nicht fortführen. welcher Begründung? Zu 1. und 5.: In Abstimmung mit den Bezirken wur-                          4. Ist es in anderen Bereichen auch üblich, Projekte den für das aktuelle Interessenbekundungsverfahren für                     aufzufordern, Anträge für Förderungen ab 2016 zu stel- freie Fraueninfrastrukturstellen die Handlungsfelder der                   len? ersten Ausschreibung überprüft und angepasst. Die Stel- len können grundsätzlich wieder für vier Jahre beantragt                       Zu 4.: Es ist nicht bekannt, ob in anderen Bereichen werden.                                                                    Interessensbekundungsverfahren laufen, in denen man erst für einen späteren Zeitpunkt Anträge einreicht. 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das In- teressenbekundungsverfahren eingeleitet, und wie wurde                         6. Welche Projekte wurden von wem gezielt aufge- es bekanntgemacht?                                                         fordert, sich am Interessenbekundungsverfahren zu betei- ligen und welche nicht? Zu 2.: Es gibt keine spezifische Rechtsgrundlage für das Verfahren. Es orientiert sich an den Vorgaben der                          Zu 6.: Einigen Trägern, deren Fraueninfrastruktur- Projektauswahl bei der ESF-Förderung. Die Bekanntgabe                      stellen nicht oder nur für zwei Jahre weiter bewilligt wer- erfolgte über das Internet, ferner über die Servicegesell-                 den sollen, wurde in den Schreiben über die Evaluations- schaft „zukunft im zentrum GmbH“, die wiederum alle                        ergebnisse mitgeteilt, dass eine Bewerbung mit einem Träger, die aktuell von der Senatsverwaltung im Bereich                    angepassten Konzept sinnvoll sein könnte. Dies entsprach Frauen gefördert werden, informiert hat. Ferner sind alle                  den Empfehlungen des Bewertungsgremiums. Ansonsten Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten informiert wor-                    wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. den. Alle wurden gebeten, mögliche weitere interessierte Träger zu informieren. 7. Wer entscheidet darüber, welche Projekte künftig gefördert werden sollen, und in welchem Umfang sollen 3. Welche Projekte sind von Schließung bedroht, und                    einzelne Handlungsfelder/Schwerpunkte sowie regionale wie wird der Senat den Schaden, der durch die Schließung                   Belange der Fraueninfrastruktur zukünftig berücksichtigt von Projekten entsteht, auffangen und Nachfolgekonzepte                    werden? der Projekte unterstützen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                     Drucksache 17 / 12 768 Zu 7.: Über die künftige Förderung entscheidet die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen der Landesarbeits- gemeinschaft der bezirklichen Frauen- und Gleichstel- lungsbeauftragten. 8. Gibt es vergleichbare Auswahl- und Evaluations- kommissionen in anderen Bereichen der Berliner Ver- waltung? Zu 8.: Ob es vergleichbare Auswahl- und Evaluati- onskommissionen in anderen Bereichen der Berliner Verwaltung gibt, ist nicht bekannt. 9. Teilt der Senat unsere Auffassung , dass die zuletzt durchgeführte so genannte Evaluation von Frauenprojek- ten eher der Zerschlagung einer Fraueninfrastruktur dient, dass sie unwissenschaftlich und intransparent war, und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus? Zu 9.: Der Senat teilt diese Auffassung nicht. Berlin, den 19. Dezember 2013 In Vertretung Barbara L o t h Staatssekretärin für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2013) 2
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