Neukölln: Pflegebetrug
Drucksache 18 / 17 773 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tommy Tabor und Franz Kerker (AfD) vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2019) zum Thema: Neukölln: Pflegebetrug und Antwort vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) und Herrn Abgeordneten Stefan Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17773 vom 29. Januar 2019 über Neukölln: Pflegebetrug _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind im Bezirk beide Kontrolleursstellen zur Eindämmung des Abrechnungsbetrugs in der Pflege besetzt? 1.1.Falls nein – warum nicht? Zu 1.: Ja. 2. Wie viele Verdachtsfälle in Bezug auf Betrug in der häuslichen Pflegeversorgung liegen dem Senat aktuell vor? (Bitte aufschlüsseln 2015 – 2018) Zu 2.: Diese statistischen Daten liegen nur in den Bezirksämtern von Berlin vor. Für Neukölln liegen folgende Verdachtsfälle vor: 2015: 0 Verdachtsfälle (statistische Erfassung der Daten ist ab 2016 erfolgt) 2016: 117 Verdachtsfälle 2017: 99 Verdachtsfälle 2018: 75 Verdachtsfälle 3. Wie viele rechtskräftige Gerichtsurteile gibt es zu abgeschlossenen Verfahren mit festgestellten Pflegeleistungsbetrug? (Bitte aufschlüsseln 2015 – 2018)
-2- Zu 3.: Eine statistische Differenzierung nach Bezirken findet nicht statt. In dem Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden wurden seit der Einführung der Nebenverfahrensklasse PFLEGE im Jahr 2015 bis Ende 2018 insgesamt 13 gerichtli- che Verfahren rechtskräftig beendet. Diese stellen sich wie folgt dar: Erledigungsart 2015 2016 2017 2018 Einst. § 153 II StPO 0 1 0 0 Einst. § 153a II Nr. 2 StPO 0 1 0 2 (Geldbetrag) Freiheitsstrafe mit Bewährung 2 0 0 1 Freispruch 0 2 0 0 Geldstrafe 0 0 3 1 Summe 2 4 3 4 Berlin, den 20. Februar 2019 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung