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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gespräch mit Alllianz AG am 29.08.2018

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-2- II. KoaV Laut Koa V witd das bestehende E~Health~Gesetz weiterentwickelt und ein konkre- ter Aktionsplan bis 2020 mit MaßnrJhmen und Meilensteinen aufgestellt (u. a. digi- taler Impf- und MUtterpass, Zahnbonusheft, digitale RezejJtvergabe). Ferner ist.. neben dem weiteren Ausbau der Tl, unter Einbeziehung der?flege, die ePa far alle Versicherten in dieserLP vorgesehen. Die Regelungen zum Fernl)ehandlungsverbot sollen einer Prafung unterzogen werden. (Anm: /f!zWischen hat der 121. Dt. Ärztetag im Mai 2018 die Lockerung des Fernbehandungsverbots beschlossen.) · Sachstand weitere· gesetzgeb. Maßnahmen Jl/. BM Spahn hateine Bestandsaufnahme zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und gesetzgabarische Maßnahmen zu einem .E-:Health-Gesetz II" nach der par- lameil_tarisdf1en Sommerpause 2018 angekündigt. Im RefEzum Terminserl/ice- und Versorgungsgesetz (derzeit in Ressortabstim- inung; .Kabinett vorauss. 19,9.) werden- gemäß Koa.V...; Krankenkassen ver- pflif;htet,ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine ePA zur Verfagung zu stellen und därüberzu informieren. Versicherte erhalten, altemativ.zureGK, mo- bi/e.Zugri«swege auf die ePA (ZIJgriffObe.r Smartphone und App z.B.). ~-~iervarsicherte Einfluss darauf. welcl1e O§.ten 'in den Pool der ln- ..._,, .... · {!~;;.~;J;~~s;;lfi~-rt~F;tt···-······--···=·:=~==:=J forrnationen l].ir d_L~YiJ!Y::/:mpsj.ag,~g,gl~!.l'!..tr..rf!Jtrr? L"!!JJ._,'ä,QQ..Jl.Jl.~tl.!!!. [Scmzimt ;~!Iein fllit WJ:§..icherte l:;lg_~tJ.!Jl_I'!!IW könngrrc.W..Qr Zuru:.li! auf.f:ii& 'J Formatiert: Aufgezählt+ Ebene: 1 +Ausgerichtet an: J t.~~~~-c~.!..~~~~~~-~~~.. ~~~?.-~ .............................-..c....J !§.t~JÜl.SU..lli~LK~Il.IJ...!i!i..r..Y~rsicherl.~..fJl!.~!l. bf~s tl rnnlfn.p_s.lch,e D..e:t~..!! zusammeng_etra.9§"n~tt\en? Oder kö~nen die Le!st.!:!.!Jgsanbie.ter ihre Q_ater:u~1I.'!fuch otme.?ustimmung des Versi~herten in ~in~?! Clourl ab- l!!den. um zunächst deriJ V~rsichenen. ap_guHLc;:.!LtierrLYQ.U.ii;IJJ1 frei.rut g,eben~.LL!btere~settl_en!;..r:eis ei.nen Zu.griff üb~r die_'L)_yy..:ß1m zu crrnQg,; lir..htw1: • _ Wi_g_ bc u rteiien Date!:_~schlitz.bea u ftragte_fl_~ K..9.n~t?.. • . Welche Erkenntnisse ergeben sich ~us der Kooperation zwischen ge- setzlichen und privaten Krankenkassen für digitale Anwendungen? • Wie gewährleistetdas ePA..Projekt "vlvy" d.en Übergang zur Regelver~ sorgung und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur? • -~-:
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Kohfeld, Katja_ Grünewälder, Bjöm . . Donnerstag,.23. August 2018 15:12 Kohfeld, Ka1ja Von: G~ndet: An: Ce: Betreff! ref312; ref433; ref623 AW: Heute DS: Bitte um Mitzeichnung Vorlage ChefBK Termin Allianz, 29.08.18 15 Uhr 18 08 21 Gespräch ChefBK Allianz E-Health.doc. Anlagen: liebe Frau Kohfeld, aUf Basis der Änderungen von 4.33 zeichne ich für 623 mit wenigen Änderungen mit. Viele Grüße, Björn Grünewälder . fon: Klekenbeck, Wolfgang · "'r'\sendet:· Donnerstag, 23.August.2018 13:42 Art: Kohfeld, Katja <Katja.Kohfeld@bk.bund.de> Ce~ ref312 <ref312@bk.bund,de>; Weiland, Martin-<Martin.Weiland@bk.bimd.de>; Schlief, Ludger <lUdger.Schlief@bk.bund.de>; ref623 <ref623@bk.bund .de>; He rms, Doreen <Doreen.Herms@bk.bund.de>; KoikkarC1; Sonia <SOnia. Koikka ra @bk.bund.de>; Papageorgiou, Michael <Michaei,Papageorgiou@bk;bund .de>; i<litzschm üHer, Micheile Marie-<Michelle.Kiitzschmuelle r@bk.bund.de>; Schöffl, Birgit <Birgit;Schoeffl @bk.bund.de> Betreff: WG_: Heute OS: Bitte um Mitzeichnung Vorlage ChefBK Term_in Allianz, 29.08.181.5 Ühr Uebe Frau Kohfeld, ich zeichne mitden l:rgänzungen im Überarbeitungsmodus mit. M.E. sollten am Anfang die eingefügten datenschutzrechtlichen Fragen .gestellt werden. Gruß Wolfgang Kiekenheck -" Von: Kohfeld, Katja Gesenc.(et: Donnerstag, 23. August 201811:20 An: ref433 <ref433@bk.bund.de>; ref623 <refG23@bk.bund.de> Ce: ref312 <ref3i2 @bk.bund.de> Betreff: Heute DS: Bitte t.im Miqeichnung Vorlage ChefBK Termin Allianz, 29.08.18 15 Uhr Liebe Kolleginnen und kollegen, ich bitte um Mitzeichnung des beigefügten Gesprächsvorbereitungsvermerkes für Chef BK nebst Zuleitung für das Gespräch mi~ der Allianz zum Thema elektronische Patientenakte "vivy" am 29;08.2018 bis heute Dienstschluss. Danke und Gruß Katja Kcihfeld .... -------------..:.-----~--· ......._ Katja Kohfeld Bundeskanzleramt 1
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Leiterin Referat Gesundheitspolitik Wily-Brandt-Straße 1 10557 Berfin Tel.: 030-18400 • • • E-Mail: katicl.kohfeld@bk.bund.de Besucheranschrift: Kapelle-Ufer 2, 10117 BerUn Von: Oietz, Hans Gesendet: Dienstag, 7. August 2018 14:03 An: Steinrücken, Thiemo <Thiemo.Steinruecken@bk.bund.de> Ce: ref312 <ref312@bk.bund.de>; al3 <al3@bk.bund.de>; gl31 <gl31@bk.bund.de>; gl62 <gl62@bk.bund.de>; Eisenreich, Julius <Julius.Eisenreich@bk.bund.de>; Grau, Nicole <Nicole.Grau@bk.bund.de>; Peters, Melissa <Melissa.Peters@bk.bund.de>; 5awallisch, Judy <Judy.Sawallisch@bk.bund.de>; Wolf, Sebastian <Sebastian.Wolf@bk.bund.de> Betreff: Termin Allianz, 29.08.18 15 Uhr Ueber Kollege, "' wie besprochen bitte Vorbereitung unter Einbeziehung insbes. der Gr 62 bis Montag, 27.8. OS. Ich bitte um Benennung einer fachlichen Begleitung. Besten Dank Hans Dietz BOro des Chefs des Bundeskanzleramtes 11012 Berlin "' "on: Dietz, Hans Gesendet Dienstag. 7. August 2018 13:58 An: Steinrücken, Thiemo <Thiemo.Steinruecken@bk.bund.de> Betreff: WG: Termin Allianz, 29.08.18 15 Uhr Von: Brok, Sascha {Allianz Deutschland) Gesendet: Dienstag, 7. August 2018 An: Braun, Helge <Helge.Braun@bk.bund.de> Ce: nicola.grau@bk.bund.de Betreff: Termin Allianz, 29.08.18 lieber Herr Dr. Braun, haben nochmals vielen Dank für die Möglichkeit des Gesprächs mit Ihnen am 29. August. Gerne übersenden wir Ihnen wie mit Ihrem Büro besprochen einige Stichpunkte. über die Frau Or. König sprechen möchte. 2
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• • • • Effiziente und effektive Versorgung durch eine noch stärkere Verzahnung ambulanter, teilstationärer-und stationärer Versorgl)ng: Also durch eine bessere Durchlässigkeit der einzelnen Behandlungssektoren. Prozessorientierte Versorgungsketten auf Basis von Krankheiten und Diagnosen sollten daher an die Stelle der aktuell an Se~toren ausgerichteten Einzelleistungen treten. Ganzheitliche Ther-apien erfordern daneben auch eine sektorenfibergreifende Verfügbarkelt relevanter Daten:- wie sie durch eiektroriis~h e Patientenakten :realisiert werden kponen. Verabschiedung des E-Health-Gesetz.esJste"in erster wichtiger Schritt, um die Oigitalisierung im Ges1,1ridheitssektor voranzubr:ing_en: Seit lnkrafttreten·haben sich einige patientenzentrierte Gesundheltsplattfon:nen herausgebildet; die moderne Technik nutzen tinc;l versprecheJ:l, tats.ächlich .nicht nur den Datentransfer w vereinfachen, sondern Patienten auch zu helfen~ . nachhaltig mehr Verantwortung fur ihre Gesundheit zu übernehmen. Der Wettbewerb .unter Krankenversicherungen t.,~nd· Krankenkassen wird in kurzer Zeit zu einer breite Verfügbarkeit von . Patientenakten fÖhi.en: Die Interoperabilitätvon Anwendungen im Gesundheit~wesen i~t damit Jedoch noch nicht gegeben .. Hierfür benö~igen wir einen verPflichtenden St(!ndard für offene, diskriminierungs--und lizenzfreie Schnittstellen, die auf ·offenen, internationalen Standardisierungsinitiativen basieren und die so· einen systemneutralen Datenaustausch ermöglichen. Die Nutzung dieser·Schnitt?telien muss für alle leistungserbringer, d.h . für Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Krankenhäusern .sqwie auf mittlere Sicht auch für die Erbringer sonstiger medizinischer Dienstleistungen (z.B. Naturheilkunde; Physio~herapfe) vorgesehen sein. Neben der Schaffl)ng von Schnittstellenstandards müssen auch Standards zur Verarbeitung und Speicherung-von Gesundheitsdaten geschaffen werden, um den Risiken der Cyberkriminalität entgegenzuwirken: Sensible Gesundheitsdaten im Digital Hel'!lth-Bereich haben e_ i nen besonders hohen Schutzb~darf und volle Datensouveränität.der Versicherten über Daten lri der Patientenakte ist erste Grundvoraussetzung für das gesamte wirtschaftliche und medizinische Handeln. Im Gegensatz zum Bankenumfeld wo der SiCherheitsfokus auf der Transaktionssicherheit liegt, besteht ein Datensich.erheitsrisiko im Gesundheit,sbereich bereits im unautorislerten (lesenden) Zugriff auf Gesundheitsdaten. Einheitliche Standards zur Verarbe.i tung, Übertragung und Speicherung der Daten sind daher ebenso essentiell für die sichere Realisier.ung eines vernetzten Gesundheitssystems wie Protokolle zur Sicherstellung der Datensicherheit und zum Business:Continuity Management insbesondere in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen . Frau Dr. Bii'git Konig. wird von Volker Marko und .Sasc~a Brok .begle.i tet. Sollte die Möglichkeit bestehen, mit dem Dienstwagen von Frau Dr. König auf das Gelände zu gelangen, reichen wir Fahrer und KfZ-Kennzeichen nach. Vielen Dank vorab. Wir freuen uns auf den Austauscham 29. August. Mit fre-undlichen Grüßen/Best regards Sascha Brok Allianz Deutsahland AG Repräsentanz Berlin Politik; Regulierung und Zukunftsthemen Pariser Platz 6. 10117 Ber!in Allianz Deutschland AG. Vor.sittender des AUfsichtsrats: Dr. Axel Theis. v~rstarid : or. Klaus::Peter Röhier, vorsitzender; Dr. Markus Faulhaber, Ana-Ci-istina Grohnert, Bernd Heinemann, Burkhard Keese, Dr. Birgit ~önig, Or. Ruoolf Kubat, Joachim Müller. Füt Umsatzsteuerzwecke : USt-ldNr:: DE 814 ·580 981 Finanz- u l']d.versicheru ngsleistu ngen i .S.d. ·UStG IM wstsystRL sind von der Umsatzsteuer befreit. Sitz der .Gesellschaft.: München Registergericht: AmtsgeriCht München HRB 158878 3
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: ~ ..... Gesprächsvor~ereltung I. Sachs.tand E·Heafth-Gesetz E-Health--Gesetzist zum Groß.teil Sf;itEnde2015 in Kraft. wesentliche Inhalte sind qer Aufbau elner·sicheren Telematikinfrastruktur (Tl) tor alle Leistungseroringer im Gesundheits.wesen. dfe EinfOhrung medizinischer Anw~ndungen mit der e/fJktron. Gesundheitskarte (eGK) und die EfnfOhrung elektron. Patientenakten (ePA). ZureGK an Kritik der eGK eritzdndete sich .wegen derinzwischen a/teren Technologie qnd dem hodh 1m E~Health~Gesetz vorgesehenen, alleinigen Z,ugang zur ePA durch die eGK(Anm: 1hzwischen sind alternative Zugangswege vorgese.hen, siehe 111.} ZurePA Die ePA sollen .bundesweit sektQrlJbergreifend beiallen Leistungserbringern und unabhiJngig von der Mitgliedschaft iil einer bestimmten Krankenkasse genutzt werden konnen. Die gematik inus.s bis 31. Dezember 2018 Vorgaben zu Interoperabilität und zum zulassun!;is.verfahren für. ePA speiiflzferen. Diese Spezifikationen werden in. ctas Jnteroperabililtitsverzeichnis (IOP- Verzeichnis) eingetragen. Ziel ist ein Wettbewetb. verschiedener Anbleter von ePA- nach technischen· Vorgaben der gematlk (Gesetlschaftfor Telematikanwendungen der Gesr.Jndheitskarte). • Einzelne gesetzliche Krankenkas$en ~ntwickeln derzeit in Modef/projekten ei- gene ePA, vor 8Jlem die Techniker Krankenkasse und die AOK. • Ein erstmaliger Zusammenschluss von mehreren privaten und gesetzli· chen Krankenversicherungen (dartmter Allianz. Barmenia, Gothaer Versi- cherung, DAK Gesundheit. Bahn SKk, IKK c/assic) hat die gemeinsame Akte ,. V'lv.Y'' aufApp-Basis entwickelt. M!t Ihr sollen rund 25 Mio. Versicherle er- reicht werden. Zi~llst die sektoren" bzw. einrichtungsObergreifende Kommuni- kation (Ärzte; Krankenhl!Juser, andere Vertreter von Heilberufen). Neben Ge.,. s.undheitsassistenz..:..: z.. B. Erihnerungsfunktion, Fitnesstracking- steht die .Verwaltung d~r.eigenen ·Gesundheitsdaten im Vordergrund- z.B. Medikamen- te,.lmpfplan, RfJntgerlbilder. Die Nutzung der App ist freiWillig und kostenfrei. .zur lnterooerabilittJt Die verSchiedenen JT.;;Sy~teme von Anwendungen im Ge!)undh~itswesen ~auch von ePA -.sollen miteinander kommuniz;eren kCJni1en. Daher wurde die gematik verpflichtet; lnteropersbilitiJtsverzeichnis tu erstellen, das die verwendeten /T- System.en im' ·Gesundheitswesen transparent macht, Das tOP-Verzeichnis vesta ist am 30..Junr2ti17 an den Start gegangen und nimmt AntrtJge auf Aufnahme eines TT~Sffmt;/ards an. . ein Neue Anwen(lungen.- ~~(:h e.PA- solleil in der Regelversorgung nurnoch dann au$ GJ<V.;;Mitt,ln fiiianiiert werden, wenn sie von dergematik zugelas- seirund die Vorgaben des IQP-Verzeic;hnisses beriicksichtigt werden.
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II. KoaV Laut KoaV wird da$ bestehende E-Health-Gesetz.weiterentwickelt und ein konkre- ter Aktionsplan bis 2020 mit Maßnahmen und Meilensteinen aufgestellt (u.a. digi- taler Impf- und Mutterf]ass, Zahnbonusheft digitale Rezeptvergabe). Ferner ist, neben dem weiteren Ausbau der Tl, unter Einbeziehung der Pflege, die ePa. far alle Versicherten in dieser LP vorgesehen. Die Regelungen zum Fembehandlungsverbqtsollen einer Prafi.mg unterzogen werden. ·{ß[JJ:r];.ltizwlschen hat der 121. Dt. Arztetag im Mai 2018 die Lockerung des Fernbeharidungsverbots beschlossen.) -Sachstand weitere gesetzgeb~· Maßnahmen lll. -·· BM Spahn. hat eine. Bestandsaufnahme z.ur Digitallsierung im Gesundheitswesen uridgesetigeberische Maßnahmen zu einem ,.E-Health-Gesetz II" nach der par- lamentarischen Sommerpause 2018 angekandigt. Im Re~:,?um Terminservice-.und Versorgungsgesetz. (derzeit in Ressortabstim- mung, Kabinett VQiauss. 19.9.) we;den- gemliß KoaV- Krankenkassen ver- pfliC,htet, ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine ePA zur Verfüg1,1ng zu $tff//en und dari)ber-zu informieren. Vers;cherte erhalten, alternativzur eGK. ino· bile z!igr!f(swege auf die ePA(UL_Zi.Jgrlff Ober Smartphone und Ap~). Denkbar ist. dass dies auch aber qas Verwaltunasoortal des Bundes C.Bundesoor- tarJ eifOfqen kann. • ,Hat der Versicherte .Einfluss darauf, welche Daten in den Pool der ln-......~>< . Fonnatiert: Schriftart: fett formatio~en für -die Vivy-App ehigespeist werden? Zwar soll nach d~m . ~,..>-Forma--tl_ert:_A!J_fi_gezä_h_lt_+_Ebe-ne:-·1-+_A_u-sg-en-.ch-t-et-a-n:-:1 . 0,63 cm -t Elll7:ug bei: U-7 cm __ _.) Konzept :allein der Versicherte bestimmen können. wer Zugriff auf die · ·· ·' ··· Daten hat. Aber kann derVersicherte auch bestimmen, welche Daten zusammengetragen werden? Oder können die Leistungsanbieter Ihre Daten einfach ohne Zustimmunä des Versicherten in einerCioud ab- Jaden. um zunächst dem Versicherten, aber .auch d~m von _ihm freige- gebenen Interessentenkreis einen zugriff über die Vivv-App zu ermög- lichen? • Wie beurteilen Datenschutzbeauftragte das Konzept?._ ___ ··--· ......... -···-··---·-----~{ For..;;;;;·;;ihrlftilrt:Fett • Welcbe.Erkenntni.sse ergeben sich aus der Kooperation zwischen ge- setzliC.hen und privaten Krankenkassen für digitale Anwendungen? • Wie geWiihrleistet das ePA-Projekt "vivy•• den Obergang t.ur Regelver· sorgung und den Anschlu~ an die Telematlklnfra~tr.uktur? -·-~ ·--. -----·--·-,_,;'
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Referat 312 312-23100 Ge 070 RR'in Dr. S. Troppens Berlin, 24. August 20 · 3 Hausruf: - 1Vfg, ~___.._. -. r'---- T:\Abteilungen\ABT3\GR31\ref312\19. Legistab.lrperiode\Vor1agef'I\Chef BK\18 08 21 ZUleitung ChefBK Tennin Allianz E- Health.docx Über Herrn Gruppenleiter 31 Herrn Abteilungsleiter 3 Herrn Chef des Bundeskanzleramtes Betr.: Termin mit der Aflianz DeutschlandAGam 29. August 2018 Bezug: Ihre Bitte um Vorbereitung vom 7. August 2018 Anlagen~ - 3 - Referate 433 und 623 haben mitgezeichnet I. Votum • Kenntnisnahme. • Zustimmung zur Begle_itung Teilnehmer. Dr. Birgit König Vorsitzende des Vorstands der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG, Dr. Volker arko, Leiter Gesundheftspolitik AUianz Sascha Brok, Leiter Repräsentanz Berlin Allianz Als fachliche Begleitung wird Retleiterin 312 , Frau Kohfeld vorgeschlagen. II. Sachverhalt Zur erbetenen Gesprächsvorbereitung wird auf die folgenden Anlagen verwiesen. Gesprächsführungsvermerk Vita Frau Dr. König Darstellung der ePA vivy (~!ff3.~ 4 . z.d.A. - ••
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Referat312 312-23100 Ge 070 RR'in Or. S. Troppens Berlin, 24. August 2018 Hausruf: - Über Herrn Gruppenleiter 31 Herrn Abteilungsleiter 3 Herrn Chef des Bundeskanzleramtes Betr.: Termin mit der Allianz DeutschlandAGam 29. August 2018 Bezug: Ihre Bitte um Vorbereitung vom 7. August 2018 Anlagen:- 3- Referate 433 und 623 haben mitgezeichnet I. Votum • Kenntnisnahme. • Zustimmung zur Begleitung Teilnehmer: Dr. Birgit König Vorsitzende des Vorstands der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG, Dr. Volker arko, Leiter Gesundheitspolitik Allianz Sascha Brok, Leiter Repräsentanz Berlin Allianz Als fachliche Begleitung wird Refleiterin 312, Frau Kohfeld vorgeschlagen. II. Sachverhalt Zur erbetenen Gesprächsvorbereitung wird auf die folgenden Anlagen verwiesen. Gesprächsführungsvermerk Vita Frau Dr. König Darstellung der ePA vivy ~Jifl
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Gesprächsvorbereitung I. SachstEJnd E~Hea/th-Gesetz E-HeC:'IIth-Gesetz ist zum Großteil seit Ende 2015 in Kraft. Wesentliche Inhalte sind' der Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur (Tl) für alle. Leistvngserbringer im Gesundheitswesen, die Einführung medizinischer Anwendungen mit der fi/ektron. Gesundheitskarte (eGK) und die Einführung elektron. Patientenakten (ePA). ZureGK Kritik an der eGK entzündete sich wegen der inzwischen älteren Technologie und deirj noch im E-Health-Gesetz vorgesehenen, alleinigen Zugang ·zur ePA durch die eGK. (Anm: Inzwischen sind alternative Zugangswege vorgesehen, siehe 111.) ZurePA Die ePA sollen bundesweit sektorübergreifend bei allen Leistungserbringern und uni;lbhäng;g von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse genutzt !fVerden körmen. Die g~matik ·muss ·b is 31. Dezember 2018 Vorgaben zu /nteroperabi/itat und zum ZJJ1as$img$V.erlahren für ePA spezifizieren. Diese Spezifikationen werden ifr das lnteroperabilitätsverzeichnis (IOP-Verzeichnis) eingetragen. ZieUst ein Wettbewerb Verschiedener Anbieter von ePA - nach techriische(J Vorga_ben dergematik "[Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte). Einzelne gesetzliche· Krankenkassen entwickeln derzeit1n Modellprojekten ei- gene ePA, vor allem die Techniker Krankenkasse und die .AOK. Ein -erstmaliger Zusammenschluss von mehr~ren privaten·und gesetzli- chen Krankenversicherungen (darunter Allianz,· Barmenia, Gothaer Versi- cherung,. DAK Gesundheit; Bahn BKK, IKK classic) hat die gemeinsame Akte 11 "Vivy aufApp-Basis entwickelt. Mit ihr sollen rund 25 Mfo. Versicherte er- ieicht werden. Ziel ist .die sektpren- bzw. einrichtungsübergreifende Kommuni- kation ·(Ärzte~. Krankenhäuser, andere Vertreter von Hel/berufen). Neben Ge- sundheitsassistenz- z. ·a. Erinnerungsfunktion, Fitnesstracking·- steht die · Verwaltung dereigenen Gesundheitsdaten im Vordergrund- z.B. Medikamen- te; lmpfp/an, Rqntgenbilder. ·Die Nutzung der Appist freiwnlig und kosten frei . .Zur1nteroperabilität Die verschiedenen IT-Systeme von Anwendungen im Gesundheitswesen - auch von ePA- sollen miteinander kommunizieren können. Daher wurde die gematik e rabilitätsveneichnis zu eiste!len,. das die verwendeten IT- verpflichtet, eih /titerop_ Systemen im Gesundheitswesen transparent macht. Das IOP-Verzeichnis vesta .istam 30. Juni 2017 ah den Start gegangen und nimmt Anträge auf Aufnahme eines IT-Standards an. Neue Anwendungen- auc;h ePA - sollen in der Rege/versorgurig nur noch .dannaus GKV-Mitteln finanziert werdens wenn sie von der gematik zugelas- sen und die Vorgaben des /OP- Verzeichnisses berücksichtigt werden.
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