Twitch_19-09-06.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Stellungnahme von Twitter, Twitch, Exaring und Stiftung Preußischer Kulturbesitz zur Urheberrechtsreform

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Umsetzung von Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie – Twitch Issues Paper (Twitch Themenpapier) Fazit Twitch hat den Wunsch, mit der deutschen Bundesregierung zusammenzuarbeiten, um die rechtzeitige und praktikable Umsetzung von Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie für alle Beteiligten zu erleichtern. In diesem Zusammenhang schlagen wir vor, einige äußerst wichtige Aspekte des Artikels näher zu klären: ● Definition des Begriffs „alle Anstrengungen“ zum Erhalt der Genehmigung zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte und zur Gewährleistung, dass nicht-lizenzierte urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht gezeigt werden; ● Einrichtung eines EU-weiten Rechteinhaber-Repositoriums, das die Machbarkeit von Lizenzierung und Blockierung durch die betroffenen Dienste unterstützt; ● ein faires und angemessenes Lizenzsystem und ● mögliche Alternativen zu Upload-Filtern. Wir haben uns zudem bemüht, die wichtige Rolle hervorzuheben, die die deutsche Bundesregierung, die EU und die Mitgliedstaaten spielen können, wenn es um die unabhängige Verfügung der Normen und Schaffung der grundlegenden Elemente geht, die für ein funktionierendes Lizenz- und Erkennungssystem erforderlich sind. Wir hoffen, dass die vorgestellten Lösungen hilfreich sind und einen Eindruck von den praktischen Maßnahmen vermitteln, die erforderlich sind, um eine zeitnahe, praktikable Umsetzung der Richtlinie durch alle Beteiligten zu gewährleisten. Für Fragen zu diesem Papier stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf einen lösungsorientierten Dialog mit Ihnen. 6
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Umsetzung von Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie – Twitch Issues Paper (Twitch Themenpapier) Anhang: Technische Lösungen Lösung 1 Rechteinhaber-Repositorium (RR)- Allgemeines RR-Verwaltung RR – Inhaltserkennung/Fingerabdruck RR-Strittigkeiten Offene Fragen Identifizierung von urheberrechtlich geschütztem Material Die uneingeschränkte Zusammenarbeit von Rechteinhabern und staatlichen Stellen mit Hosting-Diensten für Online- Inhalte ist für eine erfolgreiche, kostengünstige und diskriminierungsfreie Umsetzung der Richtlinie dringend erforderlich. Unserer Meinung nach liegt der effizienteste Weg zur Erreichung einer solchen Zusammenarbeit in der Schaffung einer hochentwickelten Datenbank, die wir „Rechteinhaber- Repositorium“ („Rightsholder Repository“) für Inhalte nennen. Diese soll die Möglichkeit geben, urheberrechtlich geschütztes Material in den folgenden nicht erschöpfend aufgezählten Kategorien zu identifizieren: Audio, Video, Live- Entertainment, schriftliches Material, Fotografie und digitale Kunst. Die Inhalte müssen von den Rechteinhabern bereitgestellt, organisiert und gekennzeichnet werden. Das Repositorium muss alle potenziell anfallenden Arten von Medien katalogisieren, z. B. Darstellungen von Künstlern, Sportlerbilder, Landschaftsfotos, aktuell umstrittene Backkatalog-Musik, nicht-musikalische Audioaufnahmen usw. Das RR muss es OCSSPs ermöglichen, lizenzierte und nicht lizenzierte Materialien zu unterscheiden. Dazu wird ist eine interne Schnittstelle zur für die Verwaltung von lizenzierter Materialien erforderlich sein. Interne Benutzer sollten in der Lage sein, lizenzierte Inhalte, die zulässige Nutzung und die Geltungsdauer der Lizenz zu ermitteln. Jedes Inhaltselement sollte eine gebräuchliche digitale Signatur aufweisen, die allgemein als „Fingerabdruck“ bezeichnet wird. Mit deren Hilfe ist es möglich, Inhalte zu identifizieren und abzugleichen, wenn sie beispielsweise während einer Live-Übertragung verwendet werden. Das System muss in der Lage sein, Streitigkeiten über das Eigentum an Rechten zu regeln und zu moderieren, da beispielsweise durch ein Video mehrere unterschiedliche Rechte betroffen sein können. - Der Aufwand, der erforderlich ist, um ein Verzeichnissystem für eine unendliche Anzahl von Audio-, Video- und unbeweglichen Bildmaterialien aufrechtzuerhalten, ist von enormer Komplexität. - Der Speicherbedarf für den RR ist immens. - Besitzverhältnisse ändern sich ständig und sind je nach Region unterschiedlich aufgebaut. Es wird unweigerlich zu Streitfällen kommen, und dies führt zu schwierigen und aufwendigen Schlichtungsvorgängen. 7
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Umsetzung von Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie – Twitch Issues Paper (Twitch Themenpapier) Die „Fingerabdruck“-Technologie ist in ihrer Entwicklung noch nicht weit genug fortgeschritten und es wird schwierig werden, wenn Medien und Inhalte gemischt werden. - Spezifische Anmerkungen im Hinblick auf die Vorbereitung der Durchführungsrichtlinien Lösung 2 - Im Idealfall sollten die Regierungen der EU-Länder oder eine Einrichtung der EU Verwalter des „Rechteinhaber- Repositoriums“ sein. - Die Kosten für dessen Erstellung und Pflege sollten durch Beiträge von OCSSPs, Rechteinhabern und Regierungen getragen werden. - OCSSP-Beiträge sollten auf der Grundlage von Proportionalitätskriterien berechnet werden, z. B. Geografie, Größe des Publikums, Einnahmen, Anzahl der Nutzer, Menge der hochgeladenen Inhalte. - Bevorzugte Normen für die digitale Signatur je nach Art von Inhalt sollten in den Richtlinien vorgeschrieben werden, damit eine gemeinsame Norm von allen Beteiligten und von Systemen, die unter Berücksichtigung dieser Anforderungen entwickelt werden, eingehalten werden können. - Die allgemeinen Grundsätze des Streitbeilegungsverfahrens sollten in den Leitlinien dargelegt werden. Verwaltung der Lizenzen und Genehmigungen durch die jeweiligen Rechteinhaber Rights Holder Management (RHM) Um in den Genuss der ihnen durch Artikel 17 entstehenden Vorteile zu kommen, müssen die Rechteinhaber verpflichtet / Rechteinhaber-Verwaltung – werden, ihre urheberrechtlich geschützten Materialien zur Aufnahme RHM – Tracking RHM – Nutzerregistrierung RHM – RR-Schnittstelle für aufgenommene Inhalte Aufnahme in das RR vorzulegen. Damit dies durchführbar ist, muss das RR in der Lage sein, große Mengen an Inhalten von Rechteinhabern, und dies in sämtlichen Formaten auf allen Arten von Medien, aufzunehmen. Rechteinhaber registrieren Meldungen bezüglich Entfernung („Notice and Take-Down“-Verfahren). Das RR muss die Meldungen abgleichen, um erneut auftretende und zukünftige Nutzung zu verhindern. Dies dient auch der Protokollierung der Tatsache, dass der Online-Dienst Maßnahmen ergriffen hat. Nutzer benötigen eine Schnittstelle, um Rechte auf Inhalte anzumelden und sich zu identifizieren. Rechteinhaber müssen ein Registrierungsverfahren durchlaufen. Rechteinhaber müssen über die Möglichkeit der Interaktion mit ihren aufgenommenen Inhalten verfügen. Es muss die Möglichkeit geben, Inhalte zu suchen, anzusehen, Rechte darauf anzumelden und sie freizugeben. 8
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Umsetzung von Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie – Twitch Issues Paper (Twitch Themenpapier) RHM – Berichte Streamer Rights Interface (SRI) / Streamer Rechte-Schnittstelle – Streamer-Rechtsansprüche SRI – Counter Signature / Gegenzeichnung SRI – Sonstiges Lösung 3 Live Detection (LiD) / Live- Erkennung – Audio LiD – Video LiD – Bildmaterial LiD – Layering LiD – „Fingerabdruck“ LiD – Abgleichung LiD – Technologien, die über das Fingerabdruck-Verfahren hinausgehen RHM muss die Möglichkeit bieten, dass die Hosts „Informationen über die Nutzung“ von Inhalten mit dem Inhaltseigentümer teilen können. Einzelheiten zu den Berichten sollten noch genauer ausgearbeitet werden, doch sie müssen Elemente wie Entfernungsvorgänge nach Zeiträumen und jeweiligen Inhalten aufführen. Eine Schnittstelle, über die Streamer Rechte für das Streamen bestimmter Inhalte geltend machen können. Die Möglichkeit, eine Zugriffsberechtigung nachzuweisen, mithilfe eines Tools, das einer „Gegenzeichnung“ durch den Rechteinhaber entspricht. Die Schnittstelle sollte Windowing sowie potenzielle Analyseberichte für Streamer in Bezug auf das Engagement unterstützen, die über das hinausgehen, was bereits verfügbar ist. Auffindung von urheberrechtlich geschütztem Material Die Möglichkeit zur Erkennung von Audio-Inhalten wie z. B. Sprechdarbietungen oder Musik. Die Möglichkeit zur Erkennung von Video-Inhalten wie z. B. Sportveranstaltungen, Fernsehsendungen oder Filme. Solche Medien werden potenziell direkt von einer Ausstrahlung gestreamt oder unter Verwendung einer Desktop-Kamera später erneut gestreamt. Die Möglichkeit zur Erkennung von Bildmaterial wie z. B. Illustrationen, Poster oder Skulpturen. Der Erkennungsmechanismus muss in der Lage sein, verschiedene Inhaltsebenen innerhalb eines einzigen Streams zu trennen und zu erkennen, damit die verschiedenen Schichten von Medien herausgefiltert werden können (z. B. Gespräche über Musik oder Videos, in Videos enthaltene Illustrationen, Gespräche über einen Film und/oder Sport usw.). Es ist nicht ganz klar, ob es sich hierbei um eine effektive Strategie zur Identifizierung von Inhalten handelt. Sobald der Inhalt identifiziert wurde, muss ein Fingerabdruck erstellt werden. Die Möglichkeit, einen Livestream-Fingerabdruck bzw. mehrere Livestream-Fingerabdrücke mit dem RR- Fingerabdruck abzugleichen. Pro Medientyp kann es mehrere Fingerabdrücke für einen bestimmten Stream geben. Es sollten Technologien in Betracht gezogen werden, die über die heute verfügbaren Methoden zur Inhaltserkennung hinausgehen. Dies wird einen großen Teil der fortlaufenden Anstrengungen im Zusammenhang mit diesem gesamten System ausmachen. 9
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Umsetzung von Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie – Twitch Issues Paper (Twitch Themenpapier) LiD – Entwicklung LiD – Menschen & Maschinen LiD – Tracking Offene Fragen Das Erkennungssystem muss sich auf nicht allgemein bekannte Weise weiterentwickeln, da Streamer und andere Beteiligte ansonsten Wege finden, die Erkennung zu umgehen. Die Erkennung muss zunehmend an Komplexität gewinnen, vermutlich mit einer Kombination aus dem Einsatz von Maschinen und Menschen, damit die Erkennungs- und Abgleich-Vorgänge weiterentwickelt werden. Entwicklung von erkennungsbasiertem Tracking zur Unterstützung der RHM – Berichte. - Die Technologien zur Erkennung unterschiedlicher Arten und Quellen von Inhalten innerhalb eines Audio-/Video- Streams sind noch ungenau und in der Entwicklung begriffen. - Die Technologie, die für den Abgleich einer unermesslichen Zahl an potenziellen urheberrechtlich geschützten Objekten (mehr als 1 Mrd.) mit Millionen von Live-Streams erforderlich ist, ist aktuell nicht umsetzbar, ohne einen wirtschaftlich nicht vertretbaren Betrag für die Kosten der Datenverarbeitung aufzuwenden. - Angesichts der technologischen Unzulänglichkeiten müssen die Hosts der Inhalte entscheiden, wie aggressiv sie vorgehen und gleichzeitig das Risiko von Rechtsstreitigkeiten oder Bußgeldern händeln. Dies wird möglicherweise die gesamte „Fair Use“ und lizenzierte Nutzung von Materialien auf ihren OCSSPs kannibalisieren ruinieren. Die Kommission sollte festlegen, dass die Befolgung der Maßgabe zu der vorgeschriebenen Erkennungstechnologie das Kriterium „alle Anstrengungen“ erfüllt. Beispiele: Musik kombiniert mit Sportkommentaren oder Spiele-Sound; Videospieler, die lizenzierte Spiele mit physisch existierender Kunst oder eigener elektronischer Musik streamen. 10
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Umsetzung von Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie – Twitch Issues Paper (Twitch Themenpapier) Lösung 4 Gewährleistung der Nichtverfügbarkeit von urheberrechtlich geschützten Inhalten sowie der Streitbeilegung Ein Mechanismus sollte die Streamer darauf hinweisen, dass sie lizenzierte Inhalte entfernen müssen, und warnen, dass andernfalls ihr Stream und/oder ihr Nutzerkonto deaktiviert wird. Wir möchten zudem zu bedenken geben, dass die Schaffung einer Ausnahme für Videoausschnitte von weniger als 30 Sekunden Länge eine pragmatische Lösung wäre, da auf kKünstlicher Intelligenz basierende Lösungen nicht in der Lage sind, das Kriterium „Fair Use“ anzuwenden. Eine Methode, ein Verfahren oder eine Schnittstelle für Streamer, um LiE – Beschwerde- Beschwerden über ein falsch positives Resultat zu Protokoll zu geben oder mechanismus um vorzubringen, dass sie über die entsprechenden Rechte verfügen. Es muss ein Mechanismus eingerichtet werden, der verhindert, dass Aufgezeichnete Erkennungsmeldung Material, das im Live-Stream als nicht lizenziert erkannt wurde, für Video- On-Demand (VOD) eingereicht bzw. in dieses Angebot aufgenommen wird. & Durchsetzung Live Enforcement (LiE) / Live- Durchsetzung – Streamer- Schnittstelle 11
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