Anlage1_SchreibenGenInspBwvom27.Mrz2017.pdf

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2. Analyse zur Inneren Lage der Bundeswehr (Aktueller Sachstand)
2.1 Ausgangslage

Das BMVg hat in einem ersten Schritt — wie auch durch den Verteidigungsausschuss
erbeten — analysiert, ob möglicherweise Hinweise für weitere mit den Ereignissen am
Standort Pfullendorf vergleichbare Verstöße gegen die Grundsätze der Innere Führung in der
Bundeswehr vorliegen.

Dem BMVg stehen hierzu nachfolgende Quellen zur Verfügung:

„Meldepflichtige Ereignisse* zur Inneren und Sozialen Lage der Bundeswehr
(ISoLaBw)",

- Eingaben an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages,

- Beschwerden, Briefe und anonyme Schreiben an das BMVg oder an Vorgesetzte,
- Beauftragter des Generalinspekteurs für Erziehung und Ausbildung,

- Stabselement „Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion“,

-  Ministerielle „Ansprechstelle Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“

-  Gleichstellungsbeauftragte des BMVg.

Diese Quellen galt es zu nutzen und die Erkenntnisse systematisch zu analysieren.

2.2 Systematik

Dazu wurden alle dem BMVg bereits bekannte Verdachtsfälle zu möglichen Verstößen
gegen die Innere Führung im Zeitraum 2015 bis 2017 durch Meldungen aus dem
nachgeordneten Bereich vervollständigt und anschließend den nachfolgenden Kategorien
zugeordnet:

-  herabwürdigende Praktiken in der Ausbildung,
- _ entwürdigende Aufnahmerituale,

- Diskriminierung,

-  systematisches Mobbing und

- sexuelle Übergriffe.

! Das Meldewesen ISoLaBw umfasst ein breites Spektrum und ermöglicht bei (positiven und negativen)
„Meldepflichtigen Ereignissen“, welche Angehörige der Bundeswehr betreffen, die Generierung der Inneren und
Sozialen Lage der Bundeswehr als „Frühwarnsystem“.

„Meldepflichtige Ereignisse“ sind lobenswerte Taten von Angehörigen der Bundeswehr oder der Verdacht auf
Straftaten nach dem (Wehr-)strafgesetz oder dem Völkerstrafgesetzbuch sowie auf Sexualstraftaten und sexuelle
Belästigung von oder an Bundeswehrangehörigen, personelle Verluste, Personenschäden, Unfälle oder
Kampfhandlungen mit Personenschäden, Verschollenheit, Gefangennahme, Spionage, Extremismus oder
Verstoß gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung, ausgeführt von oder an Bundeswehrangehörigen
sowie sonstige Verstöße und Vorfälle unter Beteiligung von Bundeswehrangehörigen.
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Im Rahmen der Auswertung sollten u.a. inhaltliche Schwerpunkte sowie die regionale
Zuordnung über Standorte, Zugehörigkeiten zu Organisationsbereichen und
Truppengattungen betrachtet werden, um daraus systemische Erkenntnisse (Muster)
abzuleiten.

Jede dieser Meldungen stellt zunächst einen Verdachtsfall dar, welcher anschließend sehr
sorgfältig — einzelfallbezogen — auf Plausibilität, Wahrheitsgehalt, Substanz und Relevanz
überprüft wurde. Da disziplinare oder gerichtliche Ermittlungen zum Teil einen sehr
erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen, sind aus dem o. a. Zeitraum einige Fälle noch
nicht abgeschlossen. Das heißt, die Verfahren laufen noch über eine geraume Zeit,

Verdächtigungen können ausgeräumt werden oder sich bestätigen.

Eine Veröffentlichung oder Weitergabe von Einzelheiten und personenbezogenen Daten
kann aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes grundsätzlich nicht erfolgen. Hier hat die
Bundeswehr als Dienstherr gegenüber ihren Angehörigen eine besondere Fürsorgepflicht,
unabhängig von deren potentieller Opfer- oder Täterschaft.

In einem zweiten Schritt wurde diese Analyse über mögliche Verstöße gegen die Grundsätze

der Inneren Führung zur systemischen Analyse „Innere Lage Bundeswehr“ erweitert.

Ziel dieser Gesamtanalyse ist es, Defizite in der Bundeswehr (z.B. in Bezug auf
Meldewesen, Organisation, Führungsverhalten, Umgang miteinander sowie Konfliktfähigkeit
von Soldatinnen und Soldaten sowie zivilen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen) abstellen zu
können und Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen die Grundsätze der Inneren
Führung zu empfehlen.

Im Einzelnen wurde analysiert:

- das System des Meldewesens der Bundeswehr zur Inneren und Sozialen Lage,
- die Meldekultur in der Bundeswehr,

- die Informations- und Kommunikationsbeziehungen innerhalb des BMVg,

- die Aus- und Weiterbildung von Disziplinarvorgesetzten und Rechtsberatern,

- die vorrangig auf die „Eigenperspektive Bundeswehr“ begrenzte Wahrnehmung.
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2.3 Wesentliche Erkenntnisse
Im Zuge erster Erkenntnisse zeichnet sich ab:

e Die untersuchten Verdachtsfälle von Verstößen gegen die Innere Führung sind im
Schwerpunkt Standorten der Truppe mit infanteristisch geprägten Verbänden und in
Teilen Ausbildungseinrichtungen zuzuordnen.

e Im Fokus stehen überwiegend Mannschaftssoldaten und Unteroffiziere, vorrangig im
Altersband zwischen 20 bis 30 Jahren. Dieses lässt ein besonderes Erfordernis an

stringenter Führung, Ausbildung und Erziehung für diesen Personenkreis erkennen.

e Das bisherige Meldesystem mit parallelen Informationssträngen weist in der Praxis
Defizite auf. Es ist zersplittert, nicht kohärent und wird uneinheitlich gehandhabt. Ebenso
erfolgen Meldungen nicht immer zeitgerecht, auch weil offenkundig die
Handiungssicherheit — insbesondere bei unerfahrenen Vorgesetzten — über Meldeanlässe
und Meldewege verbesserungsbedürftig ist.

«e In der Zukunft gilt es, alle relevanten Erkenntnisse aus unterschiedlichen
Informationsquellen effektiver zusammenzuführen und auszuwerten. Zu diesen Quellen
gehören neben den o.a. Meldungen alle Eingaben an den Wehrbeauftragten des
Deutschen Bundestages, Disziplinarverfahren, Meldepflichtige Ereignisse, Studien, Briefe

sowie anonyme Hinweise an das BM\g. Es fehlt eine gemeinsame Datenbasis.

e Die vorliegenden Meldungen wurden zudem mit den zusätzlichen Erkenntnissen
abgeglichen, die beim Beauftragten des Generalinspekteurs für Erziehung und
Ausbildung sowie beim Stabselement „Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion“ und
bei der neu eingerichteten ministeriellen „Ansprechstelle Diskriminierung und Gewalt in

der Bundeswehr“ und den Gleichstellungsbeauftragten des BMVg vorliegen.

2 Mit Wirkung vom 3. Februar 2017 wurde beim Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion die
„Ansprechstelle Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“ eingerichtet. Sie richtet sich an alle aktiven
und ehemaligen Bundeswehrangehörigen, die Mobbing, Diskriminierung, körperliche oder seelische Gewalt
innerhalb der Bundeswehr erfahren oder erfahren haben. Die Ansprechstelle nimmt entsprechende Hinweise
entgegen und koordiniert beziehungsweise steuert die Einzelfallprüfung, damit erforderliche Aufklärungs-,
Verfolgungs-, Schutz- oder Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden können. Dabei hält sie durchgängig Verbindung
zu den Petenten.
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e Bei den rund 40 Hinweisen, die bei der „Ansprechstelle Diskriminierung und Gewalt in der
Bundeswehr“ bisher eingegangen sind, werden von zivilen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern vorrangig „Mobbing“-Vorwürfe vorgebracht, bei Soldatinnen und Soldaten
liegt ein Schwerpunkt im Bereich „sexueller Übergriffe“.

e Bei der Betrachtung unserer internen Abläufe und Verfahren zeichnet die alleinige
Nutzung von bundeswehrinterner Kompetenz nur ein unvollständiges Bild. Der
unvoreingenommene und kritische „Blick von außen“ kann uns bei der Überprüfung und
Optimierung unseres Handelns helfen. Hierdurch können wichtige Handlungsfelder für
eine tiefergehende Analyse identifiziert werden.

e Im Kern kommt es im Weiteren darauf an, das Bewusstsein für den Wertekanon der
Inneren Führung auf allen Ebenen zu schärfen und selbstkritisch offenzulegen, an

welchen Stellen in der Bundeswehr korrigierend eingegriffen werden muss.

3. Erste Maßnahmen und strukturelle Veränderungen

Im Ergebnis der Analyse „Innere Lage Bundeswehr“ werden die nachfolgenden Maßnahmen
veranlasst:

e Das bisherige Meldewesen zur Inneren und Sozialen Lage der Bundeswehr (ISoLa) wird
überprüft. Hierbei sind neben einer Straffung der Meldeverfahren auch die
Voraussetzungen für eine neue „Meldekultur“ zu schaffen.

e Eine neue rechnergestützte Datenbank zur „Inneren Lage Bundeswehr“ wird aufgebaut.
Sie soll helfen, rascher und leichter als bisher Trends und Fehlentwicklungen zu

identifizieren bzw. Querverbindungen zwischen einzelnen Meldungen zu erkennen.

e In einem neuen Referat in der Abteilung Führung Streitkräfte im BMVg werden alle
truppendienstlichen Angelegenheiten der Inneren Lage und Menschenführung gebündelt.
Dieses Referat berücksichtigt die Interessen aller Angehörigen der Bundeswehr und wird
sehr eng mit dem Beauftragten des Generalinspekteurs für Erziehung und Ausbildung,
der Ansprechstelle „Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“ und dem
nachgeordneten Bereich zusammenarbeiten.

e Das Personal des neuen Referates und der Ansprechstelle „Diskriminierung und Gewalt

in der Bundeswehr“ wird fachlich geschult und kontinuierlich weitergebildet.
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Um einen gleichermaßen professionellen wie methodisch erfahrenen Außenblick auf die
Innere Lage der Bundeswehr zu gewährleisten, soll zur weitergehenden Analyse der
vorhandenen Daten externer wissenschaftlicher Sachverstand hinzugezogen werden.
Prof. Dr. Pfeiffer, ehem. Leiter Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, wird
im Rahmen einer systematischen und vertiefenden Analyse die identifizierten
Handlungsfelder in den Blick nehmen, mögliche Schwachstellen identifizieren sowie
Vorschläge zur Schulung und Weiterbildung von Fachpersonal, aber auch zur
Verbesserung unserer Methodik entwickeln helfen.

Die Aus- und Weiterbildung von Disziplinarvorgesetzten und Rechtsberatern wird
überprüft und — wo erforderlich — verbessert. In diesem Zusammenhang ist, auch um die
Handlungssicherheit zu festigen, die Erläuterung und Veranschaulichung von
Rechtsbegriffen/-kategorien und Maßstäben sinnvoll.

Die Verbesserung der Dienstaufsicht (in und außer Dienst) durch Vorgesetzte, insb. auf
Einheitsebene ist erforderlich. In diesem Verständnis sind auch _ infrastrukturelle
Rahmenbedingungen (z.B. räumlicher Zusammenhang von Unterkunfts- und
Funktionsgebäuden) relevant.

Die vom Inspekteur des Heeres am 1. März 2017 gestartete Initiative „Gutes Führen“ für
das gesamte Heer, mit der alle Angehörige des Heeres über alle Führungsebenen hinweg
für einen respekt- und würdevollen Umgang stärker miteinander sensibilisiert werden
sollen, bietet einen guten Ansatz für vergleichbare Anstrengungen in allen Bereichen der
Bundeswehr.

Die Inspekteure und Leiter der militärischen und zivilen Organisationsbereiche sind
angewiesen, sinngemäße Initiativen zu ergreifen. Entsprechendes gilt auch für die
Führungsspitzen von BAIUDBw, BAAINBw und BAPersBw. Dies schließt u.a. gezielte
Dienstaufsichtsbesuche durch das jeweilige Spitzenpersonal in den Standorten des
jeweiligen Verantwortungsbereiches ein.

Die laufende Analyse und die Umsetzung deren Ergebnisse werden umfassend durch
interne Kommunikation auf allen Führungsebenen begleitet. Ziel ist es, möglichst zügig
alle Angehörigen der Bundeswehr für einen fairen, wertschätzenden und respektvollen

Umgang miteinander zu sensibilisieren.
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e Darüber hinaus wird zusammen mit Frau Bundesministerin dieser Thematik ein Workshop
zur Inneren Lage der Bundeswehr mit Spitzenkräften auf Abteilungsleiter-, Inspekteurs-
und Präsidentenebene gewidmet. Dieser wird um weitere Workshops und Seminare u.a.
der militärischen Gleichstellungsbeauftragten der Bundeswehr und "Spießtagung" der
Bundeswehr ergänzt.

«e Alle truppendienstlichen Vorgesetzten in der Bundeswehr sind aufgerufen und ermutigt,
vergleichbare Foren in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen ebenfalls in diesem
Sinne zu nutzen.

Abschließend liegt es mir in besonderem Maße am Herzen, sehr klar hervorzuheben, dass
wir Verstöße gegen die Innere Führung in der Bundeswehr nicht dulden. Unsere erklärte
Anstrengung gilt der zukünftigen Vermeidung solcher Vorfälle. Der besondere Auftrag
unserer Bundeswehr und die hohen Anforderungen, die wir an unsere Soldaten und
Soldatinnen sowie zivilen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stellen, erfordern ein tiefes
Vertrauen in eine zeitgemäße und wertegebundene Menschenführung. Sollten Verstöße
gegen die Innere Führung stattfinden, werden wir diesen auch weiterhin mit aller
Konsequenz, Umsicht und Nachhaltigkeit begegnen.

Daher werden wir auch die nun angestoßenen Initiativen und Maßnahmen vorantreiben und
die derzeit noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen weiterhin im Blick behalten sowie in die
fortlaufende Analyse integrieren. Dabei ist es wichtig, im Sinne eines „Monitoring“ die weitere
Entwicklung von Schwerpunkten und Trends aufzuzeigen und hieraus unsere Schlüsse für
die Bundeswehr zu ziehen.

Ph Gl
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