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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vorschriften zur Korruptionsprävention

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Q W I Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur I Program.m. ,,Gem.einsam. gegen Korruption'' ~~· ~~~. ~o-· 0 Antikorruptionsprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Stand: Oktober 2014 © Bundesministerium fOr Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat Korruptionsprävention
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Inhalt Vorbemerkung 4 1. Korruptionslage 4 2. Neue Sensibilität 4 3. Auswirkungen von Korruption 4 I . Konsequente Umsetzung der Richtlinie zur Korruptionsprävention 6 1. Risikoanalyse 6 2. Vergabestelle 6 3. Reduzierung von Tatgelegenheiten 7 II. Fortbildung zur Korruptionsprävention 7 1. Führungskräfte 7 2. Beschäftigte in (besonders) korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten 8 3. Allgemeine Fortbildungsmaßnahme 8 4. Ansprechpersonen für Korruptionsprävention 8 5. Elektronisches Lernprogramm 9 III.Sensibilisierung der Beschäftigten 9 1. Sensibilisierung für neue Beschäftigte 10 2. Faltblatt Korruptionsprävention im Geschäftsbereich 10 3. Leitfaden für die Sensibilisierung für Korruptionsgefahren durch Vorgesetzte 10 4. Informationen im Intranet 11 5. Nutzung weiterer Informationsmöglichkeiten zur Korruptionsprävention 11 IV. . Ansprechperson für Korruptionsprävention 12 2
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V. Integrität und Leitbild 12 1. Leitbild 12 2. Integritätskultur 13 3. Vorbildfunktion der Behördenleitung 13 VI. 13 Austausch mit Unternehmen zur Korruptionsprävention 1. Beteiligungsgesellschaften 13 2. Antikorruptionsklausel 14 3. Zuwendungsempfänger 14 4. Verhaltenskodex für Geschäftspartner 14 5. Erfahrungsaustausch mit der Wirtschaft 15 VII. Transparenz des Verwaltungshandeins 15 VIII. Null-Toleranz 15 3
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Vorbemerkung Korruption ist kein Kavaliersdelikt. Das Thema Korruptionsprävention wird - vor allem auch in der deutschen Wirtschaft - mittlerweile sehr ernst genommen. Die Sensibilität gegenüber dem Thema Korruption hat sich bei Medien, Unternehmen und auch in der Verwaltung stark erhöht. 1. Korruptionslage Die Zahl der Korruptionsskandale, über die in den letzten Jahren in den Medien berich- tet wurde, hat stark zugenommen. Korruption ist in vielen Bereichen der Gesellschaft ein aktuelles Thema; gegen viele deutsche Unternehmen wurde in den letzten Jahren ermittelt. Das Bundeskriminalamt informiert jedes Jahr in einem Lagebild Korruption über das aktuelle Ausmaß der polizeilich registrierten Korruptionskriminalität in Deutschland. Im Durchschnitt der letzten Jahre (2005 - 2011) wurden dem BKA über 15.000 Korruptionsstraftaten (pro Jahr) gemeldet. Allein im Jahr 2011 wurden 46.795 Korruptionsstraftaten festgestellt. Da es sich bei der Korruptionskriminalität um typische Kontrolldelikte handelt, ist von einem Dunkelfeld in beträchtlicher Höhe auszugehen. 2. Neue Sensibilität Die Reaktion der verantwortlichen Stellen auf bekannt gewordene Korruptionshandlun- gen bestand häufig in der Beteuerung, dass es sich um untypische Einzelfälle handele und es überall "schwarze Schafe" gebe. Spätestens durch den Siemens-Skandal wurde das mögliche Ausmaß von Korruption - nämlich des systematischen Einsatzes von Schmiergeld - in der Öffentlichkeit bewusst. Die Skandale der letzten Jahre haben die Sensibilität für das Thema Korruption weiter erhöht. ln vielen Unternehmen wurden mitt- lerweile Antikorruptionsprogramme und - abteiJungen ("Compliance") und Verhaltensko- dizes aufgestellt oder bestehende überarbeitet und ausgeweitet. Es wird immer mehr erkannt, dass sich Integrität im Wirtschaftsverkehr auszahlt. Mit unsauberen Geschäften kann kein Geld gewonnen, sondern viel Geld verloren werden. Sobald Bestechung im Spiel ist, drohen nicht nur harte Sanktionen, sondern das Image, die Reputation eines Unternehmens wird zerstört. 3. Auswirkungen von Korruption ln der öffentlichen Verwaltung führt Korruption zu hohen materiellen, aber auch enor- men immateriellen Schäden. Es werden z.B. Steuergelder verschwendet, weil Leistun- gen zu teuer eingekauft werden. Mit jedem Fall von Korruption verliert der Bürger das 4
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Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Verwaltung. Korruption gefährdet das rechtsstaatliche Gefüge, weil unter ihrem Einfluss das Vertrauen in Politik und Ver- waltung verloren geht. Elementarer Bestandteil jeden Rechtsstaats ist eine verlässliche, sich allein an sachlichen Erfordernissen orientierende Verwaltung. Das BMVI investiert jährlich Milliarden für den Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfra- struktur. Dabei wird das Ressort allerdings auch Ziel unlauterer Einflussnahme und Opfer krimineller Handlungen. Deshalb hat die Korruptionsprävention im Ministerium seit vielen Jahren einen konstant hohen Stellenwert. Sie ist ein entscheidendes Element einer langfristig erfolgreichen Korruptionsbekämpfung. Daher wurde das Programm Korruptionsprävention "Gemeinsam gegen Korruption" erstellt, um mit Hilfe vor- beugender Maßnahmen der Korruption nachhaltig entgegen zu wirken. Das Thema Korruptionsprävention ist in der Bundesverwaltung für Verkehr und digitale Infrastruktur fester Bestandteil bei der pflichtgemäßen Erfüllung der täglichen Aufgaben. Somit erfährt das Programm auch eine regelmäßige Fortschreibung. 5
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1. Konsequente Umsetzung der Richtlinie zur Korruptionsprävention Die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 gilt verbindlich für alle Bundesbehörden. Die konsequente Um- setzung der darin enthaltenen Regelungen im gesamten Geschäftsbereich ist ein Kernpunkt des Antikorruptionsprogramms. Das Ziel aller präventiven Maßnahmen ist, die Beschäftigten effektiv vor Korruptionsgefahren zu schützen. 1. Risikoanalyse Dazu müssen nach einer umfassenden Bestandsaufnahme die gefährdeten Arbeits- gebiete identifiziert werden. Im Vordergrund steht dabei die in Nr. 2 der Richtlinie zur Korruptionsprävention beschriebene Feststellung und Analyse der besonders kor- ruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete. Im Geschäftsbereich des Ministeriums wird in regelmäßigen Abständen sowie nach organisatorischen Änderungen oder Änderungen der Aufgabeninhalte die Korruptionsgefährdung neu festgestellt. Generell ist eine neue Gefährdungs- und Risikoanalyse spätestens nach fünf Jahren durchzuführen. Die Prüfung und die Kriterien der Bewertung sollen in den Behörden vor Beginn des Ver- fahrens näher erläutert werden. Um Missverständnisse bei den Beschäftigten von vorneherein auszuschließen ist aus- drücklich darauf hinzuweisen, dass eine etwaige Einstufung als besonders korruptions- gefährdet immer aufgabenbezogen erfolgt. Sie ist kein Zeichen des Misstrauens gegen einen Beschäftigten. Sie gilt unabhängig davon, wer mit der jeweiligen Aufgabe betraut ist. 2. Vergabesteile Besondere Aufmerksamkeit gilt der Vergabe von Aufträgen. ln Nr. 11.2 der Richtlinie zur Korruptionsprävention wird zwingend eine Trennung von Vorbereitung, Planung und Bedarfsbeschreibung einerseits und der Durchführung des Vergabeverfahrens anderer- seits vorgeschrieben. Deshalb wurde im Ministerium bereits in 2009 eine zentrale Ser- vicestelle Vergabe eingerichtet. Auch im Geschäftsbereich sind (möglichst zentrale) Vergabastellen einzurichten und Defizite in der Organisation des Vergabeprozesses durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu beseitigen. 6
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3. Reduzierung von Tatgelegenheiten Korruption kann wirksam verhindert werden, wenn sich in den Arbeitsabläufen und bei der Vorgangsbearbeitung keine Gelegenheiten bieten, die Korruption begünstigen kön- nen. Im Geschäftsbereich des BMVI ist deshalb das Mehr-Augen-Prinzip grundsätzlich sicherzustellen, insbesondere durch Regelungen, die eine fachnahe Zweitprüfung vor- sehen. Erkannte fehlerhafte Organisationsstrukturen sind so zu ändern, dass klare und transparente Arbeitsabläufe geschaffen werden. II. Fortbildung zur Korruptionsprävention Grundlage einer jeden Strategie zur Vermeidung von Korruption ist eine umfassende Information. Prävention bedeutet auch die Weitergabe von Wissen. Es wurde deshalb ein eigenes Fortbildungskonzept für Schulungen zur Korruptionsprävention erstellt. Das Fortbildungsprogramm des BMVI besteht aus einem Block aus zwei Seminaren für Führungskräfte, einem Seminar für Beschäftigte in (besonders) korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten und einem Workshoptor Ansprachpersonen für Korruptionsprävention. Die Teilnahme ist verpflichtend. Die Schulungen werden von einem internen Dozenten- team anhand von einheitlichen Seminarunterlagen durchgeführt. Zur Auffrischung der Kenntnisse über Korruptionsgefahren haben alle Beschäftigten zusätzlich ein elektro- nisches Lernprogramm zu bearbeiten. 1. Führungskräfte Das Fortbildungsangebot für Führungskräfte gliedert sich in ein Grundseminar und ein Aufbauseminar. Das Grundseminar ist für die Erstfortbildung aller neu ernannten Füh- rungskräfte vorgesehen. Im Grundseminar werden anhand praxisrelevanter Fallgestal- tungen zum Thema "Belohnungen, Geschenke und Bewirtungen" Korruptionsgefahren erläutert. Sie sollen in die Lage versetzt werden, auf mögliche Korruptionsanzeichen angemessen und zielorientiert zu reagieren. Im Aufbauseminar wird den Führungskräften ausführlich der in der Richtlinie zur Korruptionsprävention enthaltene Leitfaden für Vorgesetzte erläutert, damit sie ihrer Vorbildfunktion und Fürsorgepflicht gerecht werden und sie die in der Richtlinie vorge- schriebene regelmäßige Sensibilisierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Kor- ruptionsgefahren inhaltlich wahrnehmen können. Daneben erhalten die Führungskräfte einen Überblick über die in der letzten Zeit in vielen großen deutschen Unternehmen eingeführten Maßnahmen zur Korruptionsprävention. 7
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Die Teilnahme an beiden Seminaren ist für alle Führungskräfte vorgeschrieben: Das Grundseminar innerhalb eines Jahres nach Bestellung und das Aufbauseminar inner- halb eines Zeitraumes von drei bis fünf Jahren nach der Erstschulung. 2. Beschäftigte in (besonders) korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten Die Fortbildung der Beschäftigten in besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten ist durch die verpflichtende Teilnahme an einem Tagesseminar sichergestellt. Die Schu- lung soll die Beschäftigten für Korruptionsgefahren sensibilisieren und vor der korrupten Einflussnahme durch Andere schützen. Auch werden Vorschläge für ein loyales und integres Verhalten in Konfliktsituationen erörtert. Aufgrund der in den Seminaren gewonnenen Erfahrungen und um die Sensibilität für das Thema Korruptionsprävention insgesamt bei allen Beschäftigten zu erhöhen, wird das Seminar auch für Beschäftigte in (nur) korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten ver- pflichtend vorgeschrieben. Durch die Teilnahme an diesem Seminar wird bereits eine sehr hohe Sensibilisierung erreicht. Dieses Niveau sollte durch wiederholte Informationen durch Vorgesetzte und allgemeine Hinweise der Ansprachpersonen für Korruptionsprävention aufrechterhalten werden. 3. Allgemeine Fortbildungsmaßnahme Um die Sensibilität für das Thema Korruptionsprävention insgesamt bei allen Beschäf- tigten zu erhöhen, ist die Teilnahme an dem Seminar für Beschäftigte in (besonders) korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten im BMVI als allgemeine Fortbildungsmaßnah- me für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entscheidungsrelevanten Tätigkeiten vorgeschrieben: Das sind alle Beschäftigten des höheren Dienstes und des gehobenen Dienstes. Die Behörden des Geschäftsbereiches sollten ebenfalls den Teilnehmerkreis erweitern und die Korruptionsprävention als allgemeine Fortbildungsmaßnahme vorsehen. 4. Ansprachpersonen für Korruptionsprävention Das BMVI führt mindestens einmal jährlich einen Erfahrungsaustausch mit den An- sprechpersonen für Korruptionsprävention der Behörden des Geschäftsbereiches durch. Die Veranstaltung wird als Workshop durchgeführt und dauert in der Regel zwei Tage. Dadurch wird ein einheitlicher Kenntnisstand über die maßgeblichen Bestimmun- 8
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gen im Bereich Korruptionsprävention vermittelt, damit angemessen und effektiv auf mögliche Korruptionsanzeichen reagiert werden kann. 5. Elektronisches Lernprogramm Das elektronische Lernen zur Korruptionsprävention dient der interaktiven Wissensver- mittlung anhand von Fallbeispielen und ergänzt die bestehenden Präsenzveranstaltun- gen. Damit sollen die Beschäftigten hinsichtlich möglicher Korruptionsgefahren wieder- holt sensibilisiert und fortgebildet werden. Die Lernprogramme sind für unterschiedliche Adressaten erstellt worden, die den bisherigen Wissensstand der Anwender berücksich- tigen, d. h. ob bereits an einem Seminar teilgenommen wurde oder nicht. Das Lernpro- gramm besteht aus folgenden Modulen: - Lernprogramm "Sensibilisierung": Dieses Lernprogramm ist für alle Beschäftigten vorgesehen, welche bisher an keinem Seminar zur Korruptionsprävention teilgenom- men haben. - Lernprogramm "Korruptionsprävention im Risikobereich": Dieses Lernprogramm ist für Beschäftigte vorgesehen, die bereits an einem Seminar zur Korruptionspräven- tion teilgenommen haben. - Lernprogramm "Führungskräfte": Dieses Lernprogramm ist für Führungskräfte vor- gesehen, die bereits mindestens am Grundseminar teilgenommen haben. Die Fortbildung durch das elektronische Lernprogramm zur Korruptionsprävention ist für alle Behörden des Geschäftsbereiches verbindlich. Jeder Beschäftigte hat innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes mindestens ·ein Modul des Lernprogramms zu bearbei- ten. 111. Sensibilisierung der Beschäftigten Die Verhütung von Korruption muss bereits dort ansetzen, wo die Gefahr besteht, dass mit unlauteren Mitteln Einfluss auf das Verwaltungshandeln genommen wird. Neben den einzelnen Fortbildungsmaßnahmen sollen alle Beschäftigte hinsichtlich möglicher Korruptionsgefahren zusätzlich allgemein sensibilisiert werden. Durch die Vermittlung von Wissen lässt sich die Sensibilität steigern, die persönliche Integrität stärken und Korruption vermeiden. Das BMVI nutzt hierzu alle Kommunikationsmöglichkeiten, um die Informationen zur Korruptionsprävention weiter zu geben. ln einigen Behörden des Geschäftsbereiches findet eine wiederholte Information zum Thema Korruptionsprävention durch die Ansprachperson für Korruptionsprävention auf 9
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Mitarbeiter- bzw. Personalversammlungen statt. Daneben werden folgende besondere Maßnahmen zur Sensibilisierung durchgeführt: 1. Sensibilisierung für neue Beschäftigte Für neue Beschäftigte wird im BMVI regelmäßig eine Veranstaltung zur Sensibilisierung durchgeführt, in der auf mögliche Korruptionsgefahren aufmerksam gemacht und über die Folgen korrupten Verhaltens belehrt wird. ln einigen Behörden des Geschäftsberei- ches wird ebenso in allgemeinen Einführungsveranstaltungen für neue Beschäftigte über das Thema Korruptionsprävention informiert. Jede Behörde hat sicherzustellen, dass neue Beschäftigte über die wichtigsten Regelungen zur Korruptionsprävention in- formiert werden. 2. Faltblatt Korruptionsprävention im Geschäftsbereich Um das Bewusstsein für die Gefahren und Folgen von Korruption zu schärfen, wurde für den gesamten Geschäftsbereich ein eigenes Informationsblatt zum Thema Korrup- tionsprävention erstellt. Hierbei wird insbesondere auf den Verhaltenskodex gegen Kor- ruption und auf richtiges Verhalten bei auftretenden Korruptionsgefahren hingewiesen, damit von Anfang an keine Interessenkonflikte auftreten und Zweifel an der Objektivität vermieden werden. Das Faltblatt wurde erstmals am Weltantikorruptionstag (09.12.) 2010 an die Beschäftigten in allen Behörden des Geschäftsbereichs verteilt. Alle neuen Beschäftigten erhalten es im Rahmen der Erst-Sensibilisierung. 3. Leitfaden für die Sensibilisierung für Korruptionsgefahren durch Vorgesetzte Das Thema Korruptionsprävention sollte bei der Erledigung aller Aufgaben kontinuier- lich berücksichtigt werden. Dies liegt vor allem in der Verantwortung der Führungs- kräfte, es erfordert eine erhöhte Fürsorge für ihre Beschäftigten. Das eigene Verhalten und die Aufmerksamkeit der Führungskräfte sind dabei von großer Bedeutung - es ist das beste Mittel, um Korruption zu verhindern. Um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden, sollten die Führungskräfte deshalb in regelmäßigen Abständen ihre Beschäf- tigten bedarfsorientiert für Korruptionsgefahren sensibilisieren. Als Hilfestellung für diese Sensibilisierung wurde ein Leitfaden für die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Korruptionsgefahren durch Vorgesetzte erstellt und in 2013 in allen Behörden des Geschäftsbereiches verteilt. 10
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