Nitrat-RL_Mitteilung_271015.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur Düngeverordnung

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Ref. Ares(2020)1382649 - 05/03/2020 Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 27. Oktober 2015 Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2013/2199 gegen die Bundesrepublik Deutschland hier: Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 und die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 / „Nitrate“ Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Europäischen Kommission Folgendes mitzuteilen: Wie im Rahmen der Paketsitzung am 24. April 2015 in Berlin mit Vertretern der Europäischen Kommission vereinbart, wurden am 24. Juni 2015 der überarbeitete Entwurf der Düngeverordnung und der Entwurf zur Änderung des Düngegesetzes sowie deren Zeitpläne zur Umsetzung übersendet. Die Entwürfe waren nicht ressortabgestimmt. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei der Ressortabstimmung der Entwürfe ist eine Anpassung der Zeitpläne erforderlich. Die ressortabgestimmten Kabinettentwürfe werden der Kommission so bald wie möglich nachgereicht. Der angepasste Zeitplan zur Neufassung der Düngeverordnung sieht folgende nächste Schritte vor: Abschluss Ressortabstimmung Notifizierung EU nach Info-RL Strategische Umweltprüfung (SUP) Bundesrat November 2015 November 2015 bis Februar 2016 Oktober 2015 bis Januar 2015 Mai 2016 Der angepasste Zeitplan für die Änderung des Düngegesetzes sieht nachfolgende Schritte vor: Kabinett Bundesrat I Bundestag Bundesrat II Dezember 2015 Januar 2016 März 2016 Mai 2016
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