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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Jahressteuergesetz Verfassungsschutz Gemeinnützigkeit (2012)

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SZOARI Bundesministerium der Finanzen MD Michael Sell Leiter der Sieuerabteilung POSTANSCHRIFT Bundesminusterium der Finanzen, 11026 Berl HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße97, 10117Berlin Nurper E-Mail teL Bundesministerien : +49 (0) 30 18 682-4388 rax +49 (0)30 18682-884388 , . . Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung em WVA2@bmi.bund os Darum 13. Juk 2012 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BETREFF Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013; Ressortabstimmung des Entwurfs der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates + ANLAGEN - Entwurf Gegenäußerung - Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 302/12 - Beschluss) IV A2-S 1910/11/10076-05 2012/0610575 {heiAntwortDie GZ und DOKangeben) Anbei übersendeich den Entwurf für eine Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellung- nahme des Bundesrates zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013. ® Die Gegenäußerung der Bundesregierung soll am 1. August 2012 im Bundeskabinett beschlossen werden. Gef. erforderliche Änderungswünsche Ihrerseits können nur Berücksichtigung finden. wenn sie bis spätestens 17. Juli 2012, DS, per E-Mail (an IYA?:a:bmf.bund.de) eingegangen sind. Fehlanzeige ist nicht erforderlich. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gehe ich von Ihrer Zu- stimmung aus. Für die kurze Fristsetzung bitte ich um Ihr Verständnis. Im Auftrag Sell Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet, ww Dundesfinanztrumsiersum de
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Anlage !ENTWURF! AUF BASIS DER EMPFEHLUNGEN DER AUSSCHÜSSE (BR-Drs. 302/1/12) (VOR RESSORTABSTIMMUNG) Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Juli 2012 zum Entwurf.eines Jahressteuergesetzes 2013 - BR-Drucksache 302/12 (Beschluss) - Die Bundesregierung äußert sich zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Jah- ressteuergesetzes 2013 wie folgt: Zu Ziffer 1 Artikel 1 (8 7 Absatz 1 Nummer 4, $ 15 Absatz 01 - neu - und Absatz 3 EUAHIG) Die Bundesregierung wird den Vorschlag prüfen. Geprüft wird insbesondere, ob unter den Begriff „Ruhegehälter“ in $ 7 Absatz 1 Nummer 4 EUAHIG-E auch Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen oder hierfür eine klarstellende Ergänzung erforderlich ist. Zu Ziffer2 __ Artikel 2 Nummer 3 ($ 3 Nummer 5 EStG) Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. Die vorgeschlagene Regelung würde ältere Personen, die sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren, steuerlich benachteiligen, da für diese regelmäßig kein Kindergeldanspruch mehr besteht. Diese Bundesregierung will, um die Attraktivität dieses Dienstes zu erhalten, aber gerade auch ältere Personen, wie z. B. Rentner, die diesen Dienst in Teilzeit ausüben, mit be- rücksichtigen. Junge Menschen, die ein Anspruch auf Kindergeld haben und sich vor oder im Anschluss an ihre Ausbildung in freiwilligen Diensten engagieren, üben diese Tätigkeit häu- fig in Vollzeit aus und haben daneben keine weiteren Einkünfte. In diesen Fällen ergibt sich daher regelmäßig - auch bei einer Steuerpflicht der Bezüge - keine Steuerlast. Die Steuerfrei- stellung würde in der vorgeschlagenen Form somit bei dieser Personengruppe überwiegend in Leere gehen.
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-14- i- pä ro Eu s da O, ES - re hä isp m He en ch dli Sü r de Organisation für Astronomische Forschung in r- fo rn Ke r fü on ati nis ga Or e ch äis rop Eu die , BL EM - ie og iol rb sche Laboratorium für Molekula r hie rd wi n ge tun ich inr se ng hu rsc Fo en ch dis än inl it m eit schung - CERN). Eine Vergleichbark nicht gesehen. Zu Ziffer 53 Artikel 10 Nummer 3 ($ 51 Absatz 3 Satz2 AO) Die Bundesregierung wird der Bitte um Prüfung nachkommen. Zu Ziffer S4_ Artikel 10 Nummer 18a - neu - ($ 191 Absatz 5 Satz 3 - neu - AO) und Arti- kel 11 (Artikel 97 8 10 Absatz 11 - neu - EG AO) Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu. Zu Ziffer 55__Artikel 10 Nummer 22a - neu - ($ 275 AO) Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu. Zu Ziffer S6__Artikel 12 Nummer 3 - neu - ($ 164c - neu - StBerG) Die Bundesregierung unterstützt die Zielrichtung des Antrags. Die konkrete Ausgestaltung der Regelung bedarf jedoch noch der weiteren Prüfung. Durch die Bundesratsempfehlung soll sichergestellt werden, dass die im Steuerberatungsge- setz enthaltenen Verweise auf die Laufbahngruppen des gehobenen und höheren Dienstes auch nach den in verschiedenen Ländern erfolgten Dienstrechtsreformen weiterhin ihre Gül- tigkeit behalten. Zu prüfen ist noch, ob die Beschlussempfehlung alle Beamten einschließt, die durch eine Qualifizierungsmaßnahme die Voraussetzung für die Verleihung eines Amtes im ehemaligen „gehobenen Dienst“ erfüllen. Zu Ziffer 57__Artikel 18a - neu - ($$ 2 Absatz 3, 37 Absatz 7a - neu - ErbStG) Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu. Zu Ziffer 58__ Artikel 18a - neu - (8$ 13a Absatz 4, Absatz 5a - neu -, 13b Absatz ?, Absatz 2a, $ 37 Absatz 8 - neu - ErbStG) Die Bundesregierung unterstützt die Zielrichtung des Antrags. Die konkrete Ausgestaltung der Änderung bedarfjedoch noch weiterer Prüfungen. Zu Ziffer 59 _ Artikel 19 Nummer la - neu - und Nummer 2 ($ 97 Absatz 1b, $ 205 Absatz 5 BewG) Die Bundesregierung unterstützt die Zielrichtung des Antrags.
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