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Endgültiges Stenografisches Protokolltß/13 2. Untersuchungsausschuss gewandt: Das erklären Sie mal dem Kind!) Frank Tempel (DIE LINKE): Das erzählen Sie mal dem Verfassungsgericht und nicht mir, Herr Schuster. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Jetzt führen wir keine Debatte über die Vorratsdatenspeicherung. Der Zeuge hat auf die Frage von Herrn Tempel geant- wortet. Er hat für die einen sehr gut geantwortet, für die anderen nicht, aber wir sind noch im Be- wertungsteil. ,Deshalb: Herr Tempel, bitte sehr, haben Sie noch eine Frage? Frank Tempel (DIE LINKE): Nein. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Okay. Dann gucke ich noch Korrekturen anzubringen. Das Protokoll wird Ihnen vom Sekretariat zugesandt. Ich bin nach § 26 Absatz 2 PUAG gehalten, Sie zum Ende Ihrer Vernehmung darauf hinzuwei- sen, dass der Untersuchungsausschuss durch ei- nen Beschluss feststellt, also explizit, dass die Vernehmung eines Zeugen abgeschlossen ist, und diese Entscheidung darf erst ergehen, wenn nach Zustellung des Vernehmungsprotokolls zwei Wo- chen verstrichen sind oder auf die Einhaltung dieser Frist verzichtet worden ist. Das muss hier alles seine Ordnung haben, und das hat es auch. Deswegen: Noch mal ganz herzlichen Dank für Ihr Kommen. Wir wünschen Ihnen persönlich al- les Gute und weiterhin viel Erfolg für Ihre wich- tige Arbeit. Herzlichen Dank. noch mal in die Runde: Hat sich noch irgendwas ergeben bei den Kolleginnen und Kollegen?- Herr Schuster. Zeuge Jörg Theissig: Ich danke Ihnen, Frau Vor- Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Ich Vorsitzende Or. Eva Högl: Wir machen jetzt zehn sitzende. habe nur eine Frage im Anschluss daran. Herr Theissig, gibt es irgendeine andere Ermittlungs- methode, die die Vorratsdatenspeicherung ge- nauso gut ersetzen könnte in solchen Fällen? Minuten Pause, liebe Kolleginnen und Kollegen, und dann setzen wir die Sitzung fort mit der Ver- nehmung des Staatsanwalts Dr. Schumacher. Zeuge Jörg Theissig: Mir ist keine bekannt, und (Unterbrechung von 16.14 bis 16.28 Uhr) ich wäre dankbar, wenn wir eine hätten, weil ich sage mir: Bei solchen Fällen von Gewalttaten von Kriminellen, den müssen wir wirklich mit aller uns zur Verfügung stehenden Macht als Strafver- folgungsbehörde nachkommen. Aber mir ist lei- der keine bekannt. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Herzlichen Dank.- Dann sehe ich keine weiteren Fragen. Dann, Herr Theissig, darf ich mich bei Ihnen ganz herzlich bedanken im Namen der Mitglieder des Ausschusses, und ich darf auch für alle Mit- glieder des Ausschusses sagen: Es war sehr hilf- reich, dass wir Sie hier als Zeugen hatten. Vielen Dank dafür. Ich darf Sie nochmals darauf hinweisen - das hatte ich vorhin ja schon erwähnt -, dass Sie das Protokoll bekommen, nachdem es gefertigt wurde. Sie haben dann die Gelegenheit, auch 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag · Stenografischer Dienst Seite 23 von 44
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Endgültiges Stenografisches Protokoll18/13 2. Untersuchungsausschuss Vernehmung des Zeugen Dr. Joachim Schumacher Vorsitzende Dr. Eva Högl: Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Lieber Herr Dr. Schumacher, wir kommen jetzt zu Ihrer Vernehmung. Ich habe Ihnen ja vorhin schon den GegenstandderVernehmung erläutert. Ich habe Sie zur Wahrheit ermahnt. Ich habe Sie auch be- lehrt, und jetzt komme ich zur Vernehmung zur Person. Bitte seien Sie so nett und nennen uns Ihren Namen, Ihr Alter, Ihren Beruf und Ihren Dienstort Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Dr. Joachim Schumacher, 40 Jahre alt, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft in Mainz. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Vielen Dank, Herr Dr. Schumacher.- Ich komme jetzt zur Vernehmung zur Sache. Herr Dr. Schumacher, zunächst gebe ich Ihnen Gelegenheit, dem Ausschuss das im Zusammenhang darzulegen, was Ihnen vom Ge- genstand der Vernehmung bekannt ist, und dafür erteile ich Ihnen gerne das Wort. Bitte sehr. Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Ich bitte, sollte ich da jetzt Themen erörtern, die hier in gehei- mer Sitzung erörtert werden sollten, mich darauf hinzuweisen. Mir ist jetzt der genaue Umfang dessen, was ich jetzt hier in öffentlicher Sitzung sagen kann, nicht hundertprozentig sicher ver- traut. Ich werde jetzt mal versuchen, das mög- lichst so zu formulieren, wie ich es für richtig halte. Ich war mit Ermittlungen gegen einen Beamten X betraut. Die sind zu unserer Behörde gekommen durch eine Anzeige des Bundeskriminalamtes. Das Bundeskriminalamt hat diese Anzeige bei uns persönlich vorbeigebracht und dort Hinweise auf entsprechende Vorwürfe mit schriftlichen Unterlagen übergeben. Das war im Februar 2012, genau am 1. Februar 2012. Ich habe mir insoweit für die Termine Notizen gemacht, weil ich mir die jetzt aus dem Gedächtnis heraus nicht mehr merken könnte. Das war dann auch Anlass, am selben Tag dann noch entsprechende Ermittlungen in Gang zu bringen. Die betrafen, sage ich mal, Bank- und 18. Wahlperiode Kontoermittlungen, die erforderlich waren, um im Rahmen dieser Anzeige oder dieses Verbrin- gens enthaltene Tatsachen zu überprüfen auf ihre Validität hin, weil die Quellen, die wir bekom- men hatten, einen Mangel an Seriosität hatten, sodass wir gerne diese Informationen überprüfen wollten. Diese Informationen ging dann Stück für Stück bei uns ein und führten dazu, dass dann letztlich mit Datum vom 5. März entsprechende Informati- onen eingingen, die die ursprünglichen Angaben bestätigten, die in den schriftlichen Unterlagen vorhanden waren, und führten dann dazu, dass, weil sich daraus wiederum Nachfragen ergaben an das BKA im Hinblick darauf, dass sich mög- licherweise ein Alibi des Beamten, der betroffen war, hätte ergeben können, weitere Nachfor- schungen beim Bundeskriminalamt erforderlich waren. Diese haben wir dann in Auftrag gegeben. Diese Unterlagen und das, was uns dann schrift- lich mitgeteilt wurde, lagen mir letztlich bis zum 28.03.2012 vor, und nachdem das geklärt war, habe ich am 29.03. Exekutivmaßnahmen beim Er- mittlungsrichter beantragt. Der Ermittlungsrichter hat entsprechende Beschlüsse erlassen am 10. April 2012. Die sind dann auch am selben Tag noch an die bearbeitende Dienststelle von mir persönlich übergeben worden und wurden dann am 13. April vollzogen. Nach Vollzug dieser Exe- kutivbeschlüsse gab es dann entsprechend weite- ren Ermittlungsbedarf, insbesondere-- Vorsitzende Dr. Eva Högl: Dazu? (Barbara Woltmann (CDU/CSU): Nein, das Wort! Ich habe das akus- tisch nicht verstanden!) Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Vollzogen. Die wurden vollzogen, die Beschlüsse. (Barbara Woltmann (CDU/CSU): Die Be- schlüsse?) -Ja.- Und nach Vollzug der Beschlüsse ergab sich weiterer insbesondere Auswertungsbedarf im Hinblick auf technische Gerätschaften. Das fand bei den entsprechenden Einheiten der Poli- zei statt und nahm einen erheblichen Zeitraum in Deutscher Bundestag - Stenografischer Dienst Seite 24 von 44
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Endgültiges Stenografisches Protokoll18/13 2. Anspruch, was mit generellen Belastungen dieser Einheit zu tun hat. Die Sachen wurden schon vorgezogen und beschleunigt bearbeitet. Nichts- destotrotz dauerte das dann bis zum 06.09. Dann lagen mir die Ergebnisse der Auswertung vor, und ich habe dann am 07.09., meine ich-- Nein, dann habe ich erst zunächst dem dann sich be- stellt habenden Verteidiger die Akten zur Ein- sichtnahme übersandt. Der hat dann um Verlän- gerung der Stellungnahmefrist gebeten, im Hin- blick darauf, dass ein sogenannter runder Tisch zwischen dem BKA und seinem Mandanten ver- einbart war. Da ging es um dienstrechtliche Fra- gen. Letztlich wurden jedenfalls Stellungnahme- fristverlängerungen gewährt bis zum 09 .11. Dann wurde noch mal eine neue Verlängerung bean- tragt. Die habe ich abgelehnt, weil mir dann die Fortdauer des Verfahrens zu lange schien. Da- raufhin wurde dann eine Einlassung abgegeben bis zum-- die schriftlich am 12.11. bei uns vor- lag. Am 13.11. habe ich dann auf dieser Basis ei- nen Strafbefehl beantragt. Der ist dann auch am 26.11. vom Gericht erlassen worden und ist dann auch rechtskräftig geworden Ende des Jahres 2012. Das ist der ganz formale Ablauf der Dinge, die mir jetzt erinnerlich sind dazu. Vielleicht das noch: Bis auf dieses Erstgespräch, bei dem die Mitarbeiter des Bundeskriminalamts persönlich bei uns waren, gab es keine weiteren Besprechungen in diesem Sinne mit dem Bun- deskriminalamt Es gab lediglich auf das, was ich gerade vorhin gesagt habe, auf diesen internen Nachermittlungsbedarf, den ich dann fernmünd- lich angemeldet habe, noch mal schriftliche Mit- teilungen vom Bundeskriminalamt, und dann gab es später - das war aber erst, nachdem die Be- schlüsse vollzogen waren- noch mal Anfragen zum Sachstand im Hinblick auf dort auch anhän- gige disziplinarrechtliehe Verfahren. Dann habe ich zum einen darauf hingewiesen, dass eben die Auswertungen noch andauern. Zum anderen habe ich dann entsprechende Sachstandsanfra- gen hinsichtlich der noch mutmaßlich ausstehen- den Dauer an die Polizeidienststellen übersandt und Entsprechendes mitgeteilt ans BKA. Untersuchungsausschuss Vorsitzende Dr. Eva Högl: Herzlichen Dank, Herr Dr. Schumacher. Ich stelle zunächst ein paar Fra- gen, und dann haben die Fraktionen die Möglich- keit, ebenfalls Fragen zu steilEm. Nur ganz kurz: Zu Ihrem Hintergrund interessiert mich: Seit wann sind Sie Staatsanwalt und seit wann bei der Staatsanwaltschaft in Mainz? Zeuge Or. Joachim Schumacher: Ich bin seit Juni 2003 Staatsanwalt, und das auch schon seit Be- ginn bei der Staatsanwaltschaft in Mainz. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Sie hatten uns eben berichtet, dass am 1. Februar 2012 vom Bundes- kriminalamt die Akte übergeben wurde an die Staatsanwaltschaft in Mainz. Wo ist die Akte dann zunächst gelandet? Können Sie uns das vielleicht kurz berichten? Wenn Sie uns dann auch sagen: Wie kam sie zu Ihnen auf den Schreibtisch, und wie wurden Sie der zuständige Dezernent? Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Ich wurde da- mals, weil ich einfach aus dem Geschäftsvertei- lungsplan heraus buchstabenmäßig zuständig war, direkt zu der Besprechung mit dem Bundes- kriminalamt hinzugebeten von meiner damaligen Abteilungsleiterin, der Frau Keller, die Sie auch hören werden, und habe deswegen direkt dieses Gespräch und auch die Übergabe der Akte mitbe- kommen. Die wurde dann, wie das so vorgesehen ist, durch meine damalige Abteilungsleiterin aus- gezeichnet im Sinne, in welches Dezernat die eingetragen wird, wurde dann an die zentrale Er- fassung übergeben, und die Akte befand sich dann in meinem Zimmer zunächst, bis die weite- ren Ermittlungen getätigt wurden, respektive auf meiner Geschäftsstelle. Wobei man sagen muss: Es gab bei der Akte auch Datenträger. Es waren DVDs mit übergeben wor- den, ich meine, neun Stück an der Zahl. Die be- fanden sich in meinem Zimmer ausschließlich. Die habe ich nicht an die Geschäftsstelle überge- ben. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Dann die Frage: Natür- lich gab es ein paar Besonderheiten, weil es ja der Beamte X aus dem Bundeskriminalamt war. Aber gab es sonst irgendwelche Besonderheiten, 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag · Stenografischer Dienst Seite 25 von 44
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Endgültiges Stenografisches ProtokolllB/13 2. Untersuchungsausschuss Frage zu den Dateien, die vom Bundeskriminal- amtmit übergeben wurden. In den Unterlagen in der Akte befand sich ja auch die Kundendatei. Haben Sie sich dieser Kundendatei besonders ge- widmet? Haben Sie da Einsicht genommen, oder wie sind Sie mit diesen Anlagen, mit den Da- teien, mit dem Beweismaterial umgegangen? Wenn Sie uns das mal schildern. das Prozedere dieser Entstehung der inkriminier- ten Dateien. Da befanden sich mehrere Dateien, unter anderem auch diese Datei, die ich dann je- denfalls später festgestellt habe. Es ist aber durchaus möglich, dass ich da auch damals rauf- geklickt habe. Das will ich gar nicht bestreiten; kann ich nicht mehr sagen. Wenn ich sie aufge- klickt habe, habe ich sie direkt wieder geschlos- sen, weil es ist so: Grundsätzlich bei diesen Ver- fahren-- Die sind keine Seltenheit. Also OP-Ver- fahren, größere Verfahren mit mehreren Beschul- digten, treten bei uns sehr häufig auf, und dann ist es eigentlich so: Grundsätzlich gebietet der Datenschutz, dass da nicht in einer Akte quasi alle anderen Beschuldigten auch noch zu erken- nen sind. Nichtsdestotrotz ist es in der Praxis so: Egal ob BKA, LKÄ oder spezielle Eingriffseinhei- ten der Staatsanwaltschaften solche Verfahren zentral führen, passiert es immer wieder, dass dort Teilinhalte in den Akten sind, aus denen man auch Rückschlüsse auf andere Beschuldigte ziehen kann. Solche Akteninhalte interessieren mich deswegen schon primär nicht, weil die im Regelfall gar nicht unsere Zuständigkeit berüh- ren. Ich würde jetzt auch nicht eine Liste durch- gehen und gucken: Sind da vielleicht noch wei- tere für uns dabei? Denn die Zentralbearbeitung und die Verteilung der Akten lag ja in dem Fall beim BKA, und uns wurde ja auch gesagt, dass dieses Verfahren quasi vorrangig vor den ande- ren, also vor der weiteren Verteilung weiterer Verfahren, bearbeitet wird, weil man auf diese Person gestoßen ist. Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Zunächst: In der Vorsitzende Dr. Eva Högl: Also ist es richtig, Akte, also in der Papierakte, befand sich diese Datei nicht. Die befand sich nur auf einem Daten- träger. Dass sie sich auf dem Datenträger befand, das weiß ich definitiv erst seit dem Zeitpunkt, in dem ich sie aus dem Archiv erneut hervorgeholt habe, weil ich sie dem Rechtsausschuss vorlegen lassen musste, und dann habe ich natürlich noch mal in die Datenträger reingeschaut Ich will nicht ausschließen, dass ich auch im damaligen Verfahren diese Dateien angeschaut habe. Es wa- ren neun DVDs. Primär enthielten die inkri- miniertes Material, das der Rechtsprüfung unter- lag durch mich - das habe ich auch sehr ausführ- lich getan; das ist auch aktenkundig-, und sie enthielten eine DVD mit allgemeinerem Material. Da ging es um - ich will mal sagen - allgemein wenn ich festhalte, dass in diesem Zusammen- hang Sie die anderen Beschuldigten oder ein Name auf dieser Kundendatei nicht interessiert haben, sondern Sie sich vollständig auf den Be- amten X konzentriert haben und alles, was dafür notwendig war? oder ist das Verfahren, das Ermittlungsverfahren, von Ihnen als ein normales Ermittlungsverfahren in so einer Angelegenheit geführt worden? Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Na ja, die Be- sonderheit bestand nun zunächst überhaupt da- rin, dass die Akte zunächst vom BKA persönlich überbracht wurde - das ist mir also in meiner Dienstzeit bisher noch nicht unterlaufen -, und natürlich auch darin, dass aufgrund der Tatsache, dass eben ein BKA-Beamter betroffen war, das Verfahren ja selbst vom BKA geführt wurde- es handelte sich ja um ein größeres Verfahren-, na- türlich immer eine gewisse Brisanz im Verfahren, und deswegen auch darum gebeten wurde, dass eine besondere Diskretion gewahrt wird bei der Bearbeitung des Verfahrens und dass eben auch eine gewisse Eilbedürftigkeit gesehen wurde. Das waren vielleicht die. Besonderheiten. Ansonsten, was den reinen Inhalt des Verfahrens angeht, war das kein Verfahren, das aus der Masse dieser Verfahren besonders herausstach. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Dann habe ich eine 18. Wahlperiode Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Das ist richtig. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Und dann stelle ich zur Sicherheit auch noch mal die Frage: Als Sie - wenn es auch zufällig gewesen ist - die Liste an- geklickt haben, ist Ihnen zu irgendeinem Zeit- punkt auf dieser Liste oder in einem anderen Zu- sammenhang der Name von Sebastian Edathy Deutscher Bundestag- Stenografischer Dienst Seite 26 von 44
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Endgültiges Stenografisches Protokoll18/13 2. aufgefallen oder zu Ohren gekommen oder ir- gendwas? Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Als ich die Akte für den Rechtsausschuss wieder herausholen musste- das war also dann irgendwann 2013 -, ja, das räume ich ein, habe ich auch nachge- schaut, weil ich natürlich gucken wollte: Ist denn der Name dort überhaupt drauf gewesen? Da habe ich also, ich meine, eine Excel-Tabelle ge- öffnet und mit Suchfunktion geguckt und festge- stellt: Jawohl, der Name ist da drauf. Vorher nein. Hätte mir aber auch, muss ich zugeben - ich ge- stehe meine Ignoranz da offen ein - im Zeitpunkt 2012 auch gar nichts gesagt, der Name. Untersuchungsausschuss haupt niemand außer mir auf den Datenträger ei- nen Blick gehabt haben, es sei denn natürlich, je- mand wäre nachts in mein Büro gekommen, aber jedenfalls dort, sage ich mal, hatte kein anderer Sachbearbeiter Zugriff auf die Akten. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Das heißt, Sie können das ausschließen, dass jemand auch Unbefugtes sich diese Sonderakte in Ihrem Büro mal angese- hen hat oder ange- - Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Das kann ich nicht ausschließen, weil ich ja, sage ich mal - - Das ist ein genereller Büroschi üssel. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Ja. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Okay. Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Theoretisch (Zuruf: Hätte ihm nichts ge- sagt?) - Hätte ihm nichts gesagt, genau. - Vielen Dank. Das ist ja für uns hier ein wichtiger Gesichts- punkt. Deswegen habe ich das auch so explizit noch mal nachgefragt. Dann würde ich ganz gerne noch mal wissen, wer diese Akte außer Ihnen noch bearbeitet hat und wer auch die Excel-Liste, die auf dem Datenträger war, hätte einsehen können. Wenn Sie uns das mal schildern: Wer ist mit dieser Akte alles be- fasst gewesen? Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Also, mit der Akte war eigentlich oder war ausschließlich ich befasst als Dezernent. Es gab da keinen weiteren Sachbearbeiter. Soweit ich mich erinnere: Ich hatte die DVDs, auch weil die in die Sachakte nicht reingehören, sondern in Sonderbände, früh- zeitig in einen Sonderband ausgesondert. Nach meinem Erinnern lag dieser Sonderband die ganze Zeit bei mir. Ich habe den Verteidiger da- mals - das tue ich immer in solchen Fällen - da- rauf hingewiesen, dass diese Datenträger bei mir ausliegen, dass sie Beweismittel sind, dass sie nicht mit versandt werden, dass sie aber in der Geschäftsstelle bei mir eingesehen werden kön- nen. Das ist aber nicht passiert. Es gab keinen Einsichtnahmetermin durch den Verteidiger. Deswegen kann nach meinem Erinnern über- 18. Wahlperiode kann ich das nicht ausschließen. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Aber-- Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Ich habe nur keinerlei Anhaltspunkte dafür, und dieses Ver- fahren wurde auch in der Behörde sehr diskret behandelt. Ich habe auch nicht mit Kollegen über das Verfahren gesprochen. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Genau.- Dann haben Sie - - Ich möchte zu diesem Akteneinsichtsrecht noch mal etwas sagen. Sie haben gesagt, dass der Verteidiger dann selbstverständlich Aktenein- sicht bekommen hat. Sie haben ja auch die Ver- längerung, die Sie gewährt haben und einmal ab- gelehnt haben, geschildert. Gehörte dazu auch die DVD mit der Excel-Liste, oder betraf das an- dere Aktenteile, oder wie verhält sich das? Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Die Datenträger wurden niemals mit versandt, und ich habe auch jeweils, wenn ich dem Akteneinsichtsgesuch nachgegeben habe - das war zweimal der Fall, einmal nach Durchsuchung und nach Auswer- tungsergebnis -, immer nur die Papierakten über- sandt, habe jeweils darauf hingewiesen, dass diese Datenträger bei mir einliegen und dass sie eingesehen werden können, dass sie aber nicht übersandt werden, weil sie Beweismittel sind und als solche nicht dem Akteneinsichtsrecht unterliegen. Diesem Hinweis ist der Verteidiger nicht in der Weise nachgekommen, dass er gesagt Deutscher Bundestag · Stenografischer Dienst Seite 27 von 44
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Endgültiges Stenografisches Protokolllß/13 2. hat: "Dann möchte ich jetzt gerne einen Termin haben", sondern er hat darauf verzichtet, persön- lich Einsicht in die Dateien oder in diese DVDs zu nehmen. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Das heißt- ich stelle es noch mal ganz kurz klar-: Ich stelle fest, dass der Verteidiger des Beamten X zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit hatte, diese Kundendatei, diese Excel-Liste, die sich auf dem Datenträger befand, einzusehen. Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Das ist richtig. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Okay. Ich habe dann keine weiteren Fragen.- Dann kommen wir zur .Befragung durch die Fraktionen, und wir begin- nen mit der Fraktion Die Linke. Herr Tempel hat das Wort. Frank Tempel (DIE LINKE): Danke schön. - Meine Frage bezieht sich genau auf den gleichen Komplex und ist deswegen auch sehr kurz, weil ich natürlich die bisher gemachten Antworten verwende. Ich beziehe mich direkt darauf. Es geht ebenfalls um die Liste, auch eigentlich nur noch mal fürs Protokoll. Wir hatten den Verteidi- ger - das haben Sie abschließend gemacht - des BKA. Das Justiziariat hat ja wohl auch Aktenein- sicht bekommen. Da gilt das Gleiche dann ent- sprechend? Die haben auch nicht diesen Sonder- band bekommen? Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Sie meinen jetzt das Akteneinsichtsgesuch durch das BKA nach Abschluss des Verfahrens? Frank Tempel (DIE LINKE): Ja. Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Das kann ich Ihnen nicht ganz genau sagen, weil die Aktenein- sicht nicht durch mit gewährt wurde. Die Akte war dann in der Vollstreckung. Frank Tempel (DIE LINKE): Okay. Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Da ist die Ak- teneinsicht durch einen Kollegen gewährt wor- den. Ich kann mir das aber nicht vorstellen, denn es ist ein Beweismittel, und Beweismittel werden grundsätzlich nicht mit Akteneinsicht übersandt. 18. Wahlperiode Untersuchungsausschuss Man muss aber auch sagen: Das BKA hatte uns die Daten ja auch selbst übergeben, also die stammten ja von denen. Also wäre es auch merk- würdig gewesen, wenn sie sie dann erneut ange- fordert hätten zur Einsicht. Aber ich kann dazu nichts Genaues sagen, weil ich das nicht veran- lasst habe. Frank Tempel (DIE LINKE): Ja, ist okay.- Das war jetzt der Bereich Akteneinsicht Dann geht ja das Verfahren-- Irgendwann ist es zum Amtsge- richt Bingen gegangen. Da geht dann aber dieser Sonderband mit hin, mit diesen Datenträgern, komplett, so wie er ist? Also dort hat man dann wieder Einsicht darauf? Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Richtig. Die Ak- ten sind dann mit an das Amtsgericht gegangen, auch zwingend, weil die Einsichtnahme dieser Beweismittel eigentlich erforderlich war, um als Gericht sich ein Urteil darüber zu bilden, ob der von mir beantragte Strafbefehl überhaupt rech- tens ist. Frank Tempel (DIE LINKE): Danke schön.- Dann bin ich im offenen Teil schon durch. Vorsitzende Dr. Eva Högl: Herzlichen Dank, Herr Tempel.- Jetzt geht das Fragerecht zur CDU/CSU- Fraktion. Frau Woltmann hat das Wort. Bitte sehr. Barbara Woltmann (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Vorsitzende.- Herr Dr. Schumacher, wir versuchen ja, mit Ihrer Befragung Licht ins Dun- kel- wenn überhaupt noch Dunkelheit besteht-, in das Verfahren zu bringen, damit uns klar wird, wer wie mit wem genau zusammengearbeitet hat, wo die Besonderheiten waren usw. Ich schließe auch an Ihre Antworten schon an, die Sie auf die Fragen der Vorsitzenden gegeben haben. Ich möchte zunächst aber erst versuchen, für uns noch ein bisscheu mehr Klarheit in die Zusam- menarbeit der unterschiedlichen Dienststellen - BKA, ZIT und dann auch Ihre Tätigkeit - zu brin- gen. Sie hatten gesagt, die Unterlagen sind Ihnen persönlich überbracht worden. Dann haben Sie vorhin aber auch einmal gesagt, ja, die Akten sind vom - - Es war schon aus Ihrer Sicht ein be- Deutscher Bundestag - Stenografischer Dienst Seite 28 von 44
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Endgültiges Stenografisches Protokoll18/13 2. sonderesVerfahren durch das persönliche Über- bringen. Auch die Akten sind, oder das Verfah- ren auch, vom BKA geführt worden. Darauf möchte ich zunächst eingehen, weil wir durch vorherige Zeugenbefragungen gehört haben, das BKA ist ja erst mal - ich sage mal - so eine über- geordnete Stelle, die erst mal, wenn ich keine di- rekte Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft habe, versucht, diese Dinge zu ermitteln, wo Be- schuldigte eventuell wohnen, um damit auch die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft zu finden. Vielleicht können Sie das noch mal erläutern, was Sie vorhin genau damit gemeint haben: Die Akte wird vom BKA geführt. Dann interessiert mich auch noch, dass - - Nein, machen wir das erst mal. Die nächste Frage stelle ich dann danach. Sonst geht es mir hier durch- einander. Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Vielleicht ist das irgendwie missverständlich rübergekommen. Was ich gemeint habe, ist: Die Akte wurde uns vom BKA übergeben. Das BKA hat die Akte nicht geführt. Aktenführende Stelle ist die Staatsan- waltschaft. Wir haben die Akte geführt. Wenn ich das gesagt habe, ist das falsch. Tut mir leid, dann habe ich das vielleicht falsch ausgedrückt, aber das ist sicherlich nicht so, sondern wir haben al- leine die Akte geführt. Die Akte ist auch im wei- teren Verlauf später nicht mehr vom BKA bear- beitet worden, sondern die Polizeidienststelle, die ich später beauftragt habe mit dem Vollzug der Beschlüsse, war nicht das BKA. Barbara Woltmann (CDU/CSU): Vielen Dank noch mal für die Klarstellung. Deswegen-- Viel- leicht habe ich es auch falsch verstanden. Das hatte mich nämlich etwas irritiert, weil genauso auch alle anderen Zeugen geantwortet hatten. In- sofern fand ich das etwas irritierend, aber viel- leicht habe ich es auch falsch verstanden. Zum Verfahren selber: Sie haben vorhin ja auch noch mal den Zeitplan geschildert, wann das zu Ihnen gekommen ist, wie lange das gedauert hat. Sie sind seit 2003 Staatsanwalt, haben also auch ja schon sehr viel Erfahrung dann auf dem Ge- biet. Hat es aus Ihrer Sicht weitere Besonderhei- ten im Verfahren gegeben? Hat es längere Zeit ge- 18. Wahlperiode Untersuchungsausschuss dauert, bis Sie Ihre Informationen bekommen ha- ben? Sie haben ja auch gesagt, dass Sie das natür- lich untersuchen mussten und Informationen einholen mussten, dass Unterlagen kommen mussten. Hat das besondere Zeit oder ungewöhn- lich lange gedauert, oder war das vom Ablauf der Zeit her im normalen Verfahren wie andere auch? Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Das Verfahren wurde mit - wenn ich es mal so sagen darf- größtmöglicher Beschleunigung geführt. Jeweils wenn ich Informationen bekommen habe, wur- den sie am selben Tag weiterverarbeitet und am selben Tag entsprechend darauf Anträge gestellt. Die Informationen, die ich beantragt habe, ka- men, weil sie auch mit "Eilt" jeweils angefordert waren, ebenfalls eigentlich besonders schnell eher im Vergleich zu anderen Verfahren. Barbara Woltmann (CDU/CSU): Sie hatten auch ausgeführt, Herr Dr. Schumacher, dass Sie gebe- ten worden waren vom BKA, den Beamten X vor- rangig zu bearbeiten, schnell zu bearbeiten. Nun sind ja auf den Dateien, auf den Beweismitteln, die auch übersandt worden sind, alle anderen auch drauf gewesen - - also auch andere Fälle ja drauf gewesen. Ich frage es doch noch mal ganz explizit nach: War Ihnen das nicht bekannt, dass Sie noch weitere Daten quasi hatten von anderen Beschuldigten letzten Endes in Ihrem Büro, und haben Sie sich darüber gewundert, über die Aus- sage, dass Sie vorrangig und sehr schnell eben den Beamten X bearbeiten sollen, oder haben Sie das auch als ganz normalen Vorgang empfunden? Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Ich versuche noch mal, das zu referieren, was ich vorhin ge- sagt habe. Es ist nicht unüblich, wenn auch nicht korrekt, dass in sogenannten Operationsverfahren -das sind Verfahren, in denen eine Vielzahl von Beschuldigten auftritt, auch wenn sich ein Ver- fahren nur gegen einen Beschuldigten richtet, und das ist, ganz plump gesagt, der, der auf dem Aktendeckel steht, und nur für den bin ich zu- ständig, und für andere habe ich keine Zustän- digkeit und mir deswegen auch keine Gedanken zu machen-, dass in solchen Verfahren auch an- dere Namen und andere Beschuldigte auftreten. Das ist aber nichts, was ich in besonderer Weise Deutscher Bundestag - Stenografischer Dienst Seite 29 von 44
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Endgültiges Stenografisches Protokoll18/13 2. Untersuchungsausschuss zur Kenntnis nehme, außer vielleicht mit Miss- billigung der Aktenführung, wie sie von der Poli- zei oder anderen Stellen kommt, aber nicht in der Weise, dass ich sage: So, jetzt werde ich initiativ tätig, obwohl ich ja weiß, dass die Stelle, die diese Grobdaten in Sammeleinheit hat, diese Ver- fahren bearbeitet. Im Übrigen habe ich auch - das ist vielleicht auch ein Missverständnis - nicht die Daten anderer Be- schuldigter. Ich konnte aus diesen Listen - ich habe es ja später mal angeschaut - weder sehen, was da bestellt wurde, noch, wann das bestellt wurde, noch, wie viel da bestellt wurde. Das wa- ren nur Namenslisten. Die anderen Auswertungs- daten, die hatte ich ausschließlich für den einen Beschuldigten, der in meinem Verfahren war. Alle anderen Daten hatte ich nicht. Barbara Woltmann (CDU/CSU): Und insofern - das haben wir auch aus vorherigen Befragungen gehört - ist dann der Fall auch diiekt zu Ihnen ge- kommen, weil man da schon einen Wohnort hatte, weil sonst geht es ja an die ZIT. Mit interessiert jetzt noch die Zusammenarbeit mit der ZIT. Wir haben gehört, die ZIT kommt immer dann, wird immer dann beteiligt, wenn noch kein Wohnort und damit keine zuständige Staatsanwaltschaft greifbar ist. Dann schickt das BKA die Dinge an die ZIT. Wir hatten mal einen Zeitplan bekommen, und es ergibt sich auch aus einem Innenausschussprotokoll aus der Anlage 2 zum Protokoll Innenausschuss, dass es dort hieß: "Besprechung mit ZIT". Das lasse ich jetzt mal weg. Unterrichtung der ZIT über bereits abgeschlossene polizeiliche Bear- beitungen des Verdachts gegen den Beamten X. Die ZIT fordert in der Folge die Akte bei der Staats- anwaltschaft Mainz an. Deswegen meine Frage: Inwieweit hat es eine Zu- sammenarbeit oder einen Kontakt zur ZIT gege- ben, und wenn ja, welchen, in welcher Form und wann? Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Zunächst: Die Zusammenarbeit zwischen BKA und ZIT ist mir nicht vertraut. Dazu kann ich keine Auskünfte 18. Wahlperiode geben, weil das unsere Stelle nicht betrifft. Es ist zwar so, dass ich das so gehört habe, wie Sie das sagen, aber ich bin dazu nicht kompetent, das zu beurteilen, denn die ZIT arbeitet nicht mit uns zusammen, sondern gibt allenfalls Verfahren an uns ab. Die ZIT hat in diesem Fall in Gestalt eines kon- kreten Kollegen bei mir angerufen und darum ge- beten, dass ihnen die Akte übersandt wird. Das habe ich aktenkundig gemacht und habe auch eine entsprechende Aktenübersendung veran- lasst. Grund dafür - das kann ich jetzt leider nur noch aus meinem Gedächtnis sagen - ist meiner Erinnerung nach- denn den Grund der Aktenver- sendung habe ich nicht notiert -, dass man meine rechtlichen Beurteilungen sehen wollte, insbe- sondere die, die dann der Ermittlungsrichter übernommen hat für den Erlass entsprechender Beschlüsse, weil es in diesem Fall um rechtliche Fragen ging, die nicht gänzlich unkompliziert waren und bei denen man sicherlich auch ande- ren Auffassungen hätte zuneigen können als de- nen, die ich vertreten habe oder der Ermittlungs- richter oder der spätere Richter. Deswegen - das ist aber nur eine Mutmaßung von mir; das möchte ich auch so deutlich machen - hat man wohl die Akte angefordert, um sich anzusehen, was dort bisher passiert war. Da gab es ja zu dem Zeitpunkt schon einen richterlichen Beschluss. Barbara Woltmann (CDU/CSU): Habe ich das richtig verstanden, dass Sie die komplette Akte, also all das, was Sie hatten zu dem Fall, dann an die ZIT abgegeben haben? Und dann auch noch mal, weil Sie gerade eine Mutmaßung geäußert haben: Ist das nicht weiter erörtert worden miteinander? Wie hat es den Kontakt gegeben? Hat die ZIT bei Ihnen angeru- fen, oder hat es da ein Schreiben gegeben: "Bitte schicken Sie uns die Akte"? Vielleicht können Sie das noch mal erläutern. Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Das ist auch ak- tenkundig, steht auch in der Sachakte drin, die Ihnen wahrscheinlich vorliegt. Der Kollege Fra- nasch von der ZIT hat bei mir angerufen und um Übersendung der Akte gebeten. Dem bin ich nachgekommen. Das habe ich auch entsprechend vermerkt. Wenn ich sage, ich mutmaße, dann Deutscher Bundestag · Stenografischer Dienst Seite 30 von 44
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Endgültiges Stenografisches Protokoll18/13 2. liegt das daran, dass ich mich schlichtweg nicht mehr daran erinnere, was der genaue Grund war. Es ist über zwei Jahre her. Ich weiß es schlicht- weg nicht mehr. Es war jedenfalls zu einem Zeit- punkt, als die Beschlüsse bereits vollzogen wa- ren, und zu diesem Zeitpunkt bat er um Übersen- dung der Akte für drei Tage. Dem bin ich nachge- kommen. Dann hat er sie mir zurückgesandt. Wenn ich sage "die Akte", dann meine ich damit nicht die Datenträger, sondern immer nur die Pa- pierakte. Die habe ich übersandt, und die kam wieder zurück. Barbara Woltmann (CDU/CSU): Okay.- So wie Sie gerade sagten: Für drei Tage ist das im Grunde abverfügt worden. Sie haben also für drei Tage zur Kenntnisnahme der ZIT die Akte abge- geben, und dann ist sie wieder zu Ihnen zurück- gekommen zur weiteren Bearbeitung. Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Richtig. Die Auswertung der Daten dauerte in diesem Zeit- raum an. Deswegen war die Akte auch entbehr- lich. Die Polizei war noch bei der Auswertung von Daten. (Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Darf ich eine Zwischenfrage stellen?) Barbara Woltmann (CDU/CSU): Ja, okay. Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Herr Dr. Schumacher, das ist ja eine Frage, die den Ausschuss hier beschäftigt, auch im Untersu- chungsauftrag. Können Sie aus Ihrer Zusammen- arbeit mit dem BKA einschätzen, ob der Fall X dort bemerkenswert anders behandelt wurde, als es angemessen gewesen wäre? Oder um es ge- nauer zu sagen: Hat man in dem Fall erkennen können, da es um einen eigenen Beamten ging, dass da eine schonendere Umgangsweise gepflegt wurde mit dem Vorgang? Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Das kann ich so nicht sagen. Diesen Eindruck hatte ich nicht. Ich hatte den Eindruck, dass man sich schwer tat, ei- gene rechtliche Bewertungen vorzunehmen, und bewusst, sage ich mal, uns das überlassen wollte, was ich auch in der Sache richtig finde, weil wir 18. Wahlperiode Untersuchungsausschuss natürlich eine viel neutralere Position eingenom- men haben. Das hat man uns auch mehr oder we- niger im Gespräch so gesagt, dass man also da- rum bittet, dass wir die rechtlichen Bewertungen vornehmen. Man hatte da zwar Bewertungen vor- genommen - die sind ja auch aktenkundig -, wollte aber letztlich, dass wir das entscheiden, dass wir das beurteilen, und dass man da irgend- wie gesagt hat oder auch nur angedeutet hätte, na ja, da bitten wir drum, da irgendwie freundlicher als mit anderen Beschuldigten umzugehen, das war nicht der Fall. Man hat lediglich um Diskre- tion gebeten, aber nicht im Interesse jetzt des Be- amten X, sondern im Interesse der Behörde und des Ablaufs des Verfahrens auch, in dem ja noch weitere Beschuldigte vorhanden waren. Das Ver- fahren war ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiter betrieben. Also, insofern Besonderheiten allenfalls, als ich auch den Kontakt zum BKA im Rahmen der Er- mittlungen möglichst bis zum Vollzug der Be- schlüsse gemieden habe, damit auch dort keine Kenntnis darüber entsteht, wann Beschlüsse ge- gebenenfalls vollzogen werden. Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Aber, Herr Dr. Schumacher, darf ich an der Stelle noch mal einhaken bei der Frage Ihrer Ermitt- lungstätigkeit? Spielte dabei - -Ein besonderer Fall bleibt es in jedem Fall; das BKA rückt an, gibt eine Akte und sagt, da haben wir einen Fall, bitte kümmert euch darum. Spielte bei Ihren Er- mittlungen die Tatsache eine Rolle, dass gegebe- nenfalls ein Beamter beim BKA, immerhin auch einer Ermittlungsbehörde, dort im Kontext mÜ Kinderpornografie beruflich zu tun hatte? Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Meinen Sie jetzt bei der Strafzumessung? Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Nein, nicht bei der Strafzumessung, sondern bei der Art Ihrer Ermittlungen. Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Nein. Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Nur das, was an Material vorhanden war, das Ihnen übergeben wurde, das war rechtlich zu be- werten. Deutscher Bundestag - Stenografischer Dienst Seite 31 von 44
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Endgültiges Ste~ografisches Protokoll18/13 2. Untersuchungsausschuss Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Das ist richtig. Ich könnte jetzt noch Ausführungen zu meinen weiteren Ermittlungen machen, möchte das aber eigentlich lieber im geheimen Teil des Ausschus- ses, weil es mir schwerfällt, jetzt da Details zur Erklärung darzulegen. Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Okay, gut. Es ging mir auch darum, zu sagen, das, was Sie natürlich nur im öffentlichen Teil wirk- lich erklären können. Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Darf ich vielleicht-- Nur, bei dem Kollegen vor- hin war ein Satz dabei, der mich ein bisscheu verwirrt hat: Die Tatsache, es wurde einmal Ak- teneinsicht im Vollzug gewährt, und zwar bei Ihnen Akteneinsicht in die Beweismittel gewährt, als Sie vorhin gesagt haben, da waren Sie nicht dabei. Wissen Sie, wer das noch war? Dann eine weitere Frage zu der Frage der Akten- einsicht, soweit das eben auch im offenen Teil wirklich möglich ist. Wurde denn überhaupt je- mals vorgetragen ein Zweifel an der Zusammen- stellung oderamInhalt des Beweismaterials Von- seiten der Verteidigung beispielsweise? Weil Sie vorhin gesagt haben, dass Sie erinnern: Nein, es wurde niemals - zumindest nach Ihrer Kenntnis - Einsicht in die Beweismaterialien gefordert, son- dern immer nur jeweils Akteneinsicht beantragt. Wurden denn überhaupt mal Zweifel geäußert an der Tatsache, welches Material das ist, wie viel es davon ist, wo das herkommt? Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Nicht im Voll- zug, sondern in der Vollstreckung, also als die Akte bereits - - als die Sache bereits rechtskräftig war. Das ist jetzt nun bei der Staatsanwaltschaft Mainz - wie unterschiedlich bei anderen StAs ge- regelt- so, dass es eine Vollstreckungsabteilung gibt. Das heißt, wenn das Urteil rechtskräftig ist, geht das in eine andere Abteilung. Der dort zu- ständige Kollege hat Akteneinsicht gewährt, so- weit ich weiß- aber das kann ich nur unter Vor- behalt sagen - nur in Papierform, also nur die Akte übergeben, weil die ging dann später auch zurück und ging so in Papierform raus, aber das kann Ihnen - - könnte ganz genau nur der Kollege sagen. Das kann ich Ihnen auch namentlich sa- gen, wer das ist. Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Das mag jetzt vielleicht überraschen, aber: Nein. Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Danke. Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Okay. -Noch mal die Frage, Herr Dr. Schuma- cher, konkret: Hat der Anwalt reklamiert, dass bei Ihnen noch Dinge liegen, in die er gerne rein- schauen würde, die Sieihm nicht gegeben ha- ben? Barbara Woltmann (CDU/CSU): Eine Frage noch zur Zusammenarbeit mit dem BKA. Während Ih- rer Bearbeitungszeit - vielleicht können Sie das noch mal ausführen-: Hat es regelmäßig Bespre- chungen gegeben mit dem BKA über den Arbeits- fortschritt? Ist vom BKA ab und zu nachgefragt worden: "Wie weit sind Sie? Wann ist da mit ei- nem Abschluss zu rechnen?"? Deswegen die Frage nach der Zusammenarbeit. Und haben Sie das BKA auch darüber informiert, dass der An- walt sich gemeldet hat und um Akteneinsicht ge- beten hat? Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Nein, nein, das ist ja auch aktenkundig. Ich habe immer schrift- lich - in der Akte steht das auch immer drin - da- rauf hingewiesen, dass er jederzeit nach Termin- vereinbarung diese Dinge einsehen kann, nur dass sie nicht, weil es auch in der StPO so vorge- sehen ist, mit übersandt werden dürfen, weil es eben Beweismittel sind, und dass natürlich ihm jederzeit das Recht zusteht - das steht zweimal ausdrücklich in der Akte, bei der ersten und bei der zweiten Aktenübersendung -,diese Dinge einzustehen. Dass er davon nicht Gebrauch ge- macht hat, das habe ich nicht zu beurteilen, aber das hat er eben nicht getan. 18. Wahlperiode Zeuge Dr. Joachim Schumacher: Also, zunächst: Das BKA stand jetzt nicht in einem solchen en- gen Kontakt, dass man da regelmäßig Arbeitsbe- sprechungen durchgeführt hat. Ich hätte das auch als völlig unbotmäßig empfunden; denn immer- hin arbeitete ja die Person X in dieser Behörde, und ich wollte jetzt auch nicht, dass Informatio- nen aus dem Ermittlungsverfahren über das hin- Deutscher Bundestag - Stenografischer Dienst Seite 32 von 44
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