Klage gegen das Innenministerium: Twitter-Direktnachrichten

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts

/ 27
PDF herunterladen
VOLLMACHT Herr Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Singerstraße 109, 10179 Berlin erteilt hiermit Partsch & Partner Rechtsanwälte Kurfürstendamm 50 1 0707 Berlin Vollmacht i. S. Semsrott / Bundesministerium des lnnern . . 1. zur Prozessführung (u. a. nach§§ 80 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen, 2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art, 3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseiti­ gen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen). Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, und Zwangsvollstreckungs­ , Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbe­ sondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzu­ nehmen oder auf sie zu verzichten. Den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen. Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge, entgegenzunehmen. Zustellungen werden nur an die Bevollmächtigten erbeten. Berlin, den 17. September 20 1 8
11

Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts Von: Arne Semsrott An: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat <ZI4@bmi.bund.de> Datum: 20. Mai 2018 08:20 Via: E-Mail URL: https://fragdenstaat.de/a/29951#nachricht-93754 Betreff: Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts [#29951] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Direktnachrichten (sog. DMs), die der Twitter-Account Ihres Ministeriums in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 versendet und erhalten hat. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen, soweit dies erforderlich ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des§ 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie§ 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des§ 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach§ 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf§ 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäߧ 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. a.semsrott.3ypgs39veh@fragdenstaat.de Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., Singerstraße 109, 10179 Berlin Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ FragDenStaat Seite 1 von 6 Anfrage #29951
12

. r"' Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts Von: Frag den Staat <mail@fragdenstaat.de> (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) An: Knowledge (Open Semsrott "Arne <a.semsrott.3ypgs39veh@fragdenstaat.de> Foundation Deutschland e.V.)" Datum: 28. Mai 2018 12:22 Via: E-Mail URL: https://fragdenstaat.de/a/29951#nachricht-93753 Betreff: Bescheid zum IFG Antrag vom 20. Mai 2018 Anhänge: • OCR_image2018-05-28-132455.pdf Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z I 4 - Az.: 13002/4#1595 Sehr geehrter Herr Semsrott, zur Beantwortung Ihres IFG-Antrages vom 20. Mai 2018 übersende ich Ihnen den beigefügten Bescheid zu Ihrer Unterrichtung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Karlheinz Bettlage Referat Z I 4 (Justiziariat, Anwendung IFG/IWG) Bundesministerium des lnnern, für Bau und Heimat Alt-Moabit 140, 10557 Berlin E-Mail: IFG@bmi.bund.de Internet: www.bmi.bund.de FragDenStaat Seite 2 von 6 Anfrage #29951
13

Anlage k.2 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Bundesm•msterium des lnnern. lür Bau und He.mat 11014 Bertin Herrn f'AUSANSCHRIF f Arne Semsrott All-Moabit Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. 10557 140 Berlin OSTANSCHRIFT 11014 Berlin Singerstraße 9 T L 10179 Berlin FAX arme.semsrott@okfn.de Betreff: Informationsfreiheitsgesetz hier: Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums- +49 30 18 681-11519 +49 30 18 681-55038 IFG@bmi.bund.de www.bmi.bund de Accounts [#29951] Bezug: Ihr Antrag vom 20. Mai 2018 Aktenzeichen: Z I 4-13002/4#1595 Berlin, 28. Mai 2018 Seite 1 von 2 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Antrag vom 20. Mai 2018 bitten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheits­ gesetzes (IFG) um Übersendung folgender Unterlagen: "Sämtliche Direktnachrichten /sog. OMs) die der Twitter-Account Ihres Ministeriums in den Jahren 2014, 2015,2016,2017 und 2018 versendet und erhalten hat." Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium des lnnern, für Bau und Heimat betreibt seit Mai 2016 einen Twitter-Kanal. Die dort bislang eingegangenen Direktnachrichten (DMs) ergaben nicht die Notwendigkeit eines Verwaltungshandelns. Vielmehr wurden/werden mit anderen Nutzern flüchtige, häufig tagesaktuelle Informationen ausgetauscht Entsprechende Informationen wären erst dann aktenrelevant, wenn die entsprechen­ de Information aufgrund Ihrer besonderen Bedeutung Bestandteil eines Vorgangs würde bzw. ein weiteres Verwaltungshandeln ausgelöst hätte. ZUSTELL· UNO UEFERANSCHRIFT VERKEHRSANBINDUI>;G S + lngeborg-Drew�tz-Allee 4. 1055i Berlin U Bahnhof Hauptbahohof
14

Berlin, 28.05.2018 Seite 2 von 2 Dies war hier nicht der Fall, die bisherigen DMs waren nicht aktenrelevant, es han­ delt sich somit nicht um amtliche Informationen i.S.d. § 1 Nr. 1 IFG. Ein Informationszugang auf nicht "veraktete" Kommunikation ist nach dem IFG nicht geboten. Mit freundlichen Grüßen Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Be­ troffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung https://www.bmi.bund.de/DE/service/datenschutz/datenschutz node.html des Bundesministeriums des lnnern, für Bau und Heimat.
15

.Anlage, Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts Von: Arne Semsrott An: BMI (per Briefpost) Datum: 2. Juni 2018 14:57 Via: Briefpost URL: https://fragdenstaat.de/a/29951#nachricht-93756 Betreff: Widerspruch Az.: ZI4-13002/4#1595 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid mit dem Zeichen ZI4-13002/4#1595 vom 28. Mai 2018 lege ich Widerspruch ein. Das Betreiben des BMI-Twitter-Kanals sowie das Versenden von DMs stellt Verwaltungshandeln dar. Das BMI betreibt nach eigenen Angaben den Twitter-Kanal, um u.a. Ziele der Öffentlichkeitsarbeit zu erreichen (vgl. Arbeitspapier "Social Media im Bundesministerium des Innern (BMI)", online verfügbar unter https://fragdenstaat.de/files/foi/91889/bmi_ifg_arbeitspapier.pdf). Darin ist geregelt: "BMI lässt auf seinen sozialen Kanälen Kommentare und Direktnachrichten von Nutzern zu." Die Hausanordnung zur "Nutzung von sozialen Medien im BMI" regelt die dienstliche Nutzung von sozialen Medien, zu denen explizit auch Twitter gehört (vgl. https://fragdenstaat.de/files/foi/91889/bmi_ifg_hausanordnung.pdf). Die begehrten Informationen sind also Aufzeichnungen, die gemäß § 2 Nr. 1 amtlichen Zwecken dienen. Die Art der Speicherung sowie eine möglicherweise nicht erfolgte " Veraktung" ist für die Auskunft nicht wesentlich (vgl. Schoch, IFG, 2016, Rn. 13 ff.). In diesem Zusammenhang ist unerheblich, ob eine "Veraktung" hätte vorgenommen werden müssen. Ich bitte Sie erneut um Zugang zu den begehrten Informationen. Andernfalls werde ich ihn gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott FragDenStaat Seite 3 von 6 Anfrage #29951
16

.Anlage lZ '-+ Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts Von: BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) An: Arne Semsrott (per Briefpost) Datum: 17. August 2018 08:53 Via: Briefpost URL: https:I Ifragdenstaat. delal29951#nachricht-103637 Betreff: Twitter Direktnachrichten des Ministeriumsaccounts Anhänge: • bmi-twitter-widerspruchsbescheid. pdf Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben mit Antrag vom 20. Mai 2018 auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Informationszugang beantragt zu "Sämtlichen Direktnachrichten, sogenannten DMs, die der Twitter Account des Ministeriums in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 versendet und erhalten hat". Daraufhin wurde Ihnen mit Schreiben des BMI vom 28. Mai 2018 mitgeteilt, dass das Ministerium des lnnern, für Bau und Heimat seit Mai 2016 einen Twitter-Kanal betreibt, der sich jedoch auf den Austausch flüchtiger, tagesaktueller Informationen beschränkt und bisher nicht als aktenrelevant angesehen und veraktet wird. Dagegen wenden Sie sich mit Ihrem Widerspruch vom 2. Juni 2018. Widerspruchs bescheid 1. Der Widerspruch gegen den Bescheid des Bundesministeriums des lnnern vom 28. Mai 2018 wird zurückgewiesen. 2. Als Widerspruchsführer haben Sie die Kosten des Widerspruchsverfahrens mit Ausnahme der dem Bundesministerium des lnnern entstandenen Aufwendungen zu trager1. 3. Für die Bearbeitung des Widerspruchs wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben. Begründung 1. Der Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet. Der IFG-Bescheid vom 28. Mai 2018 ist rechtmäßig und verletzt Sie als Antragsteller nicht in Ihren Rechten. Über Twitter ausgetauschte Direct Messages (DMs) wären erst dann aktenrelevant, wenn die entsprechende Information aufgrund ihrer Bedeutung Bestandteil eines Vorgangs werden würde bzw. weiteres Verwaltungshandeln ausgelöst hätte. Soweit Sie sich in Ihrem Widerspruch auf ein Arbeitspapier des Ministeriums zu Twitter sowie interne Regelungen zur dienstlichen Nutzung sozialer Medien berufen, beziehen sich diese Vorschriften auf aktenrelevantes Verwaltungshandeln und nicht­ wie vorliegend - auf rechtlich irrelevante Korrespondenz mit der Sociai-Media-Redaktion des Ministeriums, die das grundsätzlich öffentliche Mikro-Biogging Massenkommunikationsmittel Twitter mit einer Funktion für vertrauliche Kommunikation (Direct Messages, DMs) in der Art privater SMS-Kurznachrichten nutzt. Informationszugang zu nicht verakteter Kommunikation ist durch das IFG nicht geboten. Dies lässt sich bereits dem Wortlaut des § 2 Nr. 1 IFG entnehmen, wonach "Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen", nicht zur amtlichen Information gehören, zu der Informationszugang gewährt werden soll. 2. Die hier vorliegende Kommunikation ist mit SMS-Kurznachrichten vergleichbar: Zu ihnen hat sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in seinem 4. Tätigkeitsbericht auf Seite 61162 geäußert und unter dem Gliederungspunkt 5.22 ausgeführt: "Ein Informationszugang auf (noch) im Endgerät gespeicherte, noch nicht " veraktete" Kommunikation ist dagegen nach dem IFG nicht geboten." Wenn die Verwaltung dem sozialen und technischen Wandel nachgibt und informelle Kommunikationswege eröffnet, auf denen für jedermann ersichtlich keine rechtlich verbindliche Kommunikation geführt wird, muss sie derartige Korrespondenz nicht mit der FragDenStaat Seite 4 von 6 Anfrage #29951
17

Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts gleichen Sorgfalt verakten und zu den Akten nehmen wie traditionelle papierschriftliche Kommunikation. 3. Selbst wenn es sich um veraktungswürdige Verwaltungsinformationen handeln würde, wäre der Informationszugang nach§ 3 Nr. 7 IFG wegen vertraulich übermittelter Informationen ausgeschlossen, da das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht. Diese Auslegung ist unter der Geltung der EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) geboten: Wenn sich Bürger des Kommunikationsmittels Twitter bedienen, das grundsätzlich der Massenkommunikation angehört, sich dabei aber bewusst einer nicht öffentlichen Direct Message (DM) bedienen, geben sie mit der Wahl dieser vertraulichen Kommunikationsvariante in einem grundsätzlich öffentlichen, dem öffentlichen Austausch von SMS-Kurznachrichten ähnelnden Micro-Bioggingdienst zu verstehen, dass sie ein Interesse daran haben, diese informelle, Small Talk ähnelnde und möglicherweise besonders freimütige, spontane und direkte Kommunikation (im Unterschied zur Twitter Öffentlichkeit) vertraulich zu halten. Würde der Adressat dieser vertraulich zu haltenden Kommunikation den Austausch auch nur in anonymisierter Form veröffentlichen, würde er den Zweck dieser Speicherung personenbezogener Daten verändern, ohne beim Absender nachgefragt zu haben, ob er mit dieser Zweckänderung und dem Bekanntwerden der von ihm angesprochenen Themen einverstanden ist. Genausowenig wie der Behörde ohne Einverständnis des Kommunikationspartners nach der EU DSGVO erlaubt wäre, eine Sammlung von DMs zu veröffentlichen und zwar auch dann, wenn die personenbezogenen Daten der Absender geschwärzt würden, so wenig kann der Behörde erlaubt sein, ohne informiertes Einverständnis ihrer Kommunikationspartner offen zu legen, zu welchen T hemen und mit welcher Tendenz die Öffentlichkeit mit Hilfe eines bewusst gewählten vertraulichen Kommunikationsweges den Kontakt zu ihr gesucht hat. 4. Die Kostenentscheidung beruht auf§ 73 Abs. 3 Satz 3 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 1 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Gebührenentscheidung ergibt sich aus § 10 IFG i. V. m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV). Entsprechend Nr. 5 des Teils A der Anlage zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV ist bei (auch nur teilweiser) Zurückweisung des Widerspruchs eine Gebühr von mindestens 30 € zugrunde zu legen. Insofern ist hier ist eine Gebühr von 30 € festgesetzt worden. Ich bitte Sie, den Betrag von 30 € innerhalb eines Monats zu überweisen an Begünstigter: Kreditinstitut BIC: I BAN: Verwendungszweck: Bundeskasse Halle Deutsche Bundesbank Filiale Leipzig MARKDEF1860 DE38 86000000 0086001040 1181 3056 9119 BEW 03073668 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Mit freundlichen Grüßen FragDenStaat Seite 5 von 6 Anfrage #29951
18

Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts Im Auftrag FragDenStaat Seite 6 von 6 Anfrage #29951
19

An\age\;S BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Gr u p pe 3 Blatt 4.3 Ha u sa nord n u ng N u tzu ng von sozialenMedienim BMI 1 Begriffsbes tm i m u ng Sozi ale Med ie n s i nd i nter netb as ierte medi ale A ngebote, d ie auf sozi aler I nter akt io n, nut­ zerge ner ierte n I nh alte n u nd de n tech n ische n Mögl ichkeite n des Web 2.0 b asiere n . H ier­ zu gehöre n i nsbeso ndere soz iale Netzwerke (z. B. F acebook, Google+, j appy), M icroblogg i ng-Die nste (z. B . Tw itter), W ikis (z. B . Wik iped ia), Weblogs, Fore n sow ie Por­ t ale zum Aust ausch vo n Med ie n (z. B. youtube). 2 N u tz u ng von sozialen Medienm i BMI 2.1 Die nstl iche Nutzu ng soz ialer Med ie n Als d ie nstliche Nutzu ng g il t d ie akt iv e Kommu n ik at io n über d ie vom BMI betriebe ne n Profile u nd Accou nts sow ie jegl iche Äußeru ng im N ame n des BMI in soz iale n Med ie n. U n abhä ng ig h iervo n kö n ne n sozi ale Med ie n durch d ie Org anis atio nse i nhe ite n des H au­ ses im Hi nblick au f F achtheme n im R ahme n der tech n ische n Verfügb arke it verfolgt u nd ggf. ausgewertet werde n (p ass ive Nutzu ng). 2.1 . 1 D ie nstl iche Nutzu ng soz ialer Med ie n durch d ie Org anis at io nse inhe ite n des BMI Die d ie nstl iche Nutzu ng sozi aler Med ie n im BMI erfolgt gru ndsätzl ich durch d as Refer at " Presse; Öffe ntl ichke its arbe it; I nter net " ( Presserefer at). Die die nstl iche Nutzu ng sozi aler Med ie n durch andere Org anis at io nsei nheite n des H au­ ses ist nur in begrü ndete n Aus nahmefälle n u nd nur für e in ge nau zu best imme ndes u nd abzugre nze ndes Them a, Projekt oder Vorh abe n zuläss ig. D ie Org a n is atio nsei nhe ite n des H auses kö n ne n h ierzu nach vorher iger B ill igu ng durch d ie fachl ich zustä nd ige Abte ilu ngsle itu ng d as Presserefer at um Zust immu ng zur e ige n­ stä nd ige n d ie nstl iche n Nutzu ng soz ialer Med ie n ersuche n . E ntspreche nde Ersuche n s ind über d ie f achl ich zustä ndige Abte ilu ngsle itu ng schr iftl ich an d as Presserefer at zu r ichte n. D as Presserefer at prüft d as Ersuche n im H i nbl ick auf St and: 2. Dezember 2013
20

Zur nächsten Seite