Klage gegen das Innenministerium: Twitter-Direktnachrichten

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts

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- 2- Kompatibilität mit dem Internetauftritt und sonstigen Internetangeboten des BMI und die Leitung des Pressereferats entscheidet dann im Einvernehmen mit dem • Personalreferat (AG Z I 1) im Hinblick auf personalwirtschaftliche Auswirkungen und Fragestellungen, • Organisationsreferat (Referat Z I 2) im Hinblick auf hausorganisatorische Auswir­ kungen und Fragestellungen, • Haushaltsreferat (Referat Z I 5) im Hinblick auf haushalterische Auswirkungen und Fragestellungen sowie • luK-Referat (Referat Z II 1) im Hinblick auf IT-relevante Auswirkungen und Frage­ stellungen abschließend über den Antrag. 2.1. 2 Erstellung eines Kommunikationskonzepts Die beantragende Organisationseinheit hat dem Pressereferat als Entscheidungsgrund­ lage im Rahmen der Antragstellung ein Kommunikationskonzept vorzulegen, welches insbesondere Aussagen zu folgenden Fragestellungen trifft: • Was ist Thema, Projekt oder Vorhaben, zu dem soziale Medien genutzt werden sol­ len? • Welches Ziel soll mit dem Einsatz von sozialen Medien erreicht werden? • Welches soziale Medium soll genutzt werden? • Welche Zielgruppe soll erreicht werden? • Welche Inhalte sollen in dem sozialen Medium präsentiert werden? • Für welche Dauer ist der Einsatz von sozialen Medien geplant? • Wie soll die Betreuung des sozialen Mediums organisatorisch im Rahmen der in der Organisationseinheit zur Verfügung stehenden Ressourcen sichergestellt werden? • Wie sind die fachlichen Verantwortlichkeiten festgelegt? • Wie soll eine inhaltliche Kontrolle der über das soziale Medium zu verbreitenden In­ formationen erfolgen? • Wie wird eine zeitnahe Reaktion auf Aktivitäten Dritter im ausgewählten sozialen Medium sichergestellt? • Wie wird mit kritischen und ggf. eskalierenden Diskussionsverläufen umgegangen? Stand: 2. Dezember 2013
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- 3- • Soll auch eine Beobachtung anderer sozialer Medien zu dem Thema, Projekt oder Vorhaben erfolgen? Wenn ja, soll auch dort eine Reaktion auf Aktivitäten Dritter er­ folgen? • Wie ist die Einhaltung von Pflichten aus dem Telemediengesetz (TMG), Regelungen zum Datenschutz, Vorgaben zur Barrierefreiheit von lnternetangeboten, Regelungen bezüglich des Namens- und Markenrechts, Regelungen des Presse- und Urheberrechts sowie Haftungsregelungen sichergestellt? Die beantragende Organisationseinheit beteiligt im Rahmen der Erstellung des Kommu­ nikationskonzepts den Beauftragten für den Datenschutz im BMI im Hinblick auf die Einhaltung der maßgeblichen Regelungen zum Datenschutz. Das Pressereferat prüft das vorgelegte Kommunikationskonzept auf Plausibilität und Kompatibilität im Hinblick auf bereits bestehende Kommunikationskonzepte des Hauses und stellt die notwendigen Beteiligungen im Rahmen der Antragstellung sicher (siehe Ziffer 2.1.1 ). Es berät die Organisationseinheiten des Hauses hierzu. Bevor eine Organisationseinheit erstmalig mit der dienstlichen Nutzung von sozialen Medien beginnt, informiert diese hierüber das Lagezentrum (Referat KM 6), damit das Lagezentrum gegebenenfalls auch außerhalb der regulären Bürozeiten etwaige Fragen und Hinweise Dritter an die Organisationseinheit leiten kann. Eine Beobachtung der so­ zialen Medien durch das Lagezentrum erfolgt nicht. 2.1.3 Regelungen zum Umgang mit aktenrelevanten Informationen und zum Daten­ schutz Alle aktenrelevanten Informationen im Rahmen der dienstlichen Nutzung von sozialen Medien sind unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen zu verakten. Wurden die Kommunikationspartner im sozialen Medium nicht explizit auf eine mögliche Veraktung der Kommunikation hingewiesen, so hat diese unter Anonymisierung aller personenbezogenen Daten zu erfolgen. Es gelten die Regelungen der Registraturrichtli­ nie (RegR) sowie der Hausanordnung Gruppe 8 Blatt 1 ,.Verwaltung des Schriftguts im Bundesministerium des lnnern". Stand: 2. Dezember 2013
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- 4- 2 . 1 . 4 Regelungen im Falle der Eskala tion der Kommunikation ü ber ein so ziales Medi ­ um Ko mmt es im Rahmen einer dienstlichen Nut zung so zialer Medien zu einer Eskalation der Kommunikation über ein s oziales Medium - insbesondere bei ein er sich hieraus er­ ge benden Gefahr eines Schadens in der Außendarstellung des BMI -, so hat die be ­ t ro ffene Organisa tionseinhei t u nver züglich das Presserefera t hiervon in Kenn tnis zu se t­ zen . No twendige d eeskalierende Maßnah men werden durch das Pressereferat und der fachlich be tro ffenen Organisations einheit eingeleit et. 2.1 .5 Sel bs teintritt und Evaluation Das Presserefera t kann jeder zeit die diens tl iche Nu tzung so zialer Medien von ein zelnen hier zu ermächtigten Organisa tionseinheiten in seiner alleinigen Zus tändigkeit ü berneh ­ men ( Sel bs teintritt) . Zudem evaluier t das Presserefera t anlass be zogen die dienstliche Nut zung so zialer Me­ dien ein zelner hier zu ermächtigter Organisationseinheiten . Wird im Erge bnis der Evalua ­ tion fes tges tellt , dass • maßge bliche der im Kommunikationskon zept der ermäch tigten Organisationseinheit im Rahmen de r Antrags tellung dargeleg ten Rahmenbedingung en (si eh e Zi ffer 2. 1 . 2) nich t mehr zutre ffend oder weggefallen sind bzw . • die Nu tzer zahlen des so zialen M ediums ( z. B. An zahl der " Freunde " und/oder " Pos ts " auf einer Facebook-Sei te, An zahl der " F ollower " eines Twi tter-Accounts , An zahl der ,,Posts " in Webblogs oder For en , Seitenaufrufe im so zialen Medium) derart gering sind , dass eine fachliche Be treuung und Moderation durch die bislang zuständig e Organisationseinhei t unwirtschaftlich ist, so entscheidet die Leitung des Pressereferats abschließend über eine Einstellun g der Nut zung des so zialen Mediums durch die hier zu ermächtig te Organisa tionseinhei t Dem Pressereferat o bliegt in diesem Fall die wei ter e Be treuung und Moderation des so­ zialen Mediu ms und ggf . die geordne te A bwicklung des Zugangs un ter Berücksichtigung d er einschlägigen datenschu tzrech tlichen Regelungen. Hi er zu sind dem Presserefera t all e notw endigen Zugangsda ten ( Benu tzernamen, Pass­ wörter , etc .) für die genut zten so zial en Medien zu überg eben. Stand : 2. De zem ber 20 13
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- 5- 2. 2 Private Nutzung sozialer Medien Für die private Nutzung sozialer Medien am Arbeitsplatz-P C oder mithilfe dienstlich zur Verfügung gestellter mobiler Endgeräte gelten die Regelungen des B MI zur privaten ln­ ternetnutzung. Die private Nutzung sozialer Med ie n am Arbeitsplatz-P C oder mith ilfe d ienstlich zur Ver­ fügung gestellter mobiler Endgeräte ist demnach in geringfügigen Umfang zulässig , so­ we it die dienstliche Aufgabenerfüllung und die Ve rfügbar keit des I T-S ystems für dienstli­ che Zwec ke nicht beeinträcht igt werden sowie haushaltsrechtliche Grundsätze dem n icht entgegenstehen (siehe Z iffer 9. 2. 4 der Hausanordnung Gruppe 3 Blatt 4.1 " Einsatz von Informationstechni k (IT)"). Es gelten folgende Einschrän kungen : • Das Abrufen von kostenpflichtigen Informationen für den Pr ivatgebrauch ist unzu­ lässig. • Im Rahmen der zulässigen pr ivaten Nutzung dürfen keine kommerziellen oder sons- tigen geschäftlichen Zwec ke ve rfolgt werden. Die Weitergabe von Infor mationen m it Dienstbezug - auch in anon ymis ie rter For m - m ittels sozialer Med ien im Rahmen der privaten Nutzung am Arbe itsplatz-P C oder m it ­ h ilfe d ienstlich zur Ve rfügung gestellter mobiler Endgeräte ist unzulässig . Dies g ilt auch bei der Ve rwendung von Nutzernamen (sog. " Nic knames ") , die zunächst keine Rüc k­ schlüsse auf eine tatsächl iche Identität ermöglichen. Für pr ivate Äußerungen in soz ialen Medien m it Bezug zur dienstlichen Tätig keit gelten d ie einschlägigen Regelungen des Beamten-, Tarif- und Arbeitsrechts insbesondere zur Mäßigung, Zurüc khaltung und Verschwiegenhe it im Außenverhältnis. Di e V erbre itun g v on ra ssis tis ch en, d if fam ieren den , b ele idi gen den oder ve rfa ssun gs­ feindlichen sowie sonstigen strafrechtlich relevanten Inhalten im Rahmen der p rivaten Nut zung soz ia ler Med ien ist unzuläss ig und z ieht neben dienst - und arbe itsrechtl ichen Folgen auch straf rechtl iche Konse quenzen nach sich. 3 Maß n ahmen bei Ver stößen/Mi s s br auch sr egel u ng Die Internetnutzung wird gemäß der Regelungen der Ziffer 10 der Hausanordnung Gruppe 3 Blatt 4 .1 " E insatz von Informationstechni k (IT)" proto kolliert. Stand : 2. Dezember 2013
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-6- B ei V erd ac ht eines V er stoß es g eg en d ie R eg elu ng en d ieser H au sanord nu ng sind Maß­ nahm en entspr ech end d er Z if fer 11 d er H au sanord nu ng Gru ppe 3 Bl att 4.1 " E i nsatz vo n I nform atio nstec hn i k (IT)" einzul eiten. 4 Schutz von An gehör i gen des BMI Erl ang e n Org a nisatio nseinh eiten od er einz el ne M itarb eiter d es H au ses üb er D iff am ie­ ru ng e n od er B el eid ig u ng en einz el ner A ng ehör ig er d es B MI bzw. d ie V erbr eitu ng o ffen­ sic htl ic h u nw ahr er B ehau ptu ng en üb er d iese in soz ial en Med ien Ken ntnis, so ist d ies d em Pr esser efer at m itzu teil en. No tw end ig e M aß nahm en w erd en d a n n durch d as Pr es­ ser ef er at in Ab stimmu ng m it d e n b etroff enen Per so nen eing el eitet. S tand : 2. D ez emb er 20 13
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Social Media Aktivitäten des BMI Von Bundesministerium des Innem, für Bau und Heimat Betreff Informationsfreiheitsgesetz Datum 5. April 2018 Status Anfrage abgeschlossen https ://fragdenstaat. de/anfrage/social-media-aktivitaten-des-bmil per Briefpost - Anlage l<6 Anhänge � ifg_bm i_geschwae rztpdf ! 2.4 MBl löff.nttichJ (gHchwirzt] Sehr geehrter Herr Wolff. mit E-Ma1l vom 22. Februar 2018 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um die Übersendung folgender Unterlagen: • interne RIChtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von N utzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Soeial Media Kanälen des BMI - Konzeptions- oder Strateg1edokumente. die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle d1enen (z.B. Sociat-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen. Maßnahmen. Posting-Ver­ llalten usw.) • Dokumente in denen das BMI seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken eva luiert Hrerzu teile ich Ihnen folgendes rnit: Das BMI nutzt seit dem 09. Ma1 2016 das soziale Netzwerk Twitter als zusätzlichen Kanal der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Federführung für das Thema Sooal Media i m B M I liegt beim Referat Presse, Online-Komrnunikation, Ö ffen tlichkeitsarbeit. Hinter der Nutzung von Tw1tter stehen seitens des BMI die folgenden konzeptionellen Überlegungen: Soziale Medien wie Twirter oder Facebock s1nd heute selbstverständliche und gängige Kommunikations· und Infonnationskanäle. Zahlreiche Ministerien, Bundesbehörden, Kom· munen und öffentliche Einrichtungen nutzen sie bereits für den Dialog mit B ü rgern, Medtenvertretern und weiteren Zielgruppen. Das BMI war · abgesehen vom seit Jahren beste· henden YouTube·KanaL der vor allem genutzt wurde, u m Vtdeos i n die BMI-Website etnzubinden · das einzige Bundesressort das b1sher nicl1t i m Social Web aktiv war. Dies wurde gerade i m letzten Jahr sowohl von außen, als auch 1m BMf selbst zunehmend als h i nderlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wahrgenommen. Die Vorteile und Chancen, die e111e Social Media-Aktivität bietet. wollte daher auch das BMI künftig nutzen. Insbesondere möchte das BMI: · Zielgruppen erreichen. die allein über .,klassische'· Kanäle der Öffent lichkeitsarbeit (z.B. Broschüren, Veranstaltungen. Website) nicht mehr erreicht werden können ("Digital Natl· ves' ): sie sollen direkt i m Socia l Web informiert. aber auch zu anderen Angebote des BMI (z.B. Website) ..geholt" werden: • die Öffentlichkeit schnell und direkt (ohne Umweg über Dritte) über seine Thernen informieren, • etnen .. kurzen Draht" zu se111en Zielgruppen schaffen. auf dem das BMI schnell. bequem (per Smartphone) und unb ürokratisch erreichbar ist (Servicefu nktion); • über eine schnelle und a u f\vandsarrne Reaktionsmög lichkeit u.a. auf aufkommende Tllernen. Kritik, Unzufriedenheit falsche Berichterstattung und Gerüchte t m Netz verfügen; • transparenter werden; • mit seinen Zielgruppen (v.a . Med1enschaffende. Fachleute zu unseren Themen, politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie a n dere Behörden) in den direkten Dialog tre· ten. Mit BliCk a u fseine Zielgruppen und dte Möglich keit i n ,Echtzeit"' zu posten, hat s1ch das SM! zunächst für das soziale Netzwerk Tw1tter entschieden. Die Nutzung weiterer Social Networks 1st derzeit nicht geplant. Das Referat Presse hat den Anspruch, auf dem Twitter-Kanal aktuell zu informieren und Kommentare sowie Direktnachrichten möglichst schnell zu beantworten. Der Kanal wird daher täglich, i m Rahmen eines Bereitschaftsdienstes auch a m Wochenende, betreut. Zu diesem Zweck wurde eine Social Media - Redaktion. derzeit bestehend aus drei Vollzeit-M itarbeitern, eingerichtet. Die redaktionelle Verantwortlichkeit liegt beim Pressesprecher des M i n i steriums. Das B M I hat Disku ssionsregeln (Netiquette) aufgestellt, die von Nutzerinnen und N utzern der sozialen Kanäle auf unserer Website eingesehen werden können und auf die bei Be· darf verlinkt werden kann: https://www.bmi.bund.de/DE/KontakVSociaiMedia/SociaiMedia node.himl. Das BMI evaluiert seine Twitter·Aktivitäten nicht (selbst), sondern kann als Seiten· Admini strator Einblick in die Twitter Analytics nehmen. Etne gesonderte/strukturierte Auswer­ tung erfolgt nicht Mit freundlichen Grüßen
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https://twitter.com/BMI_Bund/status/ 1 0406 1 6 1 24537339905 Bundesministerium des Innem, fur Bau und Heimat auf Tw itter: . . . , An \ ag.e . \J ·+ X Claus- Peter Reisch @CiausReisch · 11. Sep. V Hallo Herr Seehafer (HS @BMI_Bu nd), dies ist eine Dienstleistungsanfrage des Bürgers @Cia u sReisch. Ich nehme Ihr Dialogangebot a n . Wann haben Sie Zeit. zu einem konstruktiven Gespräch bei einem Weißwu rstfrü hstück im Hofbräu haus zum Thema Seenotrettun g ? Q 3,2 Tsd. t.l. 595 29 Bundesministerium des lnnern, .. . @ B MI_Bund ( Folgen ) v Antwort an @CiausReisc h D a s B MI i st g e r n e zu e i n e m G e s p rä c h m i t Ih n e n bere it, a u c h we n n e i n Te rm i n b e i m M i n ister l e i d e r n i c ht m ög l i c h i st. M e l d e n S i e s i ch p e r D M , u m d i e E i nzel h e iten (Te rm i n etc.) zu bes p rec h e n . 07:59 12 0 · 14. Sep. 2018 Retweets 53 "Gefällt mir" -Angaben 53 n 12 29 Edding @9nibb3 · V 14. Sep. Antwort an @BMI_B und @CiausReisch Der (HS) aka unser werte r Herr Innenminister ist mit verlaub ein Feigling. Q 2 Edding 51 n @9nibb3 · 14. Sep. V Ich wette nach der Bayernwahl hätte er Zeit. Q 3 35 n Jörg Schimke @ N ew_Joerg · 14. Sep. V Viel Zeit, sehr viel Zeit.. 0 n 18 Seehofers_Horst @ichbi nsderhorst · 15. Sep. V Antwort an @BMI_Bund @CiausReisch U n s i n n ! ! Natürlich habe ich Zeit' @ BMI_Bund machen Sie bitte mit dem M a n n einen Termin und bestellen Sie auch Vertreter der Presse, aber bitte n i c h t die @BILD I Q Jensi 16 n @DG7ABL · 14. Sep. V
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