ministervorlage-schiedsverfahren

/ 3
PDF herunterladen
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Referat StV 10 Az. StV 10/3154.1/3 i. Berlin, 14.01.2019 Hausruf: 7513,7516 Schreiben: Herrn MIN über Herrn Sts S AL StV UAL StV 1 Pkw-Maut - Möglichkeit der Vertragsbeendigung, Schiedsverfahren A1VI am 16.01.2019, TOP 5 "Einführung der PKW-Maut und der Vergabe des Mautsystems an das Konsortium aus Kapsch TrafficCom und CTS Eventim, Selbstbefassung 19(15)SB-059" Anlage: -1- Im Vergabeverlahren zur Automatischen Kontrolle der Pkw-Maut wurde der Firma Kapsch Traf ficCom AG am 22.10.2018 der Zuschlag erteilt. Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt 12 Jahre und kann optional verlängert werden (max. 3 Jahre). Der Auftragswert beträgt ca. 103 Mio. Eu ro. Im Vergabeverfahren zur Erhebung der Pkw-Maut wurde dem Konsortium bestehend aus Kapsch TrafficCom AG und CTS Eventim AG & Co. KGaA am 30.12.2018 der Zuschlag erteilt. Die reguläre Vertragslaufzeit startet mit Beginn der Erhebung der Infrastrukturabgabe im Okto ber 2020. Sie beträgt 12 Jahre und kann optional verlängert werden (max. 3 Jahre). Der Auf tragswert beträgt ca. 1,975 Mrd. Euro. 1.) Möglichkeit der Vertragsbeendigung s Sollte der EuGH entscheiden, dass die Infrasttükturabgabe in der derzeitigen Ausgestaltung ge gen europäisches Recht verstößt, hat der Bund das Recht, die Verträge wegen Eintritts eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen (Kündigung wegen sog. ordnungspolitischer Gründe). Soweit der EuGH nur die Kompensation für in Deutschland zugelassene Kräftfahrzeu- ge via Kfz-Steuer-Absenkung als europarechtswidrig einstuft, könnte die Infrastrükturabgabe ohne bzw. mit geänderter Kompensation wie geplant eingeführt werden. F:\StV 10-ISA\3154-l_Terinine_Presse_Berichtswesen_Schreiben\3154- l-l0_Vorlägen_ISA\2019\2019-01- 14_Vertragsbeendigung SchiedsverfahrenVR 2018-01-14 Vorlage MIN Vertragsbeendigung Schiedsverfhhren.doc Kunze 15.01.2019
1

VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH -2- Die außerordentliche Kündigung wegen ordnungspolitischer Gründe führt nicht zu einer sofort wirksamen Beendigung der Verträge. Vielmehr bestimmt der Bund in der Kündigungserklärung eine Auslauffrist von mindestens drei und höchstens 18 Monaten (kann einmalig um 6 Monate verlängert werden). Beim Vertrag Erhebung wären Kapsch und Eventim hinsichtlich des ihnen durch die Kündi gung entgehenden Gewinns so zu stellen, wie sie stünden, wenn der Vertrag bis zum Ablauf sei ner ordentlichen Laufzeit fortgeführt worden wäre. Soweit der Bund das Erhebungssystem über nehmen möchte, müsste er zusätzlich den Bruttounternehmenswert als Kaufpreis zahlen. Kündigt der Bund den Vertrag Automatische Kontrolle aus ordnungspolitischen Gründen, hat Kapsch Anspruch auf eine Entschädigung, deren Höhe davon abhängt, ob die Kündigung vor oder nach der Inbetriebnahme des automatischen Kontrolleinrichtungssystems erklärt wird: • Bei einer Kündigung vor Inbetriebnahme entspricht die Entschädigung dem vertraglich vorgesehenen Teil der Vergütung fiir bis zur Kündigung bereits erbrachte Leistungen ab züglich der ersparten Aufwendungen; • Bei einer Kündigung nach Inbetriebnahme entspricht die Entschädigung der über die verbleibende ordentliche Laufzeit des Vertrages anteilig geschuldeten Gesamtvergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen. 2.) Schiedsverfahren Der Vertrag Erhebung sieht vor der Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens grundsätzlich -jedoch nicht zwingend - die Durchführung eines Adjudikationsverfahrens vor. Kommt es - ggf. im Anschluss an ein Adjudikationsverfahren - zu einem Schiedsgerichtsverfahren, werden die drei Schiedsrichter ausschließlich durch den Ernennungsausschuss der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) benannt. Die Parteien haben kein Recht zur Benennung von Schiedsrichtern. Jede Partei hat aber ggf. das Recht, innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie Kenntnis von einem qualifizierten Ablehnungsgrund erhält, auch einen Schiedsrichter abzu lehnen. Der Vertrag Automatische Kontrolle sieht vor der Durchführung eines Schiedsgerichtsverfah rens keine Adjudikation vor. Für die Benennung von Schiedsrichtern gelten die Ausführungen zum Vertrag Erhebung ebenfalls. F:\StV 10-ISA\3154-l_Tennine _Pre8se_Berichtswesen_Schreiben\3154-1 -10_Vorlagen_ISA\2019X2019-01- 14_Vertragsbeendigung SchiedsverfahrenVR 2018-01-14 Vorlage MIN Vertragsbeendigung Schiedsverfahren.doc Kunze 15.01.2019
2

VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH -3- Beim Adjudikationsverfahren sind die Kosten grundsätzlich von der unterliegenden Partei zu tragen; wenn jede Partei teils obsiegt und teils unterliegt, sind sie gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Das Schiedsgericht entscheidet nach seinem Ermessen über Höhe und Verteilung der Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens (d.h. die Vergütung und Auslagen der Schiedsrichter und die notwen digen Kosten der Parteien, z.B. Anwaltskosten). Es berücksichtigt dabei sämtliche Umstände des Falles, die es als maßgeblich erachtet. Insbesondere kann es den Ausgang des Schiedsgerichts verfahrens und die Effizienz der Verfahrensführung durch die Parteien berücksichtigen. Hinsichtlich der weiteren Details wird auf die als Anlage 1 beigefiigte Ausarbeitung der Rechts anwaltskanzlci GreenbergTraurig verwiesen, welche im Auftrag des BMVI die Vertragsentwürfe Erhebung und Kontrolle erstellt hat. Dort ist zusätzlich noch der Vertrag Mobile Kontrolle er wähnt, der allerdings wegen eines Nachprüfungsverfahrens eines unterlegenen Bieters bisher nicht beauftragt werden konnte. 2. Absenden 3. z.d.A. f. StV 10 / F:\StVI0-ISA\3154- l_Termine_Presse_Bericlitswesen_Schreiben\3154-l-10_Vorlagen_ISA\2019\2019-01- !4_Vertragsbeendigung Schiedsvertahrcn\R 2018-01-14 Vorlage MIN Vertragsbeendigung Schiedsverfahren,doc Kunze 15.01.2019
3