27o446_19_Antragsschrift_und_Anlage_A1_bis_A7

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24 Jul 19 10:46 suzEE> | oO EIER >

 
      
 

3 k. JULI 2018

HENNIG Sieber » STECHOW
Rechtsanwalt Hennig

  

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Köln, 24. Juli 2019

ee Juli 2019 über orig der

_ Ihr Zeichen: en
Schr geehrter init

in vorbezeichneter Angelegenheit beziehe ich mich auf Ihre Schreiben vom
2 19. Juli 2019 Unterlassungsforderungen gegen er und Frau Ute
jr Ze aigiimpersönlich. Fürs Sowie aus rücklich auch im Namen von
Frau: darf ich Innen darauf antworten. |

Sie vertreten die Auffassung, in der Interviewfrage v von Fraufiaillp an ihren
Interviewpartner,

„Dieses eigene Museum für Pas ara das soll ja A nach den eigenen Vorstel-
lungen gestaltet werden, man will aber fremdes Geld dafür, nämlich Steuern.”

seien falsche Tatsachenbehauptungen enthalten, die eine Verleumdung Ihres
Mandanten darstellten und daher Löschungs- und Unterlassungsansprüche zur
Folge hätten. Ihrer Ansicht nach seien mit dieser Frage zwei falsche Behauptun-
gen erhoben worden, nämlich |

4., dass der Yorscnlan und die Idee eines solchen Museums von Ihrem Mandan-
ten ausgegangen seien und \

2., dass Ihr Mandant sich für von ihm in das Museum einzubringende ERpanale
und Dauerleihgaben mit Steuergeldern bezahlen lassen wolle.

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24 Jul 19 10:46

Zu 1.

4

 

Weder die erste noch die zweite Behauptung werden jedoch mit der beanstande-
ten Interviewfrage erhoben. “4 ’

'

Es ist bereits nicht erkennbar und es fehlen auch jegliche Ausführungen Ihrer-
seits dazu, worin die Behauptung - Vorschlag und Idee seien von Ihrem Mandan-
ten ausgegangen - liegen soll. l wi

Frau we: eine solche Behauptung nicht aufgestellt und auch nicht inten-
diert. Mit der Frage hat sie vielmehr. in direktem Anschluss an die Äußerung ihres
Interviewpartners, das Gespräch in der Live-Sendesituation weiterentwickelt.

Ihr Gesprächspartner, Historiker Leonhard a, spricht die Möglichkeit
eines (neuen) Zmiiuseums von sich aus an und lässt ebenfalls offen,
von wem die Idee dazu stammte. Falls es überhaupt einen Hinweis auf die Urhe-
berschaft einer solchen Idee oder eines Vorschlages in der Aussage von Herrn

ibt, dann in die Richtung, dass ©S nicht die gg se/bst waren.

Denn Herr amE‚ spricht davon, dass €s nicht „ganz so wunderlich“ ist, „wenn
eben auch das Haus EEEgBmEER sich dazu äußert, zumal die von vielen Leuten
darauf angesprochen werden.“ Sich zu etwas äußern und angesprochen wer-

den, sind Äußerungen, die darauf hindeuten, dass man seitens der Hohenzollern

‚bzw. Ihres Mandanten auf einen Fremdvorschlag reagiert habe.

Die Frage nach der Urheberschaft einer Idee oder eines Vorschlags für ein

Museum ist jedoch in diesem Interview tatsächlich an keiner Stelle Gegenstand
der Erörterung. |

Mit ihrer direkten Anschlussfrage nimmt Frau lediglich das von Herm

_ eingebrachte Thema auf, nämlich dass offenbar ein neues Museum zur

Diskussion stehe. „Dieses eigene Museum für edeutet an dieser
Stelle nichts anderes und ist auch nicht anders gemeint, als dass es ein Museum
eigens und allein zur Darstellung der RER Seschichte sein soll. Dieser
Umstand steht auch nach Ihren eigenen Ausführungen im Abmahnschreiben
überhaupt nicht in Streit. |

Ebenfalls wird mit den Abmahnungen auch nicht in Abrede gestellt, dass Ihr:
Mandant auf die Idee der Stiftungen, insbesondere der Stiftung Schlösser und
Gärten, ein solches Museum einzurichten, eingegangen ist, allerdings mit den
Stiftungen zu weit gehenden inhaltlichen Mitsprache- und Mitgestaltungsrechten.

Es ist allein dieser Umstand den Frau ßen dieser Stelle im Interview an-

‚spricht, nämlich die Forderungen Ihres Mandanten nach weitgehenden inhaltli-

chen Mitsprache- und Mitgestaltungsrechten bei einem solchen Hohenzollern-
Museum, welche von den Stiftungen/Ländern abgelehnt werden.

Unter anderem diese Forderungen und weitere Verhandlungen und Auseinan-
dersetzungen waren Mitte dieses. Monats von vielen ‚Medien berichtet worden.

Zu 2. . | -
Frau Bst mit Ihrer Frage auf nicht auf Fragen der Bezahlung von Leihgaben
oder Exponaten Ihres.Mandanten für ein solches Museum eingegangen.
22

24 Jul 19 10:46 Bern | ı m 5°

 

Schon gar nicht hat sie — wie |hre Ausführungen es nahe legen - behauptet oder
die Behauptung aufstellen wollen, Ihr Mandant habe ein Entgelt aus Steuermit-
teln für solche Leihgaben verlangt. |

Frau Welty hat vielmehr in der Live-Situation in journalistisch zugespitzter Weise
den unstreitigen Umstand der Mitsprache- und Mitgestaltungsforderungen Ihres
Mandanten mit der ebenfalls unstreitigen Tatsache verknüpft. dass sich solche
Forderungen gegen eine öffentliche mit Steuergeldern betriebene Stiftung richte-
ten. Frau Welty hinterfragt an dieser Stelle zu recht kritisch — und bittet dann
ihren Interviewpartner um seine Meinung zu diesem Punkt - ob es sein kann,
dass ein Museum, dass mit Steuergeldern finanziert wird, der Familie, die in dem
Museum dargestellt werden soll, weitgehende Mitsprache- ünd Mitgestaltungs-
rechte an ihrer eigenen Darstellung einräumt. |

en Im Kern geht es hier um die berechtigte Frage unabhängiger und möglichst

( neutraler Geschichtsschreibung, die FrauRim Live-Interview in journalistisch
zulässig zugespitzter Weise auf den Punkt bringen durfte, nämlich dass Ihr
Mandant als Oberhaupt des Hauses ige forderte eigene Geschichts-

schreibung mit Steuermitteln (mit)betreiben zu dürfen.

Im Ergebnis können wir somit nicht feststellen, dass die von Ihnen beanstande-
tern Behauptungen mit der Interviewfrage erhoben wurden. Von Verleumdung
kann somit keine Rede sein. Zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht
daher keinen Anlass. | no

Dass die Interviewfrage dennoch von Teilen der Hörer- oder Leserschaft, so
gedeutet werden könnte, dass Ihr Mandant selbst Urheber der Idee oder des
Vorschlags für das Museum war und sich zudem für Leihgaben oder Exponate
aus Steuergeldern bezahlen lassen wolle, halten wir für äußerst fernliegend.

Für Ihre Hinweise danken wir dennoch und werdenisie für künftige Berichterstat-
tung gerne berücksichtigen, sollte darin die Urheberschaft der Idee und des
Vorschlags für ein giiimeViuseum und/oder!dessen Finanzierung
( thematisiert werden. |

Sollten Sie dennoch eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit im Wege des

Ir Einstweiligen Verfügungsverfahrens anstreben, so dürfen wir davon ausgehen,
” dass Sie dieses Schreiben Ihrem Antrag beifügen werden.

Mit freundlichen Grüßen

ZLI2>>
23

! \ +
ep PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT |

 

|

‚Sehr geehrte Frau ggg

hiermit komme ich zurück auf Ihr Schreiben per Telefax vom 24. Juli
2019. Zunächst bitte ich um Nachsicht, dass dies erst "heute
geschieht. Wie Sie sich vielleicht vorstellen können, ist iin dieser
Sache eine Menge zu.tun, zumal ich auch in der Sache beschäftigt
bin, also nicht nur hinsichtlich der presserechtlichen Maßnahmen.

Die Gelegenheit möchte ich nutzen, die Dinge aus meiner rechtlichen

Einordnung heraus noch einmal in Ihren Ausführungen zu spiegeln:

Äußerungsrechtlich erlangt aus meiner Sicht erst mal keine
entscheidende Bedeutung, was der Interviewpartner L. ER
hierzu gesagt hat, denn relevanter Anknüpfungspunkt der Äußerung
der Journalistin dazu ist lediglich das zuvor erwähnte Museum, nicht
aber sind das die Informationen, die durch. Frau hinzugefügt
worden sind. Und diese allein sind Gegenstand unserer Monierung.

Gegenstand unserer Monierung, um es noch einmal deutlich zu
machen, sind die weiteren Satzbestandteile wie „das soll jaınach den

. eigenen Vorstellungen gestaltet werden“ sowie „man will aber fremdes

Geld dafür, nämlich Steuern“. Bei der rechtlichen Einordnung spielt
es keine Rolle, entgegen Ihren Ausführungen, was die Journalistin
ausdrücken wollte, ‚sondern was der objektive Erklärungsinhalt für

 

Seite 1

 

aehawan en dumenne.}
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5. August 2019

 

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einen unbeteiligten Dritten ist. Und der versteht hier, ‚dass die
ug auch ein Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung dieses
Museums nehmen wollen, also „nach den eigenen Vorstellungen
gestalten“ und wer hier nach Ansicht von Frau Ws ‚fremdes Geld
dafür, nämlich Steuern“ haben „will, ist auch eindeutig - denn es wird
ja mit der öffentlichen Hand hierzu verhandelt, die freilich über
Steuermittel verfügt. Andere Beteiligte, die sich da gegenüberstehen,
gibt es schlichtweg’ nicht. |
Auch nach der anzuwendenden sogenannten Stolpe-Rechtsprechung
sind beide Äußerungsbestandteile daher alles andere als mehrdeutig.
Sie beziehen sich beide auf das neue Museum, was angedacht ist.

Nach den hierfür heranzuziehenden Unterlagen ist über ein solches
Museum bislang lediglich sehr knapp gesprochen worden. Details
sind hierzu zwischen den Parteien noch gar nicht geregelt, weder
finanziell, noch konzeptionell bzw. nach wessen „Vorstellungen“.

|! 3 . |

Es geht nicht um Zuspitzung. Diese braucht einen Ansatz. Und der
fehlt, wenn es bei neuen Museum nicht um Mitspracherechte und
Mitgestaltungsrechte ging. Insofern ist dieser Punkt gerade nicht
„unstreitig“. Ich weiß auch nicht, woher Sie „unstreitig“ haben. — aus
meinem Schreiben vom 19.07.2019 jedenfalls nicht.

Selbst wenn es zu einem neuen Museum kommt, gibt &s keinerlei
eigene Initiative, das Museum „nach den eigenen Vorstellungen“
gestalten. Das wäre in der Tat auch völlig unangemessen und hat es

_ auch in der Vergangenheit nicht gegeben. Dies gibt es nicht mal mit
Blick auf bestehende Museen und Ausstellungen.

Anders als in a n Medien zum Beispiel gar über die Behauptung einer
sogenannten „Deutungshoheit“ kolportiert, geht es lediglich um den
Abschluss vor! Leihverträgen nach nationalen und internationalen
Standards, so wie diese andere Leihgeber auch abschließen. Und
zwar nur zu Ausstellungen und Museen, soweit diese bestehen. Denn
hierzu sind die Leihverträge auch gekündigt worden.

 

Alles was di Medien daraus machen, ist als demagogische
Übertreibung zu bewerten, soweit hier gar die Behauptung erhoben
worden ist, mah würde die Geschichte umschreiben wollen usw. Und

. für unseren Mandanten haben gerade diese „Lancierungen‘, wie auch
durch Frau "Welty und andere, eine ganz erhebliche Bedeutung,
nämlich weil sie Falsches weitertragen einen Sturm der Entrüstung
entfacht haben! | |

Seite 2
25

GIBT EEE. GENERRENEE | |

. Mit freundlichen

NER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT

Frau Welty „verwechselt“ hier also so Einiges und hat auch nicht für
nötig befunden nachzufragen. Berichte in anderen Zeitungen
genießen keine Privilegierung, wie Sie wissen. |

"Zudem:

Wenn Sie sich den online verfügbaren Transkript des Beitrages
ansehen, so hat der Interviewpartner ag übrigens die Frage
Ihrer Journalisten auch nicht anders verstanden, als ich dies tue.
Denn er führt aus: „und natürlich, sobald öffentliche Gelder'mit darin
eingehen, hat die öffentliche Hand und hat der Staat natürlich auch
ein Recht, da mitzureden. Und da'kann man sich dann schon
vorstellen, dass das ewigen Streit gibt, während umgekehrt die
Familie selbst ein solches Museum nicht finanzieren. könnte.“
(Letzteres ist natürlich auch unsinnig — denn die Familie besitzt ein
eigenes Museum zu genau diesem Thema auf der Burg

wie bereits in meinem ersten Schreiben ausgeführt. Und über die

finanziellen Verhältnisse und was finanziert werden könnte weiß Herr

er sich ansonsten nicht unklug geäußert hat, auch nichts

und hätte sich !ieber zurückhalten sollen.)

Nach alledem möchte ich den Vorgang erneut in Ihre Überprüfung
geben, der m. E. nicht ohne Not eine Ausweitung erfahren sollte. Die
sogenannte Monatsfrist es noch lange nicht abgelaufen. |

Ihrer geschätzten Reaktion sehe ich dankend bis einschließlich 8.
August 2019 um 12:00 Uhr entgegen. |

Last but not least: Ihr Haus hat ja eine Reihe von Beiträgen in dieser
Sache verfasst und es hat mich sehr erstaunt, dass nicht ein
Redakteur es bislang für notwendig befunden hat, im Sinne einer
ausgewogenen Berichterstattung bei uns anzufragen — | und/oder
wenigstens nachzufragen, ob wir Informationen bestätigen können.
Wir jedenfalls arbeiten lieber mit Medien zusammen, als sie :im
Nachgang zu kritisieren. |

   
 

Seite 3
26

09 Aug 19 15:29 ED | +492213454801 3,

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Guriaez

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Vorab per Fer

 

Köln, 9. August 2019

 

Sehr geehrter

auf Ihr Schreiben vom 5. August 2019 ist - wiederum auch im Namen von Frau
pi au vie folgt zu erwidern: E#,

i, Anknüpfungspunkte für die beanstandete Äußerung

"Anknüpfungspunkt für die Frage von Frau war das von Herm
a7 et selbst in das Live-Interview eingebrachte Thema eines neuen
. Müseums für die |

Der Zusammenhang zwischen den Ausführungen iss und der
nachfolgenden Frage von Frau geist relevant für meine Darlegung,
dass die Äußerungen von Frau keineswegs SO ZU verstehen waren,
als hätte sie damit behauptet, die Hohenzollern selbst würden ein solches

Museum für sich einfordern.

Ausführungen dazu waren deshalb notwendig, weil Sie in der
Begründung Ihrer Abmahnungen vom 19. Juli 2019 maßgeblich auf
diesen Punkt abgestellt haben, nämlich, „Vorschlag und Idee eines
solchen Museums auch in Berlin gehen nicht von unserem Mandanten

aus.
27

09 Aug 19 15:29

 

2. Objektiver Erklärungsinhalt

Mit meinen Ausführungen im Schreiben vom 24. Juli 5019 habe ich unter

Ziffern 1. und 2. dargelegt, welchen objektiven Erklärungsinhalt die bean-

standeten Äußerungen von Fra hatten, und dass diese eindeutig

“nicht in dem Sinne zu verstehen waren, wie von Ihnen in den Abmahn-
ungen behauptet. Lediglich ergänzend habe ich hinzugefügt, dass die
Äußerungen von Frau Welty auch nicht in dem von Ihnen untersteliten
falschen Sinn gemeint waren. |

3, „.„..nach den eigenen Vorstellungen...“

_— Ganz und gar neu sind nun Ihre ‚Ausführungen dazu, dass es Ihrem
Mandanten maßgeblich um die Äußerung gehe, ein solches neues
Museum solle „nach den eigenen Vorstellungen gestaltet werden“.

Zu diesem Punkt finden sich keinerlei Ausführungen in Ihren beiden
nahezu wortgleichen Abmahnungen vom 19. Juli 2019. Für Deutschland-
radio und Frau war daher mit keiner Silbe erkennbar, dass sich Ihr
Mandant gerade gegen diesen Teil der Äußerung wenden wollte.

Die Begründungen Ihrer Abmahnungen stellen nur auf „Vorschlag und
]dee für ein Museum“ sowie Finanzierungsgesichtspunkte ab, nicht jedoch
auf Mitsprache- und Mitwirkungsrechte (,...eigen® Vorstellungen ...”)-

Daher durften wir davon ausgehen, dass dieser letztgenannte Punkt
unstreitig ist. 04 '

Tatsächlich hat Frau un dem Interview auf

Mitsprache- und Mitwirkungsrechte angesprochen, die seitens Ihres Man-
danten in die Vertragsverhandlungen eingeführt worden waren.
Grundlage dafür waren die einige Tage vor dem Interview bei Deutsch-
landfunk Kultur von Tagesspiegel und Spiegel veröffentlichten Artikel auf
Basis „geleakter“ Unterlagen aus den Vertragsverhandlungen.

Dazu zählte insbesondere ein von Ihrem Mandanten überarbeiteter
. Veertragsentwurf, welchen er unseres Wissens im Februar 2019 an das
Kulturstaatsministerium übersandt hatte. Ein Auszug aus diesem
Vertragsentwurf liegt uns vor (hier in Kopie beigefügt). ES handelt sich
dabei insbesondere um 8 10 des Entwurfs, welcher ausweislich des
Schreibens des Kulturstaatsministeriums vom 43, Juni 2019 (ebenfalls
‚in Kopie beigefügt) von Ihrem Mandanten eingefügt worden war. In dem
Schreiben wird dieser $ 10 als nicht annehmbar bezeichnet. Es heißt dort
(Unterstreichungen von mir): |
$ 10 Mitwirkungs-, Wohn- und Mitbenutzungsrechte des Hauses Ho- .
henzollern | '

10.1 Beiden Einrichtungen der äffentlichen Hand, die nach $ 7 dieses

Vertrages Dauerleihgaben des Hauses Hohenzollern erhalten, wird eine
g des Hauses Hohenzollern

angemessene institutionalisierte Mitwirkung de
Hand mindestens und insbeson-

sichergestellt. Insoweit ist die öffentliche
dere verpflichtet, |
28

09 Aug 19 15:29 GunmiE>

 
 

3.

zum einen das Haus umfassend laufend unaufgefordert und.
auf Anforderung jederzeit SO rechtzeitig vorab über alle beabsichtigten
eigenen und etwa mit Dritten vereinbarten Ausstellungs-, Publikations-
und sonstigen Aktivitäten und Maßnahmen bezüglich.der ihgab
zu unterrichten, dass dem Haus eine Mitsprache und Ein-
“ bringung eigener Vorstellungen ermöglicht wird. Zum anderen ist die
öffentliche Hand verpflichtet, das Hau sei jeweils zu den die
Dauerleihgaben betreffenden Sitzungen der jeweiligen Organe und
Gremien einzuladen und Rederecht zu gewähren. Die Mitwirkungsrechte
kann: das Haus itsuuimu< elbst oder durch beauftragte Dritte wahr-
nehmen. Verstöße gegen die vorbezeichneten Pflichten der öffentlichen
Hand begründen selbständige Unterlassungsansprüche des Hauses
Hohenzollern. Die Parteien sind sich darüber einig, dass sie sich bei ihrer
vertrauensvollen Zusammenarbeit insbesondere auch von ihrer gemein-
fw

vertrauensvollen ZUsaHtT = =.
„kulturellen Verantwortun leiten

samen historischen und wissenschaftlich

lassen werden.

      
  
     
  

       
 

   

 

           

Wir sehen darin einen eindeutigen aussagekräftigen Beleg für die bean-
standete Aussag®. Zur Zulässigkeit der joumalistisch kritisch zugespitzten
Einkleidung der Interviewfrage verweise ich auf meine Ausführungen ZU
Ziffer 2. im Schreiben vom 24. Juli 2019.

4. Mehrdeutigkeit

In meinem Schreiben vom 24. Juli habe ich nicht auf Mehrdeutigkeit
abgestellt. Vielmehr habe ich den eindeutigen Erklärungsinhalt der
Aussage dargelegt: Ein anderes Verständnis des Publikums (in dem.von
Ihnen unterstellten Sinne) habe ich ausdrücklich als „äußerst fenliegend .
angesehen. Dabei bleibt es. Äußerst fernliegende Deutungsvarianten
werden gerade nicht zur Feststellung möglicher Mehrdeutigkeitssach-

verhalte herangezogen.

Im Ergebnis sehen wir uns weiterhin nicht veranlasst, die geforderte Un-
terlassungserklärung abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen -

  

SUR

- Anlagen -
29

09 Aug 19 15:29

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89

BEER -\useum (Arbeitstitel) |

Die Beteiligten zu 1. bis 4. bemühen sich unter Federführung des und unter dem .
Vorbehalt der Bereitstellung erforderlicher Hausbaltsmittel darum, ci ren

Museum (Arb eitstitel) unter Einbeziehung des Hau ses Hohenzollern wiedereinzurichten ’

und die kulturhistorisch. bedeutenden Gegenstände der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Schloss Charlottenburg ist in Teilen bereits heute ähnlich, dem ehemaliger '
a haeını Die Kosten für die Einrichtung und den laufenden Betr Betrieb

_des Bgm Museums | "(Arbeitsitel) Werden bei Bereitstellung der erforderlichen
en | äusschließlich von den Beteiligten zu 1. bis 4. . Malgebe gesonder-

Naar mn ©

Pi ane)

810

10.1

10.2

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ter V reinbarungen getragen.
Mitwirkungs-, Wobn- un: Mitbenutzungsrechte a Hauses Hohenzollern

Bei den Einrichtungen der öffentlichen ! Hand, die nach h $ 7 dieses Vertrages I Dauer-
‚Jeihgaben des Hauses Wüunniim erh erhalten, wird eine ne angemessene 3 institutionalisier-
fe Ming des Hauses s Een gm sichergestellt "Insoweit ist "die "öffentliche
Hand mindestens und insbesondere verpflichtet, zum einen das Haus dig
umfassend laufend unaufgefordert und auf Anfo: rderung jederzeit so, rechtzeitig vorab
über alle b; beabsichtigten. eigenen und etwa mit Dritten, vereinbauten. Äusstellungs-, "Pob-
"ikations- ind sonstigen Aktivitäten und Maßnahmen bezüglich der Dauerleihgaben, zu
unterrichten, dass dem Haus iii eine Mitsprache und Einbringung eigener.
"Vorstellungen. ermöglicht wird. Zum anderen ist die öffentliche "Hand verpflichtet, das
Haus einge jeweils zu den die Dauerleihgaben betreffenden Sitzungen.der je-
 weiligen Organe und Gremien einzuladen und Rederecht zu gewähren. Die Mitwir-
kungsrechte kann das Haus ii selbst oder "durch beauftragte. Dritte wahr-
nehmen. Verstöße gegen die vorbezeichneten Pflichten der öffentlichen. Hand begrün-
den selbständige Ünterlassungsansprüche des Hauses Sigi: Die Parteien. sind
sich darüber einig, dass sie sich bei ihrer vertrauensvolien Zusammenarbeit insbeson-
dere auch von ihrer gemeinsamen historischen und dia Ver-

 

“ antwortung leiten lassen werden.

Das Haus uugBi> erhält ein Anueihäfiek ulentgeil iches und grundbuchlich zu
sicherndes Wohnungsrecht ($ 1093 BGB) im | Schloss Cecilienhof, auf Schloss

Lindstedt oder in der Villa Liegnitz. Das Auswahlrecht und das Bestimmungsrecht .

(8 315 BGB) zu weiteren Einzelheiten, über die die Parteien eine einvernehmliche Lö-
“ sung anstreben werden, steht dem m Hauch zu.

!

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