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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse“
Drucksache 11/2097 Landtag des Saarlandes - 11. Wahipenode - Sondervotum der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen . Zum Einsetzungsbeschluss-Teilthema: „Die Umstände des Wechsels von Prof. Zeithammer, seiner Bestellung, der Funktionsübertragung an ihn und die Aufgabenwahrnehmung durch ihn“. 1. Festgesteilter Sachverhalt a) Beweisaufnahme Akten unter anderem der Congress Centrum Saar GmbH, der Alten Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH, der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH und die Ste- nografischen Niederschriften der teilweise „VS-vertraulich“ klassifizierten beiden gemeinsamen Sitzungen der Ausschüsse für Wirtschaft und für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Landtages vom 19. Februar und 6. März 1998 wurden im Rah- men des Urkundenbeweises beigezogen und ausgewertet. Im Übrigen wurden insbesondere die folgenden Zeugen ver- . nommen: Ministerin Christiane Krajewski am 30. Juni 1998 und 24. November 1998, Minister Henner Wittling am 2. Juli 1998, Staatssekretär a.D. Reinhard Störmer am 7. Juli 1998, Staatssekretär Dr. Rüdiger Pernice am 14. Juli und 24. November 1998, Staatssekretär Dr. Thomas Christmann am 14. Juli und 24. November 1998, Thomas Schäfer am 16. Juli und 22. September 1998, Reinhold Hans Jäger am 16. Juli, 22. September 1998 und am 9. März 1999, Manfred Dörr am 8. September 1998, Alfred Holzwarth am 26. Januar 1999, Axel Spiess am 13. April 1999, Gunter Garbe am 4. Mai 1999. -111-
Drucksache 11/2097 Landtag des Saarlandes - 11. Wahlperiode - b) Ergebnis der Beweisaufnahme « aa) Die Umstände des Wechsels von Prof. Zeithammer ins Saarland und seiner Bestellung Prof. Zeithammer wurde in seiner Eigenschaft als Geschäfts- führer der „Hamburg Messe und Congress GmbH“ und als langjähriger persönlicher Bekannter des damaligen Wirt- schaftsstaatssekretärs Reinhard Störmer von diesem bei seiner Suche nach geeigneten Kandidaten für das Amt eines Touris- musmanagers angesprochen. Von Prof. Zeithammer als einem im Kongress-- und Tourismusgeschäft ausgewiesenen Geschäftsführer erwartete Wirtschaftsstaatssekretär Reinhard Störmer Hinweise auf andere Persönlichkeiten, die sich für eine Tätigkeit als Kongress- und Tourismusmanager im Saarland interessieren könnten; an ein eigenes Interesse Prof. Zeitham- mers an der im Saarland zu vergebenden Aufgabe dachte Staatssekretär a.D. Reinhard Störmer hierbei zunächst nicht. Dieses aber bekundete Prof. Zeithammer um den Jahreswech- sel 1995/1996 (Sten. Niederschrift 11/8, S.6). Darauf führte der .: Wirtschaftsstaatssekretär Reinhard Störmer Ende Januar 1995 bei der Congress Centrum Saar GmbH das erste Gespräch im Saarland mit Prof. Zeithammer, zu dem auch der damalige Chef der Staatskanzlei Dr. Bohr und der damalige Finanzstaatssek- retär Minister Henner Wittling sowie der Aufsichtsratsvor- sitzende der Congress Centrum Saar GmbH, Alfred Holzwarth, zugezogen worden waren. Das Gespräch sollte abklären, ob und inwieweit konkrete Verhandlungen mit Prof. Zeithammer diesen für eine Übernahme von Aufgaben im Bereich der „Alten Völklinger Hütte“ und/oder der Congress Centrum Saar GmbH, gewinnen ließen (Sten. Niederschrift 11/7, S. 9). Im Verlauf der Unterredung legte Prof. Zeithammer auch Unter- lagen über seine bisherigen Tätigkeiten sowie einen schriftli- chen Lebenslauf vor (Sten. Niederschrift 11/8, S. 9). Diese Bewerbungsvorgänge von Prof. Zeithammer sind Selbstauskün- fte in Form eines Lebenslaufs in persönlichem wie erwerbstäti- gem Bezug. Nach gemeinsamer Einschätzung der an diesem Erstgespräch mit Prof. Zeithammer beteiligten Mitglieder der Landesregierung und des Aufsichtsratsvorsitzenden Congress Centrum Saar GmbH, Alfred Holzwarth, brachte sich Prof. Zeithammer positiv ein (Sten. Niederschrift 11/8, S. 9). Insbe- sondere hielten ihn alle Gesprächsteilnehmer für befähigt, sich gleichermaßen im Bereich des von ihm schon in Hamburg bear- beiteten Hallengeschäfts und Kongresswesens zu bewähren als auch sich als neue Herausforderung im Saarland für das Welt- kulturerbe Alte Völklinger Hütte zu engagieren. - 122 -
Drucksache 11/2097 Landtag des Saarlandes - 11. Wahlperiode - Besonders am Weltkulturerbe Alte Völklinger Hütte bekundete Prof. Zeithammer sein persönliches Interesse und war hin- sichtlich seiner Vergütung damit einverstanden, den Status quo aus Hamburg bewahrt zu bekommen. Das waren ein Ruhege- haltsanspruch entsprechend der Besoldungsgruppe B 6 und ak- tive Bezüge von 295 000 DM im Jahr. Diese Erwartungen wollte das Konzept der Landesregierung für die Übernahme von Prof. Zeithammer schließlich in der Weise erfüllen, dass Prof. Zeithammer in eine bei der Congress Centrum Saar GmbH zum 30. Juni 1996 frei werdende Position des ausscheidenden Geschäftsführers (Dr. Harald Schneider) nachrückte (Sten. Niederschrift 11/6 S. 18) und zusätzlich für Aufgaben bei der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH einen Ar- beitsvertrag mit Lohnanspruch bekam. Die Geschäftsführerposi- tion wurde im Ergebnis mit 220 000 DM und die Arbeitnehmer- funktion mit 75 000 DM Jahresvergütung bei zusätzlicher ehren- amtlicher Wahrnehmung der Aufgaben eines Stiftungsvorstands bei der Stiftung Industriekultur bewertet. Solche Verteilung der Kosten, die in ihrer Gesamthöhe von 295 000 DM aus der Vor- gabe einer Besitzstandswahrung herrührten, sollte, wie die Zeugenaussage des Geschäftsführers der Congress Centrum Saar GmbH, Alfred Holzwarth, ergab, einerseits die Hamburger Entlohnung in unveränderter Höhe fortführen, andererseits aber mit der Aufteilung in zwei Beträge das Vergütungsgefüge bei den herangezogenen landeseigenen Gesellschaften nicht „durcheinanderbringen“ und den Betriebsfrieden bei jeder der beiden Gesellschaften gewährleisten. Am 1. April.1996 führte die Ministerin für Wirtschaft und Finan- zen, Christiane Krajewski, ein persönliches Gespräch mit Prof. Zeithammer über seine mögliche Aufgabe als zukünftiger Geschäftsführer bei der Congress Centrum Saar GmbH und als Mitarbeiter der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH (Sten. Niederschrift 11/6, S. 17). Dabei gewann auch die Ministerin den Eindruck, dass Prof. Zeithammer den an ihn gestellten Erwartungen gerecht werden und diese Aufgaben er- füllen würde (Sten. Niederschrift 11/6, S. 23). Diese Annahme verstärkte sich für die Ministerin Christiane Krajewski, als sie aus Anlass einer Finanzministerkonferenz mit ihrem damaligen Kollegen aus der Freien und Hansestadt Hamburg, Finanzsena- tor Runde, ein nachfragendes Gespräch über die Hamburger Betätigung Prof. Zeitnammers hatte und eine nur positive Äußerung über die Person und Leistung Prof. Zeithammers er- hielt (Sten. Niederschrift 11/6, S. 26). - 113 -
Drucksache 1 1/2097 Landtag des Saarlandes - 11. Wahlperiode - irgendeinen „weglobenden“ Beigeschmack hatte diese Auskunft des Finanzsenators für die Ministerin Christiane Krajewski nicht, geschweige denn sei ein Ansatzpunkt für Bedenken und für erwägenswertes Nachhaken bei weiteren Auskunftsquellen für Ministerin Christiane Krajewski erkennbar geworden. Im Laufe der weiteren Verhandlungen mit Prof. Zeithammer fand auch ein Gespräch mit der als Hauptzahllastträger vorge- sehenen Congress Centrum Saar GmbH statt, das der Auf- sichtsratsvorsitzende Alfred Holizwarth führte. Unklar blieb nach der Vernehmung des Zeugen Alfred Holzwarth, ob der Auf- sichtsratsvorsitzende, wie die Landesregierung meint, vom Land als Mehrheitsgesellschafter der Congress Centrum Saar GmbH und als Alleingesellschafter der Saarland Bau und Boden Pro- jektgeselischaft mbH mit den Vertragsverhandiungen feder- führend für beide Anstellungsverträge oder doch gesamtver- antwortlich „betraut“ worden war oder ob der Aufsichtsratsvor- sitzende Alfred Hoizwarth als ein Gesprächspartner unter meh- reren anderen sich nur sein Bild von Prof. Zeithammer nament- lich für die Congress Centrum Saar GmbH machen sollte. Fest- gestellt wurde zwar, dass die Vertragsverhandiungen alsbald nach dem Besuch von Prof. Zeithammer bei der Congress Cen- trum Saar GmbH sowohl bei der Congress Centrum Saar GmbH als auch bei der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH zur Einstellung von Prof. Zeithammer führten. In abge- stimmten Schritten wurde Prof. Zeitnammer von der Ge- selischafterversammlung der Congress Centrum Saar GmbH zum Geschäftsführer der Congress Centrum Saar GmbH bestellt und mit ihm ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag (Jahresvergütung von 220 000 DM) abgeschlossen als auch bei der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH eine An- stellung ebenfalls mit Wirkung zum 1.Oktober 1996 mit Arbeits- vertrag vom 3.Juni 1996 begründet. Der Aufsichtsrat der Saar- land Bau und Boden Projektgeselischaft mbH hatte die Geschäftsführung zuvor ermächtigt, einen entsprechenden Ar- beitsvertrag mit Prof. Zeithammer abzuschließen. Prof. Zeithammer erhielt als Arbeitnehmer ein Jahresgehalt von 75 000 DM für die Dienste bei der Saarland Bau und Boden Pro- jektgesellschaft mbH. (Niederschrift über. die Aufsichtsrats- sitzung der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH vom 29.Mai1996, TOP 6). An der Entscheidung, Prof. Zeitham- mer bei der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH anzustellen, war der Geschäftsführer der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH, Thomas Schuck, nicht beteiligt (Sten. Niederschrift 11/10, S. 58). - 114 -
Drucksache 11/2097 Landtag des Saarlandes - 11. Wahtlpenode - Der Aufsichtsratsvorsitzende der Congress Centrum Saar GmbH, Alfred Holzwarth, sah sich selbst keinesfalls als federführend an, weil er die Höhe der von der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH zugestandenen Vergütung und den dort vorgesehenen Aufgabenbereich ebensowenig kannte wie er gewußt hat, dass Prof. Zeithammer unentgeltlich/ehrenamtlich Vorstandsaufgaben für die Stiftung Industriekultur wahrnehmen sollte. Dem Zeugen Alfred Holzwarth war aber bekannt, dass Prof. Zeithammer auch in andere Gesellschaften des Landes übernommen werden sollte, ohne dass der Zeuge Einzelheiten beispielsweise über die dort vorgesehenen Anstellungsbedingungen kannte. Schon deshalb habe der Zeuge Alfred Holzwarth nicht „koordiniert“ (Sten. Niederschrift 11/24, S. 20). Darüber hinaus sei der Zeuge Alfred Holzwarth vor und nach dem einen Gespräch mit Prof. Zeithammer arbeitsunfähig erkrankt nicht im Dienst gewesen (Sten. Niederschrift 11/24, S. 3). Der Zeuge Alfred Holzwarth ging selbst davon aus, dass das Land durch seine Beteiligungsverwaltung die Vertragsanbahnung betreibe und durchführe. Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen des Saarlandes selbst verhandelte mit der „Hamburg Messe und Congress GmbH“ und mit der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg über die zeitanteilige spätere Aufbringung des Ruhegehalts für Prof. Zeithammer, soweit es in Hamburg erdient war, durch die Hamburger Stellen. Ebenfalls zum 1. Oktober 1996 ist Prof. Zeithammer zum geschäftsführenden Vorstand der Stiftung Industriekultur bestellt worden. Ein besonderes Entgelt erhielt er für diese Tätigkeit nicht. Sie war ehrenamtlich. Erst zum 17. Juli 1997 wurde Prof. Zeithammer Geschäftsführer der Alten Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH. Die Alte Völklinger Hütte Objektgeselischaft mbH wurde am 2. Septem- ber 1997 in das Gesellschaftsverzeichnis des Handelsregisters beim Amtsgericht Völklingen eingetragen. Bei Anbahnen der Einstellung und im weiteren Verlauf der Ein- stellung fand eine Vorlage von schriftlichen Bewertungen/Be- urteilungen früherer Arbeitgeber/Anstellungsgesellschaften der Arbeitsleistung und des Persönlichkeitsbildes Prof. Zeitham- mers nicht aus freien Stücken statt, noch gab es ein Verlangen nach solchen Unterlagen auf Seiten des Saarlandes (Sten. Niederschrift 11/6; S. 25 und 11/8, S. 9 f.). - 115 -
Drucksache 11/2097 Landtag des Saarlandes - 11. Wahlperiode - Bei den Akten findet sich lediglich eine briefliche und sehr günstige Äußerung des ehemaligen Mitglieds des Deutschen Bundestages, Bundesministers und Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main, Dr. Voiker Hauff, über Prof. Zeithammer. Staatssekretärs a.D. Reinhard Störmer kannte Prof. Zeithammer aus seiner früheren Tätigkeit für Dr. Volker Hauff als Bundesminister für Forschung und unterstützte den beruflichen Wechsel von Prof. Zeithammer ins Saarland aus der Überzeugung, die richtige Persönlichkeit beigebracht zu haben (Sten. Niederschrift 11/24, S. 17). bb) Die Funktionsübertragung an Prof. Zeithammer und die Aufgabenwahrnehmung durch Prof. Zeithammer. Die Einweisung in die Betätigungsfelder und die erwartete Ausfüllung dieses Betätigungsrahmens des Prof. Zeithammer sollten sich aus den Aufgaben und der inneren Ordnung der Körperschaften des privaten Rechts ergeben, für die Prof. Zeithammer als Vorstand der Stiftung Industriekultur ehrenamtlich und als bezahlter Geschäftsführer der Alten Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH sowie als Arbeitnehmer ohne Geschäftsführerstellung der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH, tätig geworden ist. Für die Congress Centrum Saar GmbH, bei der das Hallen- und Messegeschäft angesiedelt ist, für das die frühere Tätigkeit Prof. Zeithammers bei der Hamburg Messe und Congress GmbH ihn auswies, war Prof. Zeithammer für den Bereich Marketing, für die „Weiterentwicklung des Kongress- und Tagungsgeschäftes* (Zeugin Ministerin Christiane Krajewski, Sten. Niederschrift 11/6, S. 58) zuständig; dies in Ergänzung der beiden anderen Geschäftsführer Junker und Manfred Dörr, die das Hallengeschäft und die innenverwaltung betreuen. Marketingmässig ist Prof. Zeithammer insbesondere durch von der Congress Centrum Saar GmbH bezahlte Reisen nach Washington DC und Mailand sowie mit dem Kongressvorhaben „Saar-Premium“ tätig geworden, im Übrigen aber nicht erkennbar in Erscheinung getreten. - 116 -
Drucksache 11 Landtag des Saarlandes - 11. Wahlpenode - Das Betätigungsfeld Congress Centrum Saar GmbH, das Ende 19986 mit der Zusammenführen von Kongreßhalle und Saarlandhalle zum Hallengeschäft ausgebaut werden sollte und personalisiert werden mußte (Sten. Niederschrift 11/7, S. 4), erscheint nach den Feststellungen des Ausschusses am Rande der tatsächlichen Wirksamkeit Prof. Zeithammers im Saarland verblieben zu sein. Staatssekretär Dr. Thomas Christmann begründete dies mit den Eigenheiten von Werbemaßnahmen (Sten. Niederschrift 11/9, S. 155 f.). Das Wirken Prof. Zeithammers wird beherrscht von seinen Aktivitäten für die und auf Kosten der Stiftung Industriekultur und der Alte(n) Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH. Prof. Zeithammer war für die Zeugen „der Manager im Bereich der Völklinger Hütte“, als deren Organisation ihm von Anfang an und auch noch nach Entstehen der Alten Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH die Stiftung Industriekultur erschienen sei. Auch eine eindeutige Zuordnung der tatsächlich entfalteten Tätigkeit Prof. Zeithammers zur Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH ist selbst vor Entstehen der Alten vVölklinger Hütte Objektgesellschaft mbH und damit vor Erwerb seiner Geschäftsführerstellung in der Alten Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht erfolgt, aber vorgesehen gewesen. Für die Zeugin Ministerin Christiane Krajewski gehören die beiden Geschäftsfelder „Kongress- und Tagungstourismus“ einerseits, „Kulturtourismus“ um das Weltkulturerbe andererseits zusammen. „Es macht Sinn, beides gemeinsam zu sehen“...“Insoweit bot es sich an, Herm Zeithammer einen Angestelltenvertrag bei der SBB zu geben, den er natürlich in einer inhaltlichen Verbindung zu seiner Funktion als Vorstand der Stiftung Industriekultur wahrgenommen hat“ (Sten. Niederschrift 11/6, S. 58). Sein Arbeitsvertrag vom 3. Juni 1996 verlangte von Prof. Zeitnammer, der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH als Dienstleistung „die Entwicklung und Vermarktung des Weltkulturerbes Alte Völklinger Hütte“ zu erbringen. Die Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft - mbH beschäftigte außer Prof. Zeithammer keine weiteren Arbeitnehmer, denn sie wurde für ihre vom Land vorgegebene Aufgabenstellung erst zum Jahresbeginn 1998 mit Personal ausgestattet. - 117 -
Drucksache 11/2097 Landtag des Saarlandes - 11. Wahlpenode - Zu Zeiten von Prof. Zeithammers Arbeitsverhältnis besorgte die | andesentwicklungsgeselischaft Saar mbH geschäftsbesorgend gıe Aufgaben der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH und stellte zwei Mitarbeiter dem Bereich Alte Völklinger Hütte bis zum 30. September 1997 zur Verfügung. Diese Mitarbeiter wechselten zum 1. Oktober 1997 zur neugegründeten Alten Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH, ohne Arbeitsplatz und Arbeitsinhalte zu ändern. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme verhielt es sich ähnlich mit den Diensten Prof. Zeithammers, die er ab dem 17. Juli 1997 formal der Alten Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH als deren Geschäftsführer erbrachte und vorher als Arbeitnehmer der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH erbracht hatte, ohne den Arbeitsplatz zu wechseln. Die Beweisaufnahme ergab zusätzlich, dass die Alte völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH nach ihrer Entstehung mit Prof. Zeithammer keinen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag abschloß, obwohl dies seitens der Saarland Bau und Boden Projektgesellischaft mbH so gedacht war, damit diese Anstellung seinen der Saarland Bau und Boden Projektgeselischaft mbH zugeordneten Arbeitsvertrag ersetzte (Niederschrift über Aufsichtsratssitzung der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH vom 10. November 1997, TOP 8.1). Der beabsichtigte Geschäftsführer-Anstellungsvertrag mit Prof. Zeithammer kam bis zu seiner Demissionierung nicht zustande. Neben Prof. Zeitnammer war und ist seit Entstehen der Alten Völklinger Hütte Objektgeselischaft mbH auch Reinhold Hans Jäger Geschäftsführer der Alten Völklinger Hütte Objektgeselischaft mbH; Reinhold Hans Jäger ist auch Geschäftsführer der Saarland Bau und Boden Projektgeselischaft mbH seit dem 11. Juni 1996 (Niederschrift der Gesellschafterversammiung der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH vom 11. Juni 1996), zusammen mit dem am 27. Juni 1997 für eine weitere Amtsperiode bestellten Geschäftsführer Dipl.-Wirtschaftsingenieur Thomas Schuck. Für die Tätigkeit Prof. Zeithammers bei der Saarland Bau und Boden Projektgeselischaft mbH ergaben sich die übertragenen Aufgaben aus dem Arbeitsvertrag, für die Tätigkeit Prof. Zeithammers bei der Alten Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH ab 1. Oktober 1997 ergaben sich die Aufgabenbeschreibung und -übertragung aus der tatsächlich innegehabten Organstellung eines Geschäftsführers ohne ausdrücklichen schriftlichen Arbeitsvertrag. Diese Aufgaben waren nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme insbesondere: - 118 -
Drucksache 11/2097 Landtag des Saarlandes - 11. Wahlperiode - Erarbeitung einer Nutzungskonzeption für die im Besitz des Landes und der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft' mbH befindlichen Gebäude und Denkmalteile; Erstellung einer Vermarktungskonzeption; Akquisition und Organisation von Veranstaltungen; Erarbeiten und Vermarkten überregional orientierter Tourismuskonzepte; Mitwirkung bei Investitionsentscheidungen. Mitarbeit bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Die Aufgaben Prof. Zeitnammers als Vorstand der Stiftung Industriekultur und die rechtliche Ausgestaltung des Vorstandes als Stiftungsorgan ergeben sich aus den 8$ 5, 5 der Stiftungssatzung. Der Vorstand erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Ein Mitglied des \Vorstands ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied. Als solches hatte Prof. Zeithammer insbesondere folgende Aufgaben: die Aufstellung des Entwurfes des Haushaltsplanes, die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Entscheidung über die Vergabe von Stiftungsmitteln (Rechtsgeschäfte, die die Stiftung im Einzelfall mit mehr als 50.000 DM verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrates), die gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung der Stiftung, die Vorlage einer Jahresabrechnung mit Vermögensübersicht, die Vorlage eines Berichtes über die Erfüllung des Stiftungszwecks an das Kuratorium innerhalb von drei Monaten nach Ablauf jedes Kalenderjahres, die Anzeige jeder Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes oder des Verwaltungsrates an die Stiftungsbehörde. . - 119 -
Drucksache 11/2097 Landtag des Saartandes - 11. Wahlperiode - Zur Bestellung Prof. Zeitnammers zum geschäftsführenden Vorstand traf der Ausschuss folgende Feststellungen: Prof. Zeithammer folgte zum 1. Oktober 1996 dem kommissarischen Alleinvorstand Regierungsoberrat Norbert Krewer als alleiniger und geschäftsführender Vorstand nach. Nach Niederiegen seiner Ämter durch Prof. Zeithammer ist seit dem 18. Februar 1998 wieder Regierungsoberrat Norbert Krewer als kommissarischer Vorstand bestellt. Die Beweisaufnahme ergab hierzu folgende Einzelheiten: Gemäß $ 5 Abs. 1 Satz 1 Stiftungssatzung soll der Vorstand aus zwei von dem Verwaltungsrat für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählten Personen bestehen, von denen eine als Geschäftsführer bestellt wird. Dass Prof. Zeithammer während der gesamten Dauer seiner Tätigkeit einziges geschäftsführendes „Vorstandsmitglied“ war, ergab sich für den Verwaltungsrat zunächst so nicht beabsichtigt, sondem zwangsläufig und dann gebilligt. Wie aus der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsrates vom 4. Juni 1996 hervorgeht, berichtete Staatssekretär Reinhard Störmer als damals stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender, dass der Aufsichtsrat der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH bereits beschlossen habe, Prof. Zeithammer mit der Geschäftsführung der Gasgebläsehalle zu betrauen. Sein Tätigkeitsfeld in der Stiftung sei in enger Verknüpfung mit seinen sonstigen Aktivitäten im Bereich des Kongresswesens zu sehen. Staatssekretär Dr. Rüdiger Pernice als Verwaltungsratsvorsitzender teilte in der Sitzung dem Verwaltungsrat mit, dass die Verhandlungen mit einer Person über die Bestellung als zweiter Vorstand als gescheitert angesehen werden müssten und Staatssekretär Dr. Rüdiger Pemice nicht in der Lage war, einen sonstigen Personalvorschlag zu machen. Daher schiug er vor, „zunächst grundsätzlich von der Wahl eines zweiten Vorstandes abzusehen‘. Darauf beschloss der Verwaltungsrat einstimmig, Prof. Zeithammer die Aufgabe des geschäftsführenden Vorstandes zu übertragen und von der Bestellung eines zweiten Vorstandsmitglieds abzusehen. Einstellungsgrund und daraus abfolgend ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt für die Berufung von Prof. Zeithammer bei der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH/älte Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme das Erarbeiten einer Nutzungs- und Vermarktungskonzeption für den Bereich der Alten Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH“ (Niederschrift über die Aufsichtsrat-Sitzung der Saarland Bau und Boden - 120 -