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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse

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Drucksache 11/2097 Landtag des Saarlandes - 11. Wahipenode -

Sondervotum der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

. Zum Einsetzungsbeschluss-Teilthema: „Die Umstände des Wechsels
von Prof. Zeithammer, seiner Bestellung, der Funktionsübertragung an ihn
und die Aufgabenwahrnehmung durch ihn“.

1. Festgesteilter Sachverhalt
a) Beweisaufnahme

Akten unter anderem der Congress Centrum Saar GmbH, der
Alten Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH, der Saarland
Bau und Boden Projektgesellschaft mbH und die Ste-
nografischen Niederschriften der teilweise „VS-vertraulich“
klassifizierten beiden gemeinsamen Sitzungen der Ausschüsse
für Wirtschaft und für Bildung, Kultur und Wissenschaft des
Landtages vom 19. Februar und 6. März 1998 wurden im Rah-
men des Urkundenbeweises beigezogen und ausgewertet.

Im Übrigen wurden insbesondere die folgenden Zeugen ver- .
nommen:

Ministerin Christiane Krajewski am 30. Juni 1998 und 24.
November 1998,

Minister Henner Wittling am 2. Juli 1998,

Staatssekretär a.D. Reinhard Störmer am 7. Juli 1998,
Staatssekretär Dr. Rüdiger Pernice am 14. Juli und
24. November 1998,

Staatssekretär Dr. Thomas Christmann am 14. Juli und
24. November 1998,

Thomas Schäfer am 16. Juli und 22. September 1998,
Reinhold Hans Jäger am 16. Juli, 22. September 1998 und
am 9. März 1999,

Manfred Dörr am 8. September 1998,

Alfred Holzwarth am 26. Januar 1999,

Axel Spiess am 13. April 1999,

Gunter Garbe am 4. Mai 1999.

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b) Ergebnis der Beweisaufnahme «

aa) Die Umstände des Wechsels von Prof. Zeithammer ins
Saarland und seiner Bestellung

Prof. Zeithammer wurde in seiner Eigenschaft als Geschäfts-
führer der „Hamburg Messe und Congress GmbH“ und als
langjähriger persönlicher Bekannter des damaligen Wirt-
schaftsstaatssekretärs Reinhard Störmer von diesem bei seiner
Suche nach geeigneten Kandidaten für das Amt eines Touris-
musmanagers angesprochen. Von Prof. Zeithammer als einem
im Kongress-- und Tourismusgeschäft ausgewiesenen
Geschäftsführer erwartete Wirtschaftsstaatssekretär Reinhard
Störmer Hinweise auf andere Persönlichkeiten, die sich für eine
Tätigkeit als Kongress- und Tourismusmanager im Saarland
interessieren könnten; an ein eigenes Interesse Prof. Zeitham-
mers an der im Saarland zu vergebenden Aufgabe dachte
Staatssekretär a.D. Reinhard Störmer hierbei zunächst nicht.
Dieses aber bekundete Prof. Zeithammer um den Jahreswech-
sel 1995/1996 (Sten. Niederschrift 11/8, S.6). Darauf führte der .:
Wirtschaftsstaatssekretär Reinhard Störmer Ende Januar 1995
bei der Congress Centrum Saar GmbH das erste Gespräch im
Saarland mit Prof. Zeithammer, zu dem auch der damalige Chef
der Staatskanzlei Dr. Bohr und der damalige Finanzstaatssek-
retär Minister Henner Wittling sowie der Aufsichtsratsvor-
sitzende der Congress Centrum Saar GmbH, Alfred Holzwarth,
zugezogen worden waren. Das Gespräch sollte abklären, ob
und inwieweit konkrete Verhandlungen mit Prof. Zeithammer
diesen für eine Übernahme von Aufgaben im Bereich der „Alten
Völklinger Hütte“ und/oder der Congress Centrum Saar GmbH,
gewinnen ließen (Sten. Niederschrift 11/7, S. 9).

Im Verlauf der Unterredung legte Prof. Zeithammer auch Unter-
lagen über seine bisherigen Tätigkeiten sowie einen schriftli-
chen Lebenslauf vor (Sten. Niederschrift 11/8, S. 9). Diese
Bewerbungsvorgänge von Prof. Zeithammer sind Selbstauskün-
fte in Form eines Lebenslaufs in persönlichem wie erwerbstäti-
gem Bezug. Nach gemeinsamer Einschätzung der an diesem
Erstgespräch mit Prof. Zeithammer beteiligten Mitglieder der
Landesregierung und des Aufsichtsratsvorsitzenden Congress
Centrum Saar GmbH, Alfred Holzwarth, brachte sich Prof.
Zeithammer positiv ein (Sten. Niederschrift 11/8, S. 9). Insbe-
sondere hielten ihn alle Gesprächsteilnehmer für befähigt, sich
gleichermaßen im Bereich des von ihm schon in Hamburg bear-
beiteten Hallengeschäfts und Kongresswesens zu bewähren als
auch sich als neue Herausforderung im Saarland für das Welt-
kulturerbe Alte Völklinger Hütte zu engagieren.

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Besonders am Weltkulturerbe Alte Völklinger Hütte bekundete
Prof. Zeithammer sein persönliches Interesse und war hin-
sichtlich seiner Vergütung damit einverstanden, den Status quo
aus Hamburg bewahrt zu bekommen. Das waren ein Ruhege-
haltsanspruch entsprechend der Besoldungsgruppe B 6 und ak-
tive Bezüge von 295 000 DM im Jahr. Diese Erwartungen wollte
das Konzept der Landesregierung für die Übernahme von Prof.
Zeithammer schließlich in der Weise erfüllen, dass Prof.
Zeithammer in eine bei der Congress Centrum Saar GmbH zum
30. Juni 1996 frei werdende Position des ausscheidenden
Geschäftsführers (Dr. Harald Schneider) nachrückte (Sten.
Niederschrift 11/6 S. 18) und zusätzlich für Aufgaben bei der
Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH einen Ar-
beitsvertrag mit Lohnanspruch bekam. Die Geschäftsführerposi-
tion wurde im Ergebnis mit 220 000 DM und die Arbeitnehmer-
funktion mit 75 000 DM Jahresvergütung bei zusätzlicher ehren-
amtlicher Wahrnehmung der Aufgaben eines Stiftungsvorstands
bei der Stiftung Industriekultur bewertet. Solche Verteilung der
Kosten, die in ihrer Gesamthöhe von 295 000 DM aus der Vor-
gabe einer Besitzstandswahrung herrührten, sollte, wie die
Zeugenaussage des Geschäftsführers der Congress Centrum
Saar GmbH, Alfred Holzwarth, ergab, einerseits die Hamburger
Entlohnung in unveränderter Höhe fortführen, andererseits aber
mit der Aufteilung in zwei Beträge das Vergütungsgefüge bei
den herangezogenen landeseigenen Gesellschaften nicht
„durcheinanderbringen“ und den Betriebsfrieden bei jeder der
beiden Gesellschaften gewährleisten.

Am 1. April.1996 führte die Ministerin für Wirtschaft und Finan-
zen, Christiane Krajewski, ein persönliches Gespräch mit Prof.
Zeithammer über seine mögliche Aufgabe als zukünftiger
Geschäftsführer bei der Congress Centrum Saar GmbH und als
Mitarbeiter der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft
mbH (Sten. Niederschrift 11/6, S. 17). Dabei gewann auch die
Ministerin den Eindruck, dass Prof. Zeithammer den an ihn
gestellten Erwartungen gerecht werden und diese Aufgaben er-
füllen würde (Sten. Niederschrift 11/6, S. 23). Diese Annahme
verstärkte sich für die Ministerin Christiane Krajewski, als sie
aus Anlass einer Finanzministerkonferenz mit ihrem damaligen
Kollegen aus der Freien und Hansestadt Hamburg, Finanzsena-
tor Runde, ein nachfragendes Gespräch über die Hamburger
Betätigung Prof. Zeitnammers hatte und eine nur positive
Äußerung über die Person und Leistung Prof. Zeithammers er-
hielt (Sten. Niederschrift 11/6, S. 26).

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irgendeinen „weglobenden“ Beigeschmack hatte diese Auskunft
des Finanzsenators für die Ministerin Christiane Krajewski nicht,
geschweige denn sei ein Ansatzpunkt für Bedenken und für
erwägenswertes Nachhaken bei weiteren Auskunftsquellen für
Ministerin Christiane Krajewski erkennbar geworden.

Im Laufe der weiteren Verhandlungen mit Prof. Zeithammer
fand auch ein Gespräch mit der als Hauptzahllastträger vorge-
sehenen Congress Centrum Saar GmbH statt, das der Auf-
sichtsratsvorsitzende Alfred Holizwarth führte. Unklar blieb nach
der Vernehmung des Zeugen Alfred Holzwarth, ob der Auf-
sichtsratsvorsitzende, wie die Landesregierung meint, vom Land
als Mehrheitsgesellschafter der Congress Centrum Saar GmbH
und als Alleingesellschafter der Saarland Bau und Boden Pro-
jektgeselischaft mbH mit den Vertragsverhandiungen feder-
führend für beide Anstellungsverträge oder doch gesamtver-
antwortlich „betraut“ worden war oder ob der Aufsichtsratsvor-
sitzende Alfred Hoizwarth als ein Gesprächspartner unter meh-
reren anderen sich nur sein Bild von Prof. Zeithammer nament-
lich für die Congress Centrum Saar GmbH machen sollte. Fest-
gestellt wurde zwar, dass die Vertragsverhandiungen alsbald
nach dem Besuch von Prof. Zeithammer bei der Congress Cen-
trum Saar GmbH sowohl bei der Congress Centrum Saar GmbH
als auch bei der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft
mbH zur Einstellung von Prof. Zeithammer führten. In abge-
stimmten Schritten wurde Prof. Zeitnammer von der Ge-
selischafterversammlung der Congress Centrum Saar GmbH
zum Geschäftsführer der Congress Centrum Saar GmbH
bestellt und mit ihm ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
(Jahresvergütung von 220 000 DM) abgeschlossen als auch bei
der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH eine An-
stellung ebenfalls mit Wirkung zum 1.Oktober 1996 mit Arbeits-
vertrag vom 3.Juni 1996 begründet. Der Aufsichtsrat der Saar-
land Bau und Boden Projektgeselischaft mbH hatte die
Geschäftsführung zuvor ermächtigt, einen entsprechenden Ar-
beitsvertrag mit Prof. Zeithammer abzuschließen. Prof.
Zeithammer erhielt als Arbeitnehmer ein Jahresgehalt von 75
000 DM für die Dienste bei der Saarland Bau und Boden Pro-
jektgesellschaft mbH. (Niederschrift über. die Aufsichtsrats-
sitzung der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH
vom 29.Mai1996, TOP 6). An der Entscheidung, Prof. Zeitham-
mer bei der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH
anzustellen, war der Geschäftsführer der Saarland Bau und
Boden Projektgesellschaft mbH, Thomas Schuck, nicht beteiligt
(Sten. Niederschrift 11/10, S. 58).

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Der Aufsichtsratsvorsitzende der Congress Centrum Saar
GmbH, Alfred Holzwarth, sah sich selbst keinesfalls als
federführend an, weil er die Höhe der von der Saarland Bau und
Boden Projektgesellschaft mbH zugestandenen Vergütung und
den dort vorgesehenen Aufgabenbereich ebensowenig kannte
wie er gewußt hat, dass Prof. Zeithammer
unentgeltlich/ehrenamtlich Vorstandsaufgaben für die Stiftung
Industriekultur wahrnehmen sollte. Dem Zeugen Alfred
Holzwarth war aber bekannt, dass Prof. Zeithammer auch in
andere Gesellschaften des Landes übernommen werden sollte,
ohne dass der Zeuge Einzelheiten beispielsweise über die dort
vorgesehenen Anstellungsbedingungen kannte. Schon deshalb
habe der Zeuge Alfred Holzwarth nicht „koordiniert“ (Sten.
Niederschrift 11/24, S. 20). Darüber hinaus sei der Zeuge Alfred
Holzwarth vor und nach dem einen Gespräch mit Prof.
Zeithammer arbeitsunfähig erkrankt nicht im Dienst gewesen
(Sten. Niederschrift 11/24, S. 3). Der Zeuge Alfred Holzwarth
ging selbst davon aus, dass das Land durch seine
Beteiligungsverwaltung die Vertragsanbahnung betreibe und
durchführe. Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen des
Saarlandes selbst verhandelte mit der „Hamburg Messe und
Congress GmbH“ und mit der Verwaltung der Freien und
Hansestadt Hamburg über die zeitanteilige spätere Aufbringung
des Ruhegehalts für Prof. Zeithammer, soweit es in Hamburg
erdient war, durch die Hamburger Stellen.

Ebenfalls zum 1. Oktober 1996 ist Prof. Zeithammer zum
geschäftsführenden Vorstand der Stiftung Industriekultur bestellt
worden. Ein besonderes Entgelt erhielt er für diese Tätigkeit
nicht. Sie war ehrenamtlich.

Erst zum 17. Juli 1997 wurde Prof. Zeithammer Geschäftsführer
der Alten Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH. Die Alte
Völklinger Hütte Objektgeselischaft mbH wurde am 2. Septem-
ber 1997 in das Gesellschaftsverzeichnis des Handelsregisters
beim Amtsgericht Völklingen eingetragen.

Bei Anbahnen der Einstellung und im weiteren Verlauf der Ein-
stellung fand eine Vorlage von schriftlichen Bewertungen/Be-
urteilungen früherer Arbeitgeber/Anstellungsgesellschaften der
Arbeitsleistung und des Persönlichkeitsbildes Prof. Zeitham-
mers nicht aus freien Stücken statt, noch gab es ein Verlangen
nach solchen Unterlagen auf Seiten des Saarlandes (Sten.
Niederschrift 11/6; S. 25 und 11/8, S. 9 f.).

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Bei den Akten findet sich lediglich eine briefliche und sehr
günstige Äußerung des ehemaligen Mitglieds des Deutschen
Bundestages, Bundesministers und Oberbürgermeisters der
Stadt Frankfurt am Main, Dr. Voiker Hauff, über Prof.
Zeithammer. Staatssekretärs a.D. Reinhard Störmer kannte
Prof. Zeithammer aus seiner früheren Tätigkeit für Dr. Volker
Hauff als Bundesminister für Forschung und unterstützte den
beruflichen Wechsel von Prof. Zeithammer ins Saarland aus der
Überzeugung, die richtige Persönlichkeit beigebracht zu haben
(Sten. Niederschrift 11/24, S. 17).

bb) Die Funktionsübertragung an Prof. Zeithammer und die
Aufgabenwahrnehmung durch Prof. Zeithammer.

Die Einweisung in die Betätigungsfelder und die erwartete
Ausfüllung dieses Betätigungsrahmens des Prof. Zeithammer
sollten sich aus den Aufgaben und der inneren Ordnung der
Körperschaften des privaten Rechts ergeben, für die Prof.
Zeithammer als Vorstand der Stiftung Industriekultur
ehrenamtlich und als bezahlter Geschäftsführer der Alten
Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH sowie als
Arbeitnehmer ohne Geschäftsführerstellung der Saarland Bau
und Boden Projektgesellschaft mbH, tätig geworden ist.

Für die Congress Centrum Saar GmbH, bei der das Hallen- und
Messegeschäft angesiedelt ist, für das die frühere Tätigkeit
Prof. Zeithammers bei der Hamburg Messe und Congress
GmbH ihn auswies, war Prof. Zeithammer für den Bereich
Marketing, für die „Weiterentwicklung des Kongress- und
Tagungsgeschäftes* (Zeugin Ministerin Christiane Krajewski,
Sten. Niederschrift 11/6, S. 58) zuständig; dies in Ergänzung der
beiden anderen Geschäftsführer Junker und Manfred Dörr, die
das Hallengeschäft und die innenverwaltung betreuen.
Marketingmässig ist Prof. Zeithammer insbesondere durch von
der Congress Centrum Saar GmbH bezahlte Reisen nach
Washington DC und Mailand sowie mit dem Kongressvorhaben
„Saar-Premium“ tätig geworden, im Übrigen aber nicht
erkennbar in Erscheinung getreten.

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Das Betätigungsfeld Congress Centrum Saar GmbH, das Ende
19986 mit der Zusammenführen von Kongreßhalle und
Saarlandhalle zum Hallengeschäft ausgebaut werden sollte und
personalisiert werden mußte (Sten. Niederschrift 11/7, S. 4),
erscheint nach den Feststellungen des Ausschusses am Rande
der tatsächlichen Wirksamkeit Prof. Zeithammers im Saarland
verblieben zu sein. Staatssekretär Dr. Thomas Christmann
begründete dies mit den Eigenheiten von Werbemaßnahmen
(Sten. Niederschrift 11/9, S. 155 f.).

Das Wirken Prof. Zeithammers wird beherrscht von seinen
Aktivitäten für die und auf Kosten der Stiftung Industriekultur und
der Alte(n) Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH. Prof.
Zeithammer war für die Zeugen „der Manager im Bereich der
Völklinger Hütte“, als deren Organisation ihm von Anfang an
und auch noch nach Entstehen der Alten Völklinger Hütte
Objektgesellschaft mbH die Stiftung Industriekultur erschienen
sei. Auch eine eindeutige Zuordnung der tatsächlich entfalteten
Tätigkeit Prof. Zeithammers zur Saarland Bau und Boden
Projektgesellschaft mbH ist selbst vor Entstehen der Alten
vVölklinger Hütte Objektgesellschaft mbH und damit vor Erwerb
seiner Geschäftsführerstellung in der Alten Völklinger Hütte
Objektgesellschaft mbH nach dem Ergebnis der
Beweisaufnahme nicht erfolgt, aber vorgesehen gewesen. Für
die Zeugin Ministerin Christiane Krajewski gehören die beiden
Geschäftsfelder „Kongress- und Tagungstourismus“ einerseits,
„Kulturtourismus“ um das Weltkulturerbe andererseits
zusammen. „Es macht Sinn, beides gemeinsam zu
sehen“...“Insoweit bot es sich an, Herm Zeithammer einen
Angestelltenvertrag bei der SBB zu geben, den er natürlich in
einer inhaltlichen Verbindung zu seiner Funktion als Vorstand
der Stiftung Industriekultur wahrgenommen hat“ (Sten.
Niederschrift 11/6, S. 58). Sein Arbeitsvertrag vom 3. Juni 1996
verlangte von Prof. Zeitnammer, der Saarland Bau und Boden
Projektgesellschaft mbH als Dienstleistung „die Entwicklung und
Vermarktung des Weltkulturerbes Alte Völklinger Hütte“ zu
erbringen. Die Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft -
mbH beschäftigte außer Prof. Zeithammer keine weiteren
Arbeitnehmer, denn sie wurde für ihre vom Land vorgegebene
Aufgabenstellung erst zum Jahresbeginn 1998 mit Personal
ausgestattet.

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Zu Zeiten von Prof. Zeithammers Arbeitsverhältnis besorgte die
| andesentwicklungsgeselischaft Saar mbH geschäftsbesorgend
gıe Aufgaben der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft
mbH und stellte zwei Mitarbeiter dem Bereich Alte Völklinger
Hütte bis zum 30. September 1997 zur Verfügung. Diese
Mitarbeiter wechselten zum 1. Oktober 1997 zur
neugegründeten Alten Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH,
ohne Arbeitsplatz und Arbeitsinhalte zu ändern.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme verhielt es sich
ähnlich mit den Diensten Prof. Zeithammers, die er ab dem 17.
Juli 1997 formal der Alten Völklinger Hütte Objektgesellschaft
mbH als deren Geschäftsführer erbrachte und vorher als
Arbeitnehmer der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft
mbH erbracht hatte, ohne den Arbeitsplatz zu wechseln. Die
Beweisaufnahme ergab zusätzlich, dass die Alte völklinger
Hütte Objektgesellschaft mbH nach ihrer Entstehung mit Prof.
Zeithammer keinen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
abschloß, obwohl dies seitens der Saarland Bau und Boden
Projektgesellischaft mbH so gedacht war, damit diese
Anstellung seinen der Saarland Bau und Boden
Projektgeselischaft mbH zugeordneten Arbeitsvertrag ersetzte
(Niederschrift über Aufsichtsratssitzung der Saarland Bau und
Boden Projektgesellschaft mbH vom 10. November 1997, TOP
8.1). Der beabsichtigte Geschäftsführer-Anstellungsvertrag mit
Prof. Zeithammer kam bis zu seiner Demissionierung nicht
zustande. Neben Prof. Zeitnammer war und ist seit Entstehen
der Alten Völklinger Hütte Objektgeselischaft mbH auch
Reinhold Hans Jäger Geschäftsführer der Alten Völklinger Hütte
Objektgeselischaft mbH; Reinhold Hans Jäger ist auch
Geschäftsführer der Saarland Bau und Boden
Projektgeselischaft mbH seit dem 11. Juni 1996 (Niederschrift
der Gesellschafterversammiung der Saarland Bau und Boden
Projektgesellschaft mbH vom 11. Juni 1996), zusammen mit
dem am 27. Juni 1997 für eine weitere Amtsperiode bestellten
Geschäftsführer Dipl.-Wirtschaftsingenieur Thomas Schuck.

Für die Tätigkeit Prof. Zeithammers bei der Saarland Bau und
Boden Projektgeselischaft mbH ergaben sich die übertragenen
Aufgaben aus dem Arbeitsvertrag, für die Tätigkeit Prof.
Zeithammers bei der Alten Völklinger Hütte Objektgesellschaft
mbH ab 1. Oktober 1997 ergaben sich die
Aufgabenbeschreibung und -übertragung aus der tatsächlich
innegehabten Organstellung eines Geschäftsführers ohne
ausdrücklichen schriftlichen Arbeitsvertrag. Diese Aufgaben
waren nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme insbesondere:

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Erarbeitung einer Nutzungskonzeption für die im Besitz des
Landes und der Saarland Bau und Boden
Projektgesellschaft' mbH befindlichen Gebäude und
Denkmalteile;

Erstellung einer Vermarktungskonzeption;
Akquisition und Organisation von Veranstaltungen;

Erarbeiten und Vermarkten überregional orientierter
Tourismuskonzepte;

Mitwirkung bei Investitionsentscheidungen.

Mitarbeit bei der Erstellung von
Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

Die Aufgaben Prof. Zeitnammers als Vorstand der Stiftung
Industriekultur und die rechtliche Ausgestaltung des Vorstandes
als Stiftungsorgan ergeben sich aus den 8$ 5, 5 der
Stiftungssatzung. Der Vorstand erledigt die Geschäfte der
laufenden Verwaltung. Ein Mitglied des \Vorstands ist
geschäftsführendes Vorstandsmitglied. Als solches hatte Prof.
Zeithammer insbesondere folgende Aufgaben:

die Aufstellung des Entwurfes des Haushaltsplanes,
die Verwaltung des Stiftungsvermögens,

die Entscheidung über die Vergabe von Stiftungsmitteln
(Rechtsgeschäfte, die die Stiftung im Einzelfall mit mehr
als 50.000 DM verpflichten, bedürfen der Zustimmung des
Verwaltungsrates),

die gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung der
Stiftung,

die Vorlage einer Jahresabrechnung mit
Vermögensübersicht,

die Vorlage eines Berichtes über die Erfüllung des
Stiftungszwecks an das Kuratorium innerhalb von drei
Monaten nach Ablauf jedes Kalenderjahres,

die Anzeige jeder Änderung der Zusammensetzung des
Vorstandes oder des Verwaltungsrates an die
Stiftungsbehörde. .

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Zur Bestellung Prof. Zeitnammers zum geschäftsführenden
Vorstand traf der Ausschuss folgende Feststellungen: Prof.
Zeithammer folgte zum 1. Oktober 1996 dem kommissarischen
Alleinvorstand Regierungsoberrat Norbert Krewer als alleiniger
und geschäftsführender Vorstand nach. Nach Niederiegen
seiner Ämter durch Prof. Zeithammer ist seit dem 18. Februar
1998 wieder Regierungsoberrat Norbert Krewer als
kommissarischer Vorstand bestellt.

Die Beweisaufnahme ergab hierzu folgende Einzelheiten:
Gemäß $ 5 Abs. 1 Satz 1 Stiftungssatzung soll der Vorstand
aus zwei von dem Verwaltungsrat für einen Zeitraum von fünf
Jahren gewählten Personen bestehen, von denen eine als
Geschäftsführer bestellt wird. Dass Prof. Zeithammer während
der gesamten Dauer seiner Tätigkeit einziges
geschäftsführendes „Vorstandsmitglied“ war, ergab sich für den
Verwaltungsrat zunächst so nicht beabsichtigt, sondem
zwangsläufig und dann gebilligt. Wie aus der Niederschrift über
die Sitzung des Verwaltungsrates vom 4. Juni 1996 hervorgeht,
berichtete Staatssekretär Reinhard Störmer als damals
stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender, dass der
Aufsichtsrat der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft
mbH bereits beschlossen habe, Prof. Zeithammer mit der
Geschäftsführung der Gasgebläsehalle zu betrauen. Sein
Tätigkeitsfeld in der Stiftung sei in enger Verknüpfung mit
seinen sonstigen Aktivitäten im Bereich des Kongresswesens zu
sehen. Staatssekretär Dr. Rüdiger Pernice als
Verwaltungsratsvorsitzender teilte in der Sitzung dem
Verwaltungsrat mit, dass die Verhandlungen mit einer Person
über die Bestellung als zweiter Vorstand als gescheitert
angesehen werden müssten und Staatssekretär Dr. Rüdiger
Pemice nicht in der Lage war, einen sonstigen
Personalvorschlag zu machen. Daher schiug er vor, „zunächst
grundsätzlich von der Wahl eines zweiten Vorstandes
abzusehen‘. Darauf beschloss der Verwaltungsrat einstimmig,
Prof. Zeithammer die Aufgabe des geschäftsführenden
Vorstandes zu übertragen und von der Bestellung eines zweiten
Vorstandsmitglieds abzusehen.

Einstellungsgrund und daraus abfolgend ein wesentlicher
Arbeitsschwerpunkt für die Berufung von Prof. Zeithammer bei
der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH/älte
Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH war nach dem
Ergebnis der Beweisaufnahme das Erarbeiten einer Nutzungs-
und Vermarktungskonzeption für den Bereich der Alten
Völklinger Hütte Objektgesellschaft mbH“ (Niederschrift über die
Aufsichtsrat-Sitzung der Saarland Bau und Boden

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