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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse“
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - keit und Wirtschaftlichkeit ebenso wie Arbeitsabläufe überprüfen, sind die erteilten Aussagen nur begrenzt aussagekräftig. Offenkundig fehlt es auf Seiten des EVS - und dies nicht nur im Zusammenhang mit dem MHKW Neunkirchen - an einem Kosten- und Vertragsmanagement. Scheinbar be- dingt durch die früheren Strukturen, die der Betroffene installiert hat, fehlt es auch an der Kontrolle der Abwicklung abgeschlossener Verträge. Beispielhaft sei nur erwähnt die Diskussion im TA des MHKW Neunkirchen zur Frage der Anschaffungsinvestition von Turbinen. Ausweislich der seinerzeit von der SOTEC vorgelegten Abrechnungs- grundlage wurden Positionen von den Vertretern des EVS ungeprüft übernommen, die nach den abgeschlossenen Verträgen (Entsorgungsvertrag aus dem Jahre 1994) nicht von der SOTEC hätten in Ansatz gebracht werden dürfen. (So ist beispielsweise in dem Entsorgungsvertrag als Berechnungsgrundlage eindeutig die Rede davon, dass die bis- herigen Anlagen als abgeschrieben zu gelten haben. In ihrer Abrechnungsgrundlage hat die SOTEC nicht nur Plankosten von 1,2 Mio. für frühere Planungen in Ansatz gebracht (Verzinsung), sondern gleichzeitig auch Abschreibungen, was wohl nicht angehen kann.) Ein Zeuge hat vor dem Untersuchungsausschuss bekundet, dass bei Übernahme des Projektes durch ihn (MHKW Neunkirchen) im Jahre 2001 er keinerlei vertragliche Un- terlagen über Absprachen aus den Vorjahren, Regelungen, Beschlussprotokolle, Pläne u. ä. vorgefunden habe. Offenbar fehlte auch auf Seiten des KABV/EVS ein Kostencontrolling dergestalt, dass die alljährlich in Ansatz gebrachten Kosten kritisch hinterfragt wurden. Dass im Jahre 2001 offenbar erstmals ein Kostenvergleich zwischen Velsen und Neunkirchen durch- geführt wurde, spricht gegen eine sorgfältige Organisation und Abwicklung der Ge- schäfte durch den EVS und führt zur Feststellung, dass der EVS und seine Vertreter der diesen übertragenen Verantwortung nicht gerecht geworden sind. Die Regelung des Haushaltsgrundsätzegesetzes und damit zusammenhängend das Fach- gutachten des IDW zur Prüfung von kommunalen Unternehmungen sind nicht Selbstzweck. Die Prüfungen der dort aufgeworfenen Fragen - etwa ob ein angemessenes Controlling vorhanden ist, etwa ob Leistungen ordnungsgemäß ausgeschrieben werden 222
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - und Wettbewerb erzeugt wird, etwa ob die erzeugten Kosten angemessen sind (Preis und Leistung sich entsprechen) - erscheinen auch bei einer gemeinsamen Unterneh- mung zwischen privatem Partner und KABV/EVS nicht überflüssig. Ein weiterer Konstruktionsfehler in der Zusammensetzung des TA erscheint auch die Beteiligung der Stadt Neunkirchen zu sein. Im Grunde genommen ist gegen die Beteili- gung der Standortgemeinde in einem Kontrollgremium nichts einzuwenden. Bedenken bestehen jedoch dahingehend, dass allgemein der Untersuchungsausschuss festgestellt hat, dass die Vertreter der jeweiligen Gemeinden gleich auf welcher Ebene sie tätig sind, primär und nahezu ausschließlich die Interessen ihrer eigenen Gemeinde vertreten und nicht die Interessen der im EVS zusammengeschlossenen Gemeinschaft. Dies führt nach Feststellung des Untersuchungsausschusses dazu, dass gerade im Zusammenhang mit Absprachen bei der Energievermarktung in Neunkirchen die KEW der Stadt Neun- kirchen besonders profitiert, was erheblich zu Lasten des EVS geht. (Problem Fern- wärme, siehe unten) Unter Berücksichtigung des Vorstehenden hat der Untersuchungsausschuss nur einige wenige Teilbereiche begonnen zu untersuchen. Der EVS, namentlich seine Entschei- dungsträger sind aufgefordert, hinsichtlich der festgestellten Strukturmängel eigene Feststellungen zu treffen und geeignete Maßnahmen zur Neuorganisation durchzufüh- ren. Im Rahmen der Abstimmungen zwischen den Vertretern des KABV und der SOTEC beschloss man, den Projektleiter der SOTEC für das MHKW Neunkirchen als zweiten Geschäftsführer der BG AVA Velsen zu berufen, womit dann die BG AVA Velsen durch zwei von der SOTEC gestellte, mit dieser verbundene Geschäftsführer aufweisen würde. Seinerzeit hatten die Gutachter, die die Errichtung der BG AVA Velsen, die abzuschlie- ßenden Verträge und die rechtlichen Konstruktionen begleiten sollten, empfohlen, nur einen kompetenten, von beiden Seiten unabhängigen Geschäftsführer zu bestellen. Dies hätte nach den Feststellungen der Sachverständigen eine Kostenersparung in 6-stelliger Höhe erbracht. Man entschied sich dennoch für die Doppelgeschäftsführung von SO- TEC und ehemalige Mitarbeiter des KABV. 223
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Der Untersuchungsausschuss stellt fest, dass die abgewickelte Konstruktion mangels hinreichender Kontrolle durch den KABV/EVS nur scheinbar die Interessen des KABV/EVS wahrte. Nach den begonnenen Feststellungen ist es für den EVS unabding- bar, die Aufsichtsgremien der BG AVA Velsen qualitativ zu verbessern und durch eige- ne sachkundige Controllingmaßnahmen eigene Entscheidungsgrundlagen herbeizufüh- ren. Die derzeitige Abwicklung auf Seiten des EVS widerspricht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und verstößt darüberhinaus gegen die Sorgfalt in ei- genen Angelegenheiten. Der Geschäftsführer der SOTEC wurde vor dem Untersuchungsausschuss ebenfalls zu den Sachverhalten vernommen. Von einem Journalisten befragt, ob es zutreffe, dass das MHKW Neunkirchen die ertragsstärkste Anlage der SOTEC sei, hat er bezeichnender- weise erklärt, hierauf gebe er keine Antwort. 1.3 Manipulation der Verträge über die Schlackenaufbereitung/Schaden durch nicht ver- tragsgerechte Leistung (Velsen) Offenbar war Bedingung des Genehmigungsbescheides für den Betrieb der Verbren- nungsanlage, dass Entsorgungssicherheit hinsichtlich der Müllverbrennungsschlacke herbeigeführt werden muss und dies auch entsprechend dargestellt sein musste. Nach den Überlegungen und Planungen hinsichtlich des MHKW Fenne sollten etwa 81.000 Jahrestonnen Schlacke anfallen. Die Genehmigung hinsichtlich des Kraftwerkes Fenne forderte Umweltstandards in einem Maße, dass die ursprünglich für 70 Mio. EUR pro- jektierte Anlage letztendlich nahezu 400 Mio. EUR teuer wurde. Um es bildlich auszu- drücken: Die vorliegende Anlage mit ihren technischen Vorkehrungen und Planungen ist wie ein Luxusauto, das zwar 5 Gänge hat, maximal aber bis zum 3. Gang ausgefah- ren werden darf. Die einfachste und billigste Lösung im Hinblick auf die anfallende Müllverbrennungs- schlacke wäre - hätte nicht die Genehmigung etwas anderes vorgesehen - die Deponie- rung auf einer der dem KABV/EVS zur Verfügung stehenden Deponien gewesen. De- poniekapazitäten hätten hierfür in überaus reichlichem Maße zur Verfügung gestanden. Die hiermit verbundenen Kosten hätten maximal EUR 5,00/t ausgemacht. Stattdessen 224
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - schrieb man eine Schlackenaufbereitung aus, deren Ausschreibung und Ausgestaltung zu massiven Verstößen zumindest gegen Vergaberecht und den Wirtschaftlichkeits- grundsatz führte. Nach einem von der BG AVA Velsen selbst eingeholten Gutachten wurde im Jahre 1997 die Vergabe des Auftrages für die "Schlackenaufbereitung" ganz offensichtlich manipuliert. Nicht der billigste Bieter hat den Zuschlag erhalten. Den Aufwendungen, die betrieben werden mussten, standen offenbar keine adäquaten wirtschaftlichen Gegenleistungen gegenüber. Die Schlackenaufbereitung, wie sie heute betrieben wird, erscheint wirt- schaftlich unvernünftig. Es wurde zwar ein Präqualifikationsverfahren durchgeführt, bei dem sich drei verschie- dene Bietergemeinschaften bewarben: Zum einen bot die Fa. STRABAG die Schla- ckenaufbereitung für DM 21,80/t an. Gleichzeitig wurden Transportkosten mit DM 16,30 für den Transport nach Mannheim bzw. Luxemburg mitgeteilt. Die Ausschreibung sah - ohne Grund - vor, dass die Schlacken wieder in den Raum Saar-Lor-Lux zurückverbracht werden müsste. Diese Ausschreibungsbedingung ist ge- gebenenfalls im Zusammenhang mit der bereits von vorneherein beabsichtigten Verga- be an einen bestimmten Bieterkreis zu sehen. Eine weitere Bieterin war die Bietergemeinschaft von Roll, die die Aufbereitung und Verwertung der Schlacke für DM 41,80/t anbot. Die BG Velsen schloss das Hauptangebot der Fa. STRABAG wegen eines Unterpreises für den Transport von DM 16,20/t aus, obwohl nach der Rechtsprechung der Ausschluss aufgrund eines Unterpreises einer einzigen Leistungsposition ausgeschlossen ist. Nach Auffassung des Untersuchungsausschusses war dieser Transportpreis durchaus nicht als unangemessen anzusehen. Obwohl sie nicht die preisgünstigste war, erhielt die BG Pescher/A.S.S./Sotec den Zu- 225
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - schlag zu einem Einheitspreis für Schlacke aus Velsen (und Pirmasens und Neunkir- chen, die gar nicht in der Ausschreibung beinhaltet waren) zu einem Gesamtpreis von DM 39,80/t (Aufbereitung DM 23,60, Transport DM 16,20). Zum Vergleich: Der Transport einer Tonne Schotter - vergleichbar zu dem Produkt Schlacke - kostet heute etwa EUR 5,00 = DM 10,00. Der Gutachter der BG AVA Velsen hat im Jahre 2003 festgestellt, dass das Angebot der Bietergemeinschaft (BG) im Hinblick auf die von ihr angebotenen Leistungen, aber namentlich die von ihr geltend gemachten zusätzlichen Vertragsbedingungen so erheb- lich von den Verdingungsunterlagen abwich, dass sie von der Wertung hätte ausge- schlossen werden müssen. Im Gegensatz zu anderen Bietern habe diese BG kein autar- kes Aufbereitungs-, Verwertungs- und Entsorgungskonzept nachgewiesen, dass auf der Grundlage von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen nachgewiesen worden sei. Bemerkenswert aus der Sicht des Untersuchungsausschusses ist, dass die BG den Transport der Schlacke zu einem (überhöhten) Preis von DM 16,20 nach Illingen anbot. Den Transport sollte die A.S.S. GmbH der Landeshauptstadt Saarbrücken realisieren. Die A.S.S. GmbH hatte selbst keinerlei Erfahrung mit der Aufbereitung und Verwer- tung von Schlacke, als sie sich um den Auftrag bewarb. Aufgrund der Beweiserhebung steht fest, dass bereits zum damaligen Zeitpunkt der An- gebotsabgabe klare Absprachen unter Beteiligung des KABV einerseits, der A.S.S. GmbH andererseits und der BG AVA Velsen vorgelegen haben müssen, die - obwohl zum damaligen Zeitpunkt, d. h. Dezember 1996 die Entscheidungsgremien noch nicht ansatzweise damit befasst waren - eine Schlackenaufbereitungsanlage in Illingen vorsa- hen. (Sonst wäre wohl auch nicht der Transport nach Illingen angeboten worden, ob- wohl in Illingen erst im Jahr 1999 die Schlackeaufbereitungsanlage in Betrieb ging.) Der KABV hat darüber hinaus (rechtswidrig) in die Submission wenige Tage vor Ver- gabe dadurch eingegriffen, dass der A.S.S. zugesichert wurde, "für die Schlackeaufbe- reitung und/oder die abschließende Ablagerung der nicht verwertbaren Schla- cke/Schlackenreststoffe vorzugsweise die Deponie Illingen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird". 226
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Der Gutachter Scheper hat diesen Vorteil gegenüber Mitbewerbern mit ca. DM 7,00/t Schlacke ermittelt. Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass die erforderliche Zustimmung von Aufsichtsgremien aus dem Bereich des EVS zum Abschluss des Kooperationsvertrages gänzlich unterblieben ist. Dies hat bislang erkennbar zu keinen Konsequenzen, namentlich nicht der Geltendma- chung von Schadenersatzansprüchen gegen Verantwortliche im EVS auch nach der Feststellung des Sachverhaltes im Jahre 2002 geführt. Auch wurde deswegen offenbar nicht disziplinarisch gegen den früheren Geschäftsführer des EVS vorgegangen. Dabei handelt es sich um einen Vorgang, der gegebenenfalls auch strafrechtlich gewür- digt werden muss. Der Schaden, der dem KABV/EVS entstanden ist, beläuft sich auf (entgangene) Deponiekosten von DM 7,00/t. Berücksichtigt man nur den angegebenen Wert der anfallenden Schlacke in Velsen von 1997 bis ins Jahr 2000, ergibt dies den folgenden Schaden: 1997 22.485 t 1998 63.750 t 1999 67.682 t 2000 64.356 t 218.273 t à 7,00 DM = 1.527.911,00 DM oder 781.208,49EUR Schaden bei KABV: EUR 781.208,49. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Schlacke aus Neunkirchen bzw. der SOTEC, An- lage Pirmasens, so gelagert wurde. Dass die BG bereits einen Transportpreis nach Illingen anbot, dass bereits seitens Ver- antwortlicher der Landeshauptstadt Saarbrücken (sowohl Herrn Deimling als Geschäfts- führer der ASS als auch Frau Conrad als Aufsichtsratsvorsitzender) und der A.S.S. 227
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - GmbH Gespräche im Januar 1997 geführt wurden, dass Prof. Bähr in einem Schreiben an das Umweltministerium, hier den Zeugen Dahm, im Januar 1997 bereits über den Standort Illingen und den Umstand berichtete, dass (zwei Monate vor der eigentliche Vergabe) "eigentlich alles auf ein Betreibermodell", also die Aufbereitung und Verwer- tung der Schlacke durch die BG Pescher/A.S.S./Sotec hinauslaufe, belegt die Abspra- chen und den Umstand, dass ein wirklicher Preiswettbewerb nicht, sondern lediglich die Auftragsvergabe an die BG Pescher/ASS/ Sotec gewollt war. Dies wird auch daran deutlich, dass Bietergespräche mit anderen Bietern als Pescher, A.S.S., Sotec nicht geführt wurden. Dies wird weiterhin dadurch deutlich, dass fälsch- lich den Entscheidungsgremien mitgeteilt wurde, der Standort Velsen für eine Aufberei- tungsanlage sei zu teuer, was unzutreffend war. Der Gutachter Scheper hat weiterhin festgestellt, dass seinerzeit die Zusammenstellung der Preise/der Preisvergleich unrichtig gewesen sei. Tatsächlich sei die STRABAG bil- ligster Bieter mit DM 4.615.430,00/a gewesen und nicht die BG Pescher/A.S.S./Sotec. Nur bei der BG Pescher/A.S.S./Sotec habe man einen Abzug für die nicht vorhandene Streufähigkeit des Kochsalzes vorgenommen. Der Gutachter hat weiterhin festgestellt, dass eine Kosteneinsparung in Höhe von DM 436.790,00/a möglich gewesen wäre, wenn die in der Ausschreibung vorgesehene Vergabe nach Einzellosen durchgeführt worden wäre. Somit wäre auch durch die fehlerhafte, manipulierte Vergabe ein Schaden von 1997 - 2003 in Höhe von DM 3.057.530,00 = EUR 1.563.290,20 entstanden. 2. Schaden durch sinnlose "Schlackeaufbereitung" 2.1 Schlacke wurde nicht ordnungsgemäß aufbereitet und verwertet (1997 - 2000) Während nach der Betriebsgenehmigung für die MVA Velsen die Entsorgungssicher- heit hinsichtlich der Schlacke sichergestellt werden sollte, war von vorneherein - auch 228
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - dies ergibt sich aus einem Schreiben von Prof. Bähr vom 29.01.1997 - geplant, keine tatsächliche "Aufbereitung zur Verwertung" durchzuführen. Von 1997 bis ins Jahr 2000 wurde mit einer sogenannten "mobilen Aufbereitungsanlage" Metallschrott aus der Verbrennungsschlacke herausgezogen. Die Schlacke wurde aber im übrigen schlicht- weg in Neunkirchen (kostenlos) abgelagert. Mithin wurden die Beträge für Aufbereitung und Verwertung von 1997 bis ins Jahr 2000 ohne erkennbare Gegenleistung gezahlt. Es wurde vielmehr die Deponierung der Mengen kostenlos vorgenommen. Leistung und Gegenleistung entsprachen sich nicht. Unter Berücksichtigung der von der BG AVA Velsen angegebenen Schlackemengen von 218.273 ergibt dies einen Schaden in Höhe von DM 5.151.242,80 oder EUR 2.633.788,62. (Allerdings ist festzuhalten, dass die BG AVA Velsen angibt, in dem Zeitraum DM 9.265.639,80 insgesamt für Transport, Aufbereitung und Verwertung von 218.273 t aufgewendet zu haben. Dies bedeutet, dass pro Tonne DM 42,45 gezahlt wur- den. In der vorliegenden Rechnung des Untersuchungsausschusses wurde lediglich von DM 39,80 (i. e. DM 23,60 für Aufbereitung) ausgegangen.) Dem früheren Leiter des Landesamtes für Umweltschutz, dem heutigen Geschäftsführer des EVS, Herrn Ecker, war zum Zeitpunkt der Übernahme des Amtes beim EVS voll und ganz bewusst, dass die Schlacke über Jahre nur abgelagert wurde und durch die SVI die geschuldete Leistung nicht erbracht worden ist! Als Ergebnis der Beweisaufnahme ist festzuhalten, dass das Umweltministerium im Zusammenhang mit der Betriebsgenehmigung der MVA Velsen Wert auf Entsorgungs- sicherheit legte, andererseits aber das Landesamt für Umweltschutz die Einhaltung der Genehmigung, die von ihm erstellt worden war, nicht ansatzweise überprüfte. Der Un- ternehmensgemeinschaft Pescher/ASS/SOTEC war im Jahre 1997 offenbar das LAGA- Merkblatt übergeben worden, das zum einen den Erlass landesrechtlicher Vorschriften zur Lagerung und Kontrolle der Müllverbrennungsschlacke aufzeigte, andererseits so- wohl die von dem Betreiber der Schlackenaufbereitung durchzuführenden regelmäßigen Untersuchungen und ihre Dokumentation, aber auch die Kontrollpflicht des Landesamt festschrieb. Bei Verbrennungsschlacke handelt es sich um Stoffe, die namentlich mit Schwermetallen wie Blei oder Cadmium belastet sind. Im Wesentlichen aus Gründen des Grundwasserschutzes sind daher regelmäßige Analysen der in Mieten zu lagernden 229
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Schlackechargen durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren. Es ist darüber hinaus detailliert darüber Buch zu führen, welche Unternehmen welche Mengen zu wel- cher Verwendung der Schlacke (mit welchen Kontroll- und Analysedaten) abgenommen hat. Wäre dies seit 1997 durchgeführt worden, wäre aufgefallen, dass in der Tat die Schla- cke nicht aufbereitet, sondern wie vorstehend ausgeführt, grob von Metallteilen gerei- nigt und zur Formung eines Deponiekörpers verwendet wurde. Der heutige Geschäftsführer des EVS, Herr Ecker, wechselte vom Amt des Leiters des Landesamtes als Staatssekretär ins Umweltministerium. Umweltminister war seinerzeit Herr Heiko Maas. Auch in der Verantwortung als Staatssekretär unternahm Herr Ecker nichts gegen die Missachtung der Betriebsgenehmigung der AVA Velsen. Auch die neue Leitung des Landesamtes hat bis zur Aufnahme der Tätigkeit des Untersuchungs- ausschusses die entsprechenden Nachweise von den Unternehmern nicht gefordert und keine entsprechenden Kontrollen veranlasst. Offenbar wurde lediglich die seit 1997 durchgeführte "Praxis" (den Vorgang nicht zu bearbeiten) weiterverfolgt. Als Inhaberin der Betriebsgenehmigung hätte sich die GAV als Tochtergesellschaft des EVS um die Einhaltung der Betriebsgenehmigung kümmern müssen. Nicht nur dass unnütze Kosten aufgewendet wurden, auch der Verstoß gegen die Betriebsgenehmigung war nicht unerheblich. Sämtliche Kontrollmechanismen haben auf der Seite des EVS und seiner Tochtergesellschaft GAV, was diesen Punkt anbelangt, versagt. 2.2 Überflüssige "Aufbereitung" Erst ab dem Jahre 2000 begann eine sogenannte "Verwertung". Im Lichte der Art und Weise der Verwertung war die "Aufbereitung" der Schlacke durch die Schlackeaufbe- reitungsanlage in Illingen wirtschaftlich völlig sinnlos. Im Jahre 2000 wurde zur Rekultivierung von Flächen auf Deponien - also in der Regel zur Formung von Deponiekörpern - 111.756 t Schlacke, im Jahre 2001 ebenfalls knapp 112.000 t Schlacke, 230
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes im Jahre 2002 gut - 12. Wahlperiode - 135.000 t Schlacke zum "Abkippen auf Deponien" verwendet. Zur Formung von Deponiekörpern hätte die Schlacke, die ihrerseits nicht als Abdeck- material verwendet werden kann (die Schlacke wird steinhart und ist wasserdurchlässig und muss daher bei der Rekultivierung von Deponien ihrerseits wieder von oben ord- nungsgemäß abgedichtet werden), nicht der kostenspieligen Aufbereitung zugeführt werden müssen. Bedenkt man diese Mengen von insgesamt 358.756 t bei einem Aufbe- reitungspreis von DM 23,60/t, wird deutlich, dass die Aufbereitung der Schlacke zu einem (vermeidba- ren) Schaden beim Gebührenzahler geführt hat, weil dieser Aufwand wirtschaftlich vollkommen sinnlos geblieben ist. Dieser Schaden beläuft sich auf DM 8.466.664,00 = EUR 4.328.892,00. Zur Formung von Deponiekörpern hätte Bergematerial eingesetzt werden können, das für EUR 3,00/t und Transport maximal EUR 5,00/T wesentlich preisgünstiger gewesen wäre und früher offenbar eingesetzt wurde. Der Untersuchungsausschuss hat durch die Einvernahme von Zeugen der A.S.S. festge- stellt, dass auch die Transportkosten des Angebotes der BG Pescher/A.S.S./Sotec aus- schließlich zur Begünstigung der A.S.S. völlig überteuert angeboten worden waren. Die A.S.S. ihrerseits war nicht in der Lage, die Aufträge in vollem Umfang selbst auszufüh- ren. Der Weg von Velsen nach Illingen könnte unter Marktbedingungen zu einem Preis von EUR 5,00 für den Transport einer Tonne abgerechnet werden. Stattdessen sind insge- samt EUR 8,10 abgerechnet worden. Die A.S.S. bediente sich ihrerseits Subunterneh- mern, die EUR 6,00 für die Leistung erhielten. Damit wird deutlich, dass der Transport- preis völlig überteuert war und mit dem Marktpreis nicht korrespondiert. Man hätte auch keine Spezialcontainer gebraucht (die i. ü. von der Fa. Ruf aus Völklingen repa- riert wurden). 231