Usa.Bericht_12-965.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse“
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Ohne Ausschreibung wurde vom Jahre 2000 bis ins Jahr 2002 der Auftrag für den Rücktransport von Sperrmüll in den Containern für die Schlacke an die A.S.S. verge- ben. (Die A.S.S. transportierte also die vollen Schlackencontainer von Velsen nach Il- lingen und fuhr mit Sperrmüll beladenen Containern wieder zurück nach Velsen.) Hier- für erhielt die A.S.S. einen Zusatzbetrag von DM 5,00/t. Offenbar war der EVS logis- tisch nicht in der Lage, seine Sperrmülltransporte statt zunächst nach Illingen gleich nach Velsen weiterzuleiten. Im Zusammenhang mit dem Rücktransport wurden die Spezialcontainer, die für den Schlacketransport eigens angeschaffte worden waren, beschädigt. Die Reparatur führte die Fa. Ruf, die auch die Containerwerft betrieb, aus. Die Ausschuss konnte keine Ant- wort auf die Frage finden, warum eigens Spezialcontainer angeschafft worden sind. Nicht (bislang) hinterfragt wurde, ob die Reparaturaufträge abgeschrieben worden sind. 3. Schaden bei Betriebsmittelstoffen Die Einvernahme von Zeugen hat ergeben, dass der Einkauf von sogenannten Be- triebsmittelstoffen ohne die rechtlich vorgeschriebene Ausschreibung durch die Sotec bei der MVA Velsen organisiert war und somit ein Preiswettbewerb über Jahre unter- blieb. Der Geschäftsführer der GAV (der Tochtergesellschaft des EVS) ist der EVS- Geschäftsführer Herr Wolf. Er ist gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der BG AVA Velsen. Die Betriebsmittelstoffe machen zwar jährlich lediglich ein Volumen von ca 140 TEUR aus (geschätzt für Velsen). Vorhandene Preiseinsparungspotentiale wurden ganz offen- sichtlich sehenden Auges nicht genutzt. Ein eingesetzter Gutachter hat diese Praxis un- tersucht und die Verstöße gegen die Vergabeordnung aufgezeigt. Im Hinblick auf die vertragliche Konstellation mit SOTEC (garantierter Gewinn) lag für die Geschäftsfüh- rung der GAV kein Anreiz zu kostengünstiger und wirtschaftlicher Geschäftsführung. 4. Schaden bei Reststoffen Der Untersuchungsausschuss stellt fest, dass die Entsorgung von Reststoffen in Velsen 232
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - wurde ebenfalls von Anbeginn nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben wurde. Die Ent- sorgung von Reststoffen wurde sowohl in Velsen als auch in Neunkirchen von Anbe- ginn an nicht nach wirtschaftlichen Grundsätzen organisiert, offenbar überteuert und damit zum Nachteil des Gebührenzahlers abgewickelt. Der Gutachter Scheper hat anlässlich der Überprüfung der Ausschreibung für die Schla- ckenaufbereitungsverträge in seinem Schlusswort gegenüber den Aufsichtsgremien und damit auch gegenüber den Vertretern des EVS deutlich gemacht, dass die Entsorgungs- verträge über die Verwertung/Entsorgung der Reststoffe Leistungen und Rahmenbedin- gungen enthielten, die mit den ursprünglichen Verdingungsunterlagen nur noch wenig gemein hätten. Das Beauftragungsschreiben der BG AVA Velsen für den Schlackever- trag nimmt Bezug darauf, dass ein Entsorgungspreis von ca. DM 250,00/t für Filterstäu- be und Filterkuchen erreicht werden solle. Nach Vergabe der Schlackenaufbereitung an Pescher/ASS/SOTEC bestand offenbar auf Seiten SOTEC wenig Bereitschaft, diesen Preis zu akzeptieren. Der Preis ist offenbar nachhaltig nicht erreicht worden. Nach Ein- vernahme von Zeugen steht fest, dass alleine für die Entsorgung verschiedenster Rest- stoffe (Stäube/Filterkuchen/Gips/Salz) sehenden Auges Aufwendungen betrieben wer- den, die nicht marktgerecht sind und in keinem Verhältnis von Leistung und Gegenleis- tung stehen. Dabei wird die Entsorgung offenbar großteils von einer Firma in Sondershausen durch- geführt, an der SOTEC beteiligt ist. 4.1 Schaden bei Reststoff Gips und Fehlinvestition Aufgrund der Auflage des damaligen SPD-Umweltministers sieht die Anlage in Velsen offenbar eine spezielle Gipsaufbereitungsanlage vor, für die mehrere Mio. Euro inves- tiert wurden. Nach Schätzung des Untersuchungsausschusses auf der Grundlage von Zeugenaussagen werden etwa 900 t Gips pro Jahr durch diese Gipsgewinnungsanlage geschleust. Hierfür werden geschätzt Beträge von etwa EUR 80,00/t an Aufbereitungs- kosten aufgewendet. Der Gips wird entwässert und aufbereitet, ist jedoch im Hinblick auf seine Schadstoffbelastung faktisch nicht verkäuflich oder wiederverwertbar. Nach der Aufbereitung wird der Gips "entsorgt" (Sondershausen), wofür offenbar nicht unbe- trächtliche Beträge aufgewendet werden müssen. Damit stellt sich heraus, dass die 233
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Gipsgewinnungsanlage mit dem zitierten Invest sich als Fehlinvestition herausstellt. Die jährlichen Aufbereitungskosten von geschätzt 900 t x DM 160,00 = DM 144.000,00 = rd. mindestens EUR 73.000,00 sind vollkommen überflüssig. Bedenkt man, dass dieses Procedere seit 1997 bis dato durchgeführt wird - was der Geschäftsleitung der BG AVA Velsen, aber auch den seit- her tätigen Vertretern des EVS in den Aufsichtsgremien nicht unverborgen geblieben sein kann -, ergibt sich hierdurch ein weiterer Schaden. 4.2 Schaden bei Reststoff Salz In Velsen wie in Neunkirchen fällt bei der Müllverbrennung Salz an. Mit einem Invest von 250 TDM für eine Salzaufbereitungsanlage in Velsen wird eine Salzqualität erzeugt, die fast Kochsalzqualität hat. Dieses Salz wäre jedenfalls streufähig für den Winterbetrieb. Legt man das Invest einmal auf die anfallenden Jahrestonnen um, so bedeutet dies, dass grob geschätzt EUR 10,00 für die Aufbereitung des Salzes anfallen. Offenbar findet das Salz weder in saarländischen Kommunen noch sonstwo auch nicht im Winterbetrieb Absatz. (Nach den Erkundigungen muss beispielsweise für Streusalz ein Betrag von ca. EUR 20,00/t von den Kommunen aufgewendet werden.) Das Salz wird dann in Velsen zumindest mit einem Zuschuss insofern vermarktet, als es an die chemische Industrie durch Zwischenhändler veräußert wird. (Die BG AVA Velsen bzw. Neunkirchen wird nicht am Erlös beteiligt, sondern investiert.) Der Zuschuss in Velsen beträgt EUR 6,00 für den Absatz pro Tonne Salz. Mithin kostet die Entsorgung der Tonne Salz in Velsen EUR 16,00. Nicht erklärlich bleibt, warum die Entsorgung in Neunkirchen seit jeher DM 25,00 kostet (Die Ablagerung auf einer Deponie oder in einem Stollen kostete al- lenfalls EUR 6,00. In Velsen kostete die Entsorgung des Salzes vor Inbetriebnahme des Salzaufbereitungsanlage sogar DM 137,37, also 5 x so viel seit jeher in Neunkirchen. Die Differenz von Neunkirchen (Entsorgungspreis DM 25,00) und Velsen (Entsor- gungspreis DM 137,37) steht in einem krassen Missverhältnis und konnte auch von Vertretern der SOTEC nicht erklärt werden.) Auch dieser Vorgang zeigt, wie wenig der KABV/EVS in der Lage war, eine seriöse Kostenkontrolle sicherzustellen. Nur der Vergleich der beiden Anlagen, deren Kosten der KABV/EVS zu tragen hatte und hat, 234
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - hätte derartige Ungereimtheiten aufgezeigt. Dennoch ist der derzeitige Aufwand für die Salzentsorgung in Velsen einer kritischen Betrachtung zu unterziehen: Es ist nämlich bekannt, dass Sotec sogenannte Fehlchargen berechnet (als nicht verkehrsfähig deklariertes Salz). Die Fehlchargen sollten logi- scherweise nur einen geringen Bruchteil aus der gesamten aufbereiteten Salzmenge ausmachen. Allerdings ist der Aufwand, der für Fehlchargen zu betreiben ist, höher als der Aufwand, der für die gesamte Menge Salz betrieben werden muss. Auch hier fehlt es gänzlich eines wirtschaftlich die Belange des Gebührenzahlers berücksichtigenden Kostenmanagements und Controllings. Der gleiche Sachverhalt ist ohne weiteres bei Filterstäuben und Filterkuchen festzustel- len, wo erheblich über dem Marktpreis - geschätzt von Fachleuten werden mindestens eine Preisüberhebung von 30 % - die Reststoffentsorgung durch Unternehmen vorge- nommen wird, an denen SOTEC beteiligt ist. Nach internen Schätzungen des EVS beträgt das Einsparpotential bei der Entsorgung von Reststoffen ca. 500 TEUR/a, womit der Schaden (1997 - 2002) sich auf 3 Mio. Eu- ro beliefe. Die Abwicklung, wonach dennoch effiziente Controllingmaßnahmen seitens des Zah- lers, des EVS, nicht durchgeführt werden, verstößt gegen grundsätzliche betriebliche Organisationsprinzipien. Ein früherer Controller schilderte dem Untersuchungsaus- schuss, dass er sofort habe sein Büro in Velsen habe räumen müssen, nachdem er die Geschäftsleitung auf die unten noch aufgeführte Vergabepraxis von Revisionsaufträgen hingewiesen habe. Dies sei von der Geschäftsleitung des EVS mit der Folge durchge- führt worden, dass seitens des EVS gar kein Controlling mehr durchgeführt wurde. 5. Schaden durch Kauf von Strom beim MHKW Neunkirchen Die MVA in Neunkirchen erzeugt Fernwärme und Strom. Der Entsorgungsvertrag in Neunkirchen zwischen der KABV-/EVS-Seite und Sotec sieht vor, dass von den Ge- samtkosten zunächst die Erlöse für Strom und Fernwärme in Abzug gebracht werden und der Restbetrag von EVS aus Gebührengeldern als Entsorgungsentgelt zu bezahlen 235
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - ist. Nach den Feststellungen des Untersuchungsausschusses steht fest, dass die MVA in Neunkirchen ganz offenkundig 32.000 MWh Strom und 38.000 MWh Fernwärme pro- duziert. Der Eigenverbrauch der MVA in Neunkirchen beträgt 20.000 MWh. Die Ver- antwortlichen von KABV/EVS und Sotec, die in einem paritätisch besetzten techni- schen Ausschuss unter Beteiligung von drei Vertretern der Stadt Neunkirchen (unter Fi- nanzierung des technischen Ausschusses für Sitzungsgelder pp durch den EVS) zu- sammensitzen, haben 1997 vereinbart, dass der Erlös von für die von der MVA erzeug- ten Strom auf Null festgesetzt wird. Dies bedeutet, dass der EVS für den produzierten Strom keinen Cent erhält! Die MVA benötigt Strom für ihre Prozesse und kauft diesen Strom 20.000 MWh vom Abnehmer des von ihr selbst produzierten Stroms der Fa. Saarberg Fernwärme. Hierfür muss die MVA Gelder aufwenden, ohne dass von den Kosten, die die MVA erzeugt und zu denen natürlich die Stromkosten gehören, ein Ab- zug für den gelieferten Strom gemacht wird. Nach dem abgeschlossenen Entsorgungsvertrag hat der technische Ausschuss nicht die Kompetenz, den Vertrag abzuändern. Der Umstand, dass die Erlöse aus der Energie- vermarktung die Entsorgungskosten, für die der EVS aufkommen muss, mindern, ist wesentlicher Vertragsbestandteil des Entsorgungsvertrages. Da der technische Aus- schuss nicht befugt war, den Vertrag zu ändern, schon gar nicht in wesentlichen Be- standteilen, ist das praktische Ergebnis, dass das MHKW faktisch die von ihm produ- zierte Energie, für die es nahezu nichts (Fernwärme) bzw. nichts (Strom) erhält, zurück- kauft, vertragswidrig. Der EVS wird aufgefordert, SOTEC zur Abrechnung und Auskehr der Erlöse aufzufor- dern (zuzüglich des vom EVS gezahlten Aufschlages). Der hierdurch entstehende Schaden ist mit 1,5 Mio. DM pro Jahr = 767 TEUR (von 1997 bis 2002 = EUR 4.601.626,00) zu ermitteln. Bundesweit ist Usus, dass der Strom, der von den Müllverbrennungsanlagen benötigt wird, von diesen regelmäßig selbst produziert bzw. von dem selbst produzierten ent- nommen und nicht hinzugekauft wird. 236
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Die "Regelung" (Erlös wird auf "Null" festgesetzt, benötigter Strom gekauft) ist nur zu verstehen im Lichte des Umstandes, dass der Sotec ein Unternehmerlohn vertraglich zugesichert ist von der KABV-Seite, der auf die gesamten erzeugten Kosten mit 6 % Aufschlag errechnet wird. Je höher die Kosten, desto höher der Unternehmerlohn. Würde der benötigte Strom aus der selbst produzierten Menge entnommen, fielen Kosten für die "Anschaffung" von Strom nicht an. Damit entsteht durch die im Entsorgungsvertrag zwischen EVS und SOTEC zuwider- laufende "Verabredung", die der Technische Ausschuss in Neunkirchen mangels Kom- petenz gar nicht schließen durfte, ein Schaden einerseits durch den vorbezeichneten Aufwand für das "Hinzukaufen" von 20.000 MWh Strom zuzüglich des insofern in An- satz zu bringenden 6-%-igen "Unternehmerlohnes" hierfür für die SOTEC - immerhin 46 TEUR/a -, wofür der Gebührenzahler aufkommen muss. Diese Regelung wird prak- tiziert seit 1997 bis einschließlich 2003. Von den im Müllheizkraftwerk produzierten 30.000 MWh Strom werden 10.000 MWh nicht benötigt. Die kommen der Saarberg Fernwärme zugute. Den Erlös, den die SO- TEC nicht bereit ist offenzulegen, streicht die SOTEC ein. Wesentlicher Bestandteil des Entsorgungsvertrages für das MHKW Neunkirchen im Jahre 1994 war, dass der KABV sämtliche Investitionen - mit Ausnahme des sogenann- ten energiewirtschaftlichen Teils wie Turbinen, Transformator pp - bezahlen sollte, die dann in das Eigentum der SOTEC übergehen. Selbstverständlich musste der KABV/EVS auch sämtliche Wartungen und Reparaturen sowie Ersatzinvestitionen vor- nehmen. (Nur am Rande sei festgestellt, dass die SOTEC offenbar nicht bereit ist, dem KABV einen verlässlichen Investitionsplan hinsichtlich dieser teilweise in Millionenbe- träge reichenden Investionen langfristig zu benennen. Dies spricht gegen eine Unter- nehmenskultur zwischen KABV/EVS und SOTEC und belegt die geringe Kompetenz der KABV-/EVS-Seite zur Durchsetzung eigener betriebswirtschaftlicher Zielsetzungen im Interesse des Gebührenzahlers.) 237
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Der "Nutzen", der dem KABV/EVS zufliessen sollte, bestand vom Vertragszweck her eindeutig in den erzielbaren Energieerlösen. Statt hier Erlöse zu generieren, werden Kosten produziert. Statt also das Entsorgungsentgelt um Energieerlöse in Millionenhöhe zu reduzieren, wird das Entsorgungsentgelt durch die Verursachung von Energie- Anschaffungskosten und Unternehmerlohn für SOTEC erhöht. Als Begründung für diese nach Auffassung des Untersuchungsausschusses nicht wirk- sam abgeschlossene Vereinbarung mit der SOTEC-Seite wurden die Investitionskosten für die Anschaffung neuer Turbinen seitens der SOTEC angeführt. Dabei wurde darge- legt, dass die SOTEC bei der Energieerzeugung einen Jahresfehlbetrag von 800 TDM (nach Energievermarktung) erziele. In diese dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Aufstellung sind eindeutig Aufwendungen eingerechnet, die nach dem abgeschlossenen Vertrag nicht hätten in Ansatz gebracht werden dürfen. So wird beispielsweise im Ver- trag geregelt, dass wechselseitig gelte, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertra- ges die vorhandenen Anlagen als abgeschrieben zu gelten hätten. Dennoch macht die SOTEC-Seite in ihrer Rechnung für den Fehlbetrag trotz geschenkter Energie Ab- schreibungen geltend. Es tauchen Kostenpositionen auf, die bereits von ihrer Höhe her als eher unwahrscheinlich zu bezeichnen sind. Planungskosten, die die SOTEC aufge- wendet haben will seit Anbeginn des Betriebes der Anlage in Neunkirchen (also seit Beginn der 80-er Jahre) in einer Gesamthöhe von 1,2 Mio. DM, werden "verzinst". Die Zinsen werden der KABV-Seite als Kosten präsentiert. Jährliche "Kosten für Außenan- lagen", deren Höhe von über 150 TDM für den Untersuchungsausschuss nicht haben er- klärt werden können, werden in Ansatz gebracht. Zweifel ergaben sich für den Untersu- chungsausschuss auch im Zusammenhang mit den angeblichen Kosten für die Anschaf- fung der Turbinen. Während die SOTEC-Seite im Technischen Ausschuss vortrug, es würden Turbinen des Herstellers ABB angeschafft und der TA dem zustimmte, kam es schließlich zu einer Anschaffung von Turbinen des Herstellers Ansaldo, der auch die Anlagen der SOTEC in Freiburg und Pirmasens belieferte. Der Untersuchungsausschuss konnte sich im Hinblick auf seine Beendigung nicht mehr damit befassen, dass offenbar für Freiburg, Pirmasens und Neunkirchen durch die SOTEC seit 1997 insgesamt 6 Tur- binen angeschafft worden sind, was durchaus zu einer verstärkten Nachfragersituation führen konnte und sich auf den Preis hat auswirken müssen. "Vereinbart" wurde im TA des MHKW Neunkirchen, dass Erlöse für Energie erst anfallen sollten, wenn das erste Vollbetriebsjahr beider anzuschaffender Turbinen abgelaufen sei. (Dies bedeutet fak- 238
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - tisch, dass vor 2004 Erlöse aus der Energie entgegen dem abgeschlossenen Entsor- gungsvertrag nicht generiert werden.) Der Umstand, dass der Technische Ausschuss darüber beratschlagte, dass die Investiti- on für neue Turbinen zu einem ständigen Verlust für die SOTEC führte, führte nach Feststellungen des Untersuchungsausschusses zur Einrichtung eines Clearing- Ausschusses als Unterausschusses des TA, der sich mit dieser Frage befassen sollte. Dass die von der SOTEC als nachteilig berechnete Investition insofern wider die Regeln der Vernunft dennoch beschlossen wurde, hing u. a. damit zusammen, dass seitens der Vertreter Neunkirchens (KEW/Oberbürgermeister Decker) eine Lösung darin gesehen wurde, die Betriebsstunden für das Heizkraftwerk auf 24 Std./Tag x 365 Tage = 8.760 Std. vorgeschlagen wurde, festzulegen, womit dann alle einverstanden waren. Wie we- nig dieser Vorschlag geprägt war von der Kenntnis der Technik eines MHKW, zeugt, dass jedes entsprechende Heizkraftwerk für notwendige Revisionen regelmäßig pro Jahr mehrere Wochen abgeschaltet werden muss. Vollbetrieb an jedem Tag im Jahr, 24 Std. pro Tag, führt zur Feststellung, dass sich die Entscheider der Angelegenheit offenbar der Tragweite nicht annähernd bewusst waren. Berücksichtigt man die vorstehenden Berechnungen alleine für Strom - hinzukommen auch die nachstehenden Positionen für Fernwärme, bei denen offenkundig die anfallen- den Erlöse nicht ordnungsgemäß weitergeleitet werden -, so kommt man dazu, dass die KABV-/EVS-Seite der SOTEC, alleine was den Strom anbelangt, über 7 Mio. EUR "zuwendete" (ohne Fernwärme). Berücksichtigt man weiterhin, dass die KABV-/EVS-Seite in der Berechnung der SO- TEC bei der Anschaffung der Turbinen im energiewirtschaftlichen Teil noch selbst über 12 Mio. DM beisteuerte, deren Berechtigung dem Untersuchungsausschuss fragwürdig erscheint, führt dies zur Feststellung, dass die KABV-/EVS-Seite entgegen dem ur- sprünglich abgeschlossenen Vertrag ganz offensichtlich das Invest (Anschaffung von Turbinen) großteils bezahlte. Berücksichtigt man weiterhin, dass der mit SOTEC abge- schlossene Entsorgungsvertrag bis ins Jahr 2016 abgeschlossen ist, führt dies zur Fest- stellung, dass - auch unter Berücksichtigung der nachstehenden Positionen beispiels- weise Wagnisaufschlag pp, aber auch im Hinblick auf Entsorgungskosten und Anschaf- fungskosten von Betriebsmitteln bis hin zur Schlackeaufbereitung - der Gebührenzahler 239
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Erhebliches zu einer in anderen Kraftwerken wohl nie da gewesenen Rentabilität für die SOTEC-Seite beiträgt. Damit ist wohl erklärt, warum der Geschäftsführer Becker die o. a. Journalistenfrage nach der Rentabilität Neunkirchens nicht beantwortete. 6. Schaden durch fehlende Einnahmen bei Fernwärme und Zukauf von Fernwärme Es gilt das gleiche wie oben: Erlöse aus der Energievermarktung senken das Entsor- gungsentgelt! Kosten werden für die Sotec mit 6 % Unternehmerlohn beaufschlagt! Die Verwaltungs- und Magazingebäude der MVA Neunkirchen werden mit Fernwärme beheizt, die von der KEW Neunkirchen bezogen wird. Nach Mitteilung der Sotec an den EVS war die KEW "politisch gewünscht". Insgesamt wurde 370,7 MWh/a an Fernwärme bezogen, auf das Jahr 2001 bezogen, wofür der EVS EUR 16.908,00 be- zahlt hat. Die bezogene Fernwärme von der KEW hat den EVS demnach EUR 45,61/MWh gekostet. Im Jahr 2001 hat die MVA Neunkirchen 113.000,43 t Abfall verbrannt und dabei 40.673 MWh Fernwärme produziert. Die Erlöse aus der Wärmegutschrift betrugen EUR 62.387,00 im Jahr, mithin EUR 1,53/MWh. Es ist demnach festzustellen, dass die MVA Neunkirchen Fernwärme zum Preis von EUR 45,61/MWh bezogen hat, auf die eigene Fernwärme, die von der Sotec vermarktet wurde, nicht zugriff und für die produzierte Fernwärme von 40.673 MWh lediglich EUR 1,53/MWh erhielt. Gegenüber dem EVS hat die Sotec ausgeführt, dass in seiner 18. Sitzung vom 10.12.1996 der technische Ausschuss beschlossen habe, die Energiegutschrift bis zur Beendigung des ersten Vollbetriebsjahres der neuen Gesamtauflage auf DM 0,00/MWh festzulegen. Sotec erteilt jedoch dem EVS eine Gutschrift von EUR 1,53 pro verkaufter MWh. Für die Höhe der Wärmegutschrift ist die verkaufte Menge an Fernwärme ent- scheidend. "Es wird so viel Fernwärme produziert, wie abgenommen wird.", teilte Sotec an den EVS mit. Hier stellt sich die gleiche Problematik wie bei der Stromproduktion. Legte man nur 240
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - einen Mittelwert beim Verkauf der Fernwärme (vorsichtig gerechnet) von EUR 35,00/MWh zugrunde (die dann von der KEW selbst mit EUR 45,61/MWh verkauft werden könnten), ergäbe sich (EUR 35,00 fiktiver Preis, abzüglich EUR 1,53 Gut- schrift/MWh) eine Summe an Wärmeerlös von EUR 1.361.325,30/a zugunsten des EVS. Es ist davon auszugehen, dass in etwa ähnliche Zahlen seit 1997 festzuhalten sind, mithin beläuft sich dieser Schaden auf die 6-fache Summe, demnach EUR 8.167.951,00. 7. Schaden durch einen Wagnisaufschlag ohne Wagnis Auf Finanzierungskosten von 14 Mio. Euro zahlt der EVS einen "Wagniszuschlag" von 4 % an die SOTEC, obwohl keinerlei Wagnis besteht. Durch Patronatserklärungen, die sicherstellen, dass, sofern die Sotec in Insolvenz fällt, der EVS alles fortführen und (wie bisher) weiter bezahlen muss, durch eine Abtretung des Entsorgungsvertrages zwischen EVS und MVA Neunkirchen an eine Leasinggesellschaft durch eine Bürgschaftserklä- rung des EVS gegenüber der finanzierenden Bank liegt alles wirtschaftliche Risiko für die MVA Neunkirchen ausschließlich beim EVS und kein Risiko bei der Sotec. Dass hierfür noch ein "Wagnisaufschlag" an die Sotec gezahlt werden muss, ist unzumutbar und benachteiligt den Gebührenzahler Jahr für Jahr aufs Neue. Der Schaden beläuft sich auf 560 TEUR/a. Bislang (1997 - 2002) EUR 3.336.000,00. Als Fazit für die Feststellungen beim MHKW in Neunkirchen stellt der Ausschuss fest, dass sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, sei es innerhalb des Technischen Aus- schusses, sei es außerhalb des TA und ihre Abwicklung zwischen den Vertragspartnern EVS und SOTEC seit Beginn des Entsorgungsvertrages 1994 überprüft werden müssen. Gerade die im TA getroffenen Absprachen, wonach Energieerlöse "auf Null" gesetzt werden, offenbar auch in Neunkirchen fehlende Ausschreibungen bei der Vergabe von Aufträgen für die Entsorgung, aber auch die Versorgung mit Betriebsstoffen, gegebe- nenfalls die Begünstigung von Tochter- oder Schwester- bzw. Beteiligungsunternehmen der SOTEC bei der Entsorgung führen zur Feststellung, dass Grundsätze der Wirtschaft- lichkeit und Sparsamkeit offenkundig nicht immer gewahrt sind und die Aufsichtsgre- mien auch im TA, die gleichzeitig Entscheidungsgremien waren, den an sie gestellten Anforderungen nicht gerecht geworden sind. Aufforderungsansprüche gegenüber dem 241