Usa.Bericht_12-965.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse

/ 412
PDF herunterladen
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - schäfte vor, bei denen Leistung und Gegenleistung nicht in einem adäquaten Verhältnis zueinander standen. Der KABV verfügte nicht über ein wirkungsvolles Instrumentarium der Vor- und Nachkalkulation und der Rechnungsprüfung. Die Grundsätze der Wirt- schaftlichkeit wurden auf das Nachhaltigste verletzt. Erzielbare Einnahmen wurden nicht geltend gemacht, sondern gerade, was bei den Papie rerlösen hervorsticht, anderen überlassen. Vereinbarungen wurden entgegen den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung unter Umgehung der Mitbestimmungsgremien geschlossen, die für den KABV/BDSiS oder Tochtergesellschaften des KABV unvorteilhaft waren. Dabei waren allerdings oftmals Begünstigte Unternehmen, die von dem gleichen Wirtschaftsprüfer ebenfalls geprüft und deren Jahresabschluss testiert worden waren. Die Wirtschaftsprü- fer konnten den Interessenkonflikt zwischen den verschiedensten Mandatsverhältnissen aufklären (einerseits wurde der EVS und der BDSiS, andererseits die GKE und drittens die ASS geprüft und Jahresabschlüsse testiert, obwohl gerade in diesem Dreiecksver- hältnis Geschäfte abgewickelt wurden, die greifbar zum Nachteil des EVS waren). Bemerkenswerterweise hat die ASS im Zusammenhang mit aufkommenden Schadener- satzforderungen die gleichen Wirtschaftsprüfer beauftragt, rechtlich zu überprüfen, ob Schadenersatzpflichten bestünden. Dabei gelang es zunächst durch Gutachten der Wirt- schaftsprüfer sowohl für die ASS als auch die GKE "herauszuarbeiten", dass rechtlich nachteilig zu beurteilende Vorgänge als "normal" dargestellt wurden. Die Überprüfung von Arbeitsunterlagen der Wirtschaftsprüfer ergab, dass nachvollziehbare Angaben und Unterlagen, die die Jahresabschlüsse hätten tragen können, hinsichtlich der Beantwor- tung der Fragen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz nicht aufgefunden werden konn- ten. 20. Die oben durchgeführten Feststellungen zu den Wirtschaftsprüfern führen zur Forde- rung des Untersuchungsausschusses, dass nicht die mit dem Jahresabschluss beauftragte Wirtschaftsprüferfirma gleichzeitig die rechtliche Beratung hinsichtlich abzuschließen- der oder der Behandlung abgeschlossener Verträge übernehmen darf. - Dass sichergestellt sein muss, dass Interessenkollisionen, die naturgemäß unter den im Bereich der Abfallverwertung und Entsorgung tätigen juristischen Personen unter Betei- ligung der öffentlichen Hand, die unter Umständen zu feststellungspflichtigen Sachver- halten führen, nicht von gleichen Jahresabschlussprüfern geprüft werden. - Dass von vorneherein festgelegt ist, dass durch einen regelmäßigen Wechsel der Wirt- schaftsprüfungsgesellschaften nachgerade Abhängigkeiten vermieden werden. Der weit verbreitete Standard, dass arrivierte Politiker ohne Mandat durch Beraterver- 253
253

Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - träge an derartige Wirtschaftsprüfergesellschaften gebunden werden, um einerseits Ak- quisition, andererseits Lobby-Arbeit betreiben zu können, erscheint fragwürdig. (Bei- spiele Nospers u. Krajewski) 21. Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass - entgegen den gesetzlichen Vor- schriften des GmbH-Rechts - etwa im Aufsichtsrat der GKE das Nicht-Mitglied Richard Nospers an den allermeisten Sitzungen teilgenommen und sich wie ein faktischer Ge- schäftsführer geriert hat. Zu diesem Zeitpunkt war Herr Nospers nicht mehr Oberbür- germeister der Kreisstadt Saarlouis, sondern als Berater in Diensten der C & L Deutsche Revision und Treuhand bzw. später der PwC tätig. 22. Der Untersuchungsausschuss hat mehrfach die Sprachführer politischer Parteien in den Entscheidungsgremien des EVS, seiner Tochtergesellschaften bzw. Gesellschaften, an denen der EVS (frühere KABV) beteiligt war und ist, befragt. Dabei ist festzuhalten, dass eine Vielzahl der dort Befragten sich an einfachste Vorgänge nicht mehr erinnern wollten oder erinnern konnten. Einige der Befragten haben auf die für sie bestehende Komplexität der Vorfälle hingewiesen, die sie als Aufsichtsräte mit zu begleiten hatten. 23. Der Untersuchungsausschuss wurde damit konfrontiert, dass durch die Unübersichtlich- keit und Verschachteltheit verschiedene Gesellschaften im Zusammenhang mit der wirt- schaftlichen Tätigkeit des KABV/EVS nur wenige handelnde Personen überhaupt den Gesamtüberblick halten konnten, wobei hier eine gewisse Absicht unterstellt werden muss. Als einziger war der Bürgermeister der Gemeinde Bous, Herr Erich Wentz, in nahezu allen Aufsichtsräten und Gremien im Verlaufe der zu beurteilenden Zeiträume entsandt. Kaum ein anderer Bürgermeister konnte wie er die gewonnenen Informationen und Fakten in den Zusammenhang stellen. Die Einvernahme sämtlicher Zeugen ergab jedoch, dass - abgesehen von angeblichen Erinnerungslücken - mit der Materie, mit der sie befasst waren, schlicht überfordert waren. 24. Im Hinblick auf die ausnehmend komplexen Vorgänge, die der EVS zu bewerkstelligen hat, ist für eine personelle Ausstattung der Geschäftsleitung und Abteilungsleiter des EVS Sorge zu tragen, die den qualitativen und quantitativen Anforderungen Rechnung trägt. Die Funktion eines Geschäftsführers des EVS ist nicht unter parteipolitischen Gesichts- punkten auszuschreiben, sondern ausschließlich unter Berücksichtigung der fachlichen Gegebenheiten. 25. Die Aufsichtsgremien des EVS müssen die beteiligten Interessen angemessen berück- sichtigen: 254
254

Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Die Aufsichtsgremien müssen zukünftig paritätisch durch Vertreter der Kommunen, von Industrie- und Handelskammer (für den industriellen und wirtschaftlichen Entsor- gungsbereich) und Vertretern der Verbraucher besetzt werden. 26. In den gesetzlichen Vorschriften muss die Verantwortlichkeit der handelnden Personen auch in den Aufsichtsgremien deutlich definiert sein. Die Aufsichtsratsmitglieder sind dem Interesse des Ganzen verpflichtet. Ihre Auswahl hat sich an fachlichen Gesichts- punkten zu orientieren. 27. Die Vermeidung der vorstehend aufgeführten, teilweise schädigenden Handlungen hätte zu einer nennenswerten Senkung der Müllgebühren im Saarland geführt. Der Ausschuss erwartet von den Gremien des EVS und den Verantwortlichen ein ernsthaftes und zügi- ges Aufarbeiten der Sachverhalte, eine Aufklärung der Verantwortlichkeiten und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, auch gegen verantwortliche Geschäfts- führer und Mitglieder von Aufsichtsgremien. 28. Die Aufsichtsbehörde ist überfordert. Die Aufsicht über die Handlungsgremien des EVS muss effektiv, zeitnah und in dem Bewusstsein erfolgen, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ge- währleistet sind. 29. Offenbar haben die politischen Verhältnisse die Entwicklungen begünstigt und eine frühzeitige Aufklärung entdeckt. In den Unterlagen, die der EVS dem Untersuchungs- ausschuss zur Verfügung gestellt hat, befand sich ein handschriftlicher Vermerk des Be- troffenen Prof. Dr. Peter Bähr an einen leitenden Mitarbeiter der EVS. „Bitte solche Anfragen „auf dem kleinen Dienstweg“ bei der Aufsichtsbehörde künftig mit der Geschäftsführung abstimmen. Wir können uns auf das Wohlwollen des neuen MFU nicht mehr blindlings verlassen und müssen darauf achten, dass wir durch solche Anfragen keine falschen Signale setzen.“ Trotz der vorstehend aufgedeckten massiven Pflichtverletzungen sind ernsthafte zivil- rechtliche oder disziplinarische Schritte gegen den Betroffenen nicht unternommen worden. Offenbar wartet eine Mehrheit der Verantwortlichen im EVS nur darauf, dass der Untersuchungsausschuss seine Arbeit abschließt, um wieder zur Tagesordnung ü- bergehen zu können. Be merkenswert war vor allen Dingen der politische Druck, der in vielfacher Hinsicht der Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses entgegenge- setzt wurde. Dieser kam nicht nur aus dem kommunalpolitischen Bereich - Bürgermeis- ter aller Couleur wurden auf mannigfache Weise vorstellig, die Arbeit des Untersu- chungsausschusses schädige das Ansehen des Landes; der Untersuchungsausschuss 255
255

Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - müsse eingestellt werden. Der Untersuchungsausschuss stellt fest, dass ein Teil der an- gerissenen Probleme - ob es die vielfältigen Fahrten des Verbandsvorstehers Prof. Dr. Peter Bähr in die Schweiz, ob es sich um vertragliche Geflechte im Zusammenhang mit den Müllverbrennungsanlagen, ob es sich um Weiterungen beispielsweise im Bereich der womöglich unwirtschaftlichen Einhausung von Biomüll handelt - nicht hat bearbei- tet werden können. 30. Der Untersuchungsausschuss sieht sich zu einer Stellungnahme im Hinblick auf die Tätigkeit der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken veranlasst. Im Rahmen der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses wurden zahlreiche Vorgänge und Verträge zum Nachteil des KABV/EVS festgestellt, die nach Auffassung der wissen- schaftlichen Berater des Untersuchungsausschusses den Anfangsverdacht hinsichtlich von Straftaten zum Nachteil des KABV/EVS, seiner Tochter- oder Beteiligungsunter- nehmen bzw. der GKE begründet wurden. So wurden, wie oben bereits dargelegt wurde, zahlreiche mündliche bzw. schriftliche Verträge eruiert, die zum Nachteil des KABV/EVS ohne die hierfür erforderliche Betei- ligung der entsprechenden Mitbestimmungsgremien und ohne Ausschreibung bzw. un- ter Täuschung der Mitbestimmungsgremien beschlossen wurden. Der Untersuchungsausschuss hat sich regelmäßig über die Tätigkeit der Staatsanwalt- schaft Saarbrücken berichten lassen und Akteneinsicht gehalten. Während in der Abtei- lung für Korruptionsbekämpfung insgesamt 15 Verfahren eingeleitet worden sind, war die fehlende Ermittlungstätigkeit der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft auffäl- lig. Die Einvernahme des betreffenden Oberstaatsanwaltes vor dem Untersuchungsaus- schuss verlief überraschend unbefriedigend. Trotz mehrmaliger Fragen war nicht fest- zustellen, welche Ermittlungsarbeit/welchen Ermittlungseinsatz die Wirtschaftsabtei- lung verfolge. Die Aussagen des betreffenden Oberstaatsanwaltes, seit Eingang zweier Strafanzeigen Anfang und Mitte des Jahres 2001 gehe er von einer "Kampagne" aus, mag eine Ursache dafür gewesen, dass die Wirtschaftsabteilung des Staatsanwaltschaft Saarbrücken weder Zeugeneinvernahmen durchgeführt, noch auf die Akten des Unter- suchungsausschusses zurückgegriffen hat. Der Vorsitzende des Untersuchungsaus- schusses hat von daher unter dem 09.09.2003 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Wirtschaftsabteilung der StA Saarbrücken erhoben. Dabei wurde darauf hin- gewiesen, dass zahlreiche Vorgänge durch den Untersuchungsausschuss aufgedeckt (und in der Presse publiziert) wurden, die Anlass für ein Tätigwerden der Wirtschaftsab- teilung hätten sein müssen, was offenkundig unterblieben ist. 256
256

Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - So wurden zahlreiche Verträge zum Nachteil des KABV ohne die hierfür erforderliche Beteiligung der entsprechenden Mitbestimmungsgremien und ohne Ausschreibung ge- schlossen. Es sind dies beispielsweise 1. ein Containertransportvertrag im Volumen von 1,2 Mio. DM (abgerechnet über 1,5 Mio. DM) im Oktober 1997 (ausgeführt 1998) 2. Der Abschluss von Mietverträgen im Gesamtvolumen von zwischen 250 TDM und knapp 500 TDM pro Jahr zu marktunüblichen Konditionen (z. B. Lagerung von Grauen Tonnen auf Braschen für DM 7,00/m2). 3. Der vollständige Verzicht auf Papiererlöse (1992 bis 1994). Die Verschleierung der tatsächlichen Papiererlöse und die Verrechnung von Beträgen für an- gebliches Wagnis und Transport/Nicht-Durchführung der Papiervermarktung (1995 bis 2002) 4. Die Übernahme von Transportkosten für gesammeltes gewerbliches Papier, obwohl der KABV/EVS hierfür nicht aufkommen muss (Nutznießer ASS GmbH) (1995 bis 2003) 5. Die Vergabe (ohne Ausschreibung) des Austauschens von 240-ltr.Müllgefäßen zu ei- nem Vielfachen des erforderlichen Preises. 6. Das "Verschenken" von 30.000 MWh Strom pro Jahr seit 1997 Strom, die im Heiz- kraftwerk Neunkirchen erzeugt werden, entgegen dem abgeschlossenen Vertrag. 7. Abwicklung des Containerkaufvertrages erst 1-1/2 Jahre später (Zinsnachteil für EVS) Es handelt sich um Sachverhalte zum Nachteil des EVS oder Tochtergesellschaften oder Be- teiligungsunternehmen, bei denen Entschädigungsgremien getäuscht wurden. 1. Täuschung der Entscheidungsgremien bei der nachteiligen Vergabe der Glascontainer- nachrüstung (Schaden 400 TDM), Vergabe ohne Ausschreibung an die GKE, von dort an ASS GmbH, die DM 200,00/Container Gewinn machte. (Hierzu unten noch.) 2. Ausschreibungsbetrug im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Containerwerft 1995/1996, der sich schädigend bis ins Jahr 2002 fortgesetzt hat. 3. Ausschreibungsbetrug im Zusammenhang mit dem Schlackeaufbereitungsvertrag 1997 (siehe Scheper-Gutachten), der sich schädigend bis heute fortsetzt. 4. Täuschung der Entscheidungsgremien über das Gesamtvolumen des sogenannten Ge- schäftsbesorgungsvertrages zwischen KABV und Gesellschaft Kommunaler Entsor- 257
257

Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - gungsbetriebe GKE (Täuschung über wesentliche Vertragsgrundlagen) 5. Verkauf der Wertstoffcontainer wesentlich unter Wert Es handelt sich um Sachverhalte zum Nachteil des EVS oder Tochtergesellschaften oder Ge- sellschaften, an denen der EVS beteiligt ist. 1. Abrechnung eines sogenannten Schlackeaufbereitungsvertrages von 1997 bis 2000, oh- ne dass Schlacke aufbereitet wurde. Die Schlacke wurde einfach deponiert, die "Aufbe- reitung" wurde aber bezahlt. Die Verantwortlichen wussten, dass es eine Schlackeaufbe- reitungsanlage gar nicht gibt. (Schaden etwa 800 TEUR pro Jahr) 2. Vergabe von Revisionsaufträgen ohne Ausschreibung an die Fa. von Roll im Zusam- menhang mit der BG AVA Velsen zu wesentlich überhöhten Preisen mit dem Ziel der Stützung der Fa. von Roll (im Jahr 2002) 3. Verdacht des Betruges zum Nachteil des EVS im Zusammenhang mit Nachrüstungsver- trägen beim Müllheizkraftwerk (MHKW) Neunkirchen 4. Verdacht der Untreue und des Betruges zum Nachteil des KABV bzw. seiner Tochter- gesellschaften bzw. Beteiligungsgesellschaften im Zusammenhang mit der Vergabe von Entsorgungsaufträgen in Velsen (Müllheizkraftwerk) und Müllheizkraftwerk in Neun- kirchen. Die vorstehende Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Nach der durch- geführten Akteneinsicht beschränkt sich die Tätigkeit der Wirtschaftsabteilung auf ein einzi- ges Verfahren, in dem scheinbar alle die aufgeführten Sachverhalte behandelt werden (sol- len). Wörtlich wurden dem Ltd. OStA mitgeteilt, dass es nicht Aufgabe eines Untersuchungsaus- schusses sein könne, alle derartigen Handlungen rechtlich zu beurteilen. Es hieße auch die Untersuchungsmöglichkeiten des Parlamentes zu sprengen, wenn jedem einzelnen Sachver- halt und Anfangsverdacht detailliert nachgegangen würde. Dies könne und müsse bei Vorlie- gen eines Anfangsverdachts Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein. Die Befragung von Herrn OStA Rolf Müller habe zur Feststellung geführt, dass die an das Offizialprinzip gebundene Staatsanwaltschaft zumindest im Wirtschaftsdezernat anscheinend nicht in dem gebotenen Umfang - Stimmen in dem Untersuchungsausschuss sind sogar der Auffassung nicht mit der gebotenen Objektivität und Sorgfalt - hinsichtlich der geschilderten Sachverhalte die Ermittlungen geführt oder Ermittlungen eingeleitet hat. 258
258

Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass der Untersuchungsausschuss nicht das Ziel verfolgt, unbedingt "die Strafbarkeit" von handelnden Personen zu erweisen. Liegt jedoch ein Anfangsverdacht vor, ist es Pflicht der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen zu führen. Hierzu gehört jedenfalls, dass sich die Wirtschaftsabteilung gehörig mit den Protokol- len der Zeugeneinvernahmen des Untersuchungsausschusses auseinandersetzt. 259
259

Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - II. Abweichender Bericht der SPD-Fraktion Politische Wertung der Untersuchungsergebnisse 1. Bei der Übernahme der Tätigkeit durch den Betroffenen Geschäftsführer Prof. Bähr 1992 war der KABV in seinen Strukturen nur unzureichend auf die sich stark wan- delnden Erfordernisse der Abfall- und Wertstoffwirtschaft vorbereitet. Der KABV war ein kommunaler Zweckverband, der seit ca. 12 Jahren bestand und dessen Aufgabe bis dahin in erster Linie darin bestand, die kommunale Müllabfuhr zu organisieren. Eine weitere wichtige Funktion des KABV war die Sicherstellung einer umweltgerechten und zuverlässigen Einsammlung, Verwertung und Deponierung des Hausmülls. Erste und durchaus gute Ansätze gab es bei der Mülltrennung nach Wertstofffraktionen Pa- pier, Glas und Sondermüll. 2. Mit der Verabschiedung des „Kreislaufwirtschaftsgesetzes“ 1991 und der Einführung des Dualen Systems wurden vom damaligen Geschäftsführer rechtliche Strukturen entwickelt, die Einsammlung der durch den „Grünen Punkt“ gekennzeichneten Wert- stoffe im Zuständigkeitsbereich des KABV sicherzustellen. Damit gelang es zunächst, die Wertschöpfung des Dualen Systems im Saarland zu halten. 3. Der Aufbau eines umfassenden Depotcontainernetzes erfolgte sehr schnell. Die Ge- schäftsführung bediente sich dabei Partner, die schon seit längerer Zeit mit dem KABV geschäftlich in Verbindung standen. Diese, aus den Vorzeiten Bährs bestehen- de Verbindungen, erwiesen sich als dauerhafter als die sukzessiv neu geschaffenen Strukturen im Bereich des KABV. Zu den bestehenden personellen Strukturen bilde- ten sich neue Beziehungsgeflechte zwischen der Verbandsspitze und der überschauba- ren saarländischen Müllwirtschaft. 4. Die neu dazu gewonnenen Aufgaben, die sich aus der Einführung des Kreislaufwirt- schaftsgesetzes ergeben hatten, führten nicht zu einer notwendigen Anpassung der Strukturen des Verbandes. Dies ist insbesondere im Bereich des Controllings festzu- stellen gewesen. Eine notwendige professionelle Umsetzung des gestiegenen Aufga- benspektrums wurde nicht vollzogen und nur unzureichend überwacht. 5. Der Betroffene Prof. Bähr hat neben seinem strategischen Handeln – hierzu zählen die Positionierung der saarländischen Müllwirtschaft, die zeitweilige Absicherung der Ar- beitsplätze der kommunalen Betriebshöfe sowie das Aushandeln der für das Saarland lukrativen Verträge des Dualen Systems – rund um den Verband, die notwendige 260
260

Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Kontrolle im Ausführungsmanagement des eigenen Betriebes nicht mit der nötigen Sorgfalt betrieben. Die von ihm aufgebauten Strukturen von Töchtern und Beteiligun- gen des EVS haben ein System der Intransparenz geschaffen, dass sich für zahlreiche der mitwirkenden Mitglieder der Aufsichtsgremien als zu undurchsichtig erweisen sollte. 6. Wesentliche Entscheidungen der Geschäftsführung aus der Anfangszeit des „Dualen Systems“ haben sich als falsch erwiesen. Die Entscheidung für ein landesweit gleich aussehendes Containersystem und damit verbunden, die Entscheidung, diese Contai- ner im Eigentum des Verbandes zu lassen, hat neben der Frage der Festlegung von In- vestitionsmitteln natürlich auch die Frage aufgeworfen, wo denn diese Container gela- gert bzw. gewartet werden sollten. Dies führte, aufgrund der Struktur, dass die Contai- nertransportfirmen nicht Eigentümer dieser Container waren, zur Einrichtung einer zentralen Depotcontainerwerft, wie es sie anderenorts bei den jeweiligen (privatwirt- schaftlich organisierten) Eigentümern von Depotcontainern gibt. Die fehlende Aus- schreibung einer solchen Werft wie auch die nicht kontrollierbare Abrechnungspraxis der beauftragten Unternehmer führten in diesem Segment zu überhöhten Zahlungen durch den Verband, wobei die Höhe der Überzahlung jedoch im Nachhinein – man- gels Möglichkeit marktgängige Preise für diesen zurückliegenden Zeitraum zu ermit- teln – nicht exakt quantifizierbar ist. 7. Die spätere Übertragung der Container vom KABV an die GKE stellte nicht, wie fälschlicherweise von McKinsey behauptet, einen Vorteil von 7 Millionen DM dar, sondern unter Zugrundelegung der zulässigen Abschreibungssätze lediglich eine Dif- ferenz von 1,7 Millionen DM. 8. Ein tatsächlicher Schaden ist dem KABV durch das betrügerische Handeln eines mit- telständischen Müllunternehmers entstanden. Die Kosten für den Aufbau einer Con- tainerwerft ohne funktionierendes Identifikationssystem , die Kosten von niemals durchgeführten Reparaturen und Containerbewegungen überstiegen das tatsächlich Notwendige um ein Vielfaches. 9. Betrügerisches Handeln kann jedoch nur mit Hilfe eines Partners auf Dauer gelingen. Die Zeugeneinvernahme haben den Verdacht auf Korruption in der mittleren Füh- rungsebene des KABV nicht ausschließen können. Die Ergebnisse der staatsanwaltli- chen Ermittlungsverfahren müssen abgewartet werden. Im Dezember 2002 reichte die Geschäftsführung des EVS gegen die betroffene Firma Schadenersatzklage wegen un- gerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter Handlung in 6stelliger Euro-Höhe ein. 261
261

Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - 10. Ein weiterer Untersuchungsgegenstand im Rahmen der Ermittlungen war die Frage nach den Erlösen aus der Papiervermarktung. Die Verwertung und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen (im folgenden PPK) erfolgte bis September 1994 durch die Unternehmen, die das Papier einsammelten. Ab dem 1.9.1994 sollten die Ver- marktung des Papiers durch den BDSiS erfolgen. Man einigte sich jedoch darauf, dass die Vermarktung weiterhin durch die privaten Abfuhrunternehmer erfolgen sollten, die jedoch nach einem Abzug von festen Kosten 65% des Erlöses an den BDSiS abführen sollten. Seit 1998 gab es eine Aufteilung der Erlöse im Verhältnis GKE und KABV zu je 50%. Bei der vertraglichen Regelung 1994 ist man von einer ungünstigen Preisent- wicklung im Bereich der Papiervermarktung ausgegangen. Die Geschäftsführung des EVS hat zum Ende des Jahres 2002 seine Verträge mit RWE-Umwelt und Onyx ge- kündigt und über die GKE als Geschäftsbesorgerin neue, wesentlich günstigere Ver- träge für die Papier-Vermarktung abgeschlossen. Ebenso hat die GKE auf Hinwirken des EVS mit den übrigen Abfuhrunternehmen – für die sie Vertragspartnerin ist – für das Jahr 2003 ebenfalls neue, wesentlich günstigere Verträge geschlossen. Die seitens der CDU-Fraktion in die Welt gesetzten Zahlen von ca. 74 Millionen DM oder ca. 33 Mio Euro Schaden sind, obwohl durch detailreiche Berechnungen ein gegenteiliger Eindruck zu erreichen versucht wird, ohne realen Hintergrund. Die zugrunde gelegten Tatsachenbehauptungen sind entweder falsch oder unbelegt. Darüber hinaus wurde bei der Aufstellung dieser Behauptungen entweder die Rechtslage falsch beurteilt und nicht berücksichtigt, dass es noch geltende vertraglich Abmachungen gab, die erst or- dentlich gekündigt werden mussten. 11. Beim Untersuchungskomplex Yellow Sort zeigte sich in aller Deutlichkeit, dass die politisch Verantwortlichen sich in geradezu atemberaubender Weise auf die Aussagen eines der Geschäftsführer verlassen haben. Das Scheitern des Projektes Yellow Sort muss zunächst als ein Scheitern der Sicherung des Abfall- und Wertstoffstandortes Saar gesehen werden. Abfallpolitisch ist damit die Grundlage weggefallen, im Saar- land im Bereich der Wertstofferfassung und –behandlung nennenswert Wertschöpfung zu betreiben. Finanziell ist das Scheitern des Projektes zu Lasten der Gesellschafter der GKE gegangen. Anzumerken bleibt beim Komplex, dass es als etwas einseitig an- gesehen werden muss, wenn lediglich die Aussage eines in diesem Komplex hochbe- lasteten Zeugen zur Grundlage der Sachverhaltsdarstellung gemacht wird. Die Be- handlung des Projektes Yellow Sort ist ein deutliches Beispiel für die mangelnde Pro- fessionalität zumindest der Aufsichtsgremien. Inwieweit kriminelle Energien einzelner 262
262

Zur nächsten Seite