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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse“
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Handelnder im Geschäftsführerbereich eine wichtige Rolle spielten, muss den staats- anwaltschaftlichen Ermittlungen vorbehalten bleiben. 12. Ein Großteil der von der CDU vorgetragenen Vorwürfe hält einer genaueren Überprü- fung nicht stand bzw. muss vor dem Hintergrund realer Tatsachen als falsch darge- stellt werden. Dies kann am Beispiel der Verträge im Zusammenhang mit den im Saarland betriebenen Müllverbrennungsanlagen differenzierter dargestellt werden. 1. Entgeltsvereinbarung ohne jegliche Genehmigung durch die zuständigen Aufsichts- gremien welche der BG AVA Velsen jährlich einen Gewinn in Höhe von 2 Mio. DM nach Steuern garantiert. Unzutreffend ist der Vorwurf, dass über eine Entgeltsvereinbarung, an welcher die zu- ständigen Aufsichtsgremien nicht beteiligt gewesen sein sollen, der BG AVA Velsen dieser jährlich ein Gewinn von 2 Mio. DM nach Steuern garantiert wurde. In der gemeinsamen Sitzung des Verbandsausschusses und der Aufsichtsräte der bei- den KABV Gesellschaften (GAV- und ABW- GmbH) am 8.und 15. Mai 1996 wurden die Beschlüsse zum Vertragswerk vom 4. Juni 1996 gefasst. Ebenso fand eine Vora- bunterrichtung des Umweltministeriums in einem Jour fixe am 14. Mai 1996 statt. Teil dieses Vertragswerkes vom 4. Juni 1996 ist auch die Bestimmung der Geschäfts- führung der BG AVA Velsen, die dann am 4. Juni 1996 mit der GAV mbH zum einen den Pachtvertrag über die Anlage in Velsen und mit der ABW GmbH einen Entsor- gungsvertrag über die Nutzung der Anlage für die Verbrennung von Abfällen aus dem Zuständigkeitsbereich des KABV abgeschlossen hat. Inhalt dieses – damit unter Einschaltung der zuständigen Gremien abgeschlossenen - Entsorgungsvertrages war: Das Verbrennungsentgelt war als ein in vier Raten zu zahlender Jahresbetrag berech- net, unabhängig von dem tatsächlichen Aufkommen von Abfällen. Zusätzlich fand Be- rücksichtigung ein Aufschlag für Wagnis in Höhe von 1 Million DM und ein weiterer Aufschlag für Gewinne in Höhe von 2 Millionen DM. Nach der ursprünglichen Ver- tragsfassung sollte das Verbrennungsentgelt jeweils auf drei Jahre fest vereinbart sein. Weiter wurde bestimmt: Weicht das ausschüttungsfähige Jahresergebnis der Auftrag- nehmerin - also BG Velsen - nach Steuern mehr als 30 Prozent positiv oder negativ von 2 Millionen DM ab, so ist der 2,6 Millionen DM übersteigende bzw. 1,4 Millio- nen DM unterschreitende Betrag bei der Ermittlung des Entgelts für das der Erstellung des Jahresabschlusses folgende Jahr entsprechend zu berücksichtigen. – Ziel war also, dass auch das fest vereinbarte Entgelt anzupassen ist, wenn die Gewinne der Gesell- 263
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - schaft entweder zu hoch sein sollten oder so niedrig sein sollten, dass eine mittlere Grenze von 2 Millionen nicht erreicht werden sollte. Diese Regelung enthielt praktisch eine Art Garantie eines jährlichen Gewinns nach Steuern von 2 Millionen DM. Pachtvertrag und Entsorgungsvertrag sind in den Folgejahren mehrfach überarbeitet worden: Von Bedeutung ist insbesondere eine von Wolf und Bähr als Geschäftsführer der ABW ausgehandelte Änderung des Entsorgungsvertrages vom 16. Dezember 2000. In dieser Vertragsänderung ist die ursprünglich vorgesehene Festschreibung des Verbrennungsentgelts auf drei Jahre mit nachträglicher Korrektur nach oben oder un- ten abbedungen worden. Es wurde neu vereinbart, dass der Verbrennungspreis jeweils zu Beginn eines Wirt- schaftsjahres veranschlagt und dann jeweils zu Jahresende noch einmal spitz abge- rechnet werden soll. Immer tatsächliche Kosten plus 2 Millionen (- die aber bereits in dem früheren Entsorgungsvertrag so vorgesehen waren !). Diese Vereinbarung machte es möglich, den bisher in den Verbrennungspreis einkal- kulierten Aufschlag für Wagnis von 1 Million DM ganz zu streichen, denn es gab ja kein Wagnis mehr. Die Vereinbarung ermöglichte unter anderem eine jährliche Kon- trolle der Kostenkalkulation der Betriebsgesellschaft, erleichterte die schnelle Anrech- nung unvorhergesehener Betriebsgewinne auf das Verbrennungsentgelt und hatte da- mit nicht zuletzt steuerliche Vorteile. Nur diese Vertragsänderung ist in der Sitzung des Aufsichtsrates der ABW am 24. Ok- tober zwar diskutiert und von den Aufsichtsratsmitgliedern auch widerspruchslos ak- zeptiert worden, es hat aber keinen formellen Genehmigungsbeschluss des Aufsichts- rates zu dieser Vertragsänderung gegeben. Diese Vertragsänderung berührte jedoch gerade nicht den schon im früheren Entsor- gungsvertrag – unter Beteiligung der Gremien – vorgesehenen garantierten Gewinn von 2 Mio. DM nach Steuern. 2. Manipulation der Verträge über die Schlackenaufbereitung / Schaden durch nicht vertragsgerechte Leistung Zutreffend ist wohl, dass die Vergabe des Auftrags im Jahre 1997 für die „Schlacken- aufbereitung“ ausweislich des Scheper Gutachtens verändert wurde. Letztlich hat wohl nicht der billigste Bieter den Zuschlag erhalten. 264
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Obwohl sie nicht - nach Aussage des Scheper Gutachtens - die preisgünstigste war, erhielt die BG Pescher/A.S.S./ SOTEC den Zuschlag zu einem Einheitspreis für Schlacke aus Velsen und Pirmasens und Neunkirchen, die gar nicht in der Ausschrei- bung beinhaltet waren. Ebenso wurde nur mit der BG Pescher/A.S.S./SOTEC ein Bietergespräch geführt und auch nur bei dieser BG ein Abzug für die Abnahme streufähigen Kochsalzes vorge- nommen. Zudem wurde ein Transportpreis für den Transport der anfallenden Schlacke nach Il- lingen zur Aufbereitung angeboten, obwohl in Illingen erst 1999 die Schlackenaufbe- reitungsanlage in Betrieb ging. Dies legt den Schluss nahe, dass schon zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots der BG Pescher/ASS/SOTEC - Ende 1996 – der Standort Illingen in Erwägung gezogen wurde für eine Schlackenaufbereitungsanlage. Darüber hinaus hat der KABV wenige Tage vor Vergabe des Auftrags einen Koopera- tionsvertrag mit der ASS geschlossen, in welchem der ASS zugesichert wurde, dass für die Schlackeaufbereitung und/oder die abschließende Ablagerung der nicht ver- wertbaren Schlacke / Schlackenreststoffe vorzugsweise die Deponie Illingen kosten- frei zur Verfügung gestellt wird. Ob es sich dabei tatsächlich um einen – wie von der CDU-Fraktion behaupteten - rechtswidrigen Eingriff in die Submission handelt, ist fraglich, handelt es sich bei dem Vertragspartner KABV schließlich nicht um den Ausschreibenden, denn die Aus- schreibung wurde von der Geschäftsführung der BG AVA Velsen eigenständig abge- wickelt. Dieses Vorgehen lässt nur den Schluss zu, dass eine „saarländische“ Lösung gewollt war, dass die Vergabe des Auftrags hinsichtlich der Aufbereitung und Verwertung der Schlacke an die BG Pescher/ASS/SOTEC hinauslaufen sollte. Auch wenn zwar der Gutachter Scheper den Vorteil bzgl. der Möglichkeit der kosten- losen Ablagerung der nicht verwertbaren Schlacke gegenüber Mitbewerbern mit ca. DM 7,00 / t Schlacke ermittelt hat, so ist die von der CDU-Fraktion vorgelegte Hoch- rechnung des daraus entstandenen Schadens (entgangene Deponiekosten) rein spekulativ: Die CDU-Fraktion geht in ihrer Rechnung vom Wert der angefallenen Schlacke von 1997 bis 2000 aus Velsen aus, berücksichtigungsfähig wäre jedoch nur der Teil der nicht verwertbaren Schlacke, der Schlackenreststoffe, nur hierauf bezieht sich die Möglichkeit der kostenlosen Ablagerung. 265
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Die Ausschreibung sah zwar vor, dass die Verwertung / Entsorgung von Schlacken im Raum Saar-Lor-Lux erfolgen solle. Diese Ausschreibungsbedingung ist jedoch nicht ganz ohne jeden Grund erfolgt. Solange die Schlacke noch nicht aufbereitet ist, handelt es sich um Abfall. Solange ist von Interesse, dass der Abfall „Schlacke“ über möglichst kurze Wege zur Begrenzung eines Risikos transportiert wird. Erst nach einer Aufbereitung ist Schlacke als „gefahr- loser“ Wertstoff zu sehen, so dass erst dann auch größerer Transportstrecken unerheb- lich wären. Nicht nachgewiesen ist auch die Behauptung der CDU-Fraktion, dass die BG den Transport der Schlacke zu einem überhöhten Preis von DM 16,20 nach Illin- gen anbot. Kein Zeuge hat bestätigen können, dass dieser Transportpreis absolut unre- alistisch sein soll. Vielmehr wurde immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass gerade der Transport einer Tonne Schlacke nicht mit dem Transport einer Tonne Schotter oder Kies ver- gleichbar ist, der damit von der CDU-Fraktion als Transportpreis für eine Tonne Schotter von 5 Euro nicht als ein Vergleichspreis herangezogen werden kann. Für den Transport von Schlacke sind vielmehr Spezialcontainer und damit letztlich auch entsprechend ausgestattete LKWs, die auch der Auslastung durch den Transport von Schlackecontainern entsprechen, notwendig. Im Übrigen benötigt die A.S.S. GmbH der Landeshauptstadt Saarbrücken, die den Transport realisieren sollte, selbst keinerlei Erfahrung mit der Aufbereitung und Ver- wertung von Schlacke, sondern nur Erfahrungen im Transportbereich. 3. Schaden durch sinnlose ,,Schlackeaufbereitung“ Vorwurf der CDU-Fraktion : Schlacke wurde nicht ordnungsgemäß aufbereitet und verwertet (1997 – 2000) – die billigste Lösung wäre gewesen, die Schlacke auf einer dem KABV/EVS zur Verfügung stehenden Deponie zu deponieren, Deponiekapazität hätte in überaus reichlichem Maße zur Verfügung gestanden. Die CDU-Fraktion verkennt, dass nach der Betriebsgenehmigung für die MVA Velsen die Entsorgungssicherheit hinsichtlich der Schlacke sichergestellt werden sollte und dass zudem die Auflage bestand, zunächst die Verbrennungsschlacke zu verwerten. Dabei wird von der CDU-Fraktion – trotz der Versuche mehrer Zeugen (Wentz, Wolf, Deimling, Brenner, Scherff) dies aufzuklären – die notwendige Unterscheidung zwi- schen Entsorgung und Verwertung von Schlacke nicht verstanden. Exemplarisch soll auf die Aussage des Zeugen Brenner verwiesen werden: 266
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Zutreffend ist, dass es - solange noch keine Schlackenaufbereitungsanlage in Illingen zur Verfügung stand - eine Übergangslösung für die Übergangszeit gab.Am Standort Heinitz wurde eine mobile Aufbereitungsanlage betrieben, die etwas mehr Schrott und Überkorn und noch andere Sache herausgebracht hatte. Die Schlacke wurde danach etwas anders klassifiziert / klassiert. Sie hatte natürlich nicht den gleichen Qualitätsstandard wie das heute durch die Aufbereitung in Illingen erreicht wird. Der Qualitätsstand war jedoch ausreichend. Diese Aufbereitungsanlage habe für die Notwendigkeiten der Übergangszeit ausge- reicht und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprochen. Zudem sei nie geplant gewesen – gegen diesen Vorwurf verwehrt er sich massiv – dass die Schlacke immer nur auf Deponien gegeben werden soll. Bei der SVI wurde bewusst ein Partner, Pescher, mit hinein genommen, der insbesondere Kenntnisse über die Vermarktung von mineralischen Stoffen und Schlacke hatte. Diese Übergangslö- sung ging auch nahtlos ab Aufnahme des Betriebes der AVA Velsen so, in Illingen seien auch nie irgendwelche Schlackenmengen zwischengelagert worden. Auf die Frage, ob ein Hauptbestandteil der Verwertung der Schlacke gewesen sei, dass sie in Deponien eingebaut werden sollte, antwortete der Zeuge Brenner: Dies sei eine suggestive Fragestellung – „in Deponien eingebaut“ – , das sei eine Ab- lagerung und keine Verwertung. Aber:„Schlacke ist nach entsprechender Aufbereitung an unterschiedlichen Stellen einsetzbar, und zwar als Substitut für irgendwelche andere Baustoffe, sei es Kies, Schotter oder sonst irgendetwas anderes. Das hat mit einer Deponierung von Hausmüll oder von anderen Stoffen nichts zu tun. Es ist ein Substitut für Stoffe, die sonst am Markt zugekauft werden müssten. Die SVI setzt diesen Stoff an mehreren Stellen als Baumaterial ein, z.B. für Dämme oder für irgendwelche andere Maßnahmen, zum Planieren, wo anschließende eine Fläche gemacht wird. Und auch als ein spezieller Baustoff für die Profilierung einer Deponie, die anschließend rekultiviert und abge- deckt wird.“ Er erläuterte noch einmal zu Klarstellung auf den Vorwurf des Abg. Jungmann hin, dass der Einsatz der Schlacke zur Rekultivierung von Deponien in Wahrheit keine Verwertung darstelle: „Ein Verbringen von Schlacke zum Ziel einer geordneten Profilierung einer Deponie, zur Substitution von anderen Stoffen, wie Kies, Schotter u.ä., hat mit Rekultivierung noch nichts zu tun. Das ist eine Vorstufe, bevor eine Rekultivierung gemacht wird. Bei 267
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - einer Rekultivierung kommt u. a. noch Erde drauf, zwischendrin Folie etc, das ist et- was anderes. Ob ich jetzt die aufbereitete Schlacke für einen Schallschutzdamm, ir- gendeine andere Aufschüttung oder für die Herstellung eines Grundprofils für einen späteren Parkplatz verwende, oder ob ich es als Substitut für Schotter für ein im Rah- men der Genehmigung vorgegebenes Profil eines ehemaligen Deponiestandortes ver- wende, ist eine eigentliche Verwertung.“ Er gab weiter an, dass es ein glücklicher Zustand am Markt sei, dass die Schlacke bei der Profilierung als Substitut für andere Baustoffe verwendet werden kann und auch wird. Die CDU-Fraktion geht daher mit ihrer Behauptung, dass während der Zeit der „mobi- len Aufbereitungsanlage“ die so aufbereitete Schlacke einfach kostenlos überwiegend in Neunkirchen deponiert / abgelagert wurde, völlig fehl. Wie von allen oben genannten Zeugen bestätigt, wurde ein überwiegender Teil dieser so aufbereiteten Schlacke zur Rekultivierung der Deponie Dechen eingesetzt. Für all diese Vorgänge lagen auch die notwendigen Genehmigungen vor. Zu verweisen ist hier zum einen auf ein Schreiben der ASS vom 07.07.1998 per Fax an den Bürgermeister Herrn König der Gemeinde Illingen – dem jetzigen Standort der Aufbereitungsanlage – im Zusammenhang mit der Frage, ob die Schlackenaufberei- tungsanlage nach Illingen kommen soll oder nicht: „MV-Schlacke werde derzeit aus Velsen zur ehemaligen Rückstandsdeponie Heinitz gebracht und dort zusammen mit der MV-Asche aus Neunkirchen grob entschrottet. Für dies Art der Aufbereitung liegt eine Übergangsgenehmigung des LfU vor, die al- lerdings bis 31.07.1998 befristet ist.“ Gerade im Hinblick auf das Auslaufen dieser Übergangsgenehmigung sei die SVI GmbH daher bereit, die in Illingen erforderlichen Investitionen vorzunehmen.“ Aus einem weiteren Schreiben des EVS / Prof. Dr. Bähr an den Bürgermeister der Gemeinde Illingen Herrn König vom 01.07.1998: Es wird mitgeteilt, dass die Aufsichtsbehörde voraussichtlich keine Bedenken dagegen hat, die MV-Schlacke sowohl aus Neunkirchen, als auch Velsen zur Planierung und Abdeckung der alten Saarstahl-Filterstaubdeponie in Dechen zu benutzen. Aus einem Schreiben der SOTEC per Fax vom 26.6.1998: „Bis zum 30.06.1998 wird von der Genehmigungsbehörde MUEV eine schriftliche Vorabgenehmigung für den vorzeitigen Baubeginn mit MV-Schlacke der Rekultivie- 268
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - rungsmaßnahmen Dechen erteilt, der endgültige Genehmigungsbescheid wird bis spä- testens 15.07.1998 vorliegen.“ 4. Überflüssige ,,Aufbereitung" Wie bereits unter Punkt 3 aufgeführt, begann nicht erst – wie von der CDU-Fraktion behauptet – ab dem Jahre 2000 eine „Verwertung“. Ebenso ist die durch die Schla- ckenaufbereitungsanlage in Illingen vorgenommene „Aufbereitung“ wirtschaftlich nicht sinnlos. Ohne diese entsprechende „Aufbereitung“ keine „Verwertung“. Der Fehlschluss, dass die Aufbereitung in Illingen wirtschaftlich sinnlos sei, führt auf das fehlerhafte Verständnis des Begriffs „Verwertung“ zurück. Gerade die Verwen- dung von Schlacke als Substitut für einen anderen – sonst zu verwendenden und zu bezahlenden - Baustoff zur Rekultivierung von Flächen auf Deponien, zum Wegebau auf Deponien ist kein „Abkippen auf Deponie“. Durch entsprechende Laborversuche und Gutachten ist zudem nachgewiesen, dass die Schlacke durchaus als Baustoff zur Formung von Deponiekörpern, als Vorstufe im Rahmen von Rekultivierungsmaßnahmen einsetzbar ist. Auch in diesem Zusammenhang können die von der CDU-Fraktion vorgenommenen Schadenshochrechnungen wegen angeblich sinnloser Schlackenaufbereitung daher nicht überzeugen und sind durch die durchgeführte Beweisaufnahme nicht gedeckt. In diesem Zusammenhang sei noch einmal der Zeuge Brenner erwähnt, der ausgesagt hat, dass in den letzten beiden Jahren die Schlacke aus allen 3 Müllverbrennungsanla- gen (Velsen / Pirmasens / Neunkirchen) aufbereitet und vermarktet wurde. Es sei nichts davon deponiert worden, auch kein Überkorn. In Illingen gäbe es ein Sonderverfahren auch für dieses Überkorn, die Siebreste betref- fend, durch welches diese mehrfach aufbereitet und fein gebrochen würden, so dass auch diesbezüglich keine Deponierung mehr erfolgen müsse. Der (oben angesprochene) Kooperationsvertrag zwischen KABV/ ABW und ASS bzw. SVI hinsichtlich der Möglichkeit der kostenlosen Ablagerung von Schlackerest- stoffen auf der Deponie Illingen, sei in den letzten beiden Jahren nicht angesprochen worden, weil ja nichts deponiert wurde. Mengenmäßig sei über diesen Vertrag keine Anlieferung von Überkorn oder nicht verwertbarer Schlacke weder aus Velsen, noch aus Neunkirchen, noch aus Pirmasens passiert. Nur in den ersten Jahren des Anlaufs der Schlackenaufbereitungsanlage Illingen sei Siebüberlauf angefallen und über den 269
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Kooperationsvertrag ABW / SVI auch deponiert worden.Es handele sich seiner Erin- nerung nach um eine Größenordnung zwischen 200 oder 600 Tonnen. Die nicht ver- wertbare Schlacke aus Pirmasens sei zudem nicht kostenlos, sondern dann für 50 DM / Tonne wie im Kooperationsvertrag festgeschrieben, entsorgt worden. Was die Schlackenaufbereitungsanlage in Illingen anbelangt, so profitiert letztlich auch die Gemeinde Illingen (unter Bürgermeister König und CDU- Gemeinderatsfraktionsvorsitzendem Vogtel) von diesem Standort. Neben einer aufgrund der Berücksichtigung der Schlackenaufbereitungsanlage nun höheren Standortentschädigung für die Gemeinde als nur der Standortentschädigung für die Deponie Illingen, erhält die Gemeinde von der SVI einen Pachtzins von 30.000 DM bei einer Jahresdurchsatzleistung von 95.000 Tonnen Rohschlacke für ein durch die SVI von der Gemeinde gepachtetes Grundstück. Der Pachtzins erhöht sich zudem noch anteilsmäßig bei Überschreitung der oben angegebenen Menge, wobei diese Menge in den letzten Jahren immer überschritten wurde und die Pacht entsprechend auch erhöht abgerechnet wurde. 5. Transportpreis / Sperrmülltransporte Was den Vorwurf der CDU-Fraktion anbelangt, dass die Transportkosten des Angebo- tes der BG Pescher/A.S.S./SOTEC ausschließlich zur Begünstigung der ASS völlig überteuert angeboten worden seien, was durch die Einvernahme von Zeugen der ASS belegt worden sein soll, so ist anzumerken, dass der einzige vom Untersuchungsaus- schuss befragte Zeuge der ASS zu diesem Themenkomplex, der Zeuge Deimling war. Dieser gab an, dass der angebotene Preis von 16,20 Euro / Tonne exakt kalkuliert und notwendig war. Entgegen der Auffassung der CDU-Fraktion benötigte man für den Transport der Schlacke Spezialcontainer und in Folge dessen auch speziell ausgelegte Fahrzeuge. Ein Preis von 5 Euro / Tonne als Transportpreis sei unrealistisch, man könne nicht die Transportpreise für Schotter oder Kies zugrunde legen. In Bezug auf die Sperrmülltransporte ist zutreffend, dass diese wohl ohne Ausschrei- bung in den Containern für die Schlacke durch die ASS vorgenommen wurde. Die ASS transportierte die vollen Schlackencontainer von Velsen nach Illingen und fuhr mit Sperrmüll beladenen Containern wieder zurück nach Velsen. Ob die ASS hierfür – wie von der CDU-Fraktion behauptet – einen Zusatzbetrag von DM 5,00/t erhielt, hat die Beweisaufnahme nicht ergeben. Die Grundlage für diese 270
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Transporte bildet der Kooperationsvertrag zwischen der ABW und der SVI vom 15.07.1998: „Die SVI stellt über die ASS freie Transportkapazitäten zum Transport von Restmüll nach Neunkirchen und Velsen zur Verfügung“ Die Sperrmülltransporte in Schlackecontainern erfolgten von Illingen nach Velsen zu- nächst versuchsweise ab Ende 1998, in größerem Umfang in den Jahren 2000 und 2001 bis Januar 2002. Ziel sei es gewesen – so der Zeuge Vogel – in Illingen den Sperrmüll vorzuzerkleinern, damit dieser für die AVA Velsen besser handhabbar wür- de. Man habe nämlich versucht, ohne Vorzerkleinerung in Velsen Sperrmüll zu verbrennen, dies habe jedoch zu Problemen mit der Anlage geführt. 2001 habe man diese Sperrmülltransporte gestoppt, man habe in Velsen versucht, den Sperrmüll dann so anzunehmen und ihn über eine so genannte Sperrmüllschere zu kleinern. Zutreffend ist, dass es durch diese Sperrmülltransporte in den Schlackecontainern zu Beschädigungen und entsprechend zu Reparaturaufwand gekommen ist. Die BG AVA Velsen hat Anfang November 2000 den Reparaturaufwand aus der Benutzung der Schlackecontainer zu Sperrmülltransporten mit ca. 2.000 bis 3.000 DM je Container ermittelt. Es waren ca. 42 von 50 Containern beschädigt. Der jährliche Gesamtauf- wand zur Reparatur der Container wurde mit 78.000 DM / Jahr beziffert. Von der BG Velsen war ohnehin ein „normaler“ – immer entstehender – Reparatur- aufwand von 35.000 DM / Jahr kalkuliert. Der höhere Reparaturaufwand bis zu den bezifferten 78.000 DM / Jahr beläuft sich damit auf 43.000 DM / Jahr - dieser außer- ordentliche Reparaturaufwand wurde den Sperrmülltransporten zugeordnet und der ABW in Rechnung gestellt. Die Aufteilung der Reparaturkosten wurde aufgrund der so vorgenommenen Kalkula- tion pauschal vereinbart: 45 % BG AVA Velsen – 55 % ABW. Die Unterscheidung der Schäden und die Zuordnung zu den Ursachen geht davon aus, dass durch die bestimmungsgemäße Verwendung, d.h. durch den Schlacketransport, an den beweglichen Teilen der Container (Verschlussratsche, Rollen, Dichtungsprofile und Kappenlager) Verschleißerscheinungen auftreten. Für die Sperrmülltransporte dagegen sind infolge der Beladung und durch behelfsmä- ßiges Rangieren auf dem Deponiegelände mit einer Raupe Kollisionsspuren, Metal- lausrisse und sonstige grobe Beschädigungen kennzeichnend. 271
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - In der Folge hat man dann immer nur pauschal abgerechnet, nachdem einmal die Schäden kalkuliert wurden. Die Unterscheidung der Schäden nach Ursachen wurde lediglich vor der Festlegung der pauschalen Regulierungsanteile durchgeführt. Die Jahre 2000 und 2001 wurde so zwischen BG AVA Velsen und KABV/ABW ab- gerechnet. Da nur 2000 und 2001 verstärkt Sperrmüll transportiert wurde, Ende 1998 nur versuchsweise begonnen wurde, wurden auch nur diese beiden Jahre abgerechnet. Der Zeitraum 1998 bis 1999 wurde nicht gesondert abgerechnet. Der Zeuge Vogel führte vor dem Untersuchungsausschuss weiter aus, dass die Mitbe- nutzung der Container für Sperrmülltransporte im Rahmen der Beteiligung an den Re- paraturkosten bzgl. der dadurch verursachten Schäden bezahlt worden sei. 6. Schaden bei Betriebsmittelstoffen Entgegen der Behauptung der CDU-Fraktion, dass die Einvernahme von Zeugen erge- ben habe, dass der Einkauf von so genannten Betriebsmittelstoffen ohne jegliche Aus- schreibung durch die SOTEC bei der MVA Velsen organisiert war und somit ein Preiswettbewerb völlig unterbunden wurde, haben übereinstimmend die Zeugen Reinshagen und Vogel vor dem Untersuchungsausschuss bekundet, dass die SOTEC in Bezug auf die Betriebsmittel in der Regel Ausschreibungen durchgeführt habe. In der Regel seien dann die Betriebsmittel für 1 Jahr fest gewesen. Bei der Ausschrei- bung sei jeweils der Bestbieter ermittelt worden (so Zeuge Reinshagen). Reinshagen gab weiter an, dass er gar keinen anderen Weg kenne bei der SOTEC. Für Neunkirchen werde der Bedarf des Werkes spezifiziert und an den Zentraleinkauf in Saarbrücken gegeben, die dann die Ausschreibungen durchführen würden Der Zeuge Vogel gab zu diesem Themenkomplex an, dass er zwar nicht wisse, in wel- chen Jahren Ausschreibungen bzgl. der Betriebsmittel für Neunkirchen gemacht wur- den, er wisse aber, dass diese Ausschreibungen regelmäßig gemacht wurden. Unter Ausschreibung verstehe er nicht unbedingt immer das öffentliche Vergaberecht, sondern auch immer dann, wenn man einen Wettbewerb durchgeführt habe, insofern auch Preisanfragen. Ein Preiswettbewerb sei auch so erzeugt worden. Solange er bei der SOTEC beschäftigt war, habe man für alles und jedes eine Ausschreibung durch- geführt, von Anfang an. In Bezug auf Velsen sagt der Zeuge Vogel weiter aus, dass die Betriebsmittel in Vel- sen direkt am Anfang, 1997, ausgeschrieben worden seien, danach habe es immer mal 272